So wie ich es verstanden habe besitzt er bereits zwei Läufe und zwei Verschlüsse, die Zubehörplätze belegen. Die Frage war, ob er sich auf weitere freie Zubehörplätze jetzt Griffstücke (bei einem dritten Händler) kaufen darf, die zu seinen Läufen und Verschlüssen passen.
Grundsätzlich darf dazu angemerkt werden, dass ich diesbezüglich die Frage an denjenigen Händler weitergeben würde, der dir die betreffenden Griffstücke verkaufen will. Ich würde ihn darauf hinweisen, dass du passende Läufe und Verschlüsse besitzt. Er muss dann wissen, ob er dir das Griffstück "trotzdem" verkaufen darf.
Der im Schreiben der ARGE geschilderte Fall tritt hier nicht ein, da soweit erkennbar derjenige Händler, der nunmehr die Griffstücke an ihn verkaufen möchte, keinerlei Konnex zu den bereits besessenen Läufen und Verschlüssen hat.
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Runderlass September 2026
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Re: Runderlass September 2026
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