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Kein Wechselsystem mehr möglich?

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Chris_82
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Chris_82 » Do 30. Apr 2026, 22:59

Nein, ist von Brownells. Ihr hattet die damals leider nicht soweit ich mich erinnere.

MarkM
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von MarkM » So 3. Mai 2026, 18:12

:think: Ich habe keine Wechselsysteme…nur Waffen die ich im ganzen gekauft und so registriert sind.

Je nachdem wessen Interpretation des WaffG man folgt, habe ich einmal 6 Monate Zeit zu überprüfen ob und was beschriftet werden muss…oder ich bin safe und es betrifft mich nur, wenn ich eine Waffe zerlege und in Umlauf bringe 🤷🏼‍♂️

Habt wer belastbare Informationen?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von bino71 » So 3. Mai 2026, 20:38

Das ist doch bei ganzen Waffen irrelevant.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 4. Mai 2026, 19:57

bino71 hat geschrieben: So 3. Mai 2026, 20:38 Das ist doch bei ganzen Waffen irrelevant.
SchK schon mal gelesen?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von glockfun » Mo 4. Mai 2026, 20:28

Ich habe zum SchK folgende rechtliche Interpretation bekommen, freilich ist die nicht ausjudiziert.

§1 (1) umfasst dort Schusswaffen

(2) unten vollständig:

(2)Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, soweit es sich um Einzelteile handelt. Wird ein wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen


Da Abs 1 ausdrücklich von Schusswaffen spricht kann im Umkehrschluss aus Abs2 Teile "...von Waffen eine Schusswaffe getrennt wird" hergeleitet werden das bestehende (in Verkehr befindliche) Waffen ausreichend gekennzeichnet sind, wenn sie Waffe in Summe die Erfordernisse der Kennzeichnung erfüllt. Bei Auftrennen (Teile) oder bei ganz neuen kommt man wohl nicht darum herum.

---

Wegen den Codierungen, da ist eine Frage was akzeptiert wird und was nicht. Grundsätzlich kann ja durch Erzeuger und Seriennummer oft alles weitere hergeleitet werden (da ja codiert).

Andernfalls. Wäre wohl keine einzige Glock (zumal sehr umfangreich gekennzeichnet) in Österreich in Umlauf die alle Erfordernisse erfüllt. (Neu Beschuss, Beschuss in anderem Land usw). Auch wenn da pragmatisch und praktisch gesehen schon eine klare Sache wäre.

Von vielen anderen mal abgesehen. Wer kann schon einen jagdlich abgeänderten Mauser 98 klar zuordnen aus welcher Fertigung und welchem Jahr der stammt wenn über all diese Teile graviert wurde oder Montage endfest drauf.

Diesen entsprechenden Teilen ... Da wird man Griffstücke reininterpretieren können.


Aber bei den E-Scooter Nachbesserungen ... Wobei die sind ärgerlich aber durch entfernbare Lösungen ohne Änderung am Basisgerät noch machbar

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 4. Mai 2026, 22:33

Ohne jemanden zu haben der mir das ableitet … hätte ich es ähnlich gesehen.

In summe alle (bekannten) daten in summe auf der gesamten waffe sind ausreichend, wenn zu mindest die seriennummer auf jedem teil vorhanden ist.

Die interessantere Frage die für mich komplett offen ist ist aber die rückwirkende gschicht ins jahr 2018.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von glockfun » Di 5. Mai 2026, 06:36

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 22:33 Ohne jemanden zu haben der mir das ableitet … hätte ich es ähnlich gesehen.

In summe alle (bekannten) daten in summe auf der gesamten waffe sind ausreichend, wenn zu mindest die seriennummer auf jedem teil vorhanden ist.

Die interessantere Frage die für mich komplett offen ist ist aber die rückwirkende gschicht ins jahr 2018.
Für wen gilt die?
Die Betroffenen heißt es immer ... Zumal Inverkehrbringung wird es viel den Handel/Importeuer treffen

Bzw dann "jedenfalls vor einer allfälligen Weitergabe"

Aus den Erläuterungen:

"Künftig sollen bei Inverkehrbringung von Schusswaffen sämtliche wesentliche Bestandteile unter die Kennzeichnungspflicht fallen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelteile oder um Teile einer Schusswaffe handelt."

Hier nochmal der Abs 2 in neuester Fassung mit § Verweis auf WaffG

(2)
Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen (§ 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1WaffG). Wird ein nicht gekennzeichneter wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.


Anderes Thema hinweis wenn Teil zu klein für alles:

" Herstellungsnummer oder einen alphanumerischen oder digitalen Code"

Die Herstellernummer (Seriennummer im Alltag) iat bekanntlich frei und jeder Hersteller kann auch eine nummer 2x 20x 200x vergeben. Oder alle Waffen einer Serie in gleicher Nummer etc angenen. Jedenfalls bisher. Nachdem ersatzweise auch ein alphanumerischer Code gilt werden wohl auch Seriennummer wie Made In XY oder PatentNr ZYX dann zu akzeptieren sein ...


So auch die vernomme Argumentation hinsichtlich den Nummerfortsetzungen (letzte 2 oder 4 stellen) bei militärisch genutzten Waffen.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 5. Mai 2026, 08:36

Wie soll es rueckwirkend per 2018 den Überlasser treffen können?

Wenn das Teil bereits überlassen wurde, wie soll der Überlasser dann an die Waffen rankommen?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von glockfun » Di 5. Mai 2026, 09:17

DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 08:36 Wie soll es rueckwirkend per 2018 den Überlasser treffen können?

Wenn das Teil bereits überlassen wurde, wie soll der Überlasser dann an die Waffen rankommen?
Ich meinte die Bestände soweit noch nicht überlassen (seit 2018 gekauft und noch auf Lager und noch nicht 8n Verkehr gebracht ...)

Das rückwirkende ??? Trifft wohl auf den aktuellen Inhaber zu, jedenfalls spätestens wenn dieser seine Waffe weiter überlässt.

Oder allgemein private Besitzer die etwas in guten Glauben und gültiger Rechtslage erworben ...

Muss mich da schlau machen.

Wie ein Bürger der zb 2018 eine Kat C gekauft hat (sonst nix und seither im Schrank) die nicht "korrekt" gekennzeichnet wurde davon Kenntnis erlangt ???


Edit: in den Erläuterungen zum §1 steht jedenfalls das Privatperson auch dazu verpflichtet. Sprich Bestand

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von bino71 » Di 5. Mai 2026, 09:42

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 19:57
bino71 hat geschrieben: So 3. Mai 2026, 20:38 Das ist doch bei ganzen Waffen irrelevant.
SchK schon mal gelesen?
Selbstverständlich gelesen und sogar ohne KI Interpretation.
Aktuell: Für mich als Kunde und Waffenbesitzer ist es für meine ganze Waffe, die in meinem Besitz ist, irrelevant.
Relevant: ich mach daraus ein Wechselsystem oder zerlege es und verkaufe die Einzelteile oder oder oder
Betrifft sogesehen 95% der Waffenbesitzer.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von tiberius » Di 5. Mai 2026, 10:01

Das heisst jetzt aber nicht, dass jeder unberührte k98 der die Nummer nur auf der Hülse/Kammerstängel hat, vor Verkauf (als ganzes) nachgestempelt werden muss mit Seriennummern von Lauf bis Verschlusskopf?

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von gewo » Di 5. Mai 2026, 10:16

glockfun hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 09:17
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 5. Mai 2026, 08:36 Wie soll es rueckwirkend per 2018 den Überlasser treffen können?

Wenn das Teil bereits überlassen wurde, wie soll der Überlasser dann an die Waffen rankommen?
Ich meinte die Bestände soweit noch nicht überlassen (seit 2018 gekauft und noch auf Lager und noch nicht 8n Verkehr gebracht ...)

...............

Edit: in den Erläuterungen zum §1 steht jedenfalls das Privatperson auch dazu verpflichtet. Sprich Bestand
Du hast es im Edit eh schon selbst geschrieben, es betrifft die Endkunden.

Die Lagerbestände können es auch schon deshalb nicht sein, weil laut SchK Ware welche die Grosshaendler oder Fachhaendler (falls der selbst nach AT verbringt) sowieso innerhalb von zwei Wochen nach der Verbringung nach AT laut SchK kegennzeichnet sein muss.
Das SchK ist ja nicht neu, das gibts ja schon lange.
Es sind ja nur einige Bestimmungen zusätzlich in Kraft getreten mit 28.04.2026
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