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Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Lexman1 » Mo 31. Aug 2026, 09:11

Ich spekuliere und werte nicht- doch bekam ich von Seiten der BH schon mal mitgeteilt, dass sie - obwohl erlaubt gewesen - es nicht gerne sehen/ sahen, dass jemand mit 2 B Plätzen noch 10 WS von CZ bishin zu AK oder AR hatte. DIES kann als schiefe Optik bezeichnet werden.

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Promo » Mo 31. Aug 2026, 09:23

Sidekix hat geschrieben: So 30. Aug 2026, 17:38 lt Raoul Gregor Wagner auf FB:
Nach den ersten Meldungen von Griffstücken für Pistolen gibt es schon die ersten gerichtlichen Strafverfahren gegen Personen, die passende Oberteile als Zubehör besitzen.
Ungeachtet der bekannten schriftlichen Rechtsmeinung des BMI, erhebt die Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Besitzes von Waffen der Kategorie B anklage (§ 50 WaffG).
Wer seine Griffstücke vor dem Inkrafttreten der WaffG-Novelle (28.04.2026) losgeworden ist, ist nicht betroffen.
Ich hab die wesentlichen Passagen mal markiert. Es geht hier also um Pistolen, nicht um Lower oÄ. Spekulativ, möglicherweise hatte hier jemand ein Wechselsystem (Lauf + Verschluss) Glock 17 Seriennummer ABC123 und hat jetzt ein Griffstück Glock 17 mit der Seriennummer ABC123 gemeldet. Dies stellt auch für eine Behörde ein potentielles Problem dar - vorher hat sie sich auf den Gesichtspunkt stellen können, der betreffende Bürger "hat eh nur ein Wechselsystem", jetzt steht eben schwarz auf weiß im ZWR, dass man alle Teile einer kompletten Waffe hat, aber offiziell nur Zubehörteile. Dies durch StA überprüfen zu lassen ist sicherlich ein bequemer Ausweg um die Verantwortung woanders abzugeben.

Das BMI darf übrigens seine Rechtsansichten vertreten, es schützt aber nicht davor, dass die Gerichte das anders sehen.
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Lexman1 » Mo 31. Aug 2026, 10:11

Sollte dem so sein, folgen dieser Anklage nun dutzende wenn nicht hunderte mehr. Ich kenne VIELE welche WS und Griffstücke mit identer Nummer im ZWR haben.
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Poirot » Mo 31. Aug 2026, 13:32

Lexman1 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 10:11 Sollte dem so sein, folgen dieser Anklage nun dutzende wenn nicht hunderte mehr. Ich kenne VIELE welche WS und Griffstücke mit identer Nummer im ZWR haben.
Wird im Ermessen der Behörde liegen.
Außer es gibt Anweisungen von weiter oben.

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 31. Aug 2026, 13:49

Jetzt weiß ich warum ich mich auf diese "Lösung" nie eingelassen habe.
Ich hab mir damals schon gedacht das das ein Bumerang werden könnte....
War ja abzusehen
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von twin2000 » Mo 31. Aug 2026, 14:16

Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 08:24 Das BMI hat damals gesagt ist in Ordnung. Mit dieser Rechtsmeinung dann von Seiten der Staatsanwaltschaft Bürgern im Nachhinein etwas anhängen zu wollen führt einfach zu Rechtsunsicherheit.
Das kommt darauf an.

1.)
die Rechtsansichten sind Rechtsansichten und nicht mehr
Sie sollten eigentlich für die Waffenbehörden verbindlich sein, aber aus der Historie wissen wir dass das BMI sich nicht darum kümmert und nicht auf Waffenbehördenebene eingreift. In beide Richtungen nicht.
Eine Staatsanwaltschaft kümmert sich noch weniger um Rechtsansichten, die sind für Gerichte weder theoretisch noch praktisch bindend.
Was das im gerichtsverfahren schon beachtlich ist sind die Sachverhalt wie zB Vorsatz oder Irrtum.
Wenn in einer Rechtsansicht steht etwas ist legal und in Ordnung dann wird entweder schon die STA das Verfahren nicht eröffnen, oder das Gericht das in seiner freien Beweiswürdigung berücksichtigen.
Einen Vorsatz eines Beschuldigten anzunehmen wenn es ein Schriftstück einer Oberbehörde gibt die darin bestätigt dass der Vorgang legal ist wäre sehr seltsam. Heisst nicht dass das nicht auch mal passieren kann, aber in der Instanz hast da bei entsprechend ordentlicher Rechtsvertretung (zb Raoul Wagner) schon richtig gute Karten das zu kippen.

2.)
Es gab ja im Spätsommer 2024 (?) die revidierte Rechtsansicht zu den Wechselsystemen.
Wer nach dem Spätsommer 2024 (?) noch ein Wechselsystem erworben oder verkauft hat, für den gilt dieser "Irrtumsnschutz" nicht mehr.
Die Prognose über den Ausgang von Anzeigen wegen Ankaufs oder Verkaufsvorgänge (komplette Waffe überlassen aber nur die wesentlichen Waffenteile gemeldet) welche nach dem Stichtag erfolgt sind traue ich mir nicht zu.
Kann aber wohl problematisch sein.

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Wolf1971 » Mo 31. Aug 2026, 14:40

Lexman1 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 09:11 Ich spekuliere und werte nicht- doch bekam ich von Seiten der BH schon mal mitgeteilt, dass sie - obwohl erlaubt gewesen - es nicht gerne sehen/ sahen, dass jemand mit 2 B Plätzen noch 10 WS von CZ bishin zu AK oder AR hatte. DIES kann als schiefe Optik bezeichnet werden.

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Wolf1971 » Mo 31. Aug 2026, 14:41

Lexman1 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 10:11 Sollte dem so sein, folgen dieser Anklage nun dutzende wenn nicht hunderte mehr. Ich kenne VIELE welche WS und Griffstücke mit identer Nummer im ZWR haben.
Da wir halt dann keiner mehr seine Griffstücke melden.
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von balahu » Mo 31. Aug 2026, 15:04

BMI GZ 2023-0.369.531 vom 22. Mai 2023

..Wenn dem Käufer eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut übergeben wird und
der Käufer hat zum Zeitpunkt der Übergabe keinen freien Platz auf der waffenrechtlichen
Urkunde, aber er verfügt über ausreichend „wesentliche Teile - Plätze", dann liegt keine
straf- oder verwaltungsstrafrechtliche Übertretung vor, wenn eine Meldung sämtlicher
wesentlicher Teile an die Waffenbehörde erfolgt...


Diverse Behörden sind seit Ende 2024 aufgrund dieses Teiles der bekannten BMI Rechtsansicht bei strafrechtlichen Anzeigen gegen Händler und Legalwaffenbesitzer kläglich gescheitert, weil die Staatsanwaltschaften aufgrund der Rechtsansicht immer den Bremskeil ins Verfahren geworfen haben.
Warum das jetzt anders sein sollte erschliesst sich mir nicht.

Abgelöst wurde sie von der
BMI GZ 2024-0.584.245 vom 12.08.2026
Die ist zwischen 12.08. und 19.08.2024 bei den Händlern und Behörden eingelangt.

Legalwaffenbesitzer sind laut Gesetz auch bei nur leichter Fahrlässigkeit verantwortlich für Ihr tun (vgl. WaffG §50 "...Wer, wenn auch nur fahrlässig ...") Sie müssen sich laufend aktiv informieren was ihre Pflichten sind. Wer also nach den genannten Zeitpunkten ein Wechselsystem übernommen oder überlassen hat, egal ob von Privat oder vom Händler, der hat nicht die allerbesten Karten wenn es zu einer Anzeige kommt.
Zuletzt geändert von balahu am Mo 31. Aug 2026, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von AUG-andy » Mo 31. Aug 2026, 15:07

Wolf1971 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 14:40
Lexman1 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 09:11 Ich spekuliere und werte nicht- doch bekam ich von Seiten der BH schon mal mitgeteilt, dass sie - obwohl erlaubt gewesen - es nicht gerne sehen/ sahen, dass jemand mit 2 B Plätzen noch 10 WS von CZ bishin zu AK oder AR hatte. DIES kann als schiefe Optik bezeichnet werden.

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Mit 2 B Plätzen gehen maximal 4 WS
Irrtum
4 Plätze ohne Begründung.
Mit Begründung und einem Bescheid kannst du weit mehr Plätze generieren.
Ganz legal. Auch 10 oder mehr mehr Zubehörplätze.
MfG
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Lexman1 » Mo 31. Aug 2026, 15:50

So isses! Ich mach mir keine großen Gedanken oder Sorgen darüber. Es wurde schon lange alles gemeldet und gut is.

Solange nicht Details bekannt sind, ist alles nur hoch spekulativ
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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von twin2000 » Mo 31. Aug 2026, 16:04

Kapselpracker hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 04:16
twin2000 hat geschrieben: So 30. Aug 2026, 17:40 BH Mödling angeblich.
BH Korneuburg definitiv.
Im Fall des Falles einfach die BMI 2023-0.369.531 vom 22. Mai 2023 vorlegen.

Ich habe als ich damals beim Wechselsystem Kauf von wegen erlaubt/ verboten nachgefragt habe die von meinem Händler kommentarlos ausgedruckt dazu bekommen. Liegt in meinem Waffenordner falls meine Behörde spielen will....

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 31. Aug 2026, 16:16

Ich denke für viele wird der Ausgang dieser Verfahren maßgebend sein ob sie innerhalb der Frist ihre Griffstücke zu nummerngleichem Wechselsystem melden oder nicht. Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen oder die Teile Enden wie viele Pumpguns damals in der Illegalität. Hoffentlich gibt es ein veröffentlichtes Verfahrensende vor der Frist.

Und ja es war in dem Post ausschließlich von Griffstücken und dazu passendem Wechselsystem die Rede. Ich glaube aber nicht das die Staatsanwaltschaft da einen Unterschied zu AR15 Upper und Nummerngleichem Lower zieht.

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von gewo » Mo 31. Aug 2026, 16:25

Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 16:16 Ich denke für viele wird der Ausgang dieser Verfahren maßgebend sein ob sie innerhalb der Frist ihre Griffstücke zu nummerngleichem Wechselsystem melden oder nicht. Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen oder die Teile Enden wie viele Pumpguns damals in der Illegalität. Hoffentlich gibt es ein veröffentlichtes Verfahrensende vor der Frist.

Und ja es war in dem Post ausschließlich von Griffstücken und dazu passendem Wechselsystem die Rede. Ich glaube aber nicht das die Staatsanwaltschaft da einen Unterschied zu AR15 Upper und Nummerngleichem Lower zieht.
So a Verfahren dauert bis Rechtskraft ca 4-6 Monate in der ersten Instanz (und kostet ca € 3.000,- Anwaltskosten).
Wennst dann noch Lust auf an Einspruch hast dann legst nochmal was deutlich drauf und wartest weitere 6-9 Monate.
Und wenns dort auch schief gegangen ist dann gehst in Dich und überlegst ob Du derjenige sein willst der das als Erster zum VwgH trägt. Bis dorthin bist mit den Kosten - in Summe - je nachdem wieviel Gutachten fällig werden (drei sicher) aber fünfstellig mit dem Einsatz.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Beitrag von masterman04 » Mo 31. Aug 2026, 23:18

Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 16:16 Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen
Geht nicht auf legalem Weg ein nicht registriertes Griffstück zu verkaufen. Verkauf geht nur noch, wenn das Griffstück bzw. der Lower bereits gemeldet ist, weil es eben wesentliche Teile sind.

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