AUG-andy hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 13:45
DOUBLEACTION hat geschrieben: Do 2. Jul 2026, 13:16
Die VwGh Urteile der letzten 30 Jahre sind frei einsehbar und durchsuchbar.
Man findet darin immer wieder die selben Rechtssätze nach denen geurteilt wird.
Für das Behältnis lassen sie sich zusammenfassen in:
-
Robust
- Versperrt
- Befestigt
Daran scheitert es aber beim Blechkastel oder Holzschrank.
Das fällt nicht unter robust.
Da reicht ein größerer Schraubendreher um das Ding zu knacken.
Der billige Bechspint ist eine Frechheit. Kostet weit über 200€ für eine Konservendose.
Das ist deine persönliche aber irrelevante Meinung.
Ich hab mir das damals vom Sachbearbeiter sogar schriftlich geben lassen.
50€ Blechspind wie sie in jedem Umkleideraum in ner Firma steht,2x angedübelt an ner Innenwand und ein Vorhängeschloss drauf.
Die kontrollierenden Beamten hatten auf Nachfrage ebenfalls nichts zu beanstanden.
Genau so werden übrigens auch tausende vollautomatische Sturmgewehre beim Bundesheer verwahrt,und die Spint sind meistens netmal angedübelt sondern nur reingestellt.