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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 16. Dez 2025, 20:09
von combatmiles
hm... des müsste mal wer einklagen.. oder dürfen Gesetze gegen Grundrechte verstoßen? Weil Gefahr im Verzug seh i da eher net...

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 16. Dez 2025, 22:30
von rider650
mpterra96 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 18:49 Versteh nicht warum man sich so gegen die Kontrolle stellt?
...
Weil du dabei immer was verlieren aber nie was gewinnen kannst. Wenn alles glatt läuft hast du nur 20 min deines Lebens verschwendet, das ist der Idealfall. Solltest du aber an einen depperten Sherriff geraten kann er dir eine Menge Ärger machen, auch wenn du dich an alle Voschriften hältst.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Di 16. Dez 2025, 22:44
von titan
Blödsinn..

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 08:12
von trenck
FdH22 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 19:44
mpterra96 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 18:49 Versteh nicht warum man sich so gegen die Kontrolle stellt?
Ich denke das diese Verwahrungskontrollen keinen sinnvollen Sicherheitsgewinn bringen.

Für mich ist es jedenfalls äusserst unangenehm, wenn fremde Personen (auch wenn gesetzlich dazu ermächtig) in meine private Welt- fast möchte ich es Intimsphäre nennen- eindringen u. mich mit unverhohlenen Argwohn kontrollieren. :mrgreen:
:clap:

trenck

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 09:33
von SectionThree
mpterra96 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 18:49 Versteh nicht warum man sich so gegen die Kontrolle stellt?
Weil ich mir normalerweise gerne selbst aussuche, wen ich in meine Wohnung; erst recht, wen ich in mein Schlafzimmer lasse.
Poirot hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 20:05 … Unverletzlichkeit der Wohnung … Art. 8 EMRK … verfassungsmäßiges Hausrecht … gesetzlich definierte Ausnahmen

Tolles Grundrecht oder?
Ja, absolut. In unserer Verfassung findet sich seit 1867 wörtlich der Satz „Das Hausrecht ist unverletzlich“. Deshalb darf zB eine Durchsuchung der Wohnung regelmäßig „nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden.“ Aber natürlich gibt es mannigfaltige Ausnahmen, im Fremdenrecht, in der Gefahrenabwehr, im Telekommunikationsrecht; ganz allgemein bei „Gefahr im Verzug“.

Beim Vollzug der Waffenpolizei ist das gar nicht notwendig: man lässt die Polizisten ja „freiwillig“ hinein.
combatmiles hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 20:09 hm... des müsste mal wer einklagen.. oder dürfen Gesetze gegen Grundrechte verstoßen? Weil Gefahr im Verzug seh i da eher net...
Eh nicht. Das ist ja nur ein Beispiel – ganz allgemein müssen Ausnahmen von Grundrechten nur „notwendig“, und vor allem gesetzlich vorgesehen sein.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 11:26
von Poirot
SectionThree hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 09:33 Ja, absolut. In unserer Verfassung findet sich seit 1867 wörtlich der Satz „Das Hausrecht ist unverletzlich“. Deshalb darf zB eine Durchsuchung der Wohnung regelmäßig „nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden.“ Aber natürlich gibt es mannigfaltige Ausnahmen, im Fremdenrecht, in der Gefahrenabwehr, im Telekommunikationsrecht; ganz allgemein bei „Gefahr im Verzug“.
Beim Vollzug der Waffenpolizei ist das gar nicht notwendig: man lässt die Polizisten ja „freiwillig“ hinein.
"Freiwillig" ist gut gesagt. Verweigert man es, ist mit heftigen Konsequenzen zu rechnen. Nämlich dem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
Es zeigt aber auch was dieses Menschenrechts- und Grundrechtskonstrukt wert ist wenn man es durch zusätzliche § und Ausnahmen ganz legal aushebeln kann.
passend dazu:
https://www.kleinezeitung.at/politik/au ... -austreten

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 11:44
von MikeD
mpterra96 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 18:49 Versteh nicht warum man sich so gegen die Kontrolle stellt?
Also mich hatten sie (2 Uniformierte) bei der letzten Kontrolle am Samstag um 7:00 aus dem Bett geläutet :-(

Ich konnte mir gerade noch einen Bademantel überziehen und dann so die Kontrolle über mich ergehen lassen.
Dass es im Schlafzimmer (wo meine Tresore stehen) entsprechend ausgeschaut hat, brauche ich nicht zu erwähnen.

Auf meine Frage ob wir das nicht zu einem anderen Zeitpunkt machen können, erhielt ich zur Antwort "kein Problem, wir melden dann der BH, dass ich die Kontrolle verweigert habe"...

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 11:45
von gewo
MikeD hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 11:44 Auf meine Frage ob wir das nicht zu einem anderen Zeitpunkt machen können, erhielt ich zur Antwort "kein Problem, wir melden dann der BH, dass ich die Kontrolle verweigert habe"...
was den entzug des waffendokuments bedeutet

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 12:20
von SectionThree
Samstag 7:00 Uhr ist gerade noch zulässig, aber trotzdem eine Frechheit. "Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen" verkommt dabei zur Farce.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 12:26
von kawaz
Polizisten sind schließlich auch nur Menschen. Der eine faltet seinen Pyjama und macht das Bett, bevor er zur Arbeit geht, der andere eben nicht. Ich wüsste nicht, was es dort Außergewöhnliches geben sollte, das man nicht auch bei jedem anderen Durchschnittsbürger findet. Außer man ist schwer alkohol- oder drogenabhängig und neben dem Bett liegen Whiskeyflaschen und Spritzen oder das die geladene Glock in der Küchenschublade ist und die Kinder daneben sitzen und frühstücken – dann würde ich sie wahrscheinlich auch bitten, später wiederzukommen.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 12:49
von AUG-andy
Poirot hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 11:26
SectionThree hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 09:33 Ja, absolut. In unserer Verfassung findet sich seit 1867 wörtlich der Satz „Das Hausrecht ist unverletzlich“. Deshalb darf zB eine Durchsuchung der Wohnung regelmäßig „nur kraft eines mit Gründen versehenen richterlichen Befehles unternommen werden.“ Aber natürlich gibt es mannigfaltige Ausnahmen, im Fremdenrecht, in der Gefahrenabwehr, im Telekommunikationsrecht; ganz allgemein bei „Gefahr im Verzug“.
Beim Vollzug der Waffenpolizei ist das gar nicht notwendig: man lässt die Polizisten ja „freiwillig“ hinein.
"Freiwillig" ist gut gesagt. Verweigert man es, ist mit heftigen Konsequenzen zu rechnen. Nämlich dem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
Es zeigt aber auch was dieses Menschenrechts- und Grundrechtskonstrukt wert ist wenn man es durch zusätzliche § und Ausnahmen ganz legal aushebeln kann.
passend dazu:
https://www.kleinezeitung.at/politik/au ... -austreten
Jeder, wirklich jeder Waffenbesitzer (WBK oder Pass) weiß über die Notwendigkeit der Kontrollen bescheid. Warum dann immer wieder diese endlosen Diskussionen darüber? Wenn mir das nicht gefällt oder meine Intimsphäre verletzt, dem empfehle ich seine Waffen abzugeben. Dann hat sich das Thema erledigt. Die paar Minuten alle fünf Jahren sollte jedes Ego aushalten, auch wenn da einige Mimosen darunter sind. Die Beamten können sich durchaus sinnvollere Tätigkeiten vorstellen als euch zu kontrollieren. Es ist und bleibt ein notwendiges Übel mit dem wir Waffenbesitzer leben müssen. Ich hatte selbst noch keine Überprüfung die nicht in kürzester Zeit ohne viel Aufregung über die Bühne gegangen ist. Immer alles freundlich und höflich.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 13:39
von Poirot
AUG-andy hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 12:49 Es ist und bleibt ein notwendiges Übel mit dem wir Waffenbesitzer leben müssen.
Ist es wirklich ein notwendiges Übel ?
Ich kann mich nämlich noch an Zeiten erinnern wo es diese nicht gab und da herrschte auch keine Anarchie, Mord und Todschlag.
Und soviel ich weis gibt es solche Kontrollen nicht in allen Ländern dieser Welt. Nicht mal in allen EU Ländern. Also darf man durchaus die Sinnhaftigkeit dieser Kontrollen anzweifeln schließlich sterben bei uns sehr sehr wenig Menschen an Schusswaffen - Stichwort: Verhältnismäßigkeit.
Ob der Autoschlüssel vor den Kids sicher aufbewahrt wird, andere gefährliche Stoffe und Geräte, ob die Kids richtig versorgt werden usw kontrolliert nämlich keiner ! Missbrauch ? Fehlanzeige - sowas fliegt bestenfalls Jahrzehnte später auf - siehe SOS Kinderdörfer. Genausowenig wie die Fahrtüchtigkeit im Alter was natürlich Folgen hat. Die Liste wäre lang und mit allem könnte man verhältnismäßig mehr erreichen.

Deshalb das "notwendig" im Satz streichen. Es ist ein Übel mit dem wir Leben müssen. Mehr nicht.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 14:09
von MikeD
Ich hatte mit den Kontrollen bisher (in über 30 Jahren) auch nie ein Problem.
Entweder sie haben eine Nachricht hinterlassen oder wir haben uns am Telefon einen Termin ausgemacht.

Die beiden Polizisten hatten wahrscheinlich Nachtdienst und wollten das Thema erledigt haben (wenn sie mich schon einmal antreffen).

Ich frage aber grundsätzlich ob es Sinn macht, 2 Polizisten mit der Überprüfung der Verwahrung und der Waffennummern zu beschäftigen, wenn die Umstände der Verwahrung (Tresore, Sicherheitstüre, Alarmanlage) der Waffenbehörde ja bekannt sind.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 14:32
von mpterra96
Ich denk ja, der Spruch "wie man in den wald ruft,..." ganz passend, Ich hatte noch nie ein Problem mit der Polizei, bei keiner Verkehrskontrolle oder Personenkontrolle (Praterstern).
Meine erste Kontrolle ging auch ganz schnell mit der aktualität der sportlichen Verwendung ganz fix dank Landesmeisterschaften des SSLV.

Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Verfasst: Mi 17. Dez 2025, 16:00
von Poirot
mpterra96 hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 14:32 Ich denk ja, der Spruch "wie man in den wald ruft,..." ganz passend, Ich hatte noch nie ein Problem mit der Polizei, bei keiner Verkehrskontrolle oder Personenkontrolle (Praterstern).
Meine erste Kontrolle ging auch ganz schnell mit der aktualität der sportlichen Verwendung ganz fix dank Landesmeisterschaften des SSLV.
Ich hatte auch noch nie Probleme aber es muss erlaubt sein die Sinnhaftigkeit dieser Kontrollen anzuzweifeln. Vor allem weil diese Kontrollen villeicht sogar mit einem Grundrecht kollidieren.
Fotos von der sicheren Verwahrung an die Behörde wäre als Nachweis finde ich ausreichend.
Kontrolle vor Ort nur wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Entbürokratisierung ist ja gerade groß in Mode - gerne kann die Politik meinen Vorschlag kostenlos übernehmen und damit Steuergeld sparen.