Wenn die Person aber nur eine Jagdkarte hat, dürfte die nur Munition für Waffen erwerben und besitzen die auch auf diese Person im ZWR registriert sind. Oder ?Promo hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 15:14
Korrekt. Aber die Person die sich die Kat.C ausleiht, die muss zukünftig auch eine Berechtigung für eine Kat.C Waffe haben, sonst darf sie diese nicht ausleihen. Sprich also Jagdkarte oder WBK haben. Und wenn sie diese beiden hat, dann darf sie auch Munition dafür kaufen.
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Kat. C Waffen unversperrt in Wohnung - in Zukunft illegal wegen Lebensgefährtin?
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Re: Kat. C Waffen unversperrt in Wohnung - in Zukunft illegal wegen Lebensgefährtin?
Re: Kat. C Waffen unversperrt in Wohnung - in Zukunft illegal wegen Lebensgefährtin?
ohne jetzt nachgelesen zu haben:Poirot hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 18:14Wenn die Person aber nur eine Jagdkarte hat, dürfte die nur Munition für Waffen erwerben und besitzen die auch auf diese Person im ZWR registriert sind. Oder ?Promo hat geschrieben: Mo 20. Apr 2026, 15:14
Korrekt. Aber die Person die sich die Kat.C ausleiht, die muss zukünftig auch eine Berechtigung für eine Kat.C Waffe haben, sonst darf sie diese nicht ausleihen. Sprich also Jagdkarte oder WBK haben. Und wenn sie diese beiden hat, dann darf sie auch Munition dafür kaufen.
nein.
die jagdkarte wird - soweit mir aus dem vortraegen erinnerlich - zu einem vollwertigen waffenrechtlichen dokument aufgewertet.
wer eine jagdkarte hat darf ab 28.4. damit waffen (!) und auch munition kaufen
wie das in der praxis gehen soll mit jagdkarten die tw nur mehr als Handy App verfügbar sind bzw mit uralten Jagdkarten die nicht mal eine dokumentennummer haben konnte mir niemand beantworten
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