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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Gut schön, dann scheint es so zu sein, dass jene Tätigkeiten, welche die bisherige Haupttätigkeit für rund 400 Waffenreferenten österreichweit waren in Zukunft der Handel umsonst macht.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Nicht ärgern, nur wundern.gewo hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 08:42 Gut schön, dann scheint es so zu sein, dass jene Tätigkeiten, welche die bisherige Haupttätigkeit für rund 400 Waffenreferenten österreichweit waren in Zukunft der Handel umsonst macht.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Jaein.AUG-andy hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 09:14Nicht ärgern, nur wundern.gewo hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 08:42 Gut schön, dann scheint es so zu sein, dass jene Tätigkeiten, welche die bisherige Haupttätigkeit für rund 400 Waffenreferenten österreichweit waren in Zukunft der Handel umsonst macht.
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Meistens halt, bzw oft.
Aber das Thema ist ja eigentlich ein anderes.
Natürlich gibt es hier oder dort mal Umwegrentabilitäten und wir gehen oft genug für einen Kunden "die Extra-Meile" weil es halt grad so gelaufen ist wie es gelaufen ist. Aber das immer wieder beschworene Kunden Mantra "Mach was gratis für mich, dann komm ich wieder und nächstes Mal verdienst eh wieder was" ist so nicht zu halten.
Es ist ganz einfach.
Ich steh auf Kostenwahrheit.
Derjenige, der den Aufwand verursacht, der zahlt ihn.
Die Leut die bei unseren Niederlassungen Privat-Privat melden die zahlen den durch Ihre Ummeldung verursachten Aufwand.
Und ned alle anderen Kunden zahlen indirekt die Arbeit die für ihn geleistet wurde mit.
Ich tue mir auch nach wie vor schwer zu begreifen dass manchen Kunden ned verstehen dass sie selbst am meisten davon profitieren wenn Abwicklungen geordnet und strukturiert erfolgen.
Ja logisch kann ich - wenn das de**erte ZWR mich mal verzugsfrei einsteigen - lässt eine Privat-Privat Meldung in gut 10 Minuten is ZWR rotzen. Rein-Rauf-Runter-Raus (um einen alten Ford Werbesolgan zu bemühen).
Da gibts dann keinen schriftlichen Auftrag für diese Ummeldung, es gibt keine Unterschriften unter diesem Auftrag, und es gibt keinerlei Kopien der WBKs, keine Kontrolle der Wohnsitze und keine Ablage der Vorgänge.
Egal?
Kaum.
Betreffend Waffenabwicklungen im ZWR sind wir Gewerbetreibende behördlich beliehen, dh unsere Angaben zählen.
So wie wenn die Rennleitung sagt es waren 70kmh und Du sagst es waren nur 50. Deine Aussage ist - kurz gesagt - wertlos.
Es gilt das was die behördlich beliehen Person sagt, ohne wenn und aber.
Deshalb ist es so entscheidend auch 5 Jahre später noch Anhand von Dokumenten nachvollziehen zu können welche Regstrierungen eigentllich beauftragt wurden. Vor allem dann wenn eine Waffe zB irrtümlich auf die letzte Person gespeichert wurde die grad noch "aktiv" im vorherigen ZWR Vorgang selektiert wurde und nicht die bei der Sie hätte landen sollen.
Wenn der Waffenbesitzer dann bei der nächsten Waffenkontrolle eine Waffen auf der Kontrolliste stehen hat von der er nix weiss dann hat er schlicht Pech. Weil der ummeldende Händler kann - mangels Dokumentation - nur sagen "Ich hab umgemeldet was bei mir damals zur Ummeldung beauftragt wurde, mehr hab ich dazu ned".
Bei ordnungsgemaesser Dokumentation und Ablage lässt sich aber sehr schnell feststellen dass Waffe irrtümlich auf den falschen, beim vorherigen Vorgang selektierten, Bürger umregistriert wurde, denn anhand der WBK Kopie und des Ummeldauftrags lässt sich der Fehler einfach herleiten und beheben.
Keine anständige Dokumentation - keine Sicherheit gegen Fehlregistrierungen.
Und von denen gibt es bei weitem genug im ZWR...
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Sei mir nicht böse, aber wieso soll ein Fremder eine Krachn im ZWR irrtümlich gemeldet bekommen, wenn am ausgehändigten ZWR Ausdruck genau jene Daten draufstehen, auf den diese Meldung gemacht wurde. Dazu braucht man keine Doku. Der Ausdruck ist die Doku.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Der Ausdruck ist die Doku was durch den Gewerbetreibenden registriert wurde.titan hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 09:51 Sei mir nicht böse, aber wieso soll ein Fremder eine Krachn im ZWR irrtümlich gemeldet bekommen, wenn am ausgehändigten ZWR Ausdruck genau jene Daten draufstehen, auf den diese Meldung gemacht wurde. Dazu braucht man keine Doku. Der Ausdruck ist die Doku.
Es ist nicht die Doku was durch die Kunden beauftragt wurde.
Ich dachte eigentlich Du bist im Gewerbe tätig?
Bist Du offenbar nicht.
Ich hab jeden Monat Leut die irgendwas auf Meldungen unterschreiben obwohl meine Mitarbeiter sie drum ersuchen es zu lesen und zu prüfen.
Von den "Trickser" die schnell genug erkennen dass die Waffe gar nicht auf sie registriert wurde und das Nützen um sie "abzustauben" red ma jetzt erst gar nicht, aber das ist durchaus ein Thema.
Warum glaubst Du kann Dir deine Kfz Werkstätte noch Jahre später die Schwärzungszahl deiner Abgasmessung sagen?
Warum kann Dir die Austrocontrol noch nach Jahren eine Kopie deines Antrags auf Genehmigung einer Aussenlandung in Schaasklappersdorf kopieren?
Weil behördlich beliehene Personen Aufzeichnungen und Dokumentationen über die Vorgänge erstellen und aufbewahren müssen, die sie im Rahmen ihrer übertragenen hoheitlichen Aufgaben tätigen. Da sie funktionell als Verwaltungsträger tätig werden unterliegen sie den gleichen Dokumentationspflichten wie staatliche Behörden. Sie haben für den Tätigkeistbereich für den sie beliehen sind dieselben Rechte und Pflichten. Ein kurzes Gespröch mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht wäre für jeden der behördlich beliehen ist ned ungünstig. Sonst gibts dann wieder mal die grosse Überraschung dass bei (als vorsätzlich interpretierten) ZWR Fehleintragungen Haftstrafen für den Gewerbeinhaber im Raum stehen.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
In einer perfekten Welt würde sich ja eine Interessensvertretung drum kümmern und die Gewerbetreibenden über solche Pflichten zu informieren. Aber leider schaffen es die offenbar ned zu mehr als Aussendungen des BMI weiterzuleiten und sich drüber zu freuen, das durch "die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern in der Verwaltung die Interessen der Jägerschaft bei der aktuellen Novelle erfolgreich vertreten werden konnten".
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Gerhard, hast du statt der ID Austria App einen FIDO2 Stick probiert? Dann bleibt alles am PC und du brauchst das Handy nicht und der Sync entfällt.
Gratis Meldungen habe ich auch schon gesehen. Entweder Stammkunde mit viel Umsatz oder ein Kunde der viel Neukunden in den Laden bringt.
Ich bevorzuge allerdings auch "Geld für Arbeit". Gute Arbeit darf Geld kosten.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Bin ich auch nicht.gewo hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 10:08 Es ist nicht die Doku was durch die Kunden beauftragt wurde.
Ich dachte eigentlich Du bist im Gewerbe tätig?
Bist Du offenbar nicht.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Hab ich mich schon mal damit beschaeftigt.Steyrer hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 10:27 Gerhard, hast du statt der ID Austria App einen FIDO2 Stick probiert?
Aber wir haben hier nur Macs, da kannst wieder ewig rumprobieren welcher von den Sticks funktioniert ....
Und auch wenn das Login klappt.
Das Timeout ist halt a Käse - ich glaub alle 2 Minuten oder so.
Wenns Telefon klingelt kannst aufhören und nochmal neu anfangen.
PS:
Und (fast) täglich grüsst das Murmeltier:
ID Austria von heute 16:25


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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
@gewo Macht ihr bei euch Kennzeichnung gemäß SchKG § 1 auf Griffstücke?
Zuletzt geändert von befluegeltkostbarer am Mi 6. Mai 2026, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Was sind "Großstücke" ?befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 17:19 @gewo Macht ihr bei euch Kennzeichnung gemäß SchKG § 1 auf Großstücke?
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Ich hatte schon mal (und das ist keine 2 Jahre her) eine Kat.C Waffe auf mich gemeldet im ZWR, die absolut nicht zuordenbar war (wobei es Zufall war, dass ich mich ein paar Tage danach eingeloggt habe, und gesehen hatte, dass dieser Eintrag neu war und ich wusste seit dem Eintrag unterhalb nichts gekauft zu haben). Nach einigen Telefonaten stellte sich heraus, dass eine Waffenbehörde aus einem anderen Bundesland versehentlich mir eine Waffe übertragen hatte, und es wurde wieder rückgängig gemacht ..titan hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 09:51 Sei mir nicht böse, aber wieso soll ein Fremder eine Krachn im ZWR irrtümlich gemeldet bekommen, wenn am ausgehändigten ZWR Ausdruck genau jene Daten draufstehen, auf den diese Meldung gemacht wurde. Dazu braucht man keine Doku. Der Ausdruck ist die Doku.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Fettfinger für GriffstückeAUG-andy hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 17:33Was sind "Großstücke" ?befluegeltkostbarer hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 17:19 @gewo Macht ihr bei euch Kennzeichnung gemäß SchKG § 1 auf Großstücke?![]()
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Das kann schon vorkommen, aber das lässt sich aus der ZWR Historie grundsätzlich nachweisen, wer den Eiintrag gemacht hat. Wenn ein Händler eine ZWR Registrierung mit den falschen Personendaten aushändigt, fällt das mMn ziemlich zügig auf.Promo hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 17:38Ich hatte schon mal (und das ist keine 2 Jahre her) eine Kat.C Waffe auf mich gemeldet im ZWR, die absolut nicht zuordenbar war (wobei es Zufall war, dass ich mich ein paar Tage danach eingeloggt habe, und gesehen hatte, dass dieser Eintrag neu war und ich wusste seit dem Eintrag unterhalb nichts gekauft zu haben). Nach einigen Telefonaten stellte sich heraus, dass eine Waffenbehörde aus einem anderen Bundesland versehentlich mir eine Waffe übertragen hatte, und es wurde wieder rückgängig gemacht ..titan hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 09:51 Sei mir nicht böse, aber wieso soll ein Fremder eine Krachn im ZWR irrtümlich gemeldet bekommen, wenn am ausgehändigten ZWR Ausdruck genau jene Daten draufstehen, auf den diese Meldung gemacht wurde. Dazu braucht man keine Doku. Der Ausdruck ist die Doku.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
warum gab es Fälle wo eine Waffe bei 4 Leuten im ZWR stand?titan hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 09:51 Sei mir nicht böse, aber wieso soll ein Fremder eine Krachn im ZWR irrtümlich gemeldet bekommen, wenn am ausgehändigten ZWR Ausdruck genau jene Daten draufstehen, auf den diese Meldung gemacht wurde. Dazu braucht man keine Doku. Der Ausdruck ist die Doku.
Oder warum wurden Kaliberangaben verändert und die Waffe schien im ZWR im falschen Kaliber auf?
