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LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bino71
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LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von bino71 » Mi 29. Apr 2026, 22:10

Ich bin auf diesen Bericht gestoßen:
https://vorarlberg.orf.at/stories/3350775/

Folgender Satz macht mich irgendwie stutzig:
Auch wenn für Magazine keine spezifischen Verwahrungsvorschriften wie für Schusswaffen bestehen, vermag dies nichts daran zu ändern, dass ein Waffenbesitzer, der über den Verbleib von mehreren registrierten Magazinen keine Angaben machen kann und deren Fehlen erst anlässlich einer Kontrolle bemerkt, jene Sorgfalt vermissen lässt, die § 8 Abs 1 WaffG voraussetzt“, stellte das LvWG fest.

Habe ich da was versäumt, dass die großen Magazine nicht im Safe aufbewahrt werden müssen?

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rider650
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Re: LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von rider650 » Mi 29. Apr 2026, 22:13

bino71 hat geschrieben: Mi 29. Apr 2026, 22:10 Ich bin auf diesen Bericht gestoßen:
https://vorarlberg.orf.at/stories/3350775/

Folgender Satz macht mich irgendwie stutzig:
Auch wenn für Magazine keine spezifischen Verwahrungsvorschriften wie für Schusswaffen bestehen, vermag dies nichts daran zu ändern, dass ein Waffenbesitzer, der über den Verbleib von mehreren registrierten Magazinen keine Angaben machen kann und deren Fehlen erst anlässlich einer Kontrolle bemerkt, jene Sorgfalt vermissen lässt, die § 8 Abs 1 WaffG voraussetzt“, stellte das LvWG fest.

Habe ich da was versäumt, dass die großen Magazine nicht im Safe aufbewahrt werden müssen?
Was für ein Safe? In Österreich müssen nichtmal Kat A Waffen im Safe aufbewahrt werden. Verschlossenes, gegen Mitnahme gesichertes Behältnis sind die Vorschriften.

bino71
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Re: LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von bino71 » Mi 29. Apr 2026, 22:19

Danke ... ist aber nicht die die Frage.
Es geht um "für registrierte Magazine keine spezifischen Verwahrungsvorschriften wie für Schusswaffen"

BR1
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Re: LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von BR1 » Mi 29. Apr 2026, 22:36

Es wird sich wohl um §17/1/z9/z10 magazine gehandelt haben.
Von den leeren Magazinen geht an sich keine Gefahr aus, sie weisen in diesem Fall aber eine erhöhte Kapazität auf – es passen also mehr Patronen hinein, als üblich und daher sind sie seit einer Verschärfung des Waffenrechts registrierungspflichtig.
So bald ein ding im zwr gelistet ist muss man halt höllisch drauf aufpassen.

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Re: LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von gewo » Mi 29. Apr 2026, 23:43

Das BMI hat seit 1996 eine verordnungsermächtigung zum erlass von spezifischen verwahrungsbestimmungen im Gesetz stehen von welcher es bisher nicht Gebrauch gemacht hat.

Von da her gibt es auch für Schusswaffen keine spezifischen Verwahrungsvorschriften.

Was es gibt sind 30 Jahre Judikatur des Vwgh zu dem Thema und die lassen sich zusammenfassen in
- Massiv
- Versperrt
- Befestigt.

Die Judikatur betrifft bisher nur Schusswaffen.
Für Magazine gibt es bisher keine.

Urteil und Bericht passen aber im wesentlich in das was zu erwarten war
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Re: LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von bino71 » Do 30. Apr 2026, 10:17

gewo hat geschrieben: Mi 29. Apr 2026, 23:43 Die Judikatur betrifft bisher nur Schusswaffen.
Für Magazine gibt es bisher keine.

Urteil und Bericht passen aber im wesentlich in das was zu erwarten war
Danke Gerhard, hab ich nicht gewußt.

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Re: LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von combatmiles » Do 30. Apr 2026, 11:28

der Bericht bezieht sich mMn auf einen Sicherheitsdienstmitarbeiter/Chef der bei einer Kontrolle die §17 Magazine nicht mehr finden konnte... da ist es für mich klar dass sowas kritisch gesehen wird. Weil sonst brauchmas ja net registrieren wenn mans dann eh net herzeigen muss bei einer Kontrolle (Sinnhaftigkeit mal aussen vor)

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Promo
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Re: LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von Promo » Do 30. Apr 2026, 11:55

Es sind eindeutig verbotene Magazine iSd § 17 Abs 1, geht aus dem Text klar hervor:
Der Chef einer Sicherheitsfirma aus dem Vorarlberger Vorderland konnte nämlich bei einer polizeilichen Kontrolle nicht angeben, wo neun von elf Magazinen für seine legal besessenen und korrekt aufbewahrten Waffen abgeblieben waren. Von den leeren Magazinen geht an sich keine Gefahr aus, sie weisen in diesem Fall aber eine erhöhte Kapazität auf – es passen also mehr Patronen hinein, als üblich und daher sind sie seit einer Verschärfung des Waffenrechts registrierungspflichtig.
Mehr dazu in der Entscheidung selbst. Da werden auch die genaueren Umstände klarer: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 026_R22_00
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Re: LvWG: Magazine (>10, >20) keine spezifischen Verwahrungsvorschriften

Beitrag von Poirot » Do 30. Apr 2026, 20:25

Es wird die Zeit kommen wo auf jeder Hülse eine Seriennummer ist, jede Patrone im ZWR registriert ist und wehe eine Hülse / Patrone fehlt bei der Kontrolle.
Man kann nur den Kopf schütteln über die vertrottelte Magazinregistriererei.

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