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Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Lexman1
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Ich spekuliere und werte nicht- doch bekam ich von Seiten der BH schon mal mitgeteilt, dass sie - obwohl erlaubt gewesen - es nicht gerne sehen/ sahen, dass jemand mit 2 B Plätzen noch 10 WS von CZ bishin zu AK oder AR hatte. DIES kann als schiefe Optik bezeichnet werden.
Rechtlich dennoch alles erlaubt (gewesen)!
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From My Cold, Dead Hands
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Ich hab die wesentlichen Passagen mal markiert. Es geht hier also um Pistolen, nicht um Lower oÄ. Spekulativ, möglicherweise hatte hier jemand ein Wechselsystem (Lauf + Verschluss) Glock 17 Seriennummer ABC123 und hat jetzt ein Griffstück Glock 17 mit der Seriennummer ABC123 gemeldet. Dies stellt auch für eine Behörde ein potentielles Problem dar - vorher hat sie sich auf den Gesichtspunkt stellen können, der betreffende Bürger "hat eh nur ein Wechselsystem", jetzt steht eben schwarz auf weiß im ZWR, dass man alle Teile einer kompletten Waffe hat, aber offiziell nur Zubehörteile. Dies durch StA überprüfen zu lassen ist sicherlich ein bequemer Ausweg um die Verantwortung woanders abzugeben.Sidekix hat geschrieben: So 30. Aug 2026, 17:38 lt Raoul Gregor Wagner auf FB:Nach den ersten Meldungen von Griffstücken für Pistolen gibt es schon die ersten gerichtlichen Strafverfahren gegen Personen, die passende Oberteile als Zubehör besitzen.
Ungeachtet der bekannten schriftlichen Rechtsmeinung des BMI, erhebt die Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Besitzes von Waffen der Kategorie B anklage (§ 50 WaffG).
Wer seine Griffstücke vor dem Inkrafttreten der WaffG-Novelle (28.04.2026) losgeworden ist, ist nicht betroffen.
Das BMI darf übrigens seine Rechtsansichten vertreten, es schützt aber nicht davor, dass die Gerichte das anders sehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Lexman1
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Sollte dem so sein, folgen dieser Anklage nun dutzende wenn nicht hunderte mehr. Ich kenne VIELE welche WS und Griffstücke mit identer Nummer im ZWR haben.
From My Cold, Dead Hands
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Wird im Ermessen der Behörde liegen.Lexman1 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 10:11 Sollte dem so sein, folgen dieser Anklage nun dutzende wenn nicht hunderte mehr. Ich kenne VIELE welche WS und Griffstücke mit identer Nummer im ZWR haben.
Außer es gibt Anweisungen von weiter oben.
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Evilcannibal79
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Jetzt weiß ich warum ich mich auf diese "Lösung" nie eingelassen habe.
Ich hab mir damals schon gedacht das das ein Bumerang werden könnte....
War ja abzusehen
Ich hab mir damals schon gedacht das das ein Bumerang werden könnte....
War ja abzusehen
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Das kommt darauf an.Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 08:24 Das BMI hat damals gesagt ist in Ordnung. Mit dieser Rechtsmeinung dann von Seiten der Staatsanwaltschaft Bürgern im Nachhinein etwas anhängen zu wollen führt einfach zu Rechtsunsicherheit.
1.)
die Rechtsansichten sind Rechtsansichten und nicht mehr
Sie sollten eigentlich für die Waffenbehörden verbindlich sein, aber aus der Historie wissen wir dass das BMI sich nicht darum kümmert und nicht auf Waffenbehördenebene eingreift. In beide Richtungen nicht.
Eine Staatsanwaltschaft kümmert sich noch weniger um Rechtsansichten, die sind für Gerichte weder theoretisch noch praktisch bindend.
Was das im gerichtsverfahren schon beachtlich ist sind die Sachverhalt wie zB Vorsatz oder Irrtum.
Wenn in einer Rechtsansicht steht etwas ist legal und in Ordnung dann wird entweder schon die STA das Verfahren nicht eröffnen, oder das Gericht das in seiner freien Beweiswürdigung berücksichtigen.
Einen Vorsatz eines Beschuldigten anzunehmen wenn es ein Schriftstück einer Oberbehörde gibt die darin bestätigt dass der Vorgang legal ist wäre sehr seltsam. Heisst nicht dass das nicht auch mal passieren kann, aber in der Instanz hast da bei entsprechend ordentlicher Rechtsvertretung (zb Raoul Wagner) schon richtig gute Karten das zu kippen.
2.)
Es gab ja im Spätsommer 2024 (?) die revidierte Rechtsansicht zu den Wechselsystemen.
Wer nach dem Spätsommer 2024 (?) noch ein Wechselsystem erworben oder verkauft hat, für den gilt dieser "Irrtumsnschutz" nicht mehr.
Die Prognose über den Ausgang von Anzeigen wegen Ankaufs oder Verkaufsvorgänge (komplette Waffe überlassen aber nur die wesentlichen Waffenteile gemeldet) welche nach dem Stichtag erfolgt sind traue ich mir nicht zu.
Kann aber wohl problematisch sein.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Mit 2 B Plätzen gehen maximal 4 WSLexman1 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 09:11 Ich spekuliere und werte nicht- doch bekam ich von Seiten der BH schon mal mitgeteilt, dass sie - obwohl erlaubt gewesen - es nicht gerne sehen/ sahen, dass jemand mit 2 B Plätzen noch 10 WS von CZ bishin zu AK oder AR hatte. DIES kann als schiefe Optik bezeichnet werden.
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"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Da wir halt dann keiner mehr seine Griffstücke melden.Lexman1 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 10:11 Sollte dem so sein, folgen dieser Anklage nun dutzende wenn nicht hunderte mehr. Ich kenne VIELE welche WS und Griffstücke mit identer Nummer im ZWR haben.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
BMI GZ 2023-0.369.531 vom 22. Mai 2023
..Wenn dem Käufer eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut übergeben wird und
der Käufer hat zum Zeitpunkt der Übergabe keinen freien Platz auf der waffenrechtlichen
Urkunde, aber er verfügt über ausreichend „wesentliche Teile - Plätze", dann liegt keine
straf- oder verwaltungsstrafrechtliche Übertretung vor, wenn eine Meldung sämtlicher
wesentlicher Teile an die Waffenbehörde erfolgt...
Diverse Behörden sind seit Ende 2024 aufgrund dieses Teiles der bekannten BMI Rechtsansicht bei strafrechtlichen Anzeigen gegen Händler und Legalwaffenbesitzer kläglich gescheitert, weil die Staatsanwaltschaften aufgrund der Rechtsansicht immer den Bremskeil ins Verfahren geworfen haben.
Warum das jetzt anders sein sollte erschliesst sich mir nicht.
Abgelöst wurde sie von der
BMI GZ 2024-0.584.245 vom 12.08.2026
Die ist zwischen 12.08. und 19.08.2024 bei den Händlern und Behörden eingelangt.
Legalwaffenbesitzer sind laut Gesetz auch bei nur leichter Fahrlässigkeit verantwortlich für Ihr tun (vgl. WaffG §50 "...Wer, wenn auch nur fahrlässig ...") Sie müssen sich laufend aktiv informieren was ihre Pflichten sind. Wer also nach den genannten Zeitpunkten ein Wechselsystem übernommen oder überlassen hat, egal ob von Privat oder vom Händler, der hat nicht die allerbesten Karten wenn es zu einer Anzeige kommt.
..Wenn dem Käufer eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut übergeben wird und
der Käufer hat zum Zeitpunkt der Übergabe keinen freien Platz auf der waffenrechtlichen
Urkunde, aber er verfügt über ausreichend „wesentliche Teile - Plätze", dann liegt keine
straf- oder verwaltungsstrafrechtliche Übertretung vor, wenn eine Meldung sämtlicher
wesentlicher Teile an die Waffenbehörde erfolgt...
Diverse Behörden sind seit Ende 2024 aufgrund dieses Teiles der bekannten BMI Rechtsansicht bei strafrechtlichen Anzeigen gegen Händler und Legalwaffenbesitzer kläglich gescheitert, weil die Staatsanwaltschaften aufgrund der Rechtsansicht immer den Bremskeil ins Verfahren geworfen haben.
Warum das jetzt anders sein sollte erschliesst sich mir nicht.
Abgelöst wurde sie von der
BMI GZ 2024-0.584.245 vom 12.08.2026
Die ist zwischen 12.08. und 19.08.2024 bei den Händlern und Behörden eingelangt.
Legalwaffenbesitzer sind laut Gesetz auch bei nur leichter Fahrlässigkeit verantwortlich für Ihr tun (vgl. WaffG §50 "...Wer, wenn auch nur fahrlässig ...") Sie müssen sich laufend aktiv informieren was ihre Pflichten sind. Wer also nach den genannten Zeitpunkten ein Wechselsystem übernommen oder überlassen hat, egal ob von Privat oder vom Händler, der hat nicht die allerbesten Karten wenn es zu einer Anzeige kommt.
Zuletzt geändert von balahu am Mo 31. Aug 2026, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
IrrtumWolf1971 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 14:40Mit 2 B Plätzen gehen maximal 4 WSLexman1 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 09:11 Ich spekuliere und werte nicht- doch bekam ich von Seiten der BH schon mal mitgeteilt, dass sie - obwohl erlaubt gewesen - es nicht gerne sehen/ sahen, dass jemand mit 2 B Plätzen noch 10 WS von CZ bishin zu AK oder AR hatte. DIES kann als schiefe Optik bezeichnet werden.
Rechtlich dennoch alles erlaubt (gewesen)!
4 Plätze ohne Begründung.
Mit Begründung und einem Bescheid kannst du weit mehr Plätze generieren.
Ganz legal. Auch 10 oder mehr mehr Zubehörplätze.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Lexman1
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
So isses! Ich mach mir keine großen Gedanken oder Sorgen darüber. Es wurde schon lange alles gemeldet und gut is.
Solange nicht Details bekannt sind, ist alles nur hoch spekulativ
Solange nicht Details bekannt sind, ist alles nur hoch spekulativ
From My Cold, Dead Hands
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Im Fall des Falles einfach die BMI 2023-0.369.531 vom 22. Mai 2023 vorlegen.
Ich habe als ich damals beim Wechselsystem Kauf von wegen erlaubt/ verboten nachgefragt habe die von meinem Händler kommentarlos ausgedruckt dazu bekommen. Liegt in meinem Waffenordner falls meine Behörde spielen will....
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Master-chief1000
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Ich denke für viele wird der Ausgang dieser Verfahren maßgebend sein ob sie innerhalb der Frist ihre Griffstücke zu nummerngleichem Wechselsystem melden oder nicht. Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen oder die Teile Enden wie viele Pumpguns damals in der Illegalität. Hoffentlich gibt es ein veröffentlichtes Verfahrensende vor der Frist.
Und ja es war in dem Post ausschließlich von Griffstücken und dazu passendem Wechselsystem die Rede. Ich glaube aber nicht das die Staatsanwaltschaft da einen Unterschied zu AR15 Upper und Nummerngleichem Lower zieht.
Und ja es war in dem Post ausschließlich von Griffstücken und dazu passendem Wechselsystem die Rede. Ich glaube aber nicht das die Staatsanwaltschaft da einen Unterschied zu AR15 Upper und Nummerngleichem Lower zieht.
Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
So a Verfahren dauert bis Rechtskraft ca 4-6 Monate in der ersten Instanz (und kostet ca € 3.000,- Anwaltskosten).Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 16:16 Ich denke für viele wird der Ausgang dieser Verfahren maßgebend sein ob sie innerhalb der Frist ihre Griffstücke zu nummerngleichem Wechselsystem melden oder nicht. Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen oder die Teile Enden wie viele Pumpguns damals in der Illegalität. Hoffentlich gibt es ein veröffentlichtes Verfahrensende vor der Frist.
Und ja es war in dem Post ausschließlich von Griffstücken und dazu passendem Wechselsystem die Rede. Ich glaube aber nicht das die Staatsanwaltschaft da einen Unterschied zu AR15 Upper und Nummerngleichem Lower zieht.
Wennst dann noch Lust auf an Einspruch hast dann legst nochmal was deutlich drauf und wartest weitere 6-9 Monate.
Und wenns dort auch schief gegangen ist dann gehst in Dich und überlegst ob Du derjenige sein willst der das als Erster zum VwgH trägt. Bis dorthin bist mit den Kosten - in Summe - je nachdem wieviel Gutachten fällig werden (drei sicher) aber fünfstellig mit dem Einsatz.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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masterman04
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Geht nicht auf legalem Weg ein nicht registriertes Griffstück zu verkaufen. Verkauf geht nur noch, wenn das Griffstück bzw. der Lower bereits gemeldet ist, weil es eben wesentliche Teile sind.Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 16:16 Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen