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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nynuk
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nynuk » Mi 28. Okt 2026, 22:05

Hallo zusammen,

ich habe hier jetzt schon einiges mitgelesen und wundere mich ehrlich gesagt, dass es dazu offenbar noch keine Informationen bzw. keine koordinierte Initiative oder Sammelklage seitens IWÖ, Verein o. Ä. Verbänden gibt – zumindest habe ich dazu bisher nichts gefunden.

Wenn jemand beispielsweise nach 2018 begonnen hat, Ordonnanzwaffen zu sammeln und 100 Stück besitzt, die nicht nummerngleich (Lauf, System, Verschluss andere Nummer) sind, so muss doch der Sammler, angenommenen bei 25 € Meldekosten pro Waffe / Meldung, schnell 2.500 € blechen... :tipphead:
Und wie in den meisten Fällen, sollte hier keine Seriennummer auf gewissen Teilen oben sein, kommen wir sogar auf 50-65€ pro Teil fürs nachlasern - was wiederum ein enormer Wertverlust wäre.
Oder Irre ich mich hier?

Ähnlich sehe ich das bei neueren Waffen, beispielsweise AR-15-Systemen. Wenn eine Waffe nicht entsprechend gekennzeichnet ist, soll am Ende der Besitzer dafür aufkommen und sich um die Nachbesserung kümmern, obwohl die Kennzeichnung eigentlich bereits bei der Herstellung bzw. beim Inverkehrbringen korrekt hätte erfolgen müssen.

Generell finde ich die Regelung in ihrer derzeitigen Auslegung viel zu unklar. Niemand , mitunter Behörden, weiß genau, was jetzt tatsächlich Sache ist. Dass daraus für gesetzestreue Waffenbesitzer unter Umständen erhebliche Kosten und zusätzlicher Aufwand entstehen, finde ich schlichtweg eine Frechheit.

Von einem Polizeikollegen habe ich gehört, dass es angeblich ein neues Schreiben dazu geben soll, worauf bei Verwahrungskontrollen künftig zu achten ist. Sobald ich dazu gesicherte Informationen habe, lasse ich es euch natürlich wissen. Jedoch sind die Behörden hierzu gerade sehr angespannt und scheu.

Zu meiner Situation: Ich werde am Wochenende meine 30 Waffen gründlichst kontrollieren und sie gegebenenfalls beim Händler nachtragen oder gar nachlasern lassen.
Besser haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben!

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Nebulak
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nebulak » Do 29. Okt 2026, 07:31

Ich verstehe das ganze Theater sowieso nicht.
Wenn ich meine Waffe im Ganzen habe reicht mir die alte Beschriftung und brauch sie ggf. am Lower nicht extra.
Falls es doch nicht passt ist er "nur" eine Verwaltungsübertretung, ähnlich dem falsch Parken oder Ähnlichem.

Zu viel Wind um nichts.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von gewo » Do 29. Okt 2026, 07:50

Nynuk hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 22:05 Hallo zusammen,

ich habe hier jetzt schon einiges mitgelesen und wundere mich ehrlich gesagt, dass es dazu offenbar noch keine Informationen bzw. keine koordinierte Initiative oder Sammelklage seitens IWÖ, Verein o. Ä. Verbänden gibt – zumindest habe ich dazu bisher nichts gefunden.

Wenn jemand beispielsweise nach 2018 begonnen hat, Ordonnanzwaffen zu sammeln und 100 Stück besitzt, die nicht nummerngleich (Lauf, System, Verschluss andere Nummer) sind, so muss doch der Sammler, angenommenen bei 25 € Meldekosten pro Waffe / Meldung, schnell 2.500 € blechen... :tipphead:
Und wie in den meisten Fällen, sollte hier keine Seriennummer auf gewissen Teilen oben sein, kommen wir sogar auf 50-65€ pro Teil fürs nachlasern - was wiederum ein enormer Wertverlust wäre.
Oder Irre ich mich hier?

Ähnlich sehe ich das bei neueren Waffen, beispielsweise AR-15-Systemen. Wenn eine Waffe nicht entsprechend gekennzeichnet ist, soll am Ende der Besitzer dafür aufkommen und sich um die Nachbesserung kümmern, obwohl die Kennzeichnung eigentlich bereits bei der Herstellung bzw. beim Inverkehrbringen korrekt hätte erfolgen müssen.

Generell finde ich die Regelung in ihrer derzeitigen Auslegung viel zu unklar. Niemand , mitunter Behörden, weiß genau, was jetzt tatsächlich Sache ist. Dass daraus für gesetzestreue Waffenbesitzer unter Umständen erhebliche Kosten und zusätzlicher Aufwand entstehen, finde ich schlichtweg eine Frechheit.

Von einem Polizeikollegen habe ich gehört, dass es angeblich ein neues Schreiben dazu geben soll, worauf bei Verwahrungskontrollen künftig zu achten ist. Sobald ich dazu gesicherte Informationen habe, lasse ich es euch natürlich wissen. Jedoch sind die Behörden hierzu gerade sehr angespannt und scheu.

Zu meiner Situation: Ich werde am Wochenende meine 30 Waffen gründlichst kontrollieren und sie gegebenenfalls beim Händler nachtragen oder gar nachlasern lassen.
Nur fürs Protokoll:
Jeder der das anbietet hat unterschiedliche Preise dafür, es gibt auch unterschiedliche Kennzeichnungs Techniken.
Wir verlangen pro Teil der gekennzeichnet werden soll € 19,- inkl.
Wenn die kompletten Herstellernummern an einer Waffe im ZWR aktualisiert werden sollen dann kostet das zusätzlich einmalig € 10,-.
Bei einer grösseren Anzahl an Kennzeichnungen mach ma dann noch an Rabatt drauf am Ende.

Klar, kostet Geld, aber von 29,- + 65,- pro Waffe wie Du oben geschrieben hast simma sehr weit weg.

Und Wertverlust …. bedingt …. Wir kennzeichnen nur am Stellen, die von aussen nicht zu sehen sind, die andererseits aber ohne Zerlegearbeiten zugänglich sind.
Zb im Magazinschacht, unter dem Auswerferstern usw.
Es wird evt Waffen geben wo das nicht elegant „unsichtbar“ geht, aber bisher hatten wir noch keine.
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von loksi67 » Do 29. Okt 2026, 08:15

Nynuk hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 22:05 wundere mich ehrlich gesagt, dass es dazu offenbar noch keine Informationen bzw. keine koordinierte Initiative oder Sammelklage seitens IWÖ, Verein o. Ä. Verbänden gibt – zumindest habe ich dazu bisher nichts gefunden.
+1, finde ich auch unverständlich, vor allem die 8 jahre rückwirkende geltung, bei welchen anderen gesetz geht das durch???

weitere frage ist ob und inwieweit dies unverhältnismäßige Kosten für den eigentümer verursacht
please take a minute to look at my foto gallery:

https://www.flickr.com/photos/148553807@N08/

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nordi » Do 29. Okt 2026, 08:31

Ich würde sagen wir lassen unserem Hr Poirot einfach seine Meinung, also das alles beschriftet gehört usw. Immerhin ist es sein Geld, Zeit und Aufwand.

Ob es am Ende stimmt, falsch, halb richtig oder nur eine Fleiß Aufgabe ohne Sinn ist letzten Endes....das wird die Zeit zeigen.
Ich persönlich finde er übertreibt bzw interpretiert völlig überschießend.

So möchte ich am Ende alle noch an die Worte von Sokrates erinnern :

"Ich weiß das ich nicht weiß"
( Wäre ein gutes Motto für jeden Waffenbesitzer in Österreich :lol: )

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von rider650 » Do 29. Okt 2026, 08:41

Poirot hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 20:42 ...
Und wie wurde die erworben ?
Entweder ist es Altbestand vor dem 14. September 2018 aus einer Sammlung in Österreich - und damit befreit.
Oder der Importeur hat eine Ausnahme für historische Waffen (§ 3 Abs. 1 Z 4 SchKG) für diese Waffe.
Stimmt die Behörde dem Antrag für historische Waffen nicht zu, muss die Waffe nachbeschriftet werden.
Oder sie wurde im Ausland vor 2018 erstmalig an einen Endverbraucher überlassen. Was bei einer über 80 Jahre alten Pistole zu 99,9999% der Fall sein wird, und wo dir die Behörde unmöglich das Gegenteil beweisen kann.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nynuk » Do 29. Okt 2026, 09:08

gewo hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 07:50
Nynuk hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 22:05 Hallo zusammen,

ich habe hier jetzt schon einiges mitgelesen und wundere mich ehrlich gesagt, dass es dazu offenbar noch keine Informationen bzw. keine koordinierte Initiative oder Sammelklage seitens IWÖ, Verein o. Ä. Verbänden gibt – zumindest habe ich dazu bisher nichts gefunden.

Wenn jemand beispielsweise nach 2018 begonnen hat, Ordonnanzwaffen zu sammeln und 100 Stück besitzt, die nicht nummerngleich (Lauf, System, Verschluss andere Nummer) sind, so muss doch der Sammler, angenommenen bei 25 € Meldekosten pro Waffe / Meldung, schnell 2.500 € blechen... :tipphead:
Und wie in den meisten Fällen, sollte hier keine Seriennummer auf gewissen Teilen oben sein, kommen wir sogar auf 50-65€ pro Teil fürs nachlasern - was wiederum ein enormer Wertverlust wäre.
Oder Irre ich mich hier?

Ähnlich sehe ich das bei neueren Waffen, beispielsweise AR-15-Systemen. Wenn eine Waffe nicht entsprechend gekennzeichnet ist, soll am Ende der Besitzer dafür aufkommen und sich um die Nachbesserung kümmern, obwohl die Kennzeichnung eigentlich bereits bei der Herstellung bzw. beim Inverkehrbringen korrekt hätte erfolgen müssen.

Generell finde ich die Regelung in ihrer derzeitigen Auslegung viel zu unklar. Niemand , mitunter Behörden, weiß genau, was jetzt tatsächlich Sache ist. Dass daraus für gesetzestreue Waffenbesitzer unter Umständen erhebliche Kosten und zusätzlicher Aufwand entstehen, finde ich schlichtweg eine Frechheit.

Von einem Polizeikollegen habe ich gehört, dass es angeblich ein neues Schreiben dazu geben soll, worauf bei Verwahrungskontrollen künftig zu achten ist. Sobald ich dazu gesicherte Informationen habe, lasse ich es euch natürlich wissen. Jedoch sind die Behörden hierzu gerade sehr angespannt und scheu.

Zu meiner Situation: Ich werde am Wochenende meine 30 Waffen gründlichst kontrollieren und sie gegebenenfalls beim Händler nachtragen oder gar nachlasern lassen.
Nur fürs Protokoll:
Jeder der das anbietet hat unterschiedliche Preise dafür, es gibt auch unterschiedliche Kennzeichnungs Techniken.
Wir verlangen pro Teil der gekennzeichnet werden soll € 19,- inkl.
Wenn die kompletten Herstellernummern an einer Waffe im ZWR aktualisiert werden sollen dann kostet das zusätzlich einmalig € 10,-.
Bei einer grösseren Anzahl an Kennzeichnungen mach ma dann noch an Rabatt drauf am Ende.

Klar, kostet Geld, aber von 29,- + 65,- pro Waffe wie Du oben geschrieben hast simma sehr weit weg.

Und Wertverlust …. bedingt …. Wir kennzeichnen nur am Stellen, die von aussen nicht zu sehen sind, die andererseits aber ohne Zerlegearbeiten zugänglich sind.
Zb im Magazinschacht, unter dem Auswerferstern usw.
Es wird evt Waffen geben wo das nicht elegant „unsichtbar“ geht, aber bisher hatten wir noch keine.
Hallo Gewo,

danke für die Info.
Ist mir schon klar, dass jeder Waffenhändler andere Preise hat. Ich habe jetzt nur den Durchschnittspreis von 3 Waffenhändlern aus MEINER Nähe genommen. Dennoch wären wir laut deiner Rechnung von 10€ bei 100 Stk. nicht nummerngleichen Waffen bei 1000€, die der Besitzer aus eigener Tasche zahlen muss (kenne nämlich einige Sammler im 3-Stelligen Bereich, die deswegen sehr aufgebracht sind)
Und auch wenn man die Kennzeichnung nicht direkt sieht, ist sie ja dennoch auf der Waffe. Aber kann man leider nichts machen bei der aktuellen Situation...
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 09:22

rider650 hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 08:41 Oder sie wurde im Ausland vor 2018 erstmalig an einen Endverbraucher überlassen. Was bei einer über 80 Jahre alten Pistole zu 99,9999% der Fall sein wird, und wo dir die Behörde unmöglich das Gegenteil beweisen kann.
Es gibt ja die Ausnahmebestimmung:

Ausnahmebestimmungen
§ 3.(1)
Dieses Bundesgesetz gilt nicht für:
1. Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die bereits im EWR oder in der Schweiz unter Einhaltung der dort einschlägigen Vorschriften gekennzeichnet wurden,

Da in deinem Beispiel die Liberator aber ungekennzeichnet ist, greift diese Ausnahme nicht.
Also Ausnahme für historische Waffe oder nachbeschriften.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von GoodReason » Do 29. Okt 2026, 09:23

Nynuk hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 09:08
gewo hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 07:50
Nynuk hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 22:05 Hallo zusammen,

ich habe hier jetzt schon einiges mitgelesen und wundere mich ehrlich gesagt, dass es dazu offenbar noch keine Informationen bzw. keine koordinierte Initiative oder Sammelklage seitens IWÖ, Verein o. Ä. Verbänden gibt – zumindest habe ich dazu bisher nichts gefunden.

Wenn jemand beispielsweise nach 2018 begonnen hat, Ordonnanzwaffen zu sammeln und 100 Stück besitzt, die nicht nummerngleich (Lauf, System, Verschluss andere Nummer) sind, so muss doch der Sammler, angenommenen bei 25 € Meldekosten pro Waffe / Meldung, schnell 2.500 € blechen... :tipphead:
Und wie in den meisten Fällen, sollte hier keine Seriennummer auf gewissen Teilen oben sein, kommen wir sogar auf 50-65€ pro Teil fürs nachlasern - was wiederum ein enormer Wertverlust wäre.
Oder Irre ich mich hier?

Ähnlich sehe ich das bei neueren Waffen, beispielsweise AR-15-Systemen. Wenn eine Waffe nicht entsprechend gekennzeichnet ist, soll am Ende der Besitzer dafür aufkommen und sich um die Nachbesserung kümmern, obwohl die Kennzeichnung eigentlich bereits bei der Herstellung bzw. beim Inverkehrbringen korrekt hätte erfolgen müssen.

Generell finde ich die Regelung in ihrer derzeitigen Auslegung viel zu unklar. Niemand , mitunter Behörden, weiß genau, was jetzt tatsächlich Sache ist. Dass daraus für gesetzestreue Waffenbesitzer unter Umständen erhebliche Kosten und zusätzlicher Aufwand entstehen, finde ich schlichtweg eine Frechheit.

Von einem Polizeikollegen habe ich gehört, dass es angeblich ein neues Schreiben dazu geben soll, worauf bei Verwahrungskontrollen künftig zu achten ist. Sobald ich dazu gesicherte Informationen habe, lasse ich es euch natürlich wissen. Jedoch sind die Behörden hierzu gerade sehr angespannt und scheu.

Zu meiner Situation: Ich werde am Wochenende meine 30 Waffen gründlichst kontrollieren und sie gegebenenfalls beim Händler nachtragen oder gar nachlasern lassen.
Nur fürs Protokoll:
Jeder der das anbietet hat unterschiedliche Preise dafür, es gibt auch unterschiedliche Kennzeichnungs Techniken.
Wir verlangen pro Teil der gekennzeichnet werden soll € 19,- inkl.
Wenn die kompletten Herstellernummern an einer Waffe im ZWR aktualisiert werden sollen dann kostet das zusätzlich einmalig € 10,-.
Bei einer grösseren Anzahl an Kennzeichnungen mach ma dann noch an Rabatt drauf am Ende.

Klar, kostet Geld, aber von 29,- + 65,- pro Waffe wie Du oben geschrieben hast simma sehr weit weg.

Und Wertverlust …. bedingt …. Wir kennzeichnen nur am Stellen, die von aussen nicht zu sehen sind, die andererseits aber ohne Zerlegearbeiten zugänglich sind.
Zb im Magazinschacht, unter dem Auswerferstern usw.
Es wird evt Waffen geben wo das nicht elegant „unsichtbar“ geht, aber bisher hatten wir noch keine.
Hallo Gewo,

danke für die Info.
Ist mir schon klar, dass jeder Waffenhändler andere Preise hat. Ich habe jetzt nur den Durchschnittspreis von 3 Waffenhändlern aus MEINER Nähe genommen. Dennoch wären wir laut deiner Rechnung von 10€ bei 100 Stk. nicht nummerngleichen Waffen bei 1000€, die der Besitzer aus eigener Tasche zahlen muss (kenne nämlich einige Sammler im 3-Stelligen Bereich, die deswegen sehr aufgebracht sind)
Und auch wenn man die Kennzeichnung nicht direkt sieht, ist sie ja dennoch auf der Waffe. Aber kann man leider nichts machen bei der aktuellen Situation...
Warum willst du Ordonnanzler kennzeichnen lassen?

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 09:27

Nordi hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 08:31 Ich würde sagen wir lassen unserem Hr Poirot einfach seine Meinung, also das alles beschriftet gehört usw.
Wo habe ich das bitte behauptet ?
Es gibt eine Frist. Alles davor muss nicht beschriftet werden.
Es gibt Ausnahmen im §3 SchKG.
Und es gibt sogar eine Amnestie Regelung - siehe §4 (2).
Die Mindeststrafe für diese Verwaltungsübertretung ist mit ab 900 € auch sehr human.

Kann jeder öffentlich beim Rechtsinformationssystem des Bundes nachlesen:

https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.w ... r=20011325

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nordi » Do 29. Okt 2026, 09:38

Poirot hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 09:27
Nordi hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 08:31 Ich würde sagen wir lassen unserem Hr Poirot einfach seine Meinung, also das alles beschriftet gehört usw.
Wo habe ich das bitte behauptet ?
Es gibt eine Frist. Alles davor muss nicht beschriftet werden.
Es gibt Ausnahmen im §3 SchKG.
Und es gibt sogar eine Amnestie Regelung - siehe §4 (2).
Die Mindeststrafe für diese Verwaltungsübertretung ist mit ab 900 € auch sehr human.

Kann jeder öffentlich beim Rechtsinformationssystem des Bundes nachlesen:

https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.w ... r=20011325
Oh Herr gibt mir Kraft...den er ist geschlagen mit der Blindheit der vermeidlichen Rechtschaffenheit....
In diese Sinne wünsche ich dir nur das beste mein Guter, aber ich hab keinerlei Lust mehr mich mit jemanden zu unterhalten der klar eine Denkstarre und Dogmatismus zeigt wie ich es zuletzt nur bei Corona erlebt habe.... wirklich schade.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von AUG-andy » Do 29. Okt 2026, 11:29

Nordi hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 09:38
Oh Herr gibt mir Kraft...den er ist geschlagen mit der Blindheit der vermeidlichen Rechtschaffenheit....
In diese Sinne wünsche ich dir nur das beste mein Guter, aber ich hab keinerlei Lust mehr mich mit jemanden zu unterhalten der klar eine Denkstarre und Dogmatismus zeigt wie ich es zuletzt nur bei Corona erlebt habe.... wirklich schade.
Dieses Posting wird nominiert für die beste Aussage 2026 👍 :text-goodpost:
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. :clap:
MfG
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Nynuk » Do 29. Okt 2026, 12:00

Warum willst du Ordonnanzler kennzeichnen lassen?
[/quote]

@GoodReason
Weil genauso Ordonnanzler nicht immer überall eine Seriennummer aufweisen, und nach neuem Gesetz, diese ebenfalls hineinfallen, da nach 2018 erworben. Herstellerjahr oder Hersteller ist zwar nicht immer herausfindbar, jedoch eine Seriennummer und Kaliberart ist ein muss.
Oder täusche ich mich leicht hier?
Besser haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben!

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von GoodReason » Do 29. Okt 2026, 12:15

Nynuk hat geschrieben: Do 29. Okt 2026, 12:00 Warum willst du Ordonnanzler kennzeichnen lassen?
@GoodReason
Weil genauso Ordonnanzler nicht immer überall eine Seriennummer aufweisen, und nach neuem Gesetz, diese ebenfalls hineinfallen, da nach 2018 erworben. Herstellerjahr oder Hersteller ist zwar nicht immer herausfindbar, jedoch eine Seriennummer und Kaliberart ist ein muss.
Oder täusche ich mich leicht hier?
[/quote]

Wie ich das sehe, werden Ordonnanzler wohl zu 99,9 % vor 2018 in den Verkehr gebracht worden sein

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Do 29. Okt 2026, 12:18


Weil genauso Ordonnanzler nicht immer überall eine Seriennummer aufweisen, und nach neuem Gesetz, diese ebenfalls hineinfallen, da nach 2018 erworben. Herstellerjahr oder Hersteller ist zwar nicht immer herausfindbar, jedoch eine Seriennummer und Kaliberart ist ein muss.
Oder täusche ich mich leicht hier?
Wenn die schon vor der 2018 Frist im ZWR waren und nur immer als Gebrauchtwaffe weiterverkauft wurden, wäre kein nachbeschriften nötig.
Wenn du die neu vom Händler erworben hast und die erstmalig in Österreich nach 2018 im ZWR gemeldet wurde, kann die Sache anders aussehen. Da müsstest du dann mit dem Händler Rücksprache halten.

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