Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?
Verfasst: Fr 25. Jul 2025, 13:45
Ja, genau. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, im Zuge dessen setzt er auch bestimmte Tests oder Testverfahren ein. Dann bildet er sich ein Urteil, formuliert das und begründet es.Auslandsoester hat geschrieben: Fr 25. Jul 2025, 13:21Jetzt macht es durch Diskussion gewonnene Erkenntnis den Eindruck, dass wohl eher die PC-Tests (aufgelistet unter Abs 2 und 2a) "normiert" sind, aber der Rest anscheinend nicht.
Nicht besonders, nein. Ich habe in meinem Leben aber auch schon hunderte Kurz- und Langgutachten zu den verschiedensten (Vor-) Fragen lesen und sogar teilweise selbst erstellen dürfen.Ich finde das interessant. Du nicht?
Ich habe im Rahmen des psychologischen Explorationsgesprächs mitgewirkt, ja. Wenn du das in quasi-querulatorischer Weise ablehnst musst du dir eben einen Gutachter suchen, der sich mit einem Schnell-Schnell-Computertest zufrieden gibt. Wird's wohl geben.Du dort quasi in der Position eines Bittstellers - hast auch alles beantwortet, was Du gefragt wurdest.
Angst? Ich will eben meine WBK nicht auf 7 Jahre befristet. Ich will nicht das Doppelte oder Dreifache für einen mehrstufigen Psychotest bezahlen, usw. wer weiß schon, was genau reformiert wird – einfacher und billiger wird es aber wohl nicht, das ist absehbar.Oha, das könnte ja für die Leute mit der "Angst-Argumentation" gefundenes Fressen sein: Wovor haben diese WBK-Leute denn da "Angst"?