Die BH hat sich nach der letzten Überprüfung mit der unpassenden Magazin-Zahl im ZWR auch nicht mehr gemeldet. Die kennen und fürchten mich wohl schon wegen meiner "Spezialfälle"
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Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Mr. Danger
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Mein Hinweis war ebenfalls, das es Kat B Waffen gibt, bei welchen diese Magazine passen. Der Einwand blieb ungehört.
Die BH hat sich nach der letzten Überprüfung mit der unpassenden Magazin-Zahl im ZWR auch nicht mehr gemeldet. Die kennen und fürchten mich wohl schon wegen meiner "Spezialfälle"
Die BH hat sich nach der letzten Überprüfung mit der unpassenden Magazin-Zahl im ZWR auch nicht mehr gemeldet. Die kennen und fürchten mich wohl schon wegen meiner "Spezialfälle"
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Wir sind hier schon sehr im Detail, aber nicht alle Ausnahmegenehmigungen nach § 18 sind auch im ZWR erfasst (etwa weil beispielsweise ein Panzer oder Lafette gar keine Schusswaffe iSd WaffG ist). Und eventuell gibt es auch ein Zuständigkeitsproblem, da für KM theoretisch das BMLV zuständig wäre, insoweit dann diese die Eintragung im ZWR vorzunehmen hätten, das BMLV aber keinen Zugang zum ZWR hat und sich auch nicht dafür verantwortlich sieht. Außerdem ist es auch ein technisches Thema, erstens, dass eine § 18 Eintragung im ZWR überhaupt durchgeführt werden kann (muss durch die Behörde freigeschaltet werden), zweitens, ob analog der Regelungen des § 17 Abs 1 Z. 7 und 8 überhaupt "zusätzliche Magazine" auf "diesen Platz" gebucht werden können, oder wieder einzeln freigeschaltet werden müssen.titan hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 14:10 Nachdem die B&T halbautomatisch ist, frag ich mich, wie das BMI zur Ansicht kommt, dass Magazine für halbautomatisches Kriegsmaterial nicht vom Gesetz betroffen sind. KM kann u.A. sowohl halbautomatisch als auch vollautomatisch oder ein Einzellader sein. Der Wortlaut im Gesetz ist eigentlich klar, nämlich halbautomatisch (als Eigenschaftswort) und nicht ziviler Ursprung als Anforderung, etc.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Magazine können zumindest nach dem WaffG nicht KM sein. Magazine für Repetiergewehre und für rein vollautomatisches KM sind hier gleichsam nicht betroffen und frei erwerbbar, im Fall einer halbautomatischen Waffe allerdings von §17 Abs.1 erfasst.
Zuletzt geändert von titan am Do 11. Jun 2026, 16:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Und wenn der Polizist mit dem Fallschirm direkt in meinen Innenhof springt? Ja, dann werde ich wohl eine unangekündigte Kontrolle über mich ergehen lassen müssen. Darum ging es hier aber nicht, sondern darum, dass die Leute blind an die Wohnungstür dackeln und öffnen ohne sich die minimale Mühe zu machen, eine Lösung umzusetzen, mit der man das vermeiden kann.Mr. Danger hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 11:25 Und was bringt Euch die Lösung wenn die Frau / die Kinder aufmachen? Oder wenn ihr Homeoffice bei geöffnetem Fenster macht und Euch die Polzei von der Gartentür aus hört?
...
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Es gibt doch Kameras für den Eingang.rider650 hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 16:38 sondern darum, dass die Leute blind an die Wohnungstür dackeln und öffnen ohne sich die minimale Mühe zu machen, eine Lösung umzusetzen, mit der man das vermeiden kann.
Amazon ist voll mit solchem Zeugs.
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Mr. Danger
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Große Magazine waren entweder einer §17/1/7, 8, 11 Waffe im ZWR zugeordnet oder extra als §17/1/9,10 (ohne passende Waffe).
Die "KM-Magazine" haben wohl nirgens dazugepasst.
Obwohl ich schon lange den Bescheid nach §18 für die BT96k hatte (auch an die BH gemeldet), war die BT96k noch ein paar Jahre als Art-Pistole, Kat B im ZWR.
Jetzt ist sie Art-Kriegsmaterial und Kat-A
Die nachträglich gekauften MP5 Magazine wurden vom Händler einfach als §17/1/8 gemeldet und stehen so auch im ZWR.
Die "KM-Magazine" haben wohl nirgens dazugepasst.
Obwohl ich schon lange den Bescheid nach §18 für die BT96k hatte (auch an die BH gemeldet), war die BT96k noch ein paar Jahre als Art-Pistole, Kat B im ZWR.
Jetzt ist sie Art-Kriegsmaterial und Kat-A
Die nachträglich gekauften MP5 Magazine wurden vom Händler einfach als §17/1/8 gemeldet und stehen so auch im ZWR.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Da muss ich wohl zurück rudern-twin2000 hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 13:13quelle?tschi hat geschrieben: Mi 10. Jun 2026, 23:23 Die Kontrolle muss „ohne jegliche Störung oder Belästigung“ erfolgen. Wenn Sie im Home-Office arbeiten oder in einem Meeting sind, müssen Sie die Beamten nicht sofort in die Wohnung lassen. Sie können höflich auf Ihre Arbeit verweisen und einen neuen Termin vereinbaren.
Verwahrungskontrollen sind im WaffG selbst nicht im Detail geregelt, daher gelten die allgemeinen Grundsätze wie § 29 SPG.
Diese verpflichten die Behörde zu einem verhältnismäßigen und möglichst schonenden Vorgehen.
Somit ist es wie immer Auslegungssache und im Ermessenspielraum der Organe.
Eine direkte Quelle kann ich leider nicht liefern...
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Überprüfung der VerwahrungMr. Danger hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 17:34https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassu ... 8.2021.pdf
§4 (4)
§ 4. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem WaffG ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem Verdacht nicht sicherer Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem WaffG ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.
(3) Im Zuge der Prüfung oder Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 41 oder § 41a WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen.
Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.
(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Das ist unbestritten.AUG-andy hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 17:50 (4) Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
Nur die zusätzlichen Interpretationen dazu sind fragwürdig.
Sinn des Aufsuchens des Waffenbesitzers ist die Überprüfung der Verwahrung.
Die Verwahrung kann nur überprüft werden wenn die Kontrolle
- unangekündigt, und
- unmittelbar
erfolgt.
Denn sonst gibt jeder der weiss dass seine Waffe irgendwo in einer Lade rumliegt statt im Tresor einfach an "ich hab momentan keine Zeit".
Ich glaube es gibt dazu viele Urteile vom Verwaltungsgerichtshof.
Und genau deshalb hat dieser eine "umfassende Mitwirkungsverpflichtung" des zu überprüfenden Waffenbesitzers in die Rechtssätze geschrieben.
Nein, ich such sie nicht raus.
Das Spannungsfeld zwischen einerseits "Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen" und andererseits der "umfassenden Mitwirkungspflicht um den Zweck der unangekündigten Kontrollen zu entsprechen" darf gerne jeder für sich interpretieren.
Und jeder darf gerne selbst die € 2.000,- bis € 4.000,- an Anwalts und Gerichtskosten einsetzen und hoffen dass er sich am Ende gegen die Behörde mit seiner Argumentation durchsetzen kann und er Waffen und Waffendokument am Ende doch behalten darf.
Der einfachere Weg ist aber sich auf die sichere Seite zu stellen, das Spannungsfeld restriktiv auszulegen und als gegeben hinzunehmen, dass der Überprüfung Folge zu leisten ist, wenn es nicht unzumutbar ist.
Es wird da schon einiges an unzumutbaren Gründen geben.
In den meisten Fällen wird bei üblichen Waffenanzahlen jedoch die wenige Minuten lang dauernde Änderung des Alltagsgeschehens, egal ob des Privatlebens oder des Berufslebens wohl hinzunehmen sein.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ich hatte noch nie eine Kontrolle in den letzten 20 Jahren ohne vorherige Ankündigung mit Datum und Uhrzeit.twin2000 hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 18:17Das ist unbestritten.AUG-andy hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 17:50 (4) Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
Nur die zusätzlichen Interpretationen dazu sind fragwürdig.
Sinn des Aufsuchens des Waffenbesitzers ist die Überprüfung der Verwahrung.
Die Verwahrung kann nur überprüft werden wenn die Kontrolle
- unangekündigt, und
- unmittelbar
erfolgt.
Denn sonst gibt jeder der weiss dass seine Waffe irgendwo in einer Lade rumliegt statt im Tresor einfach an "ich hab momentan keine Zeit".
Da ich am Hauptwohnsitz so gut wie nie anzutreffen bin, weiß ich immer ganz genau wann die Kontrolle stattfinden wird. Der Akt wandert dann von Wien nach Niederösterreich zu Polizeiposten. Und die rufen mich dann an und fragen höflich wann sie kommen dürfen. Und die Überprüfung ist auch schon an einem Sonntag durchgeführt worden nach Absprache.
MfG
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
So ein Unsinn. Wenn das der Fall wäre müsste im Gesetz stehen, dass die Polizei unangekündigt auftauchen muss und Kontrollen nach Terminvereinbarung nicht zulässig wären. Das ist aber nicht der Fall.twin2000 hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 18:17 ...
Sinn des Aufsuchens des Waffenbesitzers ist die Überprüfung der Verwahrung.
Die Verwahrung kann nur überprüft werden wenn die Kontrolle
- unangekündigt, und
- unmittelbar
erfolgt.
...
Bei Kontrollen nach Terminvereinbarung wird genauso die Verwahrung kontrolliert wie bei unangekündigten Kontrollen, sie sind unangekündigten Kontrollen rechtlich gleichgestellt und führen bei positivem Absolvieren rechtlich zum gleichen Ergebnis, nämlich der Feststellung durch die Behörde, dass der Waffenbesitzer seinen Aufbewahrungsverpflichtungen nachkommt.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Hier ist der Gesetzgeber mal wieder weit über das Ziel hinausgeschossen da eine unangekündigte Kontrolle nur schlecht umgesetzt werden kann da nicht jeder Bürger 24/7 zu Hause sitzt und darauf wartet das villeicht mal im 5 Jahres Takt die Cops vorbeikommen um sich umzusehen.
Bei unbescholtenen Bürgern halte ich das auch für eine absichtliche Frotzelei durch die Politik.
Dabei ist die Grundidee, eine sichere Verwahrung sicherzustellen, eine Gute. Nur die Umsetzung ist eine Katastrophe. Könnte man besser lösen. Wird aber nicht passieren weil...österreichische Politik.
Bei unbescholtenen Bürgern halte ich das auch für eine absichtliche Frotzelei durch die Politik.
Dabei ist die Grundidee, eine sichere Verwahrung sicherzustellen, eine Gute. Nur die Umsetzung ist eine Katastrophe. Könnte man besser lösen. Wird aber nicht passieren weil...österreichische Politik.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Eine typisch österreichische Sache. Gut gemeint aber schlecht gemacht. Brauchst nur die Verkehrsplanung speziell in Wien ansehen.Poirot hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 21:35 Hier ist der Gesetzgeber mal wieder weit über das Ziel hinausgeschossen da eine unangekündigte Kontrolle nur schlecht umgesetzt werden kann da nicht jeder Bürger 24/7 zu Hause sitzt und darauf wartet das villeicht mal im 5 Jahres Takt die Cops vorbeikommen um sich umzusehen.
Bei unbescholtenen Bürgern halte ich das auch für eine absichtliche Frotzelei durch die Politik.
Dabei ist die Grundidee, eine sichere Verwahrung sicherzustellen, eine Gute. Nur die Umsetzung ist eine Katastrophe. Könnte man besser lösen. Wird aber nicht passieren weil...österreichische Politik.
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Das wurde geplant ?FdH22 hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 22:16 Brauchst nur die Verkehrsplanung speziell in Wien ansehen.![]()
Damals in der Monarchie villeicht. Aber heute ?
