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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Di 7. Jul 2026, 11:23

Wo steht das?

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 7. Jul 2026, 13:57

titan hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 11:23Wo steht das?
Mir wäre auch nichts dazu bekannt.
Zu mindest nicht aus dem SchK.

Wir kennzeichnen aber grundsätzlich so nach, dass die Kennzeichnungen ablesbar sind ohne dass Zerlegearbeiten mit spezifischem Werkzeug erforderlich sind.
Ist bei Kennzeichnungen ab Werk oft nicht so.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Di 7. Jul 2026, 14:01

eierkopf hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 09:07 Nun mit der zuständigen Person der LPD telefonieren können.
Aussage: Nein nicht nur bei Weitergabe sondern auch wenn sich die Waffe/WS weiterhin im Besitz befindet ist NACHzukennzeichnen.
Bedeutet bei allen Waffen die ab Stichtag (2018) erworben wurden ist die nachträgliche Kennzeichnung zu machen sofern noch nicht Gesetzeskonform.
Das es nix im ZWR ändert, das Zeug nicht veräußert werden soll etc. ändert laut LPD nix dran.
Du hast ja weiter vorne geschrieben, dass du drei AR15 WS hast, oder? Also Upper und Verschluss jeweils? Steht schon irgendetwas drauf (also Hersteller, Herstellerland, Herstellungsjahr, ..), oder noch gar nichts? Ich würde ja zu gerne die Antwort der LPD auf die Frage wissen, was man drauf schreiben soll, wenn es für einen selbst unbekannt ist (also im Sinne von "Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 01.01.2020 einen Wechselverschluss für ein AR15 gebraucht von XY gekauft. Dieser ist im ZWR mit der Registrierungsnummer 1234567 auf mich eingetragen. Der Verschluss weist keine Angabe über Hersteller, Herstellerland, Seriennummer oder Herstellungsjahr auf. Mir als auch dem Vorbesitzer sind diese Angaben auch nicht bekannt. Da ich nach § 5 SchKG zur nachträglichen Kennzeichnung verpflichtet bin, ersuche ich freundlicherweise um Bekanntgabe welche Angaben auf dem Verschluss entsprechend der Bestimmungen des SchKG angebracht werden sollen.")
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Di 7. Jul 2026, 14:15

@Gewo, wird ev nicht jeder Kunde so wollen. Also Beschriftung am Upper Unterseite bspw lasse ich mir ja gerne einreden als Kunde. Oder wenn ich eine Sammlerwaffe habe, dann lasse ich dirse maximal innen kennzeichnen, aber sicher nicht seitlich außen. Für alles andere hab ich eher wenig Verständnis.

Dieses Gesetz ist wieder einmal ein Paradebeispiel, wie eine gewisse Rauchfangkehrerpartei dem Bürger das Hackl ins Kreuz haut.. (vgl dazu §5 SchKG alt und neu).

Und zum Thema. Wenn ein Hersteller drauf steht, dann ist das Herstellerland mMn in der Regel damit nicht erforderlich.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 7. Jul 2026, 14:26

titan hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 14:15 @Gewo, wird ev nicht jeder Kunde so wollen. Also Beschriftung am Upper Unterseite bspw lasse ich mir ja gerne einreden als Kunde. Oder wenn ich eine Sammlerwaffe habe, dann lasse ich dirse maximal innen kennzeichnen, aber sicher nicht seitlich außen.
Auch wir kennzeichnen grundsätzlich Innen, bei Trommeln haben wir sogar schon Beschriftungen auf der Stirnseite unter dem Ausstosserstern hinbekommen.

Was ich gemeint habe ist, dass wir bisher noch nicht an Stellen gekennzeichnet haben, die ohne Zerlegerabeiten mit Spezialwerkzeug nicht zugänglich waren. Also zB auf einem AR Lauf in einem Bereich der erst nach Abbau des Vorderschaftes einsehbar wäre. War bisher noch nie nötig, es war immer ein PLatz zu finden, der von aussen nicht sofort ersichtlich, bei üblichen Abbauarbeiten (zb Verschluss vom Griffstück abziehen) aber einsehbar war.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von eierkopf » Di 7. Jul 2026, 15:18

Promo hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 14:01
Du hast ja weiter vorne geschrieben, dass du drei AR15 WS hast, oder? Also Upper und Verschluss jeweils? Steht schon irgendetwas drauf (also Hersteller, Herstellerland, Herstellungsjahr, ..), oder noch gar nichts? Ich würde ja zu gerne die Antwort der LPD auf die Frage wissen, was man drauf schreiben soll, wenn es für einen selbst unbekannt ist (also im Sinne von "Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 01.01.2020 einen Wechselverschluss für ein AR15 gebraucht von XY gekauft. Dieser ist im ZWR mit der Registrierungsnummer 1234567 auf mich eingetragen. Der Verschluss weist keine Angabe über Hersteller, Herstellerland, Seriennummer oder Herstellungsjahr auf. Mir als auch dem Vorbesitzer sind diese Angaben auch nicht bekannt. Da ich nach § 5 SchKG zur nachträglichen Kennzeichnung verpflichtet bin, ersuche ich freundlicherweise um Bekanntgabe welche Angaben auf dem Verschluss entsprechend der Bestimmungen des SchKG angebracht werden sollen.")
Auf allen 3 WS (alle 3 sind Ami-WS) ist jeweils am Lauf und am Verschluss gekennzeichnet, jedoch njente am Upper selber also Gehäuse (außer 1x bissl Werbung als Logo)
Allerdings als z.B AM1234567, das Kaliber und der Beschuss, also nicht Hersteller/Land und Herstellungsjahr.

Is ja so gesehen auch net konform, wenn ich da aber nachkennzeichnen muss kann ich da nix mehr ändern weil ich da nix dazudichten darf (soweit ich das verstehe).
Was da draufzuschreiben ist, keine Ahnung das weiß keiner konnte mir auch keiner sagen.
Das Herstellungsjahr würde ich net mal rauskriegen da der Hersteller übernommen wurde und es den gar net mehr gibt.

Auch alte Revolver hab ich gefragt, sind ja meist am Rahmen gekennzeichnet, hieß es auch muss gemacht werden (also Trommel und Lauf). Findest auch nix mehr zum Herstellungsjahr, dasselbe Thema.

Ich glaub da is es sinnvoll das BMI anzuschreiben, die LPD weiß es net.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Master-chief1000 » Di 7. Jul 2026, 15:25

Ich lehn mich mal weit aus dem Fenster und behaupte das BMI hat in vielen Fällen ebenso keine Ahnung wie man vorgehen soll.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Di 7. Jul 2026, 15:30

Es ist denen auch egal. Das ist nämlich nicht deren Problem.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Promo » Di 7. Jul 2026, 16:14

eierkopf hat geschrieben: Di 7. Jul 2026, 15:18 Auf allen 3 WS (alle 3 sind Ami-WS) ist jeweils am Lauf und am Verschluss gekennzeichnet, jedoch njente am Upper selber also Gehäuse (außer 1x bissl Werbung als Logo)
Allerdings als z.B AM1234567, das Kaliber und der Beschuss, also nicht Hersteller/Land und Herstellungsjahr.

Is ja so gesehen auch net konform, wenn ich da aber nachkennzeichnen muss kann ich da nix mehr ändern weil ich da nix dazudichten darf (soweit ich das verstehe).
Was da draufzuschreiben ist, keine Ahnung das weiß keiner konnte mir auch keiner sagen.
Das Herstellungsjahr würde ich net mal rauskriegen da der Hersteller übernommen wurde und es den gar net mehr gibt.

Auch alte Revolver hab ich gefragt, sind ja meist am Rahmen gekennzeichnet, hieß es auch muss gemacht werden (also Trommel und Lauf). Findest auch nix mehr zum Herstellungsjahr, dasselbe Thema.

Ich glaub da is es sinnvoll das BMI anzuschreiben, die LPD weiß es net.
Das BMI ist nicht dein Ansprechpartner, deine zuständige Waffenbehörde ist es. Diese wendet sich im Bedarfsfall an die übergeordnete Behörde.

Insoweit: schick ein Foto mit Beschreibung der vorhandenen Kennzeichnungen und unter Erwähnung der nicht vorhandenen Kennzeichnungen sowie ein Hinweis darauf, dass du die betreffenden Informationen nicht weißt, an deine zuständige Behörde. Und bitte um Bekanntgabe was du innerhalb der im § 5 SchKG vorgesehenen Frist zusätzlich als Kennzeichnung anbringen sollst. Die Behörde ist dann gezwungen zu handeln.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Mi 8. Jul 2026, 09:38

Die ganzen EU und Inlandspolitiker Helden sollten sich mal dieses Video ansehen.
Dann müssten Sie den Bürgern alle Werkzeuge und Metall wegnehmen weil die Gefahr besteht, dass sich daraus jemand eine Schusswaffe hämmert. Wie vor 200 Jahren :headslap:

https://youtu.be/Hfe-tndlB0U

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Mi 8. Jul 2026, 10:17

Es gibt verschiedene europäische Länder, in denen verschiedene Vorderladerwaffen frei ab 18 sind... auch als Bausatz

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von speedy.G » Mi 15. Jul 2026, 19:32

Jedenfalls ist es gar nicht so einfach, einen Händler/ Büchsenmacher zu finden, der sich die Kennzeichnung antut…
Werde nächste Woche einmal bei meiner BH vorbeischauen und versuchen rauszufinden, um welche Waffen es sich handelt. Und danach die weitere Vorgangsweise festlegen.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Master-chief1000 » Mi 15. Jul 2026, 19:39

Wäre ja eigentlich auch ganz lustig wenn sich alle Händler kollektiv weigern würden diese Dienstleistung anzubieten und das ja selbst nicht gemacht werden darf

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Mi 15. Jul 2026, 20:25

Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 15. Jul 2026, 19:39 Wäre ja eigentlich auch ganz lustig wenn sich alle Händler kollektiv weigern würden diese Dienstleistung anzubieten und das ja selbst nicht gemacht werden darf
Das ist so ein unrealistischer Traum wie das keiner zur nächsten Wahl geht.
Beim ZWR haben auch alle fröhlich mitgemacht ;) Und im nachhinein jammern das sie als beliehene Beamte haftbar sind (z.B. wegen Amtsmissbrauch). :headslap:
https://Verein-shooting.com/pdf-image/pdf/ ... en_BMI.pdf
Für mich ist es unerklärlich wie homo sapiens es an die Spitze der Nahrungskette geschafft hat.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von AUG-andy » Mi 15. Jul 2026, 21:09

Poirot hat geschrieben: Mi 15. Jul 2026, 20:25
Das ist so ein unrealistischer Traum wie das keiner zur nächsten Wahl geht.
Dann bliebe alles beim Alten.
Wohl nicht aufgepasst in der Schule. :whistle:

Was in der Praxis passieren würde:
Die alte Regierung bleibt im Amt:
Bis ein neues Parlament steht und eine neue Regierung vereidigt ist, bleibt die bisherige Regierung geschäftsführend im Amt, um das Land zu verwalten.
MfG
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