Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Wieder ein school shooting in Deutschland.
16 jähriger Täter, kroatische Wurzeln. Und wieder: in psychologischer Behandlung - die Psychologen konnten wieder nichts voraussehen.
Über die Waffe (die nach dem ersten Schuss versagt hat) schweigt man sich noch aus, also vermutlich illegal.
https://www.tagesschau.de/inland/region ... n-100.html
16 jähriger Täter, kroatische Wurzeln. Und wieder: in psychologischer Behandlung - die Psychologen konnten wieder nichts voraussehen.
Über die Waffe (die nach dem ersten Schuss versagt hat) schweigt man sich noch aus, also vermutlich illegal.
https://www.tagesschau.de/inland/region ... n-100.html
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
https://www.msn.com/de-at/nachrichten/o ... 430e&ei=42
Nachwehen eines Überfalls.
"Sie bedrohten den Mann, seine Frau und seine Tochter."
Nachwehen eines Überfalls.
"Sie bedrohten den Mann, seine Frau und seine Tochter."
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis
~~~
Dulce bellum inexpertis
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
KURIER. 30.7.2026
Militärpolizist wollte Waffenpass: Schuss ging nach hinten los
St. Pölten. 22-Jähriger wollte mehr Rechte durchsetzen, blitzte aber ab.
Von Johannes Weichhart
Er sei Mitglied einer Spezialeinheit, exzellent an der Waffe ausgebildet und werde für besonders bedeutsame und schwierige Aufgaben herangezogen. So beschreibt sich ein junger Militärpolizist aus Niederösterreich, der sich einen Rechtsstreit mit den Behörden lieferte. Am Ende schaute der 22-Jährige allerdings durch die Finger.
Der Mann hatte im Mai 2025 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten einen Waffenpass für zwei Schusswaffen der Kategorie B (Pistolen, Revolver, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) beantragt. Als Begründung führte er seine Tätigkeit bei der Militärpolizei an und verlangte einen Waffenpass ohne Einschränkungen.
Die Bezirkshauptmannschaft entsprach dem Antrag zunächst teilweise. Sie stellte dem Mann zwar einen Waffenpass aus, knüpfte diesen aber an eine wesentliche Bedingung: Die Berechtigung zum Führen der Waffen sollte nur während seines aufrechten Dienstverhältnisses beim Bundesheer gelten.
Gesetzesnovelle
Gegen diese Einschränkung wehrte sich der Militärpolizist. Er argumentierte, Angehörige der Militärpolizei hätten aufgrund ihrer besonderen Ausbildung und ihres gesetzlichen Status Anspruch auf einen uneingeschränkten Waffenpass.
Pech für den jungen Mann: Während das Verfahren noch lief, änderte sich – wie vom KURIER mehrfach berichtet – das Waffengesetz. Seit Inkrafttreten der Novelle im Frühjahr 2026 gilt für Waffenpässe grundsätzlich ein Mindestalter von 25 Jahren.
Das Landesverwaltungsgericht NÖ stellte klar, dass in einem laufenden Verfahren grundsätzlich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich ist. Damit erfüllte der Militärpolizist die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Waffenpass nicht mehr.
Das Gericht setzte sich zudem mit der Frage auseinander, ob für Angehörige der Militärpolizei eine Ausnahme gelten müsse. Zwar sieht das Waffengesetz für Soldaten und bestimmte Berufsgruppen Erleichterungen vor. Diese betreffen nach Ansicht des Gerichts jedoch lediglich den Erwerb und Besitz von Waffen, nicht aber die Ausstellung eines Waffenpasses zum Führen von Schusswaffen.
Auch einen beruflichen Bedarf verneinte das Gericht. Während des Dienstes unterliegen Angehörige der Militärpolizei ohnehin Sonderregelungen, weshalb sie für ihre Dienstausübung keinen zusätzlichen Waffenpass benötigen.
Überraschende Wende
Das Verfahren nahm dadurch eine überraschende Wendung. Während sich die Beschwerde ursprünglich nur gegen die Einschränkung des Waffenpasses richtete, überprüfte das Landesverwaltungsgericht den gesamten Bescheid. Am Ende verlor der Beschwerdeführer dadurch sogar den bereits ausgestellten – wenn auch eingeschränkten – Waffenpass. Sein Antrag wurde zur Gänze abgewiesen.
Ganz abgeschlossen ist die Causa noch nicht, denn der Soldat kann sein Glück nun beim Verwaltungsgerichtshof versuchen.
Militärpolizist wollte Waffenpass: Schuss ging nach hinten los
St. Pölten. 22-Jähriger wollte mehr Rechte durchsetzen, blitzte aber ab.
Von Johannes Weichhart
Er sei Mitglied einer Spezialeinheit, exzellent an der Waffe ausgebildet und werde für besonders bedeutsame und schwierige Aufgaben herangezogen. So beschreibt sich ein junger Militärpolizist aus Niederösterreich, der sich einen Rechtsstreit mit den Behörden lieferte. Am Ende schaute der 22-Jährige allerdings durch die Finger.
Der Mann hatte im Mai 2025 bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten einen Waffenpass für zwei Schusswaffen der Kategorie B (Pistolen, Revolver, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) beantragt. Als Begründung führte er seine Tätigkeit bei der Militärpolizei an und verlangte einen Waffenpass ohne Einschränkungen.
Die Bezirkshauptmannschaft entsprach dem Antrag zunächst teilweise. Sie stellte dem Mann zwar einen Waffenpass aus, knüpfte diesen aber an eine wesentliche Bedingung: Die Berechtigung zum Führen der Waffen sollte nur während seines aufrechten Dienstverhältnisses beim Bundesheer gelten.
Gesetzesnovelle
Gegen diese Einschränkung wehrte sich der Militärpolizist. Er argumentierte, Angehörige der Militärpolizei hätten aufgrund ihrer besonderen Ausbildung und ihres gesetzlichen Status Anspruch auf einen uneingeschränkten Waffenpass.
Pech für den jungen Mann: Während das Verfahren noch lief, änderte sich – wie vom KURIER mehrfach berichtet – das Waffengesetz. Seit Inkrafttreten der Novelle im Frühjahr 2026 gilt für Waffenpässe grundsätzlich ein Mindestalter von 25 Jahren.
Das Landesverwaltungsgericht NÖ stellte klar, dass in einem laufenden Verfahren grundsätzlich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich ist. Damit erfüllte der Militärpolizist die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Waffenpass nicht mehr.
Das Gericht setzte sich zudem mit der Frage auseinander, ob für Angehörige der Militärpolizei eine Ausnahme gelten müsse. Zwar sieht das Waffengesetz für Soldaten und bestimmte Berufsgruppen Erleichterungen vor. Diese betreffen nach Ansicht des Gerichts jedoch lediglich den Erwerb und Besitz von Waffen, nicht aber die Ausstellung eines Waffenpasses zum Führen von Schusswaffen.
Auch einen beruflichen Bedarf verneinte das Gericht. Während des Dienstes unterliegen Angehörige der Militärpolizei ohnehin Sonderregelungen, weshalb sie für ihre Dienstausübung keinen zusätzlichen Waffenpass benötigen.
Überraschende Wende
Das Verfahren nahm dadurch eine überraschende Wendung. Während sich die Beschwerde ursprünglich nur gegen die Einschränkung des Waffenpasses richtete, überprüfte das Landesverwaltungsgericht den gesamten Bescheid. Am Ende verlor der Beschwerdeführer dadurch sogar den bereits ausgestellten – wenn auch eingeschränkten – Waffenpass. Sein Antrag wurde zur Gänze abgewiesen.
Ganz abgeschlossen ist die Causa noch nicht, denn der Soldat kann sein Glück nun beim Verwaltungsgerichtshof versuchen.

- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2675
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Die Gerichte arbeiten fleissig daran, dass die im WaffG genannten Personen den WP auch immer weniger bekommen werden und der WP wieder zu totem Recht gewandelt wird …
Es ist immer mehr eine Schande …
Es ist immer mehr eine Schande …
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
eine ältere Entscheidung:
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/a ... 30114.html
Ich sag mal: SSKM. Berufswahl überlegen. Bei solchen Schikanen sucht man sich lieber einen Brötchengeber in der Privatwirtschaft.
https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/a ... 30114.html
Ich sag mal: SSKM. Berufswahl überlegen. Bei solchen Schikanen sucht man sich lieber einen Brötchengeber in der Privatwirtschaft.
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Die Justiz mag irren, aber sie spricht Recht. Was man so hört.Glock1768 hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 10:25 Die Gerichte arbeiten fleissig daran, dass die im WaffG genannten Personen den WP auch immer weniger bekommen werden und der WP wieder zu totem Recht gewandelt wird …
Es ist immer mehr eine Schande …
Die Rechtslage hatte sich geändert und er hatte wohl einen schlechten Anwalt, der das seinem Klienten nicht gut erklären konnte.
Oder der Rechtssprechungsprozess hat einfach nur ewig gedauert.

- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2675
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Es wurde aufgrund der Novelle entschieden … die Gerichte drehen und wenden wie sie es wollen …
Wenn ich auf einer strasse mit 90 geblitzt werde und es wären nur 70 erlaubt … un in der verfahrenzeit wird auf 100 erhöht … argumentieren sie dann auch so?
Wenn ich auf einer strasse mit 90 geblitzt werde und es wären nur 70 erlaubt … un in der verfahrenzeit wird auf 100 erhöht … argumentieren sie dann auch so?
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Nicht alles was an den Haaren herbeigezogen wird, ist auch ein Vergleich. Aber wenn du recht hast, und das LVG und der VwGH irren, muss er natürlich beim VfGH Beschwerde erheben.Glock1768 hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 11:15 Es wurde aufgrund der Novelle entschieden … die Gerichte drehen und wenden wie sie es wollen …
Wenn ich auf einer strasse mit 90 geblitzt werde und es wären nur 70 erlaubt … un in der verfahrenzeit wird auf 100 erhöht … argumentieren sie dann auch so?

Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Da gibt´s doch ´nen Spruch: Bei Gericht u. auf See bist du in Gottes Hand.mikonis hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 10:52
Die Justiz mag irren, aber sie spricht Recht. Was man so hört.
Kann ich vollinhaltlich bestätigen.
Soviel zum Recht.
- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2675
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Der waffenpass wurde nach dem alten waffg ausgestellt und es wurde auf basis des alten waffg beschwerde eingereicht … damit gilt das alte waffgesetz und die 21 jahre …
Oder wurde allen wbk beantragungen aus zb märz/april 2026, welche erst ab mai gedruckt, bzw abgearbeitet wurden ebenfalls mitgeteilt, dass das neue waffg gilt und die beantragerndamit 25 sein müssen???
Nein, es gilt das datum der beantragung/ beschwerde in beiden fällen
Aber es ist ja nichts neues, dass wp möglichst nicht mehr ausgestellt werden sollen (totes recht) und der justiz damit JEDE ausrede nur recht ist … rechtsstaat ist das jedoch keiner mehr …
Sorry, meine meinung und überzeugung
Alleine, die rückwirkenden konsequenzen bei kat c durch den gesetzgeber … es reicht schon lange …
Oder wurde allen wbk beantragungen aus zb märz/april 2026, welche erst ab mai gedruckt, bzw abgearbeitet wurden ebenfalls mitgeteilt, dass das neue waffg gilt und die beantragerndamit 25 sein müssen???
Nein, es gilt das datum der beantragung/ beschwerde in beiden fällen
Aber es ist ja nichts neues, dass wp möglichst nicht mehr ausgestellt werden sollen (totes recht) und der justiz damit JEDE ausrede nur recht ist … rechtsstaat ist das jedoch keiner mehr …
Sorry, meine meinung und überzeugung
Alleine, die rückwirkenden konsequenzen bei kat c durch den gesetzgeber … es reicht schon lange …
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Ich befürchte du hast unrecht.Glock1768 hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 12:40 Der waffenpass wurde nach dem alten waffg ausgestellt und es wurde auf basis des alten waffg beschwerde eingereicht … damit gilt das alte waffgesetz und die 21 jahre …
Oder wurde allen wbk beantragungen aus zb märz/april 2026, welche erst ab mai gedruckt, bzw abgearbeitet wurden ebenfalls mitgeteilt, dass das neue waffg gilt und die beantragerndamit 25 sein müssen???
Nein, es gilt das datum der beantragung/ beschwerde in beiden fällen
Aber es ist ja nichts neues, dass wp möglichst nicht mehr ausgestellt werden sollen (totes recht) und der justiz damit JEDE ausrede nur recht ist … rechtsstaat ist das jedoch keiner mehr …
Sorry, meine meinung und überzeugung
Alleine, die rückwirkenden konsequenzen bei kat c durch den gesetzgeber … es reicht schon lange …
In verwaltungsverfahren wird - es seie denn es wäre bereits rechtskraft in der ersten instanz eingetreten - immer nach aktueller rechtslage entschieden.
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Lustig, wenn der Staat (repräsentiert durch Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltung) immer mehr diejenigen sekkiert, die eigentlich für seine Sicherheit zuständig sind (Polizei und Militär). Ich glaube nicht, dass das gut ausgehen wird.Glock1768 hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 10:25 Die Gerichte arbeiten fleissig daran, dass die im WaffG genannten Personen den WP auch immer weniger bekommen werden und der WP wieder zu totem Recht gewandelt wird …
Es ist immer mehr eine Schande …
trenck
"Henry Nowak died the same way a civilization dies: abandoned, handcuffed by authorities who neither trusted nor cared for him, and accused of hate crimes he did not commit."
J.D. Vance
J.D. Vance
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Kann man leicht ändern: Staatsdienst kündigen und in die Privatwirtschaft gehen.trenck hat geschrieben: Fr 31. Jul 2026, 09:27
Lustig, wenn der Staat (repräsentiert durch Gesetzgeber, Rechtsprechung und Verwaltung) immer mehr diejenigen sekkiert, die eigentlich für seine Sicherheit zuständig sind (Polizei und Militär). Ich glaube nicht, dass das gut ausgehen wird.
Aber vermutlich bevorzugen viele doch die ruhige Kugel / das sichere Einkommen und akzeptieren die Einschränkungen.
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Der war gut.Poirot hat geschrieben: Fr 31. Jul 2026, 09:40
Kann man leicht ändern: Staatsdienst kündigen und in die Privatwirtschaft gehen.
Aber vermutlich bevorzugen viele doch die ruhige Kugel / das sichere Einkommen und akzeptieren die Einschränkungen.
Allerdings im falschen thread. Gehört in den "Witz des Tages" thread.