Hallo in die Runde,
vorab: Ich hab mich brav durch den Thread zu Teil 2 der WaffG Novelle 28.04.2026 gekämpft.
Ich habe mehrere Kat C "Wechsellauf Büchse" im ZRW eingetragen.
Gibt es Klarheit darüber, ob für einen Verkauf eines Wechsellaufs Privat-Privat dieselben Anforderungen gelten wie für eine gesamte Kat C Waffe?
Falls ja, gibt es inzwischen Klarheit ob die Anwesenheit Käufer Verkäufer zeit/ortsgleich gegeben sein muss oder wird das je nach Waffenhändler ev. unterschiedlich gehandhabt?
Es geht um einen Verkauf Tirol-Wien, deswegen die Frage. Wenn der Käufer den Lauf beim Händler "hinterlegen" kann und der Waffenhändler (später) bei Eintreffen des Käufers die Kontrollpflichten erledigen kann, wäre das ganze schon einfacher zu handhaben. Versand Händler-Händler wäre noch eleganter.
Danke!
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Verkauf Wechsellauf Kat C Privat-Privat
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verkauf Wechsellauf Kat C Privat-Privat
Ja, gelten. Ist vollkommen gleich (genauso wie für einen Kat.B Wechsellauf auch die Bestimmungen von Kat.B anzuwenden sind).Focus hat geschrieben: Fr 18. Sep 2026, 08:15 Gibt es Klarheit darüber, ob für einen Verkauf eines Wechsellaufs Privat-Privat dieselben Anforderungen gelten wie für eine gesamte Kat C Waffe?
Das Gesetz schreibt dem Händler vor, dass dieser die Identität von Verkäufer und Käufer prüfen muss. Es schreibt nicht vor, dass dies gleichzeitig zu erfolgen hat (dies ist lediglich ein Wunsch des BMI). Wie der Händler in Wien deine Identität prüfen könnte, bleibt dir und dem betreffenden Händler überlassen.Focus hat geschrieben: Fr 18. Sep 2026, 08:15 Falls ja, gibt es inzwischen Klarheit ob die Anwesenheit Käufer Verkäufer zeit/ortsgleich gegeben sein muss oder wird das je nach Waffenhändler ev. unterschiedlich gehandhabt?
Es geht um einen Verkauf Tirol-Wien, deswegen die Frage. Wenn der Käufer den Lauf beim Händler "hinterlegen" kann und der Waffenhändler (später) bei Eintreffen des Käufers die Kontrollpflichten erledigen kann, wäre das ganze schon einfacher zu handhaben. Versand Händler-Händler wäre noch eleganter.
Technisch könnte dein Händler in Tirol den Lauf von dir übernehmen, diesen dann dem Händler in Wien überlassen, der folglich nur noch seinen Käufer überprüfen muss. Bedeutet aber auch wesentlich mehr Arbeit für die Gewerbetreibenden plus Verantwortungsübernahme für den betreffenden Lauf.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Verkauf Wechsellauf Kat C Privat-Privat
Danke Promo, Frage ist abschliessend geklärt!

