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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Hi, ich (M) wollte euch meinen Erfahrungsbericht von meinem Antrag auf WBK nach der Änderung des WaffG teilen, da ich noch keinen Bericht mit denselben Umständen gefunden hab und es vielleicht dem einen oder anderen hilft.
Kurz vorab: da das mein erster Beitrag ist, hoffe ich, dass ich hier im richtigen Thread bin. Wollte jetzt kein eigenen Thread eröffnen da ich denke es passt hier eigentlich gut dazu.
Habe den Antrag gemacht, weil mir der Sport viel Spaß macht, eine Freundin hat mich paar mal mitgenommen und hab mich entschieden, dass ich auch unabhängig von ihr gern schießen gehen möchte.
Nun zum eigentlichen Antrag. Ich hab Ende November / Anfang Dezember 25 den typischen Kurs inkl. psych. Gutachten bei einem Händler mit Schießplatz gemacht. Vom Anbieter wurde uns folgende Reihenfolge vorgegeben: Zuerst den Waffenführerschein machen, dann den Antrag bei der BH / LPD (Bei mir letztere, da ich aus Wien bin), dort den Psychologen angeben und dann beim Händler einen Termin fürs Gutachten ausmachen. Bei mir kommt auch dazu, dass bei meiner Stellung Untauglichkeit aufgrund körperlicher Gründe festgestellt wurde. So war ich nach dem Waffenführerschein dann beim Polizeikommissariat (PK) den Antrag stellen. Ich habe das Statusblatt meiner Stellung leider nicht mitgehabt (nur den Bescheid wo keine Begründung oben steht), war aber kein Problem und der Antrag wurde entgegengenommen. Einen Psychologen musste ich beim PK jedoch nicht angeben. Beim PK wurde mir lediglich gesagt, dass sich die LPD bei mir dann melden wird wenn sie weitere Sachen benötigen. Den Erlagschein hab ich auch schon mitbekommen. Die Woche darauf habe ich das Psych. Gutachten absolviert.
Nun war erstmal etwas Stille. Das alles ist Anfang / Mitte Dezember passiert. Dann hat es ca. ein Monat gedauert, bis ich von der LPD eine E-Mail bekommen habe, in der ich aufgefordert wurde, das Statusblatt nachzureichen. Das habe ich dann auch gemacht. Dann war wieder paar Wochen nichts, und dann wurde ich per Post (eingeschriebener Brief) zum Amtsarzt bei der Polizei vorgeladen. Der Termin lag auch ca. ein Monat in der Zukunft, in etwa Ende Februar. Dort bin ich mit der Ärztin eigentlich nur die Posten durchgegangen, welche auf meinem Statusblatt obenstanden, und hab ihr auch die relevanten Befunde gezeigt und besprochen, wie es mir damit ging / geht. Sie hat mir noch paar Tipps gegeben, wie ich "fit" bleibe, und haben noch kurz darüber geredet was ich beruflich mache und sie hat mich dann auch wieder rausgeschickt.
Danach war wieder 3-4 Wochen Pause, und ich wurde dann wieder per E-Mail aufgefordert, das Psych. Gutachten nachzureichen. Interessanterweise wussten sie auch das exakte Datum, an dem ich das gemacht habe. Nach 2 weiteren Wochen hab ich dann die Mail erhalten, dass der Antrag "fertig" ist und ich nur noch den Erlagschein bezahlen muss und haben mir den Preis genannt, kostet mittlerweile 110€.
Fazit: es hat in etwa knappe 4 Monate gedauert vom Tag der Antragsstellung bis zum Erhalt der WBK. Ich denke es wär etwas schneller gewesen, hätte ich das Statusblatt direkt beim Antrag dabei gehabt. Ich denke, dass man auf jeden Fall damit rechnen muss, zum Amstarzt geladen zu werden, wenn man (körperlich) untauglich bei der Stellung war (zumindest in Wien, denke das wird aber überall wohl gleich sein dann). Von 2 anderen (auch aus Wien), die den Kurs mit mir gemacht haben, habe ich gehört, dass sie nach etwa 6–8 Wochen fertig waren – es waren allerdings beide weibliche Teilnehmerinnen. Im Endeffekt war es bei mir einfach eine lange Geduldsprobe.
Falls jemand Fragen hat oder in Zukunft auf diesen Post stößt, beantworte ich sie gerne, entweder hier oder per PN.
Kurz vorab: da das mein erster Beitrag ist, hoffe ich, dass ich hier im richtigen Thread bin. Wollte jetzt kein eigenen Thread eröffnen da ich denke es passt hier eigentlich gut dazu.
Habe den Antrag gemacht, weil mir der Sport viel Spaß macht, eine Freundin hat mich paar mal mitgenommen und hab mich entschieden, dass ich auch unabhängig von ihr gern schießen gehen möchte.
Nun zum eigentlichen Antrag. Ich hab Ende November / Anfang Dezember 25 den typischen Kurs inkl. psych. Gutachten bei einem Händler mit Schießplatz gemacht. Vom Anbieter wurde uns folgende Reihenfolge vorgegeben: Zuerst den Waffenführerschein machen, dann den Antrag bei der BH / LPD (Bei mir letztere, da ich aus Wien bin), dort den Psychologen angeben und dann beim Händler einen Termin fürs Gutachten ausmachen. Bei mir kommt auch dazu, dass bei meiner Stellung Untauglichkeit aufgrund körperlicher Gründe festgestellt wurde. So war ich nach dem Waffenführerschein dann beim Polizeikommissariat (PK) den Antrag stellen. Ich habe das Statusblatt meiner Stellung leider nicht mitgehabt (nur den Bescheid wo keine Begründung oben steht), war aber kein Problem und der Antrag wurde entgegengenommen. Einen Psychologen musste ich beim PK jedoch nicht angeben. Beim PK wurde mir lediglich gesagt, dass sich die LPD bei mir dann melden wird wenn sie weitere Sachen benötigen. Den Erlagschein hab ich auch schon mitbekommen. Die Woche darauf habe ich das Psych. Gutachten absolviert.
Nun war erstmal etwas Stille. Das alles ist Anfang / Mitte Dezember passiert. Dann hat es ca. ein Monat gedauert, bis ich von der LPD eine E-Mail bekommen habe, in der ich aufgefordert wurde, das Statusblatt nachzureichen. Das habe ich dann auch gemacht. Dann war wieder paar Wochen nichts, und dann wurde ich per Post (eingeschriebener Brief) zum Amtsarzt bei der Polizei vorgeladen. Der Termin lag auch ca. ein Monat in der Zukunft, in etwa Ende Februar. Dort bin ich mit der Ärztin eigentlich nur die Posten durchgegangen, welche auf meinem Statusblatt obenstanden, und hab ihr auch die relevanten Befunde gezeigt und besprochen, wie es mir damit ging / geht. Sie hat mir noch paar Tipps gegeben, wie ich "fit" bleibe, und haben noch kurz darüber geredet was ich beruflich mache und sie hat mich dann auch wieder rausgeschickt.
Danach war wieder 3-4 Wochen Pause, und ich wurde dann wieder per E-Mail aufgefordert, das Psych. Gutachten nachzureichen. Interessanterweise wussten sie auch das exakte Datum, an dem ich das gemacht habe. Nach 2 weiteren Wochen hab ich dann die Mail erhalten, dass der Antrag "fertig" ist und ich nur noch den Erlagschein bezahlen muss und haben mir den Preis genannt, kostet mittlerweile 110€.
Fazit: es hat in etwa knappe 4 Monate gedauert vom Tag der Antragsstellung bis zum Erhalt der WBK. Ich denke es wär etwas schneller gewesen, hätte ich das Statusblatt direkt beim Antrag dabei gehabt. Ich denke, dass man auf jeden Fall damit rechnen muss, zum Amstarzt geladen zu werden, wenn man (körperlich) untauglich bei der Stellung war (zumindest in Wien, denke das wird aber überall wohl gleich sein dann). Von 2 anderen (auch aus Wien), die den Kurs mit mir gemacht haben, habe ich gehört, dass sie nach etwa 6–8 Wochen fertig waren – es waren allerdings beide weibliche Teilnehmerinnen. Im Endeffekt war es bei mir einfach eine lange Geduldsprobe.
Falls jemand Fragen hat oder in Zukunft auf diesen Post stößt, beantworte ich sie gerne, entweder hier oder per PN.
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GoodReason
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- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Danke für deinen Bericht! Ich kann nur sagen, ich bin froh, dass ich meine WBK schon 1992 gemacht habe. Da ist man mit Foto auf die BH gegangen und 1 Woche später hast um 220,-- Schilling die WBK abgeholt. Wie stellen sie jetzt eigentlich bei den Damen mangels Stellungskommision die körperliche Eignung fest?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Danke für den Beitrag, finde ich sehr wichtig.Floka hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 12:23 Hi, ich (M) wollte euch meinen Erfahrungsbericht von meinem Antrag auf WBK nach der Änderung des WaffG teilen, da ich noch keinen Bericht mit denselben Umständen gefunden hab und es vielleicht dem einen oder anderen hilft.
Und gratulation zur WBK.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Danke für den ausführlichen Bericht.
Kann es sein, dass LPDs tatsächlich "langsamer" arbeiten als die Bezirkshauptmannschaften?
Ich empfinde die Zeitspanne schon als recht lang.
Kann es sein, dass LPDs tatsächlich "langsamer" arbeiten als die Bezirkshauptmannschaften?
Ich empfinde die Zeitspanne schon als recht lang.
Si vis pacem, para bellum
If you see your glass as half empty, pour it into a smaller glass and stop bitching!
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Genau so wie bei den EU-Ausländern: gar nicht.GoodReason hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 12:41 ...
Wie stellen sie jetzt eigentlich bei den Damen mangels Stellungskommision die körperliche Eignung fest?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich denk es ist so wie rider650 gesagt hat, gar nicht. Auch beim Theoriekurs hat uns der Vortragende erzählt, dass sich für Frauen beim Antrag stellen eigentlich nicht viel geändert hat, abgesehen vom neuen Mindestalter 25 statt 21. Das einzige ist eben, dass anscheinend der Waffenführerschein und das psychologische Gutachten nicht mehr am selben Tag gemacht werden darf. Bin mir aber nicht sicher, ob das einfach der Händler aus seiner Interpretation des neuen Gesetzes so macht oder ob das wirklich Pflicht ist, es so zu machen. Also bei Frauen reicht es nach wie vor, den Waffenführerschein und ein bestandenes psychologisches Gutachten vorzureichen.GoodReason hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 12:41 Wie stellen sie jetzt eigentlich bei den Damen mangels Stellungskommision die körperliche Eignung fest?
Was ich mich frage ist, wie das für Transfrauen geregelt ist, die erst nach dem Zivildienst / Bundesheer ihr Geschlecht von M -> F geändert haben. Fallen für die dann die Regeln weg? Ich persönlich kenne keinen so einen Fall, wäre aber auch spannend wie das dann abläuft.
Mir kommt es auf jeden Fall so vor. Bei den anderen aus Wien hat es auch über 5 Wochen gedauert, bis von ihnen das psych. Gutachten nachgefordert wurde. Es lag halt auch die Weihnachtszeit dazwischen. Aber mir kam es auch so vor, dass der ganze Prozess "gewollt" etwas langsamer vorangeht, aber das ist reine Mutmaßung. Uns wurde beim Kurs auch gesagt, das hängt von der BH ab, aber ich denke der Durchschnitt ist sicher schneller.L3MNTRIX hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 13:53 Kann es sein, dass LPDs tatsächlich "langsamer" arbeiten als die Bezirkshauptmannschaften?
Vielen Dank! Jetzt kümmer ich mich mal noch um die sichere Verwahrung und dann noch ein letztes Mal 4 Wochen "Cooldownphase" nach dem Kauf abwarten und dann kann's ja im Sommer dann hoffentlich losgehen haha. Aber im Warten bin ich dank der LPD mittlerweile schon bestens erprobt
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich hoffe doch da schaut man genauer hin:Floka hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 20:53
Was ich mich frage ist, wie das für Transfrauen geregelt ist, die erst nach dem Zivildienst / Bundesheer ihr Geschlecht von M -> F geändert haben. Fallen für die dann die Regeln weg? Ich persönlich kenne keinen so einen Fall, wäre aber auch spannend wie das dann abläuft.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/trans ... b3c2d72f47
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Seit's froh dass ihr eure WBK schon habt.Poirot hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 21:50Ich hoffe doch da schaut man genauer hin:Floka hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 20:53
Was ich mich frage ist, wie das für Transfrauen geregelt ist, die erst nach dem Zivildienst / Bundesheer ihr Geschlecht von M -> F geändert haben. Fallen für die dann die Regeln weg? Ich persönlich kenne keinen so einen Fall, wäre aber auch spannend wie das dann abläuft.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/trans ... b3c2d72f47
Was jucken euch die Transen oder Schwule?
Es gibt nur Mann oder Frau, alles andere ist .......
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Auszug:AUG-andy hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 22:07 Seit's froh dass ihr eure WBK schon habt.![]()
Was jucken euch die Transen oder Schwule?
Es gibt nur Mann oder Frau, alles andere ist .......
Transgender- und genderdiverse Personen erkranken häufiger an psychischen Störungen und zeigen häufiger Suizidverhalten als Cisgender-Personen. Das zeigt eine bevölkerungsbasierte Studie aus Kanada, deren Ergebnisse jetzt in JAMA Network Open präsentiert wurden.
Sowohl innerhalb der letzten 12 Monate als auch über die Lebenszeit hatten TGD-Personen häufiger Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen, Sozialphobien, Substanzgebrauchsstörungen, Suizidgedanken, Suizidpläne und Suizidversuche als Cisgender-Personen.
Ich denke es sollte schon erlaubt sein das Thema mit legalen Waffenbesitz zu verknüpfen oder ? Vor allem weil künftig der "Psychotest" eine immer wichtigere Bedeutung beim legalen Waffenbesitz einnimmt.
-
Archbishop Gumby
- .357 Magnum

- Beiträge: 60
- Registriert: Mi 11. Dez 2019, 11:50
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verbieten kann dir diese Verknüpfung niemand, ich sehe allerdings die Relevanz nicht, wo doch eh jeder beim WBK-Antrag individuell auf solche Risikofaktoren hin psychologisch begutachtet wird.Poirot hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 22:27
Auszug:
Transgender- und genderdiverse Personen erkranken häufiger an psychischen Störungen und zeigen häufiger Suizidverhalten als Cisgender-Personen. Das zeigt eine bevölkerungsbasierte Studie aus Kanada, deren Ergebnisse jetzt in JAMA Network Open präsentiert wurden.
Sowohl innerhalb der letzten 12 Monate als auch über die Lebenszeit hatten TGD-Personen häufiger Depressionen, Angststörungen, bipolare Störungen, Sozialphobien, Substanzgebrauchsstörungen, Suizidgedanken, Suizidpläne und Suizidversuche als Cisgender-Personen.
Ich denke es sollte schon erlaubt sein das Thema mit legalen Waffenbesitz zu verknüpfen oder ? Vor allem weil künftig der "Psychotest" eine immer wichtigere Bedeutung beim legalen Waffenbesitz einnimmt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Amoktäter von Graz wurde auch begutachtet und von einem Psychologen für geeignet befunden.Archbishop Gumby hat geschrieben: Fr 3. Apr 2026, 12:26 ich sehe allerdings die Relevanz nicht, wo doch eh jeder beim WBK-Antrag individuell auf solche Risikofaktoren hin psychologisch begutachtet wird.
Vermutlich weil der negative Befund (Auffälligkeit) bei der Musterung nicht bekannt war und nicht genau hingesehen wurde.
Auf jedenfall wäre es interessant wie man künftig damit umgehen will um eine höchstmögliche präventive Sicherheit beim legalen Waffenbesitz zu erreichen. Schließlich ist das der Wunsch von Politik, Medien und Aktivisten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Traurig , das mit Waffen Unfug gemacht wird , aber mit Kraftfahrzeugen passiert noch viel mehr ...sollte man das einschränken ? Da würden mache auch einen Psychotest benötigtigen ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die ständigen Waffenrechtsverschärfungen verdanken wir politischen Aktivisten.spareribs hat geschrieben: Fr 3. Apr 2026, 14:31 Traurig , das mit Waffen Unfug gemacht wird , aber mit Kraftfahrzeugen passiert noch viel mehr ...sollte man das einschränken ? Da würden mache auch einen Psychotest benötigtigen ...
Ohne die gäbe es keine Anlassgesetzgebung. Die Gesetzgebung würde sich auf natürlichen demokratischen rechtsstaatlichen Weg am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientieren.
Auf der Agenda dieser Aktivisten stehen nun mal Legalwaffenbesitzer, Jäger, Dieselfahrer, Männer usw aber keine Kraftfahrzeuge da diese Aktivisten ja auch nicht zu Fuß gehen wollen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wieso, ist vielleiht ne gute Methode um den Psychoquatsch zu umgehen - sich für die Antragsstellung zur 'Frau' zu erklären und danach wieder zurück zum Mann. Sozusagen das System mit den eigenen Mitteln zu schlagen.AUG-andy hat geschrieben: Do 2. Apr 2026, 22:07 ...
Seit's froh dass ihr eure WBK schon habt.![]()
Was jucken euch die Transen oder Schwule?
Es gibt nur Mann oder Frau, alles andere ist .......
Gab da so einen lustigen Fall wo ein richtig guter Kraftsportler sich für einen Tag zur Frau erklärt hat um einem anderen mittelmäßigen Kraftsportler, der sich schon länger zur Frau erklärt hatte und reihenweise die Frauenrekorde gebrochen hat, diese wieder abzunehmen und sich danach zum Mann zurückzuerklären. Ja, in unserer schönen neuen Welt geht sowas
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es geht noch weiter. Man könnte sogar früher in Pension gehen. Oder so die Wehrpflicht umgehenrider650 hat geschrieben: Fr 3. Apr 2026, 16:50
Wieso, ist vielleiht ne gute Methode um den Psychoquatsch zu umgehen - sich für die Antragsstellung zur 'Frau' zu erklären und danach wieder zurück zum Mann. Sozusagen das System mit den eigenen Mitteln zu schlagen.
Gab da so einen lustigen Fall wo ein richtig guter Kraftsportler sich für einen Tag zur Frau erklärt hat um einem anderen mittelmäßigen Kraftsportler, der sich schon länger zur Frau erklärt hatte und reihenweise die Frauenrekorde gebrochen hat, diese wieder abzunehmen und sich danach zum Mann zurückzuerklären. Ja, in unserer schönen neuen Welt geht sowas![]()
Aber natürlich wird alles immer genau geprüft. In dem nachfolgenden Artikel liest man aber trotzdem was von "Gefälligkeitsgutachten", was die ganzen Psychotests ad Absurdum führt.
https://www.vienna.at/frueher-in-pensio ... ht/9722744
Den Trans Vertretern schmeckt die Sache natürlich gar nicht:
https://www.krone.at/3920249

