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Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von BR1 » Mo 18. Mai 2026, 09:57

Man findet im netz immer wieder bilder von beeindruckenden sammlungen diverser Patronen/Geschosse für Flak / MK etc.

Dürfte man in Österreich überhaupt solche Dinge besitzen? Bsp. Hülsen/Geschosse 40mm Bofors, 20mm Örlikon, .50bmg im Gurt - das fällt doch alles unter Kriegsmaterial?

Ich rede natürlich von inaktivem material, nichts was zündfäig wäre.

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Michl9mm
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von Michl9mm » Mo 18. Mai 2026, 10:23

Danke für den Hinweis gewo
Zuletzt geändert von Michl9mm am Mo 18. Mai 2026, 10:30, insgesamt 2-mal geändert.
Mir laungts, dass i woas
dass i kunnt waun i mechat

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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von gewo » Mo 18. Mai 2026, 10:24

Das funktioniert normal am "kleinen Dienstweg" mit Deiner Waffenbehörde und ggf mit der BMI III/3.
In aller Regel mit Einzelabsprache, manchmal unter Beiziehung eines Gerichts-SV.

Ähnlich wie bei Theaterwaffen und einigen anderen Dingen gibts dafür keine Regeln / keine Genehmigungen.
Liegt im Ermessen der Behörden was Sie erlauben und mit welcher Informationstiefe.
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von Promo » Mo 18. Mai 2026, 10:33

BR1 hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 09:57 Man findet im netz immer wieder bilder von beeindruckenden sammlungen diverser Patronen/Geschosse für Flak / MK etc.

Dürfte man in Österreich überhaupt solche Dinge besitzen? Bsp. Hülsen/Geschosse 40mm Bofors, 20mm Örlikon, .50bmg im Gurt - das fällt doch alles unter Kriegsmaterial?

Ich rede natürlich von inaktivem material, nichts was zündfäig wäre.
Im WaffG steht sogar eine dezidierte Klarstellung:
[..]
Abweichend von Abs. 1 sind nicht Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes
1. Kartuschen verschossener Munition und
[..]
Abseits davon gibt es auch noch Erlässe des BMI, zB vom 25.03.1980, Zl. 50.010/41-II/13/80 wonach im Fall einer Handgranate Kriegsmaterial wie folgt ist:
a) die komplette Handgranate (mit Sprengstoff und Zünder)
b) der Handgranatenkörper mit Sprengstoff (ohne Zünder)
c) die Übungshandgranate mit Zünder;
d) der Zünder (auch wenn er keine Sprengkapsel aufweist).

Während Folgendes kein Kriegsmaterial ist:
a) der bloße Handgranatenkörper (ohne Sprengstoff und ohne Zünder)
b) die zum Zünder gehörende Sprengkapsel (diese ist vielmehr ein sprengfähiges Zündmittel)

Außerdem wäre da noch die folgende Ausführung aus diesem Erlass:
Minen, Bomben, Handgranaten und dgl sind Kriegsmaterial. Die bloßen, meist metallischen Gehäuse (Körper) dieser Erzeugnisse (wenn sie weder Sprengstoff enthalten noch mit Zündern versehen sind) sind kein Kriegsmaterial. Die Zünder sind Kriegsmaterial.
etc. usw. ...
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von gewo » Mo 18. Mai 2026, 10:47

Promo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:33
BR1 hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 09:57 Man findet im netz immer wieder bilder von beeindruckenden sammlungen diverser Patronen/Geschosse für Flak / MK etc.

Dürfte man in Österreich überhaupt solche Dinge besitzen? Bsp. Hülsen/Geschosse 40mm Bofors, 20mm Örlikon, .50bmg im Gurt - das fällt doch alles unter Kriegsmaterial?

Ich rede natürlich von inaktivem material, nichts was zündfäig wäre.
Im WaffG steht sogar eine dezidierte Klarstellung:
[..]
Abweichend von Abs. 1 sind nicht Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes
1. Kartuschen verschossener Munition und
[..]
Abseits davon gibt es auch noch Erlässe des BMI, zB vom 25.03.1980, Zl. 50.010/41-II/13/80 wonach im Fall einer Handgranate Kriegsmaterial wie folgt ist:
a) die komplette Handgranate (mit Sprengstoff und Zünder)
b) der Handgranatenkörper mit Sprengstoff (ohne Zünder)
c) die Übungshandgranate mit Zünder;
d) der Zünder (auch wenn er keine Sprengkapsel aufweist).

Während Folgendes kein Kriegsmaterial ist:
a) der bloße Handgranatenkörper (ohne Sprengstoff und ohne Zünder)
b) die zum Zünder gehörende Sprengkapsel (diese ist vielmehr ein sprengfähiges Zündmittel)

Außerdem wäre da noch die folgende Ausführung aus diesem Erlass:
Minen, Bomben, Handgranaten und dgl sind Kriegsmaterial. Die bloßen, meist metallischen Gehäuse (Körper) dieser Erzeugnisse (wenn sie weder Sprengstoff enthalten noch mit Zündern versehen sind) sind kein Kriegsmaterial. Die Zünder sind Kriegsmaterial.
etc. usw. ...
Das hat doch die Ploner immer anders gesehen oder ...?
Mit dem Ansatz das Bestimmungen im WaffG nicht den Regelungsumfang der KMV bestimmen können.

Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von Gadai » Mo 18. Mai 2026, 11:19

gewo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:47 Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 215941.pdf

Unglaublich durch welche Art von Gesetzen oder deren möglicher Änderungen man sich eventuell strafbar machen könnte. :headslap:

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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von titan » Mo 18. Mai 2026, 11:54

Die Sache hat sich doch längst im Sand verlaufen. Nach der Vorstellung der Frau Ploner waren auch grüne SSG69 KM.. und natürlich grüne Kisten.. weil Bundesheer usw..

Zum Thema Zünder... Es handelt sich dabei meiner Recherge nach nur um den Verzögerungssatz oder auch jene Einheit, in der dieser verbaut ist.

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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von cal22 » Di 19. Mai 2026, 00:20

Demnach wäre ein HG Zünder ohne "Gefahrstoffe" auch KM?

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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von Steyrer » Di 19. Mai 2026, 04:36

Gadai hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 11:19
gewo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:47 Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 215941.pdf

Unglaublich durch welche Art von Gesetzen oder deren möglicher Änderungen man sich eventuell strafbar machen könnte. :headslap:
Die Antwort dazu:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 4050.html

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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von gewo » Di 19. Mai 2026, 09:38

titan hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 11:54 Die Sache hat sich doch längst im Sand verlaufen. Nach der Vorstellung der Frau Ploner waren auch grüne SSG69 KM.. und natürlich grüne Kisten.. weil Bundesheer usw..

Zum Thema Zünder... Es handelt sich dabei meiner Recherge nach nur um den Verzögerungssatz oder auch jene Einheit, in der dieser verbaut ist.
gestern wurde offenbar jemand wegen des Besitzes eines Uebungshandgranatenzünders wegen KMV verstoss verurteilt:

Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, weil er fahrlässig Kriegsmaterial in seinem Einfamilienhaus aufbewahrte – nämlich einen Übungshandgranatenzünder. Zu diesem Punkt bekannte sich der Angeklagte schuldig.

https://www.derstandard.at/story/300000 ... 52r-wiener
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von Gadai » Di 19. Mai 2026, 09:48

Steyrer hat geschrieben: Di 19. Mai 2026, 04:36
Gadai hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 11:19
gewo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:47 Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
Ich erinnere mich an Anzeigen wegen des Besitzes von grünen Blechkisten für Munition der KMV
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 215941.pdf

Unglaublich durch welche Art von Gesetzen oder deren möglicher Änderungen man sich eventuell strafbar machen könnte. :headslap:
Die Antwort dazu:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 4050.html
Der Ausgang war mir bewusst.
Ich finde es nur ....? dass es ...... gibt, die sich derartige Gesetze ausdenken und durchsetzen wollen.
Da braucht man sich über das neue WaffG nicht wundern. Smiley nach Wunsch!

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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von Promo » Di 19. Mai 2026, 10:24

gewo hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 10:47 Das hat doch die Ploner immer anders gesehen oder ...?
Mit dem Ansatz das Bestimmungen im WaffG nicht den Regelungsumfang der KMV bestimmen können.

Gibts da jetzt noch Verfahren dazu irgendwo?
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Dem BMLV stehen selbstverständlich eigene Rechtsansichten zu. Dennoch weise ich darauf hin, dass für die Vollziehung des WaffG (praktisch ausnahmslos) nicht das BMLV zuständig ist. Insoweit daher die Bestimmungen des §§ 50 und 51 WaffG anzuwenden wären (gerichtlich strafbare Handlung/Verwaltungsstrafverfahren), ist daher die Zuständigkeit von StA bzw. der jeweiligen Waffenbehörde.

Die von mir zitierte Bestimmung in das WaffG wurde als zusätzliche Klarstellung aufgenommen, nachdem eine Zeit lang das BMLV hierbei offenbar eine andere Rechtsinterpretation angewendet hat.

Das von dir in diesem Thread verlinkte Urteil ist übrigens kohärent zu dem von mir zitierten Erlass des BMI aus 1980. Insoweit ist dessen Anwendbarkeit und Gültigkeit noch aufrecht.
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von BR1 » Di 19. Mai 2026, 12:36

So wie es aussieht werde ich mir keine 40mm Bofors Patrone ins Wohnzimmerregal stellen...

Btw. Was ist ein Übungshandgranatenzünder, das ding das Plopp macht? Viel mehr kann da ja nicht dran sein.

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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von Vadar » Di 19. Mai 2026, 13:30

Wir haben als Sportverein einmal von einem HSV eine Hülse von einem größeren Geschoss als Pokal bekommen.
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Re: Gesetzeslage bei Anschauungsobjekten militärischer Patronen etc.

Beitrag von rhodium » Di 19. Mai 2026, 15:38

Am unsinnigsten fand ich immer die Regelung, dass sogar eine Lafette KM ist … Ich meine warum? Im Regelfall ist das ein schlichtes Gestänge aus Metallrohren.

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