Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1998
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Fr 26. Jun 2026, 13:28

Promo hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:46 Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2677
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von spareribs » Fr 26. Jun 2026, 15:00

Wennst das im Dorotheum verkaufst ....als Ganzes ....lasern die nach ?? Kann ich mir nicht vorstellen ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 798
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von mikonis » Fr 26. Jun 2026, 17:37

Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28 Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
Ich hoffe nicht, weil in jedem gut sortierten Haushalt liegt sowas rum. Der hier sagt: Nein
gewo hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 18:03
…….
Bild

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3062
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Mo 29. Jun 2026, 10:35

Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28
Promo hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:46 Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
NEIN! Erst das "Auftrennen" der Waffe bewirkt, dass alle Einzelteile beschriftet werden müssen. Solange du das nicht machst muss nicht jeder Einzelteil beschriftet werden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
cal22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1425
Registriert: Fr 11. Nov 2016, 13:51

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von cal22 » Mo 29. Jun 2026, 15:28

Müssen jetzt nur Teile beschriftet werden die noch nicht im ZWR sind oder auch Lauf und Verschluss von WS die natürlich schon gemeldet sind?

DOUBLEACTION
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1232
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 29. Jun 2026, 17:28

cal22 hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 15:28 Müssen jetzt nur Teile beschriftet werden die noch nicht im ZWR sind oder auch Lauf und Verschluss von WS die natürlich schon gemeldet sind?
Wer ein Wechselsystem hast und es verkauft der kann nur einen Lauf und einenVerschluss verkaufen, aber kein Wechselsystem.
Das ZWR lässt das nicht mehr zu.

Formal ist das eine Auftrennung und dabei müssen auf beiden Teilen, am Lauf und am Verschluss, die nötigen Angaben ergänzt werden.

zb Glock Wechselsystem:

Am Verschluss stehen:
- Hersteller
- Herstellernummer
- Kaliber
- Herstellungsland
Es fehlt:
- Herstellungsjahr

Am Lauf stehen:
- Hersteller
- Herstellernummer
- Kaliber
Es fehlen:
- Herstellungsland
- Herstellungsjahr

Formal müssten diese Angaben bei einem Verkauf spätestens vom dem Händler der im Privatverkauf mit involviert mit ergänzt werden....
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)

info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.

Benutzeravatar
cal22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1425
Registriert: Fr 11. Nov 2016, 13:51

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von cal22 » Mo 29. Jun 2026, 19:00

Ok Danke, also solange ichs nicht verkaufe muss ich nichts Beschriften lassen.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1998
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Mo 29. Jun 2026, 19:47

Promo hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 10:35
Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28
Promo hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:46 Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
NEIN! Erst das "Auftrennen" der Waffe bewirkt, dass alle Einzelteile beschriftet werden müssen. Solange du das nicht machst muss nicht jeder Einzelteil beschriftet werden.
In div Leitfäden liest man aber, dass auch bei der Weitergabe einer ganzen Waffe die Kennzeichnungspflicht greift:

Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern (insb. Privatpersonen, Sammlungen und Museen) standen, unterliegen – abgesehen von einer allfälligen Weitergabe – keiner Kennzeichnungspflicht.

https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/

balahu
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 233
Registriert: Fr 6. Okt 2023, 10:00

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von balahu » Mo 29. Jun 2026, 19:53

Poirot hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 19:47
Promo hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 10:35
Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28
Promo hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 08:46 Wenn du beispielsweise die Colt M1911A1 vom 2. Weltkrieg getrennt verkaufst, dann muss der Händler bevor er die Fremdübertragung durchführt eben noch sicherstellen, dass z.B. Seriennummer und Hersteller auch auf allen Teilen drauf steht.
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
NEIN! Erst das "Auftrennen" der Waffe bewirkt, dass alle Einzelteile beschriftet werden müssen. Solange du das nicht machst muss nicht jeder Einzelteil beschriftet werden.
In div Leitfäden liest man aber, dass auch bei der Weitergabe einer ganzen Waffe die Kennzeichnungspflicht greift:

Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern (insb. Privatpersonen, Sammlungen und Museen) standen, unterliegen – abgesehen von einer allfälligen Weitergabe – keiner Kennzeichnungspflicht.

https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/
Bitte nur seriöse Quellen zitieren, danke.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1998
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Mo 29. Jun 2026, 20:02

balahu hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 19:53
Poirot hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 19:47
Promo hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 10:35
Poirot hat geschrieben: Fr 26. Jun 2026, 13:28
Auch wenn man die im ganzen verkauft muss nachbeschriftet werden oder ?
NEIN! Erst das "Auftrennen" der Waffe bewirkt, dass alle Einzelteile beschriftet werden müssen. Solange du das nicht machst muss nicht jeder Einzelteil beschriftet werden.
In div Leitfäden liest man aber, dass auch bei der Weitergabe einer ganzen Waffe die Kennzeichnungspflicht greift:

Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern (insb. Privatpersonen, Sammlungen und Museen) standen, unterliegen – abgesehen von einer allfälligen Weitergabe – keiner Kennzeichnungspflicht.

https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/
Bitte nur seriöse Quellen zitieren, danke.
Bitte:

https://www.wko.at/arge-zivile-sicherhe ... tz-novelle

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2061
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Mo 29. Jun 2026, 20:55

Na geh bitte, sowas benutzt man doch nicht als Anleitung.

Benutzeravatar
eierkopf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 284
Registriert: Do 19. Jun 2014, 12:55

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von eierkopf » Mo 29. Jun 2026, 21:54

Uns gehts gleich wie chris_82.
3 AR WS wo nur Lauf, Verschluss gekennzeichnet sind (im Jahr 25 und 26 gekauft).
Die sollen erstmal nicht veräußert werden, wenn ich Promo richtig verstehe am Gehäuse mal nicht notwendig solange die Dinger bei uns bleiben (bei Veräußerung klar).

Bei anderen Waffen ist auch nicht alles gekennzeichnet (wobei wir nix haben ganz ohne Kennzeichnung).

Bin noch immer unsicher ob kennzeichnen lassen notwendig oder nicht (lassen wir eine Überlassung mal außen vor)?

Vor allem, ich ruf bei der LPD an, da wird vielleicht gesagt brauchst nicht, dann ziehst um und die neue Behörde gibt dir Gas.
Zu sagen die andere Behörde hat gmeint brauch ich nicht wird denen wieder wurscht sein.
Da gehts ja auch um richtig Geld... besser wirds mit dem Schießsport net und naja, alles hat ein Ende.

Ich werde zur (jetzigen) Sicherheit auch mal auf der LPD anrufen.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1998
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Mo 29. Jun 2026, 23:24

eierkopf hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 21:54 Uns gehts gleich wie chris_82.
3 AR WS wo nur Lauf, Verschluss gekennzeichnet sind (im Jahr 25 und 26 gekauft).
Verkäufer kontaktieren und nachbeschriften lassen.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3062
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Di 30. Jun 2026, 09:11

Poirot hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 19:47 In div Leitfäden liest man aber, dass auch bei der Weitergabe einer ganzen Waffe die Kennzeichnungspflicht greift:

Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die bereits vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern (insb. Privatpersonen, Sammlungen und Museen) standen, unterliegen – abgesehen von einer allfälligen Weitergabe – keiner Kennzeichnungspflicht.

https://www.ooeljv.at/home/rund-um-die- ... usswaffen/
Bitte aber aufpassen, wovon wir reden. Weitergabe im Ganzen oder teilweise Weitergabe ("Auftrennung"). Wenn du eine Waffe auftrennst, dann muss sie nachgekennzeichnet werden (weil zB die Angaben bislang nur am Schlitten stehen). Wenn sie im Ganzen weitergegeben wird, dann muss nicht jedes Einzelteil gekennzeichnet sein, es reicht einmal auf der Waffe. Wenn noch gar nichts auf der Waffe steht, dann greift was weiter vorne steht - kannst du die richtigen Angaben auf der Waffe überhaupt ergänzen? Wenn nein .. was sollst du denn dann bitte drauf schreiben?

Das auf einen Satz zu komprimieren ist halt in dem Fall nicht ausreichend.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1544
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Joewood » Di 30. Jun 2026, 09:36

ok, ich stelle hier eine ganz konkrete Frage: ich habe ein Griffstück von einer 1911er. Norinco Produktion. Wahrscheinlich frühe 90er hergestellt und erstmals nach Ö importiert.
Kennzeichnung darauf: keine.
Kauf meinerseits: keine Ahnung. Kann 2015 gewesen sein oder 2022. Oder irgendwann dazwischen. Kann ich mangels Rechnung nicht mehr nachvollziehen. Was genau mache ich jetzt damit?

Antworten