Promo hat geschrieben: Di 30. Jun 2026, 09:11 Bitte aber aufpassen, wovon wir reden. Weitergabe im Ganzen oder teilweise Weitergabe ("Auftrennung"). Wenn du eine Waffe auftrennst, dann muss sie nachgekennzeichnet werden (weil zB die Angaben bislang nur am Schlitten stehen). Wenn sie im Ganzen weitergegeben wird, dann muss nicht jedes Einzelteil gekennzeichnet sein, es reicht einmal auf der Waffe. Wenn noch gar nichts auf der Waffe steht, dann greift was weiter vorne steht - kannst du die richtigen Angaben auf der Waffe überhaupt ergänzen? Wenn nein .. was sollst du denn dann bitte drauf schreiben?
Das auf einen Satz zu komprimieren ist halt in dem Fall nicht ausreichend.
Ist mir klar, wird aber anscheinend so von Jägerschaft und WKO kommuniziert was mich etwas verunsichert.
Der Gesetzestext gibt das nämlich meiner Meinung nach nicht her aber ich bin auch kein Jurist und kenne nicht alle zusätzlichen Verordnungen die z.B. der WKO bekannt sind.


