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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Coolhand1980 » Di 7. Apr 2026, 12:05

Verschlussträger bleiben frei.
Griffhüllen bleiben frei (Bei Guns die eine "Fire Control Unit" haben.)
Im Falle von AR Systemen, die keine Wechsellaufmöglichkeit haben (also die "normalen" ARs) ist ein Upper mit Lauf nur ein Teil.
Der Verschluss ist immer ein eigener Teil. (Der Verschluss, nicht der Verschlussträger!)
Schäfte, welche eine Verschlussführung haben, sind wesentliche Teile, wie zB die R8.
Schäfte, die de facto geschnitzte Holzbrettln sind, sind frei. (Gilt auch für Metall Schäfte wie moderne Chassis Systeme)

Unsere Republik verfügt über keine Stelle, wie das deutsche BKA, welches Einstufungen für das ganze Bundesgebiet macht.
Folglich finde ich eine vereinfachte Variante, welche nicht 128 Seiten benötigt, die bessere Lösung, damit auch technisch nicht versierte Beamte da keinen kompletten Mist in der Anwendung bauen. Wobei, da sind wir uns sicher einig, sie werden Möglichkeiten dazu finden...wie immer...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 12:14

Es gibt den Amtssachverständigen des BMI dafür.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 7. Apr 2026, 12:21

Coolhand1980 hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:05
Schäfte, die de facto geschnitzte Holzbrettln sind, sind frei. (Gilt auch für Metall Schäfte wie moderne Chassis Systeme)
Vorher wurden Flintenschäfte als wesentlich erwähnt ? Korrekt oder nicht ? Sind ja auch nur Holzbretln.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 7. Apr 2026, 12:51

Coolhand1980 hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:05 0...Im Falle von AR Systemen, die keine Wechsellaufmöglichkeit haben (also die "normalen" ARs) ist ein Upper mit Lauf nur ein Teil.
Das wird so nicht funktionieren.

Mit welcher Bezeichnung soll dieses (Kombi)teil ins ZWR verspeichert werden?
Als "Lauf" oder als "Gehäuse" ?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 7. Apr 2026, 12:53

titan hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:14 Es gibt den Amtssachverständigen des BMI dafür.
Der jedoch nur vor Gericht vom BMI angefordert wird.

Für "allgemeine" Auskünfte an Handel, Institutionen oder Bürger steht er nicht zur Verfügung um bei allfälligen Gerichtsverfahren nicht befangen zu sein.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 12:54

Poirot hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:21
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:05
Schäfte, die de facto geschnitzte Holzbrettln sind, sind frei. (Gilt auch für Metall Schäfte wie moderne Chassis Systeme)
Vorher wurden Flintenschäfte als wesentlich erwähnt ? Korrekt oder nicht ? Sind ja auch nur Holzbretln.
Nein nicht korrekt. Im Bildteil ist die Baugruppe markiert, im Textteil steht Basküle (Systemkasten mit Verschlussmechanismus und Abzugsmechanik und Schaft). Die Systematik dahinter wird aber nicht erläutert. Die Basküle war jedoch immer echon ein wesentliches Teil.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 12:54

DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:53
titan hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:14 Es gibt den Amtssachverständigen des BMI dafür.
Der jedoch nur vor Gericht vom BMI angefordert wird.

Für "allgemeine" Auskünfte an Handel, Institutionen oder Bürger steht er nicht zur Verfügung um bei allfälligen Gerichtsverfahren nicht befangen zu sein.
Tja...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 13:12

Interessanterweise trägt ein Browning 1919 oder M2 nur ein eigenständiges internernes Waffensystem und könnten somit frei bleiben. Ich sehe dabei keinen Unterschied zur Systematik gegenüber einem 98er Schaft oder einem Griffmodul.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Di 7. Apr 2026, 13:20

Nicht nur das.

Wer auch immer aus der Branche bei der Erstellung dieses Leitfadens zugezogen wurde, es war niemand der je einen Verkaufsraum oder eine Büchsenmacherwerkstätte von Innen gesehn hat.

Bild

Der Punkt 2 bei der Blaser R8 besteht aus dem Bolt (der schon bisher ein wesentlicher Waffenteil war) und aus dem Verschlussgehäuse (das bisher kein wesentlicher Waffenteil war, weil es nicht DIREKT gasdruckbeaufschlagt war).
Es handelt sich in Zukunft um ZWEI wesentliche Waffenteile, nicht um einen.
Wie soll der Teil heissen?
Bolt und Verschlussgehäuse?

Man kann nur vermuten, daß sich die Zustaendigen nicht mit dieser Detailfrage beschäftigen wollten weil sich jeder an den Kopf tippen würde dem Du sagst, dass die Besitzer einer Blaser R8 statt einer Kategorie C Waffe jetzt vier wesentliche Waffenteile kostenpflichtig im Handel nachregistrieren sollen.

Das selbe Thema haben wir eben zB auch beim AR Uppergehäuse mit Lauf usw.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 13:36

Nein, ich lese das anders. Analog zum konpletten R8 Schaft ist das wesentliche Teil das Metallgehäuse, an dem Vorder und Hinterschaft (welche selbst frei bleiben) angeschraubt wird, weil es den Verschluss führt und den Lauf aufnimmt. Als Baugruppe ist das Teil als ganzes wesentlich, aber genau genommen nur das Gehäuse selbst. Das ist die selbe Vorgehensweise, wenn man eine komplette Waffe am Tisch liegen hat. Nicht alle Teile davon sind wesentlich, aber die Baugruppe wird gesamt als solches behandelt, unabhängig von den Einzelteilen. Das gleiche ist auf den Verschluss als Baugruppe anwendbar. Wesentlich ist der Verschlusskopf.

Aber wie ich bereits geschrieben habe, der Bildteil und der Textteil sind für den unversierten Leser verwirrend, da in ihrer Ausführung nicht identisch.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Coolhand1980 » Di 7. Apr 2026, 14:05

Es ist nichts nachzuregistieren, was bereits Teil einer gemeldete/registrierte ganzen Waffe ist.
Keiner muss eine R8 in 4 Teile aufteilen.
Blaser verkauft heute Büchsen mit 3 Seriennummern. Wenn man einen dieser Teile nachkauft (Wechsellauf oder Verschluss meistens), sind diese Teile als das was sie sind, zu registrieren. Was genau ist daran unklar?
Bei Kat C Flinten war der Hinterschaft immer schon wesentlich, da das Basküle gasdruckbeaufschlagt ist.
Ist hier unklar, was gespeichert werden soll wenn jemand etwa einen Holz-Maßschaft dazu erwirbt? (->Holzbrettl)
Bei ARs wird es als Lauf gespeichert, wenn es nur "unter erheblichem Aufwand" vom Gehäuseoberteil zu trennen ist, also keinen
Wechsellauf hat. (Die Thematik "teilbare Verschlüsse" wie in D gibt es bei uns zum Glück nicht!)
Es wird eine Übergangsfrist geben, innerhalb derer bereits vorhandene Teile registriert werden müssen.
Es wird auch ab dem In Kraft Treten der Änderung notwendig sein, neue Teile beim Kauf registrieren zu lassen.
Spätestens am Ende der Übergangsfrist erhält man dann einen Bescheid, der den Altbesitz legalisiert, wenn es sich mit den vorhandenen Plätzen auf der WBK für ZBH nicht ausgeht. Der geneigte User beachtet hier die Reihenfolge, um dem Gesetz stehts Genüge zu tun.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 14:10

Das Problem liegt wohl in der Verwendung des Begriffs Hinterschaft. Die verbaute Basküle ist wesentlich, nicht der Schaft an sich.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Coolhand1980 » Di 7. Apr 2026, 16:03

Verstehe ich.
Nur gibts da ja nicht mal eine Änderung, da der Teil ja schon immer gasdruckbeaufschlagt war.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 7. Apr 2026, 17:03

balahu hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 13:20 Bild
Naja, die Frage ist ja ned unberechtigt.
Es sind ja alle drei wesentliche Waffenteile.

Als welches wesentliche Waffenteil registeriere ich im ZWR
- den Bolt einer Blaser R8
- den Verschluss gemeinsam mit dem Bolt (die Gruppe die unter "2" abgebildet ist)
- das Gehäuse der Waffe (das Gehäuse das unter "3" abgebildet ist)

Oder beim AR-15
Wie registriere ich im ZWR
- den Upper Receiver gemeinsam mit dem Lauf
- nur den Upper Receiver
- nur den Lauf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 17:28

Zum Blaser Verschluss: Ich würde sagen, den Verschlusskopf (Kammer). Der Rest ist nicht wesentlich.
Verschluss = Verschlusskopf oder Verschlusskopf inkl. Anbaueilen.

Zum Blaser Schaft, Die Holzteile haben keine Seriennummer und sind nicht wesentlich. Daher kann man eh nur das Gehäuse registrieren.
Blaser Gehäuse = Mittelgehäuse oder Mittelgehäuse inkl. Schaftteilen.

Beim AR oder nicht einfach zerlegbaren Systemen mit mehr als einem relevanten Teil ist das tatsächlich nicht so einfach.

Ich halte die Vorgehensweise, dass ein WS im ZWR nicht mehr erfasst werden kann, für nicht ganz astrein, denn diese Teile existieren unabhängig davon trotzdem als solches. Die Vorstellung, dass ein Händler einen Gegenstand im Register der Behörde nicht als solches eintragen kann (bei gleichzeitigem Registerzwang) ist reichlich absurd.

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