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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nordi
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nordi » Di 27. Okt 2026, 11:41

@Poirot:

Ich wäre dir Dankbar wenn du endlich aufhören würdest solche recht zweifelhaften Auslegungen zu verbreiten bzw. was Stichhaltiges auf den Tisch legst, wie ein Schreiben von einem Anwalt, einem Gutachter , einer BH usw.

Deiner Aussage bzw. sture Behauptung widersprechen inzwischen einige BHs in ganz Österreich, auch die größeren Waffenvertretungen widersprechen dir.

Entweder bist so verbissen in deiner Sichtweise das ein Umdenken gar nicht mehr möglich ist ( das ist ein typisches und psychologisch ganz normales Verhalten ) oder du verfolgst andere Ziele die ich noch nicht ganz durchblickt habe.

Ich denke aber wirklich das du einfach so Tief in deinem Meinungsgraben sitzt das eine andere Auslegung des Textes für dich gar nicht mehr möglich ist, aber erneut ist das ein psychologisch völlig normales Verhalten, daher würde ich dich bitten das Thema mit ein wenig mehr Selbstkritik zu betrachten bzw. dich selbst zu hinterfragen, also die Plausibilität deiner Aussagen zu hinterfragen bzw. die von anderen Leuten nicht abzuwerten oder in das lächerliche zu ziehen, was manche deiner Antworten und Beiträge durchaus andeuten.

Bitte tu mir und uns allen diesen Gefallen.

Und ja, ich bin beruflich im psychologischen Bereich tätig, und ja ich erkenne Muster , Verhaltensweisen usw, und ja die Treffen auf dich zu, auf mich, und jeden anderen hier, und nein, ich meine das nicht Respektlos sondern wirklich in ehrlicher Waffenbesitzer Freundschaft. Überreagieren in jedweden sinn ist immer kontraproduktiv.

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twin2000
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von twin2000 » Di 27. Okt 2026, 13:34

Nordi hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 11:41 @Poirot:

Ich wäre dir Dankbar wenn du endlich aufhören würdest solche recht zweifelhaften Auslegungen zu verbreiten bzw. was Stichhaltiges auf den Tisch legst, wie ein Schreiben von einem Anwalt, einem Gutachter , einer BH usw.

Deiner Aussage bzw. sture Behauptung widersprechen inzwischen einige BHs in ganz Österreich, auch die größeren Waffenvertretungen widersprechen dir.

Entweder bist so verbissen in deiner Sichtweise das ein Umdenken gar nicht mehr möglich ist ( das ist ein typisches und psychologisch ganz normales Verhalten ) oder du verfolgst andere Ziele die ich noch nicht ganz durchblickt habe.

Ich denke aber wirklich das du einfach so Tief in deinem Meinungsgraben sitzt das eine andere Auslegung des Textes für dich gar nicht mehr möglich ist, aber erneut ist das ein psychologisch völlig normales Verhalten, daher würde ich dich bitten das Thema mit ein wenig mehr Selbstkritik zu betrachten bzw. dich selbst zu hinterfragen, also die Plausibilität deiner Aussagen zu hinterfragen bzw. die von anderen Leuten nicht abzuwerten oder in das lächerliche zu ziehen, was manche deiner Antworten und Beiträge durchaus andeuten.

Bitte tu mir und uns allen diesen Gefallen.

Und ja, ich bin beruflich im psychologischen Bereich tätig, und ja ich erkenne Muster , Verhaltensweisen usw, und ja die Treffen auf dich zu, auf mich, und jeden anderen hier, und nein, ich meine das nicht Respektlos sondern wirklich in ehrlicher Waffenbesitzer Freundschaft. Überreagieren in jedweden sinn ist immer kontraproduktiv.

Ich bin der letzte der den Herrn Poirot verteidigt.

Es gibt halt Menschen mit extrem hohem Sicherheitsbedürfnis, das sind jede die Feuerlöscher zuhause und nicht nur im Auto haben, welche ggf eine Glock im Tresor liegen haben ohne Interesse am Schiessport zu haben usw..

Im Gegensatz dazu gibt es Menschen die persönliche und systematische Sicherheit nicht mitdenken. Sonntagfrüh zum Bäcker mit der 1300ter ohne Helm, Aquaplaning bei Tempo zu berücksichtigen ist erst dann nötig, wenn man mehr als einmal aufschwimmt, Safer Se* ist nur für Bedenkenträger und wer Parkplatz sucht ist zu doof die 5-Meter-Grenze zu nützen.

Der allermeiste Anteil der Bevölkerung bewegt sich zwischen den beiden Extremen.
Der Koll. Poirot gehört wohl eher zu den ersteren.
Seis drum.

Das eigentlich Problem heisst nicht Poirot sondern das ist ja doch wohl die Gesetzgebung und der Gesetzesvollzug, oder?
Wenn ein Gesetz wie das SchKg beschlossen wird mit bestimmten Vorgaben, und die Verwaltung
- auf schriftliche konkrete Auskunftsersuchen zur korrekten Umsetzung nur den Gesestext zurückschickt,
- auf schriftliche konkrete Auskunftsersuchen nur bekanntgibt dass ihnen nicht bekannt ist wie das technisch vorgenommen werden soll,
- zulässt dass ihre Organe zb bei Verlässlichkeitsüberprüfungen Dinge einfordern die weit überschiessend sind
dann darf man sich nicht wundern wenn Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfniss die strengstmögliche Auslegung für die richtige halten. Und ihrem Ego ist es dann zu verdanken dass sie diese Auslegung noch auf Punkt und Beistrich verteidigen.

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Nordi
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nordi » Di 27. Okt 2026, 13:44

Natürlich hast du völlig recht, besonders in den letzten Punkten, mir geht's nur darum das der gute Mann " die Pferde scheu macht" und hier noch mehr Leute zu überschießenden Aktionen verleitet.

Ich habe in meinem Kreis von Schützenkollegen sogar Fälle wo Leute auf ihn verweisen ( "Jo der Kerl da bei Pulverdampf, der Poirot hat geschrieben......" ) und jetzt gleich in Panik zum nächsten Händler gelaufen sind und sich quasi alles gravieren und lasern lassen wollen was sie haben.

Mich stört es einfach dieses Sture beharren und nahezu verächtlich machen von anderen Leuten die nicht seine Sichtweise teilen.

Hätte er ein Schreiben von seiner BH die das klar so sagen, oder von einem Anwalt der den Text gelesen und ihm seine Auslegung genau so erklärt hat...DANN würde ich ihn völlig verstehen, aber ich denke das beides nicht der Fall ist.

Und wie gesagt, ich will hier nicht seine Intelligenz, Hausverstand, Charakter oder sonst was herabwürdigen.
Ich würde mir nur wünschen das er einfach neutral das ganze angeht und zugibt das er weis das er nichts weis, bezogen auf das Thema.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von DumbDummy » Di 27. Okt 2026, 15:37

Nordi hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 11:41 @Poirot:

Ich wäre dir Dankbar .....
Vielen Dank für den Beitrag - wie man sieht, schaffen es manche im Forum doch noch kritisch, aber wertschätzend miteinander umzugehen 👍

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von gewo » Di 27. Okt 2026, 17:37

Nordi hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 13:44 ......
Hätte er ein Schreiben von seiner BH die das klar so sagen, oder von einem Anwalt der den Text gelesen und ihm seine Auslegung genau so erklärt hat...DANN würde ich ihn völlig verstehen, aber ich denke das beides nicht der Fall ist.
.....
Was ich schon in den letzten Tagen gesehen habe glaubt mir kein Mensch.

Da gibt es zB ein Email (!) der LPD Wien an einen meiner Kunden, dass bei Revolvern zusätzlich zum Rahmen nicht nur die Trommel sondern auch der Lauf (!) eine Herstellernummer aufweisen muss - was komplett der der Logik die beim AR-15 gilt widerspricht (nur eine Herstellernummer auf der AR Gehäuse-Lauf Einheit erforderlich) - und a paar Tage darauf folgt ein Telefonanruf (!) dass das doch nicht gilt.

Was machst mit sowas als Beteiligter?
Du hast eine Auskunft die dem allgemeinen System widerspricht aber schriftlich ausgefertigt wurde,
andererseit gibts dann eine mündliche Auskunft den den üblichen Annahmen entspricht, die aber nicht nachweisbar ist im Fall der Fälle ...

Super, danke für nix ...
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Master-chief1000 » Di 27. Okt 2026, 17:49

Rein Interesse halber wurde der besagte Revolver vor oder nach dem Stichtag 2018 in Verkehr gebracht bzw. vor oder nach dem Stichtag 2018 erworben? Das würde der ganzen Diskussion davor ein praktisches Beispiel liefern.

mikonis
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von mikonis » Di 27. Okt 2026, 18:01

gewo hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 17:37 Was ich schon in den letzten Tagen gesehen habe glaubt mir kein Mensch.

Da gibt es ein Email (!) der LPD Wien an einen meiner Kunden, dass bei Revolvern zusätzlich zum Rahmen nicht nur die Trommel sondern auch der Lauf (!) eine Herstellernummer aufweisen muss - was komplett der der Logik die beim AR-15 gilt widerspricht (nur eine Herstellernummer auf der AR Gehäuse-Lauf Einheit erforderlich) - und a paar Tage darauf folgt ein Telefonanruf (!) dass das doch nicht gilt.

Was machst mit sowas als Beteiligter?
Du hast eine Auskunft die dem allgemeinen System widerspricht aber schriftlich ausgefertigt wurde,
andererseit gibts dann eine mündliche Auskunft den den üblichen Annahmen entspricht, die aber nicht nachweisbar ist im Fall der Fälle ...
Macht man für solche Fälle nicht einfach Gesprächsnotizen, die man seinem Gesprächspartner schickt? Ist das bei wiener Behörden unüblich oder unerwünscht? Ideal, wenn man es bereits im Gespräch ankündigt hat. Zimperliches Vorgehen bei Missverständnissen ist manchmal falsch. Erfahrungsgemäß ist jeder Schrieb besser wie gar nichts im Streitfall.
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GoodReason
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von GoodReason » Di 27. Okt 2026, 18:47

Ich hab jetzt alle meine Waffen kontrolliert. Glock, Walther PDP sowieso, meiner Meinung nach, konform gekennzeichnet. Die AR werde ich "sicherheitshalber " nachkennzeichnen lassen. Meine Ordonnanzler erkläre ich für gesetzeskonform gekennzeichnet. Vor 2018 wurdens auf jeden Fall in Verkehr gebracht, was immer das heißt. Wenn's anders ist, werd ich die Strafe mit Fassung tragen.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von FdH22 » Di 27. Okt 2026, 20:27

Fast alle meiner Waffen habe ich vor 14.09.2018 erworben. Aus dem Schreiben vom BMI ist zu entnehmen, das eine nachträgliche Kennzeichnungspflicht nicht vorgesehen ist.
(zerlegt u. in Teilen weiterverkauft werdens sicher nicht)
Der Ordnung halber, nach 2018 nur noch 2 Glock, die sind eh rundherum beschriftet. :D

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von rhodium » Di 27. Okt 2026, 21:49

GoodReason hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 18:47 Ich hab jetzt alle meine Waffen kontrolliert. Glock, Walther PDP sowieso, meiner Meinung nach, konform gekennzeichnet. Die AR werde ich "sicherheitshalber " nachkennzeichnen lassen. Meine Ordonnanzler erkläre ich für gesetzeskonform gekennzeichnet. Vor 2018 wurdens auf jeden Fall in Verkehr gebracht, was immer das heißt. Wenn's anders ist, werd ich die Strafe mit Fassung tragen.
Da hast Du ja exakt einen Tag Zeit oder habe ich da etwas falsch verstanden. Was ist denn nun die Regel für eine AR15 in einem Satz?

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Di 27. Okt 2026, 23:17

Nordi hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 11:41 @Poirot:

Ich wäre dir Dankbar wenn du endlich aufhören würdest solche recht zweifelhaften Auslegungen zu verbreiten bzw. was Stichhaltiges auf den Tisch legst, wie ein Schreiben von einem Anwalt, einem Gutachter , einer BH usw.
Um welche Auslegungen geht es ?
Waffen vor der 2018 Frist müssen nicht nachbeschriftet werden - auch nach Weiterverkauf.
Waffen nach der 2018 Frist müssen nachbeschriftet werden wobei ich vermute, dass die meisten bereits korrekt beschriftet sind. Ich habe zum Beispiel eine Alpen Arms aus der nach 2018 Zeit die ist vorbildlich total beschriftet.
Aber ein Bekannter hat ein US AR15, auch nach 2018 erworben, da ist ein nachbeschriften nötig.
Und Magazine sind im Waffengesetz nicht einer Schusswaffe gleichgestellt, fallen nicht unter die Kennzeichnungsverordnung also auch keine Seriennummer.

Was daran ist also zweifelhaft ausgelegt ?
Villeicht die Strafandrohung in den § ? Die steht dort, habe nicht ich erfunden.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von rider650 » Mi 28. Okt 2026, 06:28

rhodium hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 21:49 ...
Da hast Du ja exakt einen Tag Zeit oder habe ich da etwas falsch verstanden. Was ist denn nun die Regel für eine AR15 in einem Satz?
Einer Gravur auf einer Waffe lässt sich weder ansehen, wer sie angebracht hat noch wann.

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Nordi
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nordi » Mi 28. Okt 2026, 08:50

gewo hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 17:37
Nordi hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 13:44 ......
Hätte er ein Schreiben von seiner BH die das klar so sagen, oder von einem Anwalt der den Text gelesen und ihm seine Auslegung genau so erklärt hat...DANN würde ich ihn völlig verstehen, aber ich denke das beides nicht der Fall ist.
.....
Was ich schon in den letzten Tagen gesehen habe glaubt mir kein Mensch.

Da gibt es zB ein Email (!) der LPD Wien an einen meiner Kunden, dass bei Revolvern zusätzlich zum Rahmen nicht nur die Trommel sondern auch der Lauf (!) eine Herstellernummer aufweisen muss - was komplett der der Logik die beim AR-15 gilt widerspricht (nur eine Herstellernummer auf der AR Gehäuse-Lauf Einheit erforderlich) - und a paar Tage darauf folgt ein Telefonanruf (!) dass das doch nicht gilt.

Was machst mit sowas als Beteiligter?
Du hast eine Auskunft die dem allgemeinen System widerspricht aber schriftlich ausgefertigt wurde,
andererseit gibts dann eine mündliche Auskunft den den üblichen Annahmen entspricht, die aber nicht nachweisbar ist im Fall der Fälle ...

Super, danke für nix ...
Ok, das hab ich dann überlesen bzw übersehen...uff...okay dann versteh ich unseren Herr hier langsam .... und das zeigt mir nur wie lächerlich das alles mal wieder ist...unfassbar...

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von GoodReason » Mi 28. Okt 2026, 09:15

Nordi hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 08:50
gewo hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 17:37
Nordi hat geschrieben: Di 27. Okt 2026, 13:44 ......
Hätte er ein Schreiben von seiner BH die das klar so sagen, oder von einem Anwalt der den Text gelesen und ihm seine Auslegung genau so erklärt hat...DANN würde ich ihn völlig verstehen, aber ich denke das beides nicht der Fall ist.
.....
Was ich schon in den letzten Tagen gesehen habe glaubt mir kein Mensch.

Da gibt es zB ein Email (!) der LPD Wien an einen meiner Kunden, dass bei Revolvern zusätzlich zum Rahmen nicht nur die Trommel sondern auch der Lauf (!) eine Herstellernummer aufweisen muss - was komplett der der Logik die beim AR-15 gilt widerspricht (nur eine Herstellernummer auf der AR Gehäuse-Lauf Einheit erforderlich) - und a paar Tage darauf folgt ein Telefonanruf (!) dass das doch nicht gilt.

Was machst mit sowas als Beteiligter?
Du hast eine Auskunft die dem allgemeinen System widerspricht aber schriftlich ausgefertigt wurde,
andererseit gibts dann eine mündliche Auskunft den den üblichen Annahmen entspricht, die aber nicht nachweisbar ist im Fall der Fälle ...

Super, danke für nix ...
Ok, das hab ich dann überlesen bzw übersehen...uff...okay dann versteh ich unseren Herr hier langsam .... und das zeigt mir nur wie lächerlich das alles mal wieder ist...unfassbar...
Ich hab beschlossen, den Panikmodus abzuschalten. Erinnert mich wirklich an die damalige Situation mit den Wechselsystemen. Da hat sich auch schon jeder zweite im Häfn gesehen. Meinen Kollegen habens übrigens grad mit einer abgelaufenen 57a-Plakette erwischt. Maximalstrafe bis zu 10.000 Euro. Was hat er bezahlt? 40 Euro.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Lukasaus » Mi 28. Okt 2026, 09:26

Kann mir bitte jemand helfen? Ich blicke leider nicht mehr durch... Im Verein-Newsletter hieß es ja im September, dass wesentliche Bestandteile, die fest an einer ganzen Waffe verbleiben, nicht extra nachgekennzeichnet werden müssen. Gleichzeitig hört man aber von einer deutlich strengeren Auslegung.
Was stimmt denn jetzt von alledem bei einer Fabrik-AR-15 von zb. US Herstellern, bei der der Upper keine eigene vollständige Seriennummer hat? Muss man da heute am Stichtag noch aktiv werden, oder reicht die Kennzeichnung an der Gesamtwaffe, solange nichts getrennt wird?
:at1:

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