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Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schießen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- hungarus_old
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Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schießen
Kurz und bündig;
So wie ich es Verstanden habe, brauche ich eine Ein-/Ausfuhr genehmigung miener FFW od. EU-FFWPass um mit meinen Eisen dort (natürlich nur am Stand) schießen zu können? Wenn ich aber nur so auf den Schießstand gehen will, reicht da meine WBK + WaFü?
Habts ihr da Erfahrungen?
So wie ich es Verstanden habe, brauche ich eine Ein-/Ausfuhr genehmigung miener FFW od. EU-FFWPass um mit meinen Eisen dort (natürlich nur am Stand) schießen zu können? Wenn ich aber nur so auf den Schießstand gehen will, reicht da meine WBK + WaFü?
Habts ihr da Erfahrungen?
Re: Ungarn & Slowakei
Für das Mitnehmen (Mitnahme/Mitbringen heißt persönlicher Transport von
Schusswaffen und Munition während einer Reise) von Schusswaffen aus
Österreich in das Hoheitsgebiet anderer EU-Staaten und vice versa bedarf es
eines auf konkrete Waffen abstellenden Dokumentes, des Europäischen
Feuerwaffenpasses. Auf grenzüberschreitenden Reisen darf eine Schusswaffe nur
mitgenommen werden, wenn alle betroffenen Mitgliedstaaten ihre Genehmigung
dazu erteilt haben.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, berechtigt der Europäische
Feuerwaffenpass im jeweiligen Land zum Besitz der eingetragenen Waffen.
Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Behörde auf Antrag ausgestellt,
sofern der Antragsteller einen Wohnsitz im Bundesgebiet hat und die Waffen, die er
in diesen Feuerwaffenpass eintragen lassen will, besitzen darf. Damit kommen
genehmigungspflichtige Schusswaffen, für die der Antragsteller einen Waffenpass
oder eine Waffenbesitzkarte hat, aber auch andere Schusswaffen, die er ohne
behördliche Bewilligung besitzen darf, zur Eintragung in Betracht.
Der von einer österreichischen Behörde ausgestellte Feuerwaffenpass kann
daher im Inland kein Ersatz für waffenrechtliche Bewilligungen sein.
Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses von fünf Jahren schöpft
die von der Richtlinie vorgegebene Höchstdauer voll aus.
Anmerkung: Eintragungen gem. Abs.3 dürfen nur in einem von einer österr. Behörde
ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass erfolgen.
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann - bei Vorliegen der oben angeführten
Voraussetzungen - auch Personen, die nicht EWR-Bürger sind, jedoch einen
Wohnsitz im Bundesgebiet haben, ausgestellt werden.
Der EU FWP kostet 43,- + 13,20 Eingabegebühr.
Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Europäischen Waffenpasses fällt
somit eine Bundesverwaltungsabgabe von € 6,50 an.
Bemerkt wird, dass die Gültigkeit eines Europäischen Feuerwaffenpasses nur dann
verlängert werden kann, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer gestellt wird.
Eine Ein-/Ausfuhrbewilligung brauchst du nicht!
Mehr dazu unter § 36 WaffG.
Schusswaffen und Munition während einer Reise) von Schusswaffen aus
Österreich in das Hoheitsgebiet anderer EU-Staaten und vice versa bedarf es
eines auf konkrete Waffen abstellenden Dokumentes, des Europäischen
Feuerwaffenpasses. Auf grenzüberschreitenden Reisen darf eine Schusswaffe nur
mitgenommen werden, wenn alle betroffenen Mitgliedstaaten ihre Genehmigung
dazu erteilt haben.
Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, berechtigt der Europäische
Feuerwaffenpass im jeweiligen Land zum Besitz der eingetragenen Waffen.
Der Europäische Feuerwaffenpass wird von der Behörde auf Antrag ausgestellt,
sofern der Antragsteller einen Wohnsitz im Bundesgebiet hat und die Waffen, die er
in diesen Feuerwaffenpass eintragen lassen will, besitzen darf. Damit kommen
genehmigungspflichtige Schusswaffen, für die der Antragsteller einen Waffenpass
oder eine Waffenbesitzkarte hat, aber auch andere Schusswaffen, die er ohne
behördliche Bewilligung besitzen darf, zur Eintragung in Betracht.
Der von einer österreichischen Behörde ausgestellte Feuerwaffenpass kann
daher im Inland kein Ersatz für waffenrechtliche Bewilligungen sein.
Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses von fünf Jahren schöpft
die von der Richtlinie vorgegebene Höchstdauer voll aus.
Anmerkung: Eintragungen gem. Abs.3 dürfen nur in einem von einer österr. Behörde
ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass erfolgen.
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann - bei Vorliegen der oben angeführten
Voraussetzungen - auch Personen, die nicht EWR-Bürger sind, jedoch einen
Wohnsitz im Bundesgebiet haben, ausgestellt werden.
Der EU FWP kostet 43,- + 13,20 Eingabegebühr.
Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Europäischen Waffenpasses fällt
somit eine Bundesverwaltungsabgabe von € 6,50 an.
Bemerkt wird, dass die Gültigkeit eines Europäischen Feuerwaffenpasses nur dann
verlängert werden kann, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer gestellt wird.
Eine Ein-/Ausfuhrbewilligung brauchst du nicht!
Mehr dazu unter § 36 WaffG.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Ausland: Waffen ins Auslandmitnehmen um dort zu schießen
Je nach Land kann es eben noch Üblich sein dass man eine Einladung zur Jagd/Wettbewerb in Verbindung mit EFWP braucht. Nur in Verbindung mit dieser Einladung berechtigt der EFWP dann dazu die Waffe(n) mitzuführen. Evtl. kann man auch von einer zuständigen Behörde im Land eine Erlaubnis bekommen rein zum Training einzureisen, möglich wärs.
"Einfach so" mit dem EFWP einreisen und Schiesstände besuchen geht z.B. in Deutschland nicht soweit ich weiss, da braucht es schon einen konkreten Grund und muss den "beweisen" können bei einer Verkehrskontrolle oder anderen unnanehmlichkeiten wo die mitgeführten Waffen bemerkt werden könnten.
Da muss man sich je nach Land vorher im betreffenden Land schlau machen was genau nötig ist. In manchen reicht vielleicht der EFWP alleine, in anderen reicht er nicht.
Wo willst du denn genau hin?
"Einfach so" mit dem EFWP einreisen und Schiesstände besuchen geht z.B. in Deutschland nicht soweit ich weiss, da braucht es schon einen konkreten Grund und muss den "beweisen" können bei einer Verkehrskontrolle oder anderen unnanehmlichkeiten wo die mitgeführten Waffen bemerkt werden könnten.
Da muss man sich je nach Land vorher im betreffenden Land schlau machen was genau nötig ist. In manchen reicht vielleicht der EFWP alleine, in anderen reicht er nicht.
Wo willst du denn genau hin?
___________
ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ
Re: Ausland: Waffen ins Auslandmitnehmen um dort zu schießen
hallo
spannend waere die frage ob man mit einem EFWP auch seine waffe zwecks tuning oder reparatur zu einem deutschen buechsner bringen darf ..?
lg
g
spannend waere die frage ob man mit einem EFWP auch seine waffe zwecks tuning oder reparatur zu einem deutschen buechsner bringen darf ..?
lg
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- masterbase
- 9mm Para
- Beiträge: 18
- Registriert: Mi 12. Mai 2010, 12:31
Re: Ausland: Waffen ins Auslandmitnehmen um dort zu schießen
hallo,
Wie schaut es eigentlich bei Flugreisen aus. Das man Waffen einchecken kann ist mir klar. Aber nachdem man z.B. bei Flügen in die USA meistens über Deutschland fliegt wollte ich Fragen wies da ausschaut bzw. ob jemand damit Erfahrung hat. Brauch ich einen EFWP + Einladung wegen der Transitzeit am Flughafen in Deutschland oder wie.
Im konkreten fahl geht es um eine Reise in die USA. Für die USA ist mir alles klar nur eben nicht für Deutschland.
Thx für alle Antworten im voraus
Wie schaut es eigentlich bei Flugreisen aus. Das man Waffen einchecken kann ist mir klar. Aber nachdem man z.B. bei Flügen in die USA meistens über Deutschland fliegt wollte ich Fragen wies da ausschaut bzw. ob jemand damit Erfahrung hat. Brauch ich einen EFWP + Einladung wegen der Transitzeit am Flughafen in Deutschland oder wie.
Im konkreten fahl geht es um eine Reise in die USA. Für die USA ist mir alles klar nur eben nicht für Deutschland.
Thx für alle Antworten im voraus
Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
Warum fragt ihr nicht bei den zuständigen Behörden im Ausland nach - oder wendet euch z.B. an die deutsche Botschaft mit solchen Fragen. Die sind wohl die kompetentesten Ansprechpartner für solche Belange!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
BigBen hat geschrieben:Warum fragt ihr nicht bei den zuständigen Behörden im Ausland nach - oder wendet euch z.B. an die deutsche Botschaft mit solchen Fragen. Die sind wohl die kompetentesten Ansprechpartner für solche Belange!


Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
naja...wenn man lieber auf den Aussagen von eigentlich Fremden hier im Forum vertraut...auch gut!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
BigBen hat geschrieben:naja...wenn man lieber auf den Aussagen von eigentlich Fremden hier im Forum vertraut...auch gut!


Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
Das ist natürlich eine Schande...bei den Deutschen hätte ich mir eigentlich schon ein wenig mehr Zuverlässigkeit erwartet...aber die Deutschen sind halt auch nimmer... 

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Ausland: Waffen ins Auslandmitnehmen um dort zu schießen
masterbase hat geschrieben:hallo,
Wie schaut es eigentlich bei Flugreisen aus. Das man Waffen einchecken kann ist mir klar. Aber nachdem man z.B. bei Flügen in die USA meistens über Deutschland fliegt wollte ich Fragen wies da ausschaut bzw. ob jemand damit Erfahrung hat. Brauch ich einen EFWP + Einladung wegen der Transitzeit am Flughafen in Deutschland oder wie.
Im konkreten fahl geht es um eine Reise in die USA. Für die USA ist mir alles klar nur eben nicht für Deutschland.
Thx für alle Antworten im voraus
hi
die frage stellt sich ja eigentlich garned, oder?
sowhol die muni als auch die waffe ist immer im eingecheckten gepaeck und NICHT im handgepack
bei "normalem" transit bekommst du deine kanone ja garned in deine verfuegung auf deutschem grund und boden
spannend wird es wenn du eine naechtigung zwischen dem europa- und dem transatlantikflug hast (oder wenn wegen einer flugverspaetung eine naechtigung und aus- einchecken erforderlich wird
du solltest dich bei der zustaendigen behoerde erkundigen, dass ist die jeweils regional zustaendige waffenbehoerde welche fuer den ort des grenzuebertrittes (in dem fall also des flughafens) zustaendig ist
wuerde ich auch tun wenn ich mir der gun auf die tour unterwegs waere
es muesste da eigentlich eine regelung geben, so selten kommt das ja ned vor
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- pointi2009
- .50 BMG
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- Registriert: Di 11. Mai 2010, 08:36
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Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
also nur bei Transit in DE bist 1. wie gewo sagt, nicht im Besitz von deinem Gebäck, 2tes bist nicht in DE sondern im Internationalen Raum - Transitbereich.
wennst wegen Gründen, die nicht bei dir liegen einen over night stop hast, ist die frage, ob du nicht dein gebäck am flughafen lassen kannst, da du ja als transit eine flugkarte hast. wenn du allerdings dort übernachtest und am nächsten tag erst einchecken gehst, dann hast eine normale einreise nach DE und somit den bestimmungen des landes zu folgen.
wennst wegen Gründen, die nicht bei dir liegen einen over night stop hast, ist die frage, ob du nicht dein gebäck am flughafen lassen kannst, da du ja als transit eine flugkarte hast. wenn du allerdings dort übernachtest und am nächsten tag erst einchecken gehst, dann hast eine normale einreise nach DE und somit den bestimmungen des landes zu folgen.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
courage to change the things I can,
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Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
pointi2009 hat geschrieben:...
wennst wegen Gründen, die nicht bei dir liegen einen over night stop hast, ist die frage, ob du nicht dein gebäck am flughafen lassen kannst, da du ja als transit eine flugkarte hast......
hi
ist mir schon mehrfach passiert
ich musste IMMER das komplette gepaeck auschecken ......!
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- pointi2009
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Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
jaja die sichern sich auch immer mehr eb... ja kein gebäck ohne passagier am flughafen haben 

Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
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- masterbase
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Re: Ausland: Waffen ins Ausland mitnehmen um dort zu schieße
Wenn das mit dem Erkundigen so einfach wäre, ich denk mir halt das, dass übliche Spiel von keinen aussagekräftigen Antworten auf mich zukommen wird.
Aja kleiner Tipp. Das Gepäckstück mit der Waffe muss so versperrt werden das es nicht geöffnet werden kann bei reisen in die USA. Wenn die TSA oder einen andere Sicherheitsbehörde das Gepäckstück mit der Waffe drinnen aufbrechen verstoßen Sie gegen ein US Bundesgesetz. Und man kann natürlich anderen Sachen mit einpacken.
http://www.vimeo.com/3923535 Ein Vortrag über das fliegen mit Feuerkraft.
Danke für die antworten, ich werde wenn ich genauere Infos habe diese eventuell auf 2 A4 Seiten zusammenfassen und Online stellen in Form eines Merk/Infoblattes weil das sicher jemand brauchen könnte
Aja kleiner Tipp. Das Gepäckstück mit der Waffe muss so versperrt werden das es nicht geöffnet werden kann bei reisen in die USA. Wenn die TSA oder einen andere Sicherheitsbehörde das Gepäckstück mit der Waffe drinnen aufbrechen verstoßen Sie gegen ein US Bundesgesetz. Und man kann natürlich anderen Sachen mit einpacken.
http://www.vimeo.com/3923535 Ein Vortrag über das fliegen mit Feuerkraft.
Danke für die antworten, ich werde wenn ich genauere Infos habe diese eventuell auf 2 A4 Seiten zusammenfassen und Online stellen in Form eines Merk/Infoblattes weil das sicher jemand brauchen könnte