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Auswirkung des neuen Waffengessetz ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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trifftnix
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Auswirkung des neuen Waffengessetz ?

Beitrag von trifftnix » Fr 27. Mär 2026, 04:25

Servus.
Kann es sein dass, wenn man Pistolenmunition kauft, den Nachweis einer Kat C Waffe erbringen muss ?

Sellier&Bellot 7,65mm Browning FMJ 73grs 4,75g
Erwerb nur gegen Vorlage einer Waffenbesitzkarte, Waffenpass
sowie Vorlage einer Registrierungsbestätigung einer Kat.C Waffe !!


https://ferlach.agt-guntrade.at/product ... 0db380a5b9
Sportliche Grüße
Karl

Steyrer
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Re: Auswirkung des neuen Waffengessetz ?

Beitrag von Steyrer » Fr 27. Mär 2026, 06:46

Ja, Paragr 24 WaffG
Ist noch die alte Regelung, dh. gilt schon länger und wird geändert.
Einschränkung bei Kat C.: Wenn die Kat C dazu geeignet ist.

§ 24.
(1)Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2)Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist
.

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titan
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Re: Auswirkung des neuen Waffengessetz ?

Beitrag von titan » Fr 27. Mär 2026, 08:16

FFW Munitionserwerb war bis 2012 meine ich (oder wars 2008?) nur mit WBK möglich, danach etwas erleichtert mit einer gemeldeten Kat C in diesem Kaliber.

trifftnix
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Re: Auswirkung des neuen Waffengessetz ?

Beitrag von trifftnix » Sa 28. Mär 2026, 05:44

Danke,
ich habe den falschen Schluss gezogen und gemeint, dass der Nachweis für C zusätzlich notwendig wäre, weil ich das Kaliber 7,65 nicht mit einer C Waffe in Verbindung gebracht habe.
Sportliche Grüße
Karl

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