- Man darf aktuell ein WS + ein freies Griffstück ganz legal erwerben. Was ist der Sinn hinter der Weisung an die Händler, WS + Griffstück nicht mehr gemeinsam auszufolgen? Man darf ja das Griffstück ganz legal woanders auch erwerben. Und ich erwehre mich der Unterstellung, dass das eine "Umgehungshandlung" o.Ä. wäre. Es ist - und bitte korrigiert mich, wenn ich Schwachsinn erzähle - geltendes Recht, d.h. es ist mir erlaubt, beides zu erwerben und zu besitzen. Oder etwa nicht?
- In der neuen Fassung gibt es kein WS mehr, und die Griffstücke sind als Zubehör einzutragen. Ok. Darf ich *jetzt* beim gleichen Händler Lauf, Verschluss, [Gehäuse], und Griffstück/Lower erwerben? Es ist ja weiterhin erlaubt, alles zu erwerben und zu besitzen, es sind einfach mehr Zubehörplätze dafür notwendig.
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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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angryscientist
- .223 Rem

- Beiträge: 169
- Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Sorry falls ich etwas schwer von Begriff bin, aber ich verstehe zwei Sachen nicht:
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Lt. dzt. Rechtsmeinung darf Dir keine ganze (wenn auch getrennte) Waffe als Wechselsystem übergeben werden. Diese Rechtsmeinung gilt seit dem Eisenstädter Fall. Ist wie erwähnt eine Rechtsmeinung der obersten Waffenbehörde (im Gesetz ist dieser Fall nicht explizit erwähnt und auch nicht in der neuen Novelle).
Ich sehe es als unproblematisch wenn Du bis zu dem Stichtag ein Wechselsystem mit passender Griffstücknummer erworben hast - wenn Du ab dem genannten Zeitpunkt ein Wechselsystem mit gleicher Seriennummer erworben hast, würde ich es problematischer sehen, da Du oder der Überlasser gegen die Rechtsmeinung handelst (nicht zwingend gegen das Gesetz aber gegen die Rechtsmeinung der obersten Waffenbehörde).
Ich sehe es als unproblematisch wenn Du bis zu dem Stichtag ein Wechselsystem mit passender Griffstücknummer erworben hast - wenn Du ab dem genannten Zeitpunkt ein Wechselsystem mit gleicher Seriennummer erworben hast, würde ich es problematischer sehen, da Du oder der Überlasser gegen die Rechtsmeinung handelst (nicht zwingend gegen das Gesetz aber gegen die Rechtsmeinung der obersten Waffenbehörde).
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wieviel Zubehör Plätze hat man den eigentlich..??Mr. Danger hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 16:26 Ich frage mich immer, warum hier alle solche Bedenken wegen der Zubehörplätze haben? Wenn die Plätze voll sind kann man noch immer zur zuständigen Behörde gehen...
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- AUG-andy
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- Beiträge: 7967
- Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
- Wohnort: Im schönen Niederösterreich
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Zwei Zubehörplätze pro Anzahl auf der WBK.Tical hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 18:59Wieviel Zubehör Plätze hat man den eigentlich..??Mr. Danger hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 16:26 Ich frage mich immer, warum hier alle solche Bedenken wegen der Zubehörplätze haben? Wenn die Plätze voll sind kann man noch immer zur zuständigen Behörde gehen...
Bei zwei Plätzen also 4 Zubehörplätze.
Bei 5 Plätzen also 10. Und so weiter.........
Weitere Zubehörplätze müssen von der Behörde genehmigt werden wenn deine Zubehörplätze voll ausgeschöpft sind.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 28. Apr 2026, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
doppelpost
Zuletzt geändert von rider650 am Mi 29. Apr 2026, 04:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
B-Plätze x 2 + A-Plätze (§17 Z7 und 8) x 2
Zuletzt geändert von rider650 am Mi 29. Apr 2026, 04:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Es gibt im WaffG keine Zubehörplätze für Kat A Waffen, nur die Kat B Zubehörplätze werden mit doppelter Anzahl genannt.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Was mach ich dann jetzt mit einem rechtmässig im Besitz befindlichen Kat A §17/1 Waffenteil (Gehäuse, nicht militärisch)?titan hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 19:24 Es gibt im WaffG keine Zubehörplätze für Kat A Waffen, nur die Kat B Zubehörplätze werden mit doppelter Anzahl genannt.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das musst Du dem ZWR sagen, denn ich habe (aktuell nur mehr) einen Eintrag „Zubehör § 17/1/8 Wechselsystem, freies Zubehör“ - und nein, kein Bescheid oder ähnliches, einfach als Zubehör Kat A 17/1/8 gemeldet. Einen Lauf und einen Verschluss hatte ich davor auch als 17/1/8 Zubehör eingetragen (solange ich sie hatte).titan hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 19:24 Es gibt im WaffG keine Zubehörplätze für Kat A Waffen, nur die Kat B Zubehörplätze werden mit doppelter Anzahl genannt.
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dvc & AA

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
§23 Abs 3
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Das steht im WaffG. Zubehör für Kat A Plätze sind reine Interpretationssache, nicht dass es das nicht gäbe.
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Das steht im WaffG. Zubehör für Kat A Plätze sind reine Interpretationssache, nicht dass es das nicht gäbe.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Schau Dir mal § 17 (3) an, da wird für Kat A (gem. § 17 (1) ) auf die Gültigkeit von § 23 (3) verwiesen - keine Interpretationtitan hat geschrieben: Di 28. Apr 2026, 19:40 §23 Abs 3
Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Das steht im WaffG. Zubehör für Kat A Plätze sind reine Interpretationssache, nicht dass es das nicht gäbe.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ja, wo wir wieder bei der doppelten Anzahl von B Plätzen wären.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Bleib bei Deiner Interpretation, für jene, die sinnerfassend lesen, stehen die relevanten Verweise oben angeführt
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- Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Darf / muss ich meine Griffstücke ohne Nummer jetzt selbst gravieren bevor ich Sie nachmelde?
