Ganz ehrlich? Diesen Ausgang hätte ich mir nie gedacht... Einem Flüchtenden in den Hinterkopf schießen hat für mich in Österreich nicht nach Freispruch ausgesehen. In USA meinetwegen. Aber bei uns in Österreich? Die Gefahr war nicht mehr gegeben. Die Täter waren bereits auf der Flucht. Eine Gefahrenabwehr war nicht mehr notwendig.Der_David hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 19:56 Was soll daran so Unglaublich sein, was wird da gefeiert?
Freispruch ist hier die einzige logische Schlussfolgerung.
Das Einzige, was hier unglaublich ist, war die Mediale Vorverurteilung inkl. Täter-Opfer Umkehr. Der Typ wurde ein halbes Jahr lang wie ein Verbrecher behandelt, nachdem er zuvor die Erfahrung machen musste, in seinem eigenen Haus Ofer eines Verbrechens zu werden.
Das ist der worst-Case, den jeder fürchtet, niemand will so etwas erleben. Ich wünsche mir, dass er einmal darüber psychisch hinweg kommt und im seinen Leben wieder zur Ruhe findet. Hier gibt es Nichts zu feiern.
Versteh mich nicht falsch: Ich find das Urteil richtig. Und ich finds richtig gut. Ich hoffe, dass es sich unter den Kriminellen herumspricht, dass wenn man in AT einbrechen geht, dass man damit rechnen muss umgelegt zu werden und der Schütze straffrei ausgeht, wenn er dem Täter hinten nachschießt. Glaub, dass da einigen die Lust am Einbrechen vergehen wird.



