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Verwahrung am Schießstand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wolf1971
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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von Wolf1971 » Do 1. Okt 2026, 07:51

FdH22 hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 19:40
Tical hat geschrieben: Mi 30. Sep 2026, 19:06 @gewo
Ups ich wollte hier nicht fur Verwirrung sorgen:
Meine Frau will keine Waffen im Haus ich hab kein behördliches verbot
Da würde ich mir ein anderes Haus suchen in dem ich nicht als Gefangener leben muß :(
andere Frau genügt auch :D
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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von Wolf1971 » Do 1. Okt 2026, 07:57

Präventive Meldung an die zuständige Behörde schadet nie - Lagerung am Zweitwohnsitz oder auch wie von dir erwähnt in einem auswärtigen Depot - da kann dir der Betreiber sicher auch eine Bestätigung ausstellen die du an die BH weiterleitest.
Problem sollte es keines Darstellen
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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von rider650 » Do 1. Okt 2026, 08:00

Die Verwahrung muss den selben Anforderungen genügen wie eine Verwahrung zuhause. Die Sicherheit scheint gegeben zu sein wie du das beschreibst. Falls du auch jederzeit Zugang hast, sprich bei einer Verwahrungskontrolle hin kannst und mit Schlüssel oder Chipkarte an deine Waffe(n) kannst, klingt es für mich rechtskonform.
Einziger Streitpunkt könnte sein dass es kein bewohntes Gebäude ist. Im Gesetz steht zwar nicht, dass das nötig ist, aber Behörden verlangen gerne mal mehr als im Gesetz steht - wenn du ganz sicher sein willst lieber bei denen nachfragen.

Wenn du nicht selbst an deine Waffe(n) kommst und das irgendwas depotartiges mit Zettel ist würde ich auf jeden Fall die Behörde fragen, alles andere wär mir zu unsicher.

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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von Tical » Do 1. Okt 2026, 08:23

rider650 hat geschrieben: Do 1. Okt 2026, 08:00 Falls du auch jederzeit Zugang hast, sprich bei einer Verwahrungskontrolle hin kannst und mit Schlüssel oder Chipkarte an deine Waffe(n) kannst, klingt es für mich rechtskonform.
Genau so sieht's aus.

Ich werd mal mit dem Betreiber um eine Bestätigung bitten.
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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von Master-chief1000 » Do 1. Okt 2026, 08:27

Nutzen das auf deinem Schießstand mehrere? Das wundert mich tatsächlich am meisten.

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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von Promo » Do 1. Okt 2026, 09:16

Ich würde mir an deiner Stelle (bzw. auch an der Stelle des Vereins) mal die Frage der Haftung im Falle des Abhandenkommens einer Waffe machen. Sollte man unbedingt mit der Versicherung abklären.

Abseits davon wird es wohl so zu werten sein wie mit einem Bankschließfach. Was natürlich dennoch nicht von der Verwahrungskontrolle entbindet. Diesfalls wird vermutlich ein Termin mit der Polizei zur Verwahrungskontrolle am Schießstand dann zu vereinbaren sein.

PS: am Amüsantesten fand ich bislang die Verwahrung von Waffen auf der Hütte im Jagdrevier - weil die Polizei bei dieser rechtmäßigen Verwahrung dann ein paar Stunden den Berg hochsteigen muss, um dort für 10min ein paar Waffen zu kontrollieren ..
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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von Poirot » Do 1. Okt 2026, 09:22

Waffenlagerung am Schießstand finde ich auch nicht gut.
Wenn da mal eingebrochen wird, keiner ist vor Ort der es merkt, und die Täter verschwinden mit einer Großzahl an Waffen und stellen damit Gott weis was an.
So lange es keine ZWR Datenlecks gibt (was leider nie auszuschließen ist) ist die Verwahrung im Eigenheim noch immer die beste und sicherste Lösung.
2025 gab es übrigens 64.000 angezeigte Einbrüche. Nur 6828 waren in Privathäusern und Wohnungen. Gewerbe, Keller, Nebengebäude sind die Hauptziele. quelle: smoke defender

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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von Poirot » Do 1. Okt 2026, 09:24

Promo hat geschrieben: Do 1. Okt 2026, 09:16 PS: am Amüsantesten fand ich bislang die Verwahrung von Waffen auf der Hütte im Jagdrevier - weil die Polizei bei dieser rechtmäßigen Verwahrung dann ein paar Stunden den Berg hochsteigen muss, um dort für 10min ein paar Waffen zu kontrollieren ..
Stell dir vor einer verwahrt seine Waffe auf der ISS. :lol:

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Re: Verwahrung am Schießstand

Beitrag von Master-chief1000 » Do 1. Okt 2026, 11:41

Wie schauts eigentlich mit Verwahrung im Ausland aus? Mir fällt auf die schnelle kein Gesetz ein das es mir verbieten würde meine Waffen für längere Zeit in einem EU oder Drittland zu lagern. Aber mit der Begründung könnte dann ja jeder eine Verwahrungskontrolle umgehen.

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