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Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Man findet im netz immer wieder bilder von beeindruckenden sammlungen diverser Patronen/Geschosse für Flak / MK etc.
Dürfte man in Österreich überhaupt solche Dinge besitzen? Bsp. Hülsen/Geschosse 40mm Bofors, 20mm Örlikon, .50bmg im Gurt - das fällt doch alles unter Kriegsmaterial?
Ich rede natürlich von inaktivem material, nichts was zündfäig wäre.
Dürfte man in Österreich überhaupt solche Dinge besitzen? Bsp. Hülsen/Geschosse 40mm Bofors, 20mm Örlikon, .50bmg im Gurt - das fällt doch alles unter Kriegsmaterial?
Ich rede natürlich von inaktivem material, nichts was zündfäig wäre.
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Danke für den Hinweis gewo
Zuletzt geändert von Michl9mm am Mo 18. Mai 2026, 10:30, insgesamt 2-mal geändert.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat
dass i kunnt waun i mechat
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Das funktioniert normal am "kleinen Dienstweg" mit Deiner Waffenbehörde und ggf mit der BMI III/3.
In aller Regel mit Einzelabsprache, manchmal unter Beiziehung eines Gerichts-SV.
Ähnlich wie bei Theaterwaffen und einigen anderen Dingen gibts dafür keine Regeln / keine Genehmigungen.
Liegt im Ermessen der Behörden was Sie erlauben und mit welcher Informationstiefe.
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Im WaffG steht sogar eine dezidierte Klarstellung:BR1 hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 09:57 Man findet im netz immer wieder bilder von beeindruckenden sammlungen diverser Patronen/Geschosse für Flak / MK etc.
Dürfte man in Österreich überhaupt solche Dinge besitzen? Bsp. Hülsen/Geschosse 40mm Bofors, 20mm Örlikon, .50bmg im Gurt - das fällt doch alles unter Kriegsmaterial?
Ich rede natürlich von inaktivem material, nichts was zündfäig wäre.
Abseits davon gibt es auch noch Erlässe des BMI, zB vom 25.03.1980, Zl. 50.010/41-II/13/80 wonach im Fall einer Handgranate Kriegsmaterial wie folgt ist:[..]
Abweichend von Abs. 1 sind nicht Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes
1. Kartuschen verschossener Munition und
[..]
a) die komplette Handgranate (mit Sprengstoff und Zünder)
b) der Handgranatenkörper mit Sprengstoff (ohne Zünder)
c) die Übungshandgranate mit Zünder;
d) der Zünder (auch wenn er keine Sprengkapsel aufweist).
Während Folgendes kein Kriegsmaterial ist:
a) der bloße Handgranatenkörper (ohne Sprengstoff und ohne Zünder)
b) die zum Zünder gehörende Sprengkapsel (diese ist vielmehr ein sprengfähiges Zündmittel)
Außerdem wäre da noch die folgende Ausführung aus diesem Erlass:
etc. usw. ...Minen, Bomben, Handgranaten und dgl sind Kriegsmaterial. Die bloßen, meist metallischen Gehäuse (Körper) dieser Erzeugnisse (wenn sie weder Sprengstoff enthalten noch mit Zündern versehen sind) sind kein Kriegsmaterial. Die Zünder sind Kriegsmaterial.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Das hat doch die Ploner immer anders gesehen oder ...?Promo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:33Im WaffG steht sogar eine dezidierte Klarstellung:BR1 hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 09:57 Man findet im netz immer wieder bilder von beeindruckenden sammlungen diverser Patronen/Geschosse für Flak / MK etc.
Dürfte man in Österreich überhaupt solche Dinge besitzen? Bsp. Hülsen/Geschosse 40mm Bofors, 20mm Örlikon, .50bmg im Gurt - das fällt doch alles unter Kriegsmaterial?
Ich rede natürlich von inaktivem material, nichts was zündfäig wäre.Abseits davon gibt es auch noch Erlässe des BMI, zB vom 25.03.1980, Zl. 50.010/41-II/13/80 wonach im Fall einer Handgranate Kriegsmaterial wie folgt ist:[..]
Abweichend von Abs. 1 sind nicht Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes
1. Kartuschen verschossener Munition und
[..]
a) die komplette Handgranate (mit Sprengstoff und Zünder)
b) der Handgranatenkörper mit Sprengstoff (ohne Zünder)
c) die Übungshandgranate mit Zünder;
d) der Zünder (auch wenn er keine Sprengkapsel aufweist).
Während Folgendes kein Kriegsmaterial ist:
a) der bloße Handgranatenkörper (ohne Sprengstoff und ohne Zünder)
b) die zum Zünder gehörende Sprengkapsel (diese ist vielmehr ein sprengfähiges Zündmittel)
Außerdem wäre da noch die folgende Ausführung aus diesem Erlass:etc. usw. ...Minen, Bomben, Handgranaten und dgl sind Kriegsmaterial. Die bloßen, meist metallischen Gehäuse (Körper) dieser Erzeugnisse (wenn sie weder Sprengstoff enthalten noch mit Zündern versehen sind) sind kein Kriegsmaterial. Die Zünder sind Kriegsmaterial.
Mit dem Ansatz das Bestimmungen im WaffG nicht den Regelungsumfang der KMV bestimmen können.
Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 215941.pdfgewo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:47 Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
Unglaublich durch welche Art von Gesetzen oder deren möglicher Änderungen man sich eventuell strafbar machen könnte.
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Die Sache hat sich doch längst im Sand verlaufen. Nach der Vorstellung der Frau Ploner waren auch grüne SSG69 KM.. und natürlich grüne Kisten.. weil Bundesheer usw..
Zum Thema Zünder... Es handelt sich dabei meiner Recherge nach nur um den Verzögerungssatz oder auch jene Einheit, in der dieser verbaut ist.
Zum Thema Zünder... Es handelt sich dabei meiner Recherge nach nur um den Verzögerungssatz oder auch jene Einheit, in der dieser verbaut ist.
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Demnach wäre ein HG Zünder ohne "Gefahrstoffe" auch KM?
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Die Antwort dazu:Gadai hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 11:19https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 215941.pdfgewo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:47 Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
Unglaublich durch welche Art von Gesetzen oder deren möglicher Änderungen man sich eventuell strafbar machen könnte.![]()
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 4050.html
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
gestern wurde offenbar jemand wegen des Besitzes eines Uebungshandgranatenzünders wegen KMV verstoss verurteilt:titan hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 11:54 Die Sache hat sich doch längst im Sand verlaufen. Nach der Vorstellung der Frau Ploner waren auch grüne SSG69 KM.. und natürlich grüne Kisten.. weil Bundesheer usw..
Zum Thema Zünder... Es handelt sich dabei meiner Recherge nach nur um den Verzögerungssatz oder auch jene Einheit, in der dieser verbaut ist.
Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, weil er fahrlässig Kriegsmaterial in seinem Einfamilienhaus aufbewahrte – nämlich einen Übungshandgranatenzünder. Zu diesem Punkt bekannte sich der Angeklagte schuldig.
https://www.derstandard.at/story/300000 ... 52r-wiener
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Der Ausgang war mir bewusst.Steyrer hat geschrieben: Di 19. Mai 2026, 04:36Die Antwort dazu:Gadai hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 11:19https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 215941.pdfgewo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:47 Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
Unglaublich durch welche Art von Gesetzen oder deren möglicher Änderungen man sich eventuell strafbar machen könnte.![]()
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 4050.html
Ich finde es nur ....? dass es ...... gibt, die sich derartige Gesetze ausdenken und durchsetzen wollen.
Da braucht man sich über das neue WaffG nicht wundern. Smiley nach Wunsch!
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Dem BMLV stehen selbstverständlich eigene Rechtsansichten zu. Dennoch weise ich darauf hin, dass für die Vollziehung des WaffG (praktisch ausnahmslos) nicht das BMLV zuständig ist. Insoweit daher die Bestimmungen des §§ 50 und 51 WaffG anzuwenden wären (gerichtlich strafbare Handlung/Verwaltungsstrafverfahren), ist daher die Zuständigkeit von StA bzw. der jeweiligen Waffenbehörde.gewo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:47 Das hat doch die Ploner immer anders gesehen oder ...?
Mit dem Ansatz das Bestimmungen im WaffG nicht den Regelungsumfang der KMV bestimmen können.
Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
Die von mir zitierte Bestimmung in das WaffG wurde als zusätzliche Klarstellung aufgenommen, nachdem eine Zeit lang das BMLV hierbei offenbar eine andere Rechtsinterpretation angewendet hat.
Das von dir in diesem Thread verlinkte Urteil ist übrigens kohärent zu dem von mir zitierten Erlass des BMI aus 1980. Insoweit ist dessen Anwendbarkeit und Gültigkeit noch aufrecht.
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
So wie es aussieht werde ich mir keine 40mm Bofors Patrone ins Wohnzimmerregal stellen...
Btw. Was ist ein Übungshandgranatenzünder, das ding das Plopp macht? Viel mehr kann da ja nicht dran sein.
Btw. Was ist ein Übungshandgranatenzünder, das ding das Plopp macht? Viel mehr kann da ja nicht dran sein.
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Wir haben als Sportverein einmal von einem HSV eine Hülse von einem größeren Geschoss als Pokal bekommen.
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP
Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.
Am unsinnigsten fand ich immer die Regelung, dass sogar eine Lafette KM ist … Ich meine warum? Im Regelfall ist das ein schlichtes Gestänge aus Metallrohren.


