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BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DonPedro
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von DonPedro » Mo 23. Mär 2026, 13:57

balahu hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 13:49
Myon hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 11:24 Das ist der Blödsinn der schon Jahrelang erzählt wird aber NICHT stimmt!
Wenn das jetzt typisch ist für die "neuen" Vorstandsmitglieder, dann wird dass ein Wechsel vom Regen in die Traufe.....

Sport Austria Statuten §7 Abs 2:
Bestehen in einer Sportart mehrere internationale und nationale Fachverbände, wird
der Zusammenschluss der verschiedenen Sportartrichtungen angestrebt. Es wird immer nur
ein Bundes-Sportfachverband als Vollmitglied aufgenommen


Es wird eh super, dass wir dann in Zukunft über den neuen Präsidenten die Munition direkt ab Hersteller viel billiger bekommen, aber ob das Fehlen völliger Sachkompetenz nicht langfristig auch einiges an Schaden anrichtet?
Darum gibt es jach auch den ASF und den ÖSB :think: als Vollmitglied

Vorher denken dann überlegen, dann nochmals nachdenken,
dann besser nichts posten
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befluegeltkostbarer
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von befluegeltkostbarer » Mo 23. Mär 2026, 14:05

Myon hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 13:54 Fehlende Sachkompetenz finde ich sehr lustig..... Es ist aber sehr traurig das Anhänger der alten Liste immer nur schlecht über die neue Liste reden aber von der neuen Liste nie was schlechtes über die alte gesagt wird. Aber das alles können wir nach der GV klären und sicher nicht im Tread von "BMI erklärt Verein Bestätigungen für ungültig" ;)
Gerne kannst mir ne PN schreiben wenn du es nicht bis nächste Woche aushaltest!
Und wegen solchem klein klein Vereinmaiereihickhack mag ich den Verein und den PDSV

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Nuss_95
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von Nuss_95 » Mo 23. Mär 2026, 15:43

Der ASF steht für eine genaue Abgrenzung zwischen Schießsport und anderen
Schießaktivitäten, wie z.B.: Verteidigungs- und Taktischen Schießen, um die
Außendarstellung des ASF als Bundessportverband zu bewahren und seine olympischen,
internationalen und österreichischen Disziplinen als anerkannten Schießsport
sicherzustellen.

Daher ist es unerlässlich, dass alle Mitglieder des ASF sich dem Schießsport verpflichtet
fühlen und sich in den Sozialen Medien dieser Einsicht gemäß verhalten.
Dazu zählt insbesondere das Einhalten der Sportordnung in Hinblick auf Bekleidungsund Ausrüstungsvorschriften beim „Posten“ von Fotos oder Videos in den Sozialen
Medien.

Ebenso sind alle Mitglieder verpflichtet keine dem Verbandszweck
(Schießsportverband) widersprechenden Beiträge in den Sozialen Medien zu verbreiten.
Darunter fallen auch die in den Sozialen Medien gebräuchlichen Aktionen wie z.B.:
„TEILEN“ oder „LIKEN“ von Artikeln, Postings, Fotos oder Videos.
Der ASF will mir vorschreiben, was ich liken oder teilen darf?

balahu
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von balahu » Mo 23. Mär 2026, 15:46

DonPedro hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 13:57
balahu hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 13:49
Myon hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 11:24 Das ist der Blödsinn der schon Jahrelang erzählt wird aber NICHT stimmt!
Wenn das jetzt typisch ist für die "neuen" Vorstandsmitglieder, dann wird dass ein Wechsel vom Regen in die Traufe.....

Sport Austria Statuten §7 Abs 2:
Bestehen in einer Sportart mehrere internationale und nationale Fachverbände, wird
der Zusammenschluss der verschiedenen Sportartrichtungen angestrebt. Es wird immer nur
ein Bundes-Sportfachverband als Vollmitglied aufgenommen


Es wird eh super, dass wir dann in Zukunft über den neuen Präsidenten die Munition direkt ab Hersteller viel billiger bekommen, aber ob das Fehlen völliger Sachkompetenz nicht langfristig auch einiges an Schaden anrichtet?
Darum gibt es jach auch den ASF und den ÖSB :think: als Vollmitglied

Vorher denken dann überlegen, dann nochmals nachdenken,
dann besser nichts posten
Das hat nichts mit Denken zu tun sondern mit Wissen.

Den ÖSB gibts seit 1879. Er hat damals Schiesssportvereine, vornehmlich für Kurzwaffen vertreten.
Den ASF gibt es seit 1809. Er hat damals Schiesssportvereine, vornehmlich für Langwaffen vertreten.

Ursprünglich wurde der ÖSB als Dachverband für die Kurzwaffensportarten aufgenommen, und der ASF dann später als Dachverband für die Langwaffensportarten.

Zwischenzeitlich gibt es beim ÖSB einige Langwaffenbewerbe, beim ASF gibt es Kurzwaffe (IPSC).
Hier besteht offenbar vor allem betreffend der Kurzwaffendisziplinen eine Doppelförderung durch Sport Austria, was halt bisher niemandem wirklich aufgefallen ist.

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Promo
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von Promo » Mo 23. Mär 2026, 15:59

Nuss_95 hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 15:43
Der ASF steht für eine genaue Abgrenzung zwischen Schießsport und anderen Schießaktivitäten, wie z.B.: Verteidigungs- und Taktischen Schießen, um die Außendarstellung des ASF als Bundessportverband zu bewahren und seine olympischen, internationalen und österreichischen Disziplinen als anerkannten Schießsport sicherzustellen.

Daher ist es unerlässlich, dass alle Mitglieder des ASF sich dem Schießsport verpflichtet fühlen und sich in den Sozialen Medien dieser Einsicht gemäß verhalten. Dazu zählt insbesondere das Einhalten der Sportordnung in Hinblick auf Bekleidungs- und Ausrüstungsvorschriften beim „Posten“ von Fotos oder Videos in den Sozialen Medien.

Ebenso sind alle Mitglieder verpflichtet keine dem Verbandszweck (Schießsportverband) widersprechenden Beiträge in den Sozialen Medien zu verbreiten. Darunter fallen auch die in den Sozialen Medien gebräuchlichen Aktionen wie z.B.: „TEILEN“ oder „LIKEN“ von Artikeln, Postings, Fotos oder Videos.
Der ASF will mir vorschreiben, was ich liken oder teilen darf?
Ohne in irgendeinem der in diesem Thread genannten Vereine zu sein .. das ist auch mir aufgefallen und ich hab mich köstlich darüber amüsiert und mich nach der Rechtsgrundlage gefragt. Klar, vereinsschädigendes Verhalten (dazu könnte man auch abschätzige Äußerungen auf sozialen Medien zählen) mag ein Ausschlussgrund sein, aber z.B. das Teilen von einem Facebook-Beitrag des ÖBH, welches etwa einem Soldaten mit einer Nachtsichtoptik zeigt, dazu fehlt mir ehrlich gesagt die Idee wie man eine Rechtsgrundlage dafür konstruieren kann, dass so etwas einen Ausschluss rechtfertigen würde.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von HS911 » Mo 23. Mär 2026, 19:03

Liebe Schützenkollegen,

der Organisation "Sport Austria" bzw. BSO wird hier mehrmals eine besondere Rolle zugeschrieben. Was ist bitte die konkrete Rechtsgrundlage dafür?

In welchem Paragraphen von welchem Gesetz ist das definiert?
Oder gibt es dazu Judikatur?

Bitte kein "das war schon immer so" oder "das ist die Rechtsmeinung von XYZ". Mich interessiert bitte wirklich nur eine konkrete Rechtsgrundlage.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von L3MNTRIX » Mo 23. Mär 2026, 21:13

Andere Frage: Wieso lesen sich hier manche Posts so, als hätten einige (persönliche) Probleme mit "großen" Magazinen? Steht hier eine mMn ungerechtfertigte "Gefährlichkeit" im Fokus? Dies erschließt sich mir leider nicht ganz.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von Steyrer » Mo 23. Mär 2026, 21:28

HS911 hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 19:03 Liebe Schützenkollegen,

der Organisation "Sport Austria" bzw. BSO wird hier mehrmals eine besondere Rolle zugeschrieben. Was ist bitte die konkrete Rechtsgrundlage dafür?

In welchem Paragraphen von welchem Gesetz ist das definiert?
Oder gibt es dazu Judikatur?

Bitte kein "das war schon immer so" oder "das ist die Rechtsmeinung von XYZ". Mich interessiert bitte wirklich nur eine konkrete Rechtsgrundlage.
Bin kein Jurist, habe nur die Definition im Vereinsgesetz gefunden

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20001917
§ 1.
(1)Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1).
[...]
(5)Ein Verband ist ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Ein Dachverband ist ein Verein zur Verfolgung gemeinsamer Interessen von Verbänden.

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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von HS911 » Mo 23. Mär 2026, 21:42

Steyrer hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 21:28
HS911 hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 19:03 Liebe Schützenkollegen,

der Organisation "Sport Austria" bzw. BSO wird hier mehrmals eine besondere Rolle zugeschrieben. Was ist bitte die konkrete Rechtsgrundlage dafür?

In welchem Paragraphen von welchem Gesetz ist das definiert?
Oder gibt es dazu Judikatur?

Bitte kein "das war schon immer so" oder "das ist die Rechtsmeinung von XYZ". Mich interessiert bitte wirklich nur eine konkrete Rechtsgrundlage.
Bin kein Jurist, habe nur die Definition im Vereinsgesetz gefunden

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20001917
§ 1.
(1)Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1).
[...]
(5)Ein Verband ist ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Ein Dachverband ist ein Verein zur Verfolgung gemeinsamer Interessen von Verbänden.
Danke!

Genau diese Stelle kenne & meine ich auch. Aber ich kann genau gar nichts dazu finden, dass das ein bestimmter Verband sein muss. Die IPSC Austria ist klar ein Verband nach dem Vereinsgesetz, ist augenscheinlich ein Sportschützenverband & definitiv Mitglied in einem internationalen Dachverband. Wieso es für die Bestätigungen den ASF oder die BSO brauchen sollte, hat mir noch niemand schlüssig erklären können.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von m_a_d » Mo 23. Mär 2026, 22:10

Die IPSC Austria ist ein Verein und kein Verband
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von twin2000 » Mo 23. Mär 2026, 23:20

HS911 hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 19:03 Liebe Schützenkollegen,

der Organisation "Sport Austria" bzw. BSO wird hier mehrmals eine besondere Rolle zugeschrieben. Was ist bitte die konkrete Rechtsgrundlage dafür?

In welchem Paragraphen von welchem Gesetz ist das definiert?
Oder gibt es dazu Judikatur?

Bitte kein "das war schon immer so" oder "das ist die Rechtsmeinung von XYZ". Mich interessiert bitte wirklich nur eine konkrete Rechtsgrundlage.
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„Sport Austria“ ist im wesentlichen die Republik Österreich.

Sie verteilt die Sportförderungs Budgets.
Es geht hier - nur im Schiesssportbereich - um vielstellige Eurobeträge jährlich die sich im wesentlichen ÖSB und ASF / IPSC Austria untereinander aufteilen.

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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von HS911 » Di 24. Mär 2026, 05:50

m_a_d hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 22:10 Die IPSC Austria ist ein Verein und kein Verband
Das ist falsch. Die IPSC Austria ist seit 2018 ein Verband gemäß dem Vereinsgesetz.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von HS911 » Di 24. Mär 2026, 05:55

twin2000 hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 23:20
HS911 hat geschrieben: Mo 23. Mär 2026, 19:03 Liebe Schützenkollegen,

der Organisation "Sport Austria" bzw. BSO wird hier mehrmals eine besondere Rolle zugeschrieben. Was ist bitte die konkrete Rechtsgrundlage dafür?

In welchem Paragraphen von welchem Gesetz ist das definiert?
Oder gibt es dazu Judikatur?

Bitte kein "das war schon immer so" oder "das ist die Rechtsmeinung von XYZ". Mich interessiert bitte wirklich nur eine konkrete Rechtsgrundlage.
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„Sport Austria“ ist im wesentlichen die Republik Österreich.

Sie verteilt die Sportförderungs Budgets.
Es geht hier - nur im Schiesssportbereich - um vielstellige Eurobeträge jährlich die sich im wesentlichen ÖSB und ASF / IPSC Austria untereinander aufteilen.
Das macht ja auch Sinn, dass sich die unterschiedlichen Schießdisziplinen zusammentun & gefördert werden. Scheint in der Praxis aber nicht ganz rund zu laufen, wie dieser Thread beweist. Die durchschnittlichen Mitglieder der IPSC Austria haben von der Aktion aber vorab nichts gewusst.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von mikonis » Di 24. Mär 2026, 07:56

Ich persönlich finde es schade, dass die bisherigen Tätigkeiten des I.S.B., welche meines Erachtens schlussendlich zum Vorteil der Waffenbesitzer und Sportschützen waren, so destruktiv behandelt werden. Dazu gehören persönliche Animositäten, besserwisserische Rechtsmeinungen von Rechtskundigen und von Beamten und schließlich und vor allem das überraschende Vorgehen von Schießsportfunktionären. Da ist es meines Erachtens auch ziemlich egal, wie unsympathisch und eigennützig der Vorstand des I.S.B. agiert hat und noch agieren wird. Es ging um den Waffenbesitz und den Schießsport und hat uns geschadet.

Die Aktion des ASF bzw. der IPSC-Austria ist nicht schlüssig. Es gibt für mich keinerlei Hinweise, warum es so kam. Das letzte Schreiben des ASF, gerichtet an alle, erklärt nichts und erscheint mir abgehoben und sektiererisch.

Ich halte es für denkbar, dass der Umgang der beiden wahlwerbenden Teams bei der kommenden GV mit dem Thema „I.S.B - wie kam es dazu“, ausschlaggebend für (m)eine Stimmabgabe wird. Dazu gehören weitsichtig handelnde Personen, die in ihren Programmen auch und vor allem eine Zukunftsvision für den Schießsport allgemein und IPSC im besonderen darstellen können.
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Re: BMI erklärt I.S.B. Bestätigungen für ungültig

Beitrag von twin2000 » Di 24. Mär 2026, 10:52

mikonis hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 07:56 Ich persönlich finde es schade, dass die bisherigen Tätigkeiten des I.S.B., welche meines Erachtens schlussendlich zum Vorteil der Waffenbesitzer und Sportschützen waren, so destruktiv behandelt werden. ....
Also an Heiligenschein brauch ma auch ned fürn Rüdiger.
Der wirft sich sicher nicht nächtelang im Bett von einer Seite auf die andere vor lauter Drang danach dem Schützenwesen Gutes zu tun.
Dem is fad und mit Geld hat es am Rande halt auch zu tun.

Aber der Hickhack zwischen den Verbänden ist kompletter Blödsinn.
Irgendwer dessen Ehre gekränkt wurde weil Ihm die BH Tulln seine Pump Gun ned genehmigt hat ist Auslöser für a Riesentheater von dem man noch ned weiss was dadurch alles in Bewegung gerät.

Ist das wirklich notwendig?

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