Der Anhänger wurde aber als eigenständiges Fahrzeug hergestellt. Ein wesentlicher Bestandteil, der als Teil einer ganzen Waffe hergestellt wurde, ist kein eigenständiger Bestandteil.Poirot hat geschrieben: Di 3. Nov 2026, 15:50 Wie: "Ein KFZ oder ein Anhänger muss ein amtliches Kennzeichen tragen". Da wird auch keiner auf die Idee kommen am Anhänger kein Kennzeichnen zu montieren.
Wenn ich nun so einen wesentlichen Bestandteil von einer Waffe trenne und weitergebe, erzeuge ich erst den eigenständigen Bestandteil und bringe ihn in Verkehr -> Kennzeichnung.
So jedenfalls mein Gedankengang.
Edit: "und weitergebe" ergänzt.


