Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Di 16. Dez 2025, 20:09
hm... des müsste mal wer einklagen.. oder dürfen Gesetze gegen Grundrechte verstoßen? Weil Gefahr im Verzug seh i da eher net...
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Weil du dabei immer was verlieren aber nie was gewinnen kannst. Wenn alles glatt läuft hast du nur 20 min deines Lebens verschwendet, das ist der Idealfall. Solltest du aber an einen depperten Sherriff geraten kann er dir eine Menge Ärger machen, auch wenn du dich an alle Voschriften hältst.mpterra96 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 18:49 Versteh nicht warum man sich so gegen die Kontrolle stellt?
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FdH22 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 19:44Ich denke das diese Verwahrungskontrollen keinen sinnvollen Sicherheitsgewinn bringen.mpterra96 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 18:49 Versteh nicht warum man sich so gegen die Kontrolle stellt?
Für mich ist es jedenfalls äusserst unangenehm, wenn fremde Personen (auch wenn gesetzlich dazu ermächtig) in meine private Welt- fast möchte ich es Intimsphäre nennen- eindringen u. mich mit unverhohlenen Argwohn kontrollieren.![]()
Weil ich mir normalerweise gerne selbst aussuche, wen ich in meine Wohnung; erst recht, wen ich in mein Schlafzimmer lasse.mpterra96 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 18:49 Versteh nicht warum man sich so gegen die Kontrolle stellt?
Ja, absolut. In unserer Verfassung findet sich seit 1867 wörtlich der Satz „Das Hausrecht ist unverletzlich“. Deshalb darf zB eine Durchsuchung der Wohnung regelmäßig „nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden.“ Aber natürlich gibt es mannigfaltige Ausnahmen, im Fremdenrecht, in der Gefahrenabwehr, im Telekommunikationsrecht; ganz allgemein bei „Gefahr im Verzug“.Poirot hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 20:05 … Unverletzlichkeit der Wohnung … Art. 8 EMRK … verfassungsmäßiges Hausrecht … gesetzlich definierte Ausnahmen
Tolles Grundrecht oder?
Eh nicht. Das ist ja nur ein Beispiel – ganz allgemein müssen Ausnahmen von Grundrechten nur „notwendig“, und vor allem gesetzlich vorgesehen sein.combatmiles hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 20:09 hm... des müsste mal wer einklagen.. oder dürfen Gesetze gegen Grundrechte verstoßen? Weil Gefahr im Verzug seh i da eher net...
"Freiwillig" ist gut gesagt. Verweigert man es, ist mit heftigen Konsequenzen zu rechnen. Nämlich dem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.SectionThree hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 09:33 Ja, absolut. In unserer Verfassung findet sich seit 1867 wörtlich der Satz „Das Hausrecht ist unverletzlich“. Deshalb darf zB eine Durchsuchung der Wohnung regelmäßig „nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden.“ Aber natürlich gibt es mannigfaltige Ausnahmen, im Fremdenrecht, in der Gefahrenabwehr, im Telekommunikationsrecht; ganz allgemein bei „Gefahr im Verzug“.
Beim Vollzug der Waffenpolizei ist das gar nicht notwendig: man lässt die Polizisten ja „freiwillig“ hinein.
Also mich hatten sie (2 Uniformierte) bei der letzten Kontrolle am Samstag um 7:00 aus dem Bett geläutetmpterra96 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 18:49 Versteh nicht warum man sich so gegen die Kontrolle stellt?
was den entzug des waffendokuments bedeutetMikeD hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 11:44 Auf meine Frage ob wir das nicht zu einem anderen Zeitpunkt machen können, erhielt ich zur Antwort "kein Problem, wir melden dann der BH, dass ich die Kontrolle verweigert habe"...
Jeder, wirklich jeder Waffenbesitzer (WBK oder Pass) weiß über die Notwendigkeit der Kontrollen bescheid. Warum dann immer wieder diese endlosen Diskussionen darüber? Wenn mir das nicht gefällt oder meine Intimsphäre verletzt, dem empfehle ich seine Waffen abzugeben. Dann hat sich das Thema erledigt. Die paar Minuten alle fünf Jahren sollte jedes Ego aushalten, auch wenn da einige Mimosen darunter sind. Die Beamten können sich durchaus sinnvollere Tätigkeiten vorstellen als euch zu kontrollieren. Es ist und bleibt ein notwendiges Übel mit dem wir Waffenbesitzer leben müssen. Ich hatte selbst noch keine Überprüfung die nicht in kürzester Zeit ohne viel Aufregung über die Bühne gegangen ist. Immer alles freundlich und höflich.Poirot hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 11:26"Freiwillig" ist gut gesagt. Verweigert man es, ist mit heftigen Konsequenzen zu rechnen. Nämlich dem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.SectionThree hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 09:33 Ja, absolut. In unserer Verfassung findet sich seit 1867 wörtlich der Satz „Das Hausrecht ist unverletzlich“. Deshalb darf zB eine Durchsuchung der Wohnung regelmäßig „nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden.“ Aber natürlich gibt es mannigfaltige Ausnahmen, im Fremdenrecht, in der Gefahrenabwehr, im Telekommunikationsrecht; ganz allgemein bei „Gefahr im Verzug“.
Beim Vollzug der Waffenpolizei ist das gar nicht notwendig: man lässt die Polizisten ja „freiwillig“ hinein.
Es zeigt aber auch was dieses Menschenrechts- und Grundrechtskonstrukt wert ist wenn man es durch zusätzliche § und Ausnahmen ganz legal aushebeln kann.
passend dazu:
https://www.kleinezeitung.at/politik/au ... -austreten
Ist es wirklich ein notwendiges Übel ?AUG-andy hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 12:49 Es ist und bleibt ein notwendiges Übel mit dem wir Waffenbesitzer leben müssen.
Ich hatte auch noch nie Probleme aber es muss erlaubt sein die Sinnhaftigkeit dieser Kontrollen anzuzweifeln. Vor allem weil diese Kontrollen villeicht sogar mit einem Grundrecht kollidieren.mpterra96 hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 14:32 Ich denk ja, der Spruch "wie man in den wald ruft,..." ganz passend, Ich hatte noch nie ein Problem mit der Polizei, bei keiner Verkehrskontrolle oder Personenkontrolle (Praterstern).
Meine erste Kontrolle ging auch ganz schnell mit der aktualität der sportlichen Verwendung ganz fix dank Landesmeisterschaften des SSLV.