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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Di 30. Jun 2026, 09:38

Promo hat geschrieben: Di 30. Jun 2026, 09:11 Bitte aber aufpassen, wovon wir reden. Weitergabe im Ganzen oder teilweise Weitergabe ("Auftrennung"). Wenn du eine Waffe auftrennst, dann muss sie nachgekennzeichnet werden (weil zB die Angaben bislang nur am Schlitten stehen). Wenn sie im Ganzen weitergegeben wird, dann muss nicht jedes Einzelteil gekennzeichnet sein, es reicht einmal auf der Waffe. Wenn noch gar nichts auf der Waffe steht, dann greift was weiter vorne steht - kannst du die richtigen Angaben auf der Waffe überhaupt ergänzen? Wenn nein .. was sollst du denn dann bitte drauf schreiben?

Das auf einen Satz zu komprimieren ist halt in dem Fall nicht ausreichend.

Ist mir klar, wird aber anscheinend so von Jägerschaft und WKO kommuniziert was mich etwas verunsichert.
Der Gesetzestext gibt das nämlich meiner Meinung nach nicht her aber ich bin auch kein Jurist und kenne nicht alle zusätzlichen Verordnungen die z.B. der WKO bekannt sind.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Di 30. Jun 2026, 09:39

Was du damit machst .. ganz einfach. Meldung an die BH bis spätestens 27.04.2027, damit sie es dir als Kat.B Bestandteil eintragen. Bei der Gelegenheit auch darauf hinweisen, welche Angaben auf dem Griffstück stehen und die BH ersuchen falls diese Informationen nicht dem SchKG entsprechen dir bekannt zu geben, welche weiteren Angaben angebracht werden müssen (und darauf hinweisen, dass dir weder das Herstellungsjahr noch der Herstellungsort bekannt ist).
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Di 30. Jun 2026, 09:40

Poirot hat geschrieben: Di 30. Jun 2026, 09:38 Ist mir klar, wird aber anscheinend so von Jägerschaft und WKO kommuniziert was mich etwas verunsichert.
Der Gesetzestext gibt das nämlich meiner Meinung nach nicht her aber ich bin auch kein Jurist und kenne nicht alle zusätzlichen Verordnungen die z.B. der WKO bekannt sind.
Das was die sagen, ist grundsätzlich auch nicht falsch und entspricht auch dem Gesetz - insoweit meine Aussage bitte nicht falsch verstehen.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von mikonis » Do 2. Jul 2026, 09:40

eierkopf hat geschrieben: Mo 29. Jun 2026, 21:54 …….. Ich werde zur (jetzigen) Sicherheit auch mal auf der LPD anrufen.
Das LPD zu befragen, halte ich für eine sehr gute Vorgangsweise. Bitte teile mit, ob sie was und was sie dazu sagen.

Ich darf mein Verständnis der Gesetzeslage dazu aus dem bereits weiter oben mehrfach gesagten zusammenfassen und ersuche um Korrektur, falls ich falsch liege.

Danke.

Ein AR-Wechselsystem besteht aus 3 wesentlichen Teilen (Gehäuse, Lauf, Verschluss), die bisher als gemeldetes Wechselsystem mit 1 Nummer im ZWR verspeichert sind.

Zukünftig sind AR-Wechselsysteme mit 2 Nummern im ZWR zu verspeichern: Lauf und Verschluss. Gemäß BMI-Leitfaden wird Gehäuse und Lauf als Gehäuse-Lauf-Einheit verspeichert, da der Lauf und das Gehäuse nicht einfach getrennt werden können. Weiters wird der gekennzeichnete Verschluss verspeichert.

Demgemäß müssen beim Verkauf eines kompletten AR-Wechselsystems die Gehäuse-Lauf-Einheit und der Verschluss gekennzeichnet sein. Und es müssen nicht auch das Gehäuse oder der Lauf zusätzlich gekennzeichnet werden. Es reicht, wenn auf Gehäuse-Lauf-Einheit 1 Nummer steht.

Nur bei Auftrennung des WS in alle 3 wesentliche Teile und Verkauf aller 3 Teile getrennt, müssen das Gehäuse oder der Lauf zusätzlich gekennzeichnet werden.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von eierkopf » Do 2. Jul 2026, 10:17

Gute Punkte 👍
Sehe ich auch so, es sind auch tatsächlich alle 3 WS jeweils als 1 Zubehör eingetragen.
Die zuständige Person ist morgen wieder da, dann werden wir hoffentlich mehr wissen.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 2. Jul 2026, 18:52

mikonis hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 09:40

Ein AR-Wechselsystem besteht aus 3 wesentlichen Teilen (Gehäuse, Lauf, Verschluss), die bisher als gemeldetes Wechselsystem mit 1 Nummer im ZWR verspeichert sind.

Nur 3 ?
Ich sehe da den Lauf und die separat angeschraubte Verriegelung.
Den upper, den lower und den Verschluss.
Wären 5.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von DOUBLEACTION » Do 2. Jul 2026, 18:56

Poirot hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 18:52
mikonis hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 09:40

Ein AR-Wechselsystem besteht aus 3 wesentlichen Teilen (Gehäuse, Lauf, Verschluss), die bisher als gemeldetes Wechselsystem mit 1 Nummer im ZWR verspeichert sind.

Nur 3 ?
Ich sehe da den Lauf und die separat angeschraubte Verriegelung.
Den upper, den lower und den Verschluss.
Wären 5.
gehaueseoberteil und lauf werden als eine einheit gesehen.
wie meldetechnisch vorgegangen werden soll wenn ich an einen kunden NUR das gehaeuse verkaufe, bzw NUR den lauf (also der standardfall im zubehoerverkauf) dazu gibt es keine ausfuehrungen.
somit lauf+gehaeuseoberteil = 1 zubehoerplatz

der zweite platz ist der bolt, also der verschlusskopf

der dritte platz ist das gehaeuseunterteil, also der sg "lower receiver"

somit AR-15 drei wesentliche waffenteile
(und die unklarheit was man melden soll wenn nur der lauf verkauft wird)
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Fr 3. Jul 2026, 07:11

DOUBLEACTION hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 18:56

gehaueseoberteil und lauf werden als eine einheit gesehen.
wie meldetechnisch vorgegangen werden soll wenn ich an einen kunden NUR das gehaeuse verkaufe, bzw NUR den lauf (also der standardfall im zubehoerverkauf) dazu gibt es keine ausfuehrungen.
somit lauf+gehaeuseoberteil = 1 zubehoerplatz
Ob eine gasdruckbelastete barrel extension allein wirklich weiter frei ist und keine Beschriftung benötigt ?

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von twin2000 » Fr 3. Jul 2026, 08:39

Poirot hat geschrieben: Fr 3. Jul 2026, 07:11
DOUBLEACTION hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 18:56

gehaueseoberteil und lauf werden als eine einheit gesehen.
wie meldetechnisch vorgegangen werden soll wenn ich an einen kunden NUR das gehaeuse verkaufe, bzw NUR den lauf (also der standardfall im zubehoerverkauf) dazu gibt es keine ausfuehrungen.
somit lauf+gehaeuseoberteil = 1 zubehoerplatz
Ob eine gasdruckbelastete barrel extension allein wirklich weiter frei ist und keine Beschriftung benötigt ?
Extention ist nicht direkt gasdruckbelastet.
Hat auch kein Patronenlager
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Fr 3. Jul 2026, 12:14

mikonis hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 09:40 Ich darf mein Verständnis der Gesetzeslage dazu aus dem bereits weiter oben mehrfach gesagten zusammenfassen und ersuche um Korrektur, falls ich falsch liege.

Danke.

Ein AR-Wechselsystem besteht aus 3 wesentlichen Teilen (Gehäuse, Lauf, Verschluss), die bisher als gemeldetes Wechselsystem mit 1 Nummer im ZWR verspeichert sind.

Zukünftig sind AR-Wechselsysteme mit 2 Nummern im ZWR zu verspeichern: Lauf und Verschluss. Gemäß BMI-Leitfaden wird Gehäuse und Lauf als Gehäuse-Lauf-Einheit verspeichert, da der Lauf und das Gehäuse nicht einfach getrennt werden können. Weiters wird der gekennzeichnete Verschluss verspeichert.
Exzerpt: nein, sind sie nicht. Zukünftig gibt es keine Wechselsysteme mehr, sondern nur noch einzelne Teile. Nur wenn es bereits als Wechselsystem gespeichert ist, dann darf es das auch bleiben.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Fr 3. Jul 2026, 12:59

twin2000 hat geschrieben: Fr 3. Jul 2026, 08:39 Extention ist nicht direkt gasdruckbelastet.
Hat auch kein Patronenlager
War immer frei
Eine Extension ist nichts anderes wie das Gehäuse von z.B. einem 98er an dem die Verriegelung drann ist.
Und das ist beschusspflichtig und Kennzeichnungspflichtig.
Im Umkehrschluss müsste also das gleiche für die Extension gelten.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Fr 3. Jul 2026, 13:24

So einfach ist das nicht. Es gibt genügend Bauteile, die nur eine Funktion von "Lauf und Verschluss aufnehmen" aus dem Leitfaden erfüllen und diese sind keine wesentlichen Bauteile, darunter Griffstücke, Abzugsgruppen ohne Verschlussführung, Verschlussträger.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von eierkopf » Di 7. Jul 2026, 09:07

mikonis hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 09:40
Das LPD zu befragen, halte ich für eine sehr gute Vorgangsweise. Bitte teile mit, ob sie was und was sie dazu sagen.
Nun mit der zuständigen Person der LPD telefonieren können.
Aussage: Nein nicht nur bei Weitergabe sondern auch wenn sich die Waffe/WS weiterhin im Besitz befindet ist NACHzukennzeichnen.
Bedeutet bei allen Waffen die ab Stichtag (2018) erworben wurden ist die nachträgliche Kennzeichnung zu machen sofern noch nicht Gesetzeskonform.

Das es nix im ZWR ändert, das Zeug nicht veräußert werden soll etc. ändert laut LPD nix dran.

Tja, das wird so einiges werden das nun verunstaltet wird, da hab ich doch gleich wieder mehr Bock .... vorallem ist das wieder nicht wenig Geld kommt drauf an was der Händler nimmt (wenn man einen findet der das überhaupt sauber macht)

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Di 7. Jul 2026, 09:11

Man kann das Zeug auch innen im Schlitten markieren oder an Stellen die niemand sieht.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Di 7. Jul 2026, 10:59

titan hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 09:11 Man kann das Zeug auch innen im Schlitten markieren oder an Stellen die niemand sieht.
Ich dachte es muss im zusammengebauten Zustand von aussen lesbar sein ?

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