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Schießen ohne Beschuss
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Schießen ohne Beschuss
ich sende seit Jahren nach physischem Erhalt der Ware immer die PDF-Rechnung des ausländischen Shops für Magazine an die BH mit der Bitte um Eintragung - hat jedesmal problemlos ohne leglicher Nachfrage funktioniert, weil es gesetzeskonform ist und meine BH gesetzeskonform agiert und keine nicht im Gesetz geforderten Handstände fordert
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dvc & AA

dvc & AA
Re: Schießen ohne Beschuss
Genau. Und gibt es eine BH die meint, dass wäre so nicht in Ordnung, dann wäre meine erste und einzige Frage - wie schon erwähnt: Wo steht das ?m_a_d hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 23:15 ich sende seit Jahren nach physischem Erhalt der Ware immer die PDF-Rechnung des ausländischen Shops für Magazine an die BH mit der Bitte um Eintragung - hat jedesmal problemlos ohne leglicher Nachfrage funktioniert, weil es gesetzeskonform ist und meine BH gesetzeskonform agiert und keine nicht im Gesetz geforderten Handstände fordert
Re: Schießen ohne Beschuss
nö .. steht ja sogar auf der betreffenden Website:Poirot hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 20:16 Dafür braucht man normalerweise ein IIC:
https://www.bmwet.gv.at/Themen/Exportko ... fikat.html
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.Das Internationale Importzertifikat (International Import Certificate - IIC) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Exportkontrollbehörde des Exportlandes eine Genehmigung für eine Lieferung nach Österreich erteilt. Dieses Dokument ist vom österreichischen Importeur nur dann beim BMWET zu beantragen, wenn ein IIC durch die ausländische Exportkontrollbehörde angefordert wird.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Schießen ohne Beschuss
Es wird halt nicht viele Länder geben die es einfach mal so ohne vorige Einwilligung erlauben eine Waffe nach Österreich zusendenPromo hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 12:15
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.
Ist ja nicht mal innerhalb der EU möglich.
Re: Schießen ohne Beschuss
Das ist ja wieder ganz ein anderes Thema. Wenn Du die Waffe nicht selbst mitnimmst und importierst, kannst Du sie nur durch einen gewerblichen BüMa importieren lassen. Wir sind davon ausgegangen, dass Du die Waffe nach Österreich bringst und dann unverzüglich der BH meldest. Sofern Du eine Berechtigung dafür hast, ist alles in Ordnung.Poirot hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 14:37Es wird halt nicht viele Länder geben die es einfach mal so ohne vorige Einwilligung erlauben eine Waffe nach Österreich zusendenPromo hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 12:15
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.![]()
Ist ja nicht mal innerhalb der EU möglich.

