Hallo,
Wann wäre voraussichtlich der nächste Importtermin von CSP?
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Importservice aus Deutschland
Re: Importservice aus Deutschland
ware kommt laufend reintitan hat geschrieben: Di 28. Mär 2023, 12:50 Hallo,
Wann wäre voraussichtlich der nächste Importtermin von CSP?
es gibt da keine fixen termine
termin ist so gesehen immer der freitag nachdem eine deutsche ausfuhrgenehmigung fuer bereits bei uns im ausfuhrlager befindliche "importwaffen" eingelangt ist
ausnahmen gibt es selten aber es gibt sie
letztens hab ich einige "sehr grosszuegig" verpackte langwaffen nimmer ins auto bekommen
da waren diesmal zwei dabei die waren verpackt wie a kuehl-gefrierkombinationen, kein spass ... da muss ich das naechste mal den anhanger mitnehmen
mit sowas rechnest ned, ich weiss ja beim losfahren nur a stueckzahl und ned mehr
wann die ausfuhrgenehmigungen kommen kann man nur schaetzen
ich vermute die naechste kommt in der zweiten aprilwoche
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Importservice aus Deutschland
Kann aus einer importierten Pistole bei der Abholung/Übergabe gleich ein Wechselsystem gemacht werden?
Danke
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...every now and then, we see, the tree of liberty must be refreshed with the blood of patriots and tyrants...
Lieber in gefährlicher Freiheit leben, als in friedlicher Sklaverei. (Thomas Jefferson)
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Re: Importservice aus Deutschland
Ja.bandit31 hat geschrieben: So 3. Dez 2023, 12:44 Kann aus einer importierten Pistole bei der Abholung/Übergabe gleich ein Wechselsystem gemacht werden?
Danke
Das griffstueck kann ggf bereits ab uns getrennt verwertet werden.
Waffenrechtlich zu beachten ist aber ob das griffstueck bzw gehaeuse bei der waffentype nicht evt auch waffenrelevant ist.
Zb bei allen kashi varianten, bei vielen KK pistolen usw
Weiters ist - wie immer bei Waffenverwertungen / Wechselsystemauftrennungen zu beachten dass beim (verbleibenden) waffenrechtlichen teile die SERIENNUMMER vorhanden oder angebracht werden muss. gerade bei 1911er modellen hat lauf&verschluss standardmaessig meistens KEINE seriennummer. anbringung kann an verdeckter stelle erfolgen zb innen im verschluss bzw am lauf in einem geeigneten bereich.
Ein trennvorgang bei dem ein waffenrechtlicher teil ohne seriennummer laut SchKV verbleibt ist seit 2021 wegen des SchKG nicht mehr zulaessig
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Re: Importservice aus Deutschland
@gewo
Macht ihr auch ein Exportservice NACH Deutschland? LG Snoop
Macht ihr auch ein Exportservice NACH Deutschland? LG Snoop
Re: Importservice aus Deutschland
JaSnoop hat geschrieben: Mi 22. Okt 2025, 20:41 @gewo
Macht ihr auch ein Exportservice NACH Deutschland? LG Snoop
Teurer, weil ein zusätzlicher versandweg mit overnight innerhalb deutschlands dazukommt und
Dauert länger weil uns das zuständige LRA ganz oft a paar wochen auf die einfuhrerlaubnis warten lässt
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Re: Importservice aus Deutschland
Durch die laufenden Erhöhungen, sowohl der Transportkosten, als auch der Energie und Personalkosten müssen wir unser Tarife für Verbringungen von Waffen nach Österreich erstmals nach rund zwei Jahren anheben.
Die Verbringungsdienstleistung kostet ab Jänner 2026 € 98,-.
Die Meldungen und Eintragungen die dafür in NRW (Deutschland) und ZWR (Österreich) obligat erforderlich sind müssen nun auch unsere Prüfung abdecken, ob eine Wartefrist gem. §41f erorderlich ist und sind daher auf € 29,- gestiegen.
Alle laufenden Verbringungen werden noch zum alten Preis abgerechnet.
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Importservice aus Deutschland
Mit 28.04.2026 hat sich das Waffenrecht in Österreich in vielerlei Hinsicht geändert.
Die Änderungen betreffend Gehäuse betreffen auch unser Importservice.
1.) GEHÄUSETEILE MIT KM-EIGENSCHAFT
Verbringungen von Schusswaffen, welche Gehäuse haben, die urspruenglich militärische Waffen verbaut hatten sind nicht mehr möglich, da diese Waffen nun in Österreich als Kriegsmaterial anzusehen sind.
Das betrifft auch, aber nicht nur, Waffen von deutschen Manufakturen wie zb Niedermeier.
Bei den dort nachgefertigten Waffen sind nur Lauf und Verschluss zivile Neufertigungen (ausgenommen die aktuellen G3 Neufertigungen, dort ist auch das Gehäuse neu).
Lauf und Verschluss zivil neu war bis 27.04.2026 in Österreich ausreichend um die "Kriegsmaterialeigenschaft" zu verlieren.
Nun sind diese zivilen Nachbauten, die in DE als Kat B verkauft werden, in Österreich Kriegsmaterial gem. §18 WaffG.
Eine Verbringung derartiger Waffen im Kundenauftrag ist im Zug unseres Importservices nicht möglich!
Hinweis an die Niedermeier Kat C Besitzer da draussen:
Nicht vergessen innerhalb der Frist beim BMLV den Antrag auf Besitz von Kriegsmaterial zu stellen!
Gilt auch für die Besitzer diverse Modelle andere Hersteller verschiedener alter "Schlachtrösser"!
Originale Gehäuse zur Komplettierung ziviler Neufertigungen zu verwenden war bisher nicht unüblich...
2.) SCHUSSWAFFENKENNZEICHNUNGSGESETZ
Eine Ausfolgung von Schusswaffen ist nur mehr möglich wenn auf den wesentlichen Waffenteilen die laut SchK erforderlichen Beschriftungen angebracht sind.
Da in der überwiegenden Anzahl der Fälle weder das Fertigungsland noch das Fertigungsdatum feststellbar sein werden, beschränkt sich das auf die Kontrolle darauf, ob
- auf der Schusswaffe auf EINEM wesentlichen Teil (oder auf allen wesentlichen Teilen in Zusammenstellung) Hersteller, Kaliber und Herstellungsnummer angeführt sind, UND
- auf JEDEM wesentlichen Teil die Herstellernummer angebracht ist.
Im Fall der Auftrennung einer Waffe auf Teile müssen ALLE feststellbaren Angaben auf JEDEM Teil beschriftet werden.
Hier werden erfahrungsgemäss vor allem Lauf und Verschluss von US-Waffen (1911) und generell Revolver (-Trommeln) von der erforderlichen Nachbeschriftung betroffen sein.
Die Kennzeichnung erfolgt durch uns - in Absprache mit dem Kunden - vor der Ausfolgung.
Die Änderungen betreffend Gehäuse betreffen auch unser Importservice.
1.) GEHÄUSETEILE MIT KM-EIGENSCHAFT
Verbringungen von Schusswaffen, welche Gehäuse haben, die urspruenglich militärische Waffen verbaut hatten sind nicht mehr möglich, da diese Waffen nun in Österreich als Kriegsmaterial anzusehen sind.
Das betrifft auch, aber nicht nur, Waffen von deutschen Manufakturen wie zb Niedermeier.
Bei den dort nachgefertigten Waffen sind nur Lauf und Verschluss zivile Neufertigungen (ausgenommen die aktuellen G3 Neufertigungen, dort ist auch das Gehäuse neu).
Lauf und Verschluss zivil neu war bis 27.04.2026 in Österreich ausreichend um die "Kriegsmaterialeigenschaft" zu verlieren.
Nun sind diese zivilen Nachbauten, die in DE als Kat B verkauft werden, in Österreich Kriegsmaterial gem. §18 WaffG.
Eine Verbringung derartiger Waffen im Kundenauftrag ist im Zug unseres Importservices nicht möglich!
Hinweis an die Niedermeier Kat C Besitzer da draussen:
Nicht vergessen innerhalb der Frist beim BMLV den Antrag auf Besitz von Kriegsmaterial zu stellen!
Gilt auch für die Besitzer diverse Modelle andere Hersteller verschiedener alter "Schlachtrösser"!
Originale Gehäuse zur Komplettierung ziviler Neufertigungen zu verwenden war bisher nicht unüblich...
2.) SCHUSSWAFFENKENNZEICHNUNGSGESETZ
Eine Ausfolgung von Schusswaffen ist nur mehr möglich wenn auf den wesentlichen Waffenteilen die laut SchK erforderlichen Beschriftungen angebracht sind.
Da in der überwiegenden Anzahl der Fälle weder das Fertigungsland noch das Fertigungsdatum feststellbar sein werden, beschränkt sich das auf die Kontrolle darauf, ob
- auf der Schusswaffe auf EINEM wesentlichen Teil (oder auf allen wesentlichen Teilen in Zusammenstellung) Hersteller, Kaliber und Herstellungsnummer angeführt sind, UND
- auf JEDEM wesentlichen Teil die Herstellernummer angebracht ist.
Im Fall der Auftrennung einer Waffe auf Teile müssen ALLE feststellbaren Angaben auf JEDEM Teil beschriftet werden.
Hier werden erfahrungsgemäss vor allem Lauf und Verschluss von US-Waffen (1911) und generell Revolver (-Trommeln) von der erforderlichen Nachbeschriftung betroffen sein.
Die Kennzeichnung erfolgt durch uns - in Absprache mit dem Kunden - vor der Ausfolgung.
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