Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Forumsregeln
WICHTIG: Bitte kennzeichnet IMMER ob der Verkäufer in Österreich oder Deutschland sitzt!
WICHTIG: Bitte kennzeichnet IMMER ob der Verkäufer in Österreich oder Deutschland sitzt!
Re: Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Nachtrag : heute Email bekommen nach Nachfrage : es war eine WK 2 Pistole und die hat ein Ausländischer Bieter ersteigert ...dank Export Formalitäten dauert es so lange ....da könnte der A8 AUDI ...Politiker ein wenig Bürokratieabbau in die Wege leiten....falls er möchte 
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Du wirst doch ned glauben das der A8-Audi Freund irgend etwas anderes tut als seine fetten, vom geknechteten Volk abgepressten Pfründe zu sortierenspareribs hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 16:51 Nachtrag : heute Email bekommen nach Nachfrage : es war eine WK 2 Pistole und die hat ein Ausländischer Bieter ersteigert ...dank Export Formalitäten dauert es so lange ....da könnte der A8 AUDI ...Politiker ein wenig Bürokratieabbau in die Wege leiten....falls er möchte![]()
Re: Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Nach meinem Verständnis sollte zwischenzeitlich durch das vollständige Inkrafttreten der WaffG Novelle 2025 dein Platz seit 28.04.2026 als "frei" zu qualifizieren sein, da du länger als 3 Werktage die Waffe nicht mehr innehältst.spareribs hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 16:38 Stimmt ...Pistole wurde erfolgreich versteigert Anfang März....bis heute kein Geld (das wäre mir egal) aber bis heute keine Ummeldung im ZWR...will mir was Neues kaufen und kann nicht ...![]()
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Steppenwolf
- .50 BMG

- Beiträge: 3353
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Österreich
Re: Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Das gilt natürlich nur, sofern sie verkauft wird, oder?Promo hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:24Nach meinem Verständnis sollte zwischenzeitlich durch das vollständige Inkrafttreten der WaffG Novelle 2025 dein Platz seit 28.04.2026 als "frei" zu qualifizieren sein, da du länger als 3 Werktage die Waffe nicht mehr innehältst.spareribs hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 16:38 Stimmt ...Pistole wurde erfolgreich versteigert Anfang März....bis heute kein Geld (das wäre mir egal) aber bis heute keine Ummeldung im ZWR...will mir was Neues kaufen und kann nicht ...![]()
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Ich habe mal etwas beim Springer versteigern lassen und mir wurde damals gesagt, dass der Platz sofort frei wird.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Da das ZWR seit der Gesetzesänderung auf die Innehabung abzielt, müsste die Waffe längst schon im ZWR umgetragen worden sein vom Dorotheum.Steppenwolf hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:37Das gilt natürlich nur, sofern sie verkauft wird, oder?Promo hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:24Nach meinem Verständnis sollte zwischenzeitlich durch das vollständige Inkrafttreten der WaffG Novelle 2025 dein Platz seit 28.04.2026 als "frei" zu qualifizieren sein, da du länger als 3 Werktage die Waffe nicht mehr innehältst.spareribs hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 16:38 Stimmt ...Pistole wurde erfolgreich versteigert Anfang März....bis heute kein Geld (das wäre mir egal) aber bis heute keine Ummeldung im ZWR...will mir was Neues kaufen und kann nicht ...![]()
![]()
Kurzfassung:
1) Bis 3 Tage ohne Eigentumsübertrag: keine Meldung an Behörde, nur Dokumentation 6 Monate aufheben
2) > 3 Tage ohne Eigentumsübertrag: Meldung an Behörde, diese muss es im ZWR umtragen (weil Innehabung zählt)
3) Überlassung (egal wie lange) mit Eigentumsübertrag: privat an privat muss nun über den Waffenhändler erfolgen, inkl Wartefrist etc
Aus dieser obigen Sicht ist es somit seit 28.4.2026 eventuell nicht korrekt, dass das Dorotheum die Innehabung nicht im ZWR abbildet. Wäre interessant, wie seit 28.4.2026 im Falle einer Reparatur einer Waffe (oder eines wesentlichen Teils) beim Händler / Büchsner korrekt vorzugehen wäre.
-------------------------------------
dvc & AA

dvc & AA
Re: Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Nein, weil seit 28.04.2026 der § 28 Abs 5 greift. Inwieweit es auf davor an Auktionsfirmen überlassene Waffen rückwirkend eine Auswirkung entfalten kann, kann ich aber nicht nachvollziehen.Steppenwolf hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:37 Das gilt natürlich nur, sofern sie verkauft wird, oder?![]()
Das ZWR bildet nunmehr im Wesentlichen die Innehabung ab, nicht mehr das Eigentum. Ausgenommen davon ist lediglich Reparatur beim Gewerbetreibenden, oder Leihgaben bis 3 Werktagen (bei Kat.A und Kat.B).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Steppenwolf
- .50 BMG

- Beiträge: 3353
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Österreich
Re: Wer hat Erfahrung mit Auktionen beim Dorotheum
Ok danke für die Info, das ist natürlich ein wesentlicher Punkt.Promo hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:00Nein, weil seit 28.04.2026 der § 28 Abs 5 greift. Inwieweit es auf davor an Auktionsfirmen überlassene Waffen rückwirkend eine Auswirkung entfalten kann, kann ich aber nicht nachvollziehen.Steppenwolf hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:37 Das gilt natürlich nur, sofern sie verkauft wird, oder?![]()
Das ZWR bildet nunmehr im Wesentlichen die Innehabung ab, nicht mehr das Eigentum. Ausgenommen davon ist lediglich Reparatur beim Gewerbetreibenden, oder Leihgaben bis 3 Werktagen (bei Kat.A und Kat.B).
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein