Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:52
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War bei mir der Fall, nachdem ich in Graz beantragt haben, kein sold-buch wegen Untauglichkeit (leicht farbenblind) hatte, wurde ich von der Behörde dazu aufgefordert, den Befund der Untauglichkeit (nicht den Bescheid, den hatte ich ja) vom Bundesheer einzuholen.. die Stellung war aber 20 jahre her..vsfn hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:02Vorstellbar wäre auch eine Bestätigung die der Antragsteller, vermutlich gegen Gebühr, beim BH einholt und beim beantragen der WBK vorzeigen muss als weiteres Dokument.Amorphous hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:52 Eine generelle Datenweitergabe aller (psychisch) Untauglichen bzw. deren Tests, Befunde und Gutachten an die Waffenbehörden wäre ohnehin verfassungswidrig. Ich kann mir gut vorstellen, dass auffällige Personen selektiert und gemeldet werden. Dass eine weitere Vernetzung stattfinden wird, halte ich nicht für ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.
Des weiteren Frage ich mich wie das bei Anstragstellern gehandhabt wird deren Stellung 10-20 Jahre her ist. Hat das BH überhaupt noch entsprechende Unterlagen ?
Wie stellst dir des vor das der Herr Franz Mayr-Melnhof-Saurau oder Herr Maximilian Mayr Melnhof, ein Gutachten ablegen müssen?Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:44Das würde dann auch die Jäger betreffen die haben ja auch WBK zumindest viele, ob die das so wollen da die Jäger offenbar gleicher als gleich sind..?Ich denke, dass der Begriff "Neuausstellung" bei der WBK so gewählt ist, dass die aktuellen WBK-Inhaber ins Boot geholt werden, sobald sie irgendetwas ändern, das eine Neuaustellung erforderlich macht.
jäger sind schon bisher von der verpflichtung zur vorlage eines psychologischen gutachtens als auch von der verpflichtung zur vorlage eine schulungsanachweises (waffenfuehrerschein) ausgenommen.nils hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:53 Der Bundeskanzler sagt in der PK: Für Jäger ändert sich nichts – okay, sehr gut. Aber wenn bei der Neuausstellung der WBK eine achtjährige Frist verhängt wird, dann ändert sich für Jäger sehr wohl etwas…
Irgendwas stimmt hier nicht
ich bin nicht ganz sicher aber ich glaub dazu hatte die behoerde damals kein rechtratpack hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:52 War bei mir der Fall, nachdem ich in Graz beantragt haben, kein sold-buch wegen Untauglichkeit (leicht farbenblind) hatte, wurde ich von der Behörde dazu aufgefordert, den Befund der Untauglichkeit (nicht den Bescheid, den hatte ich ja) vom Bundesheer einzuholen..
Ich halte es auch für möglich das man als Jäger dann einfach keine Befristung bekommt wenn schon immer wieder betont wird das sich nix ändert. Oder hältst du das für unwahrscheinlich?gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:58
jäger sind schon bisher von der verpflichtung zur vorlage eines psychologischen gutachtens als auch von der verpflichtung zur vorlage eine schulungsanachweises (waffenfuehrerschein) ausgenommen.
als jäger gehst auf die waffenbehörde und sie stellen eine WBK aus
ohne jedes sonstige dokument
das waere halt dann alle acht jahre so
ich kann mich nicht mehr ganz an die Begründung erinnern aber ich glaub irgendwas mit Unterlageneinholung im Ermessen der Behörde...gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:59ich bin nicht ganz sicher aber ich glaub dazu hatte die behoerde damals kein rechtratpack hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:52 War bei mir der Fall, nachdem ich in Graz beantragt haben, kein sold-buch wegen Untauglichkeit (leicht farbenblind) hatte, wurde ich von der Behörde dazu aufgefordert, den Befund der Untauglichkeit (nicht den Bescheid, den hatte ich ja) vom Bundesheer einzuholen..
der bescheid hätte reichen muessen
Halte ich anlasslos für rechlich unmöglich, auch wenn Karner gerne von Massenüberprüfungen fantasiert. Wenn relevante Daten, aus denen sich eine Gefährlichkeit ableiten lässt, iS des reinen Vermerks einer Bedenklichkeit bei einer Ausstellung der WBK weitergeleitet werden, wäre das etwas anderes.Mr. Danger hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 16:11
Was passiert mit den <25 Jahre WBK/WP Besitzern?
Was passiert wenn das BMI die BH-Datenbank abfragt und feststellt das es viele ungeeignete WBK/WP Besitzer und/oder Jäger in AT gibt?
Welchen Verband meinst Du ?cover_me hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:15 Hah, tatsächlich - danke für die Info. Wie sieht es da mit dem Verband aus? Tut sich was im Bezug auf diese Bestimmungen - sollte ja genügend Anlass zum Einbringen von Kommentaren im Begutachtungsverfahren geben?
Daran habe ich auch schon gedacht, was mir auffällt ist das einige Medien schreiben bei der Stellung als untauglich wieder andere schreiben Psychisch untauglich ich meine man kann untauglich sein weil man vielleicht Körperlich nicht fit ist was dann? Untauglich würde alle einbeziehen egal bei welcher Krankheit, dann stellt sich die frage was gilt ab den 50 Lebensjahr ab da ist ohnehin Schluss mit BH, irgendwie verwirrend.Was passiert wenn das BMI die BH-Datenbank abfragt und feststellt das es viele ungeeignete WBK/WP Besitzer und/oder Jäger in AT gibt?
Was auch der Gesetzgeber als Kriterium bestimmt, Tauglichkeit, psychologisches Gutachten oder beides. Draufstehen auf dem Zettel muss ja nur undenklich/bedenklich oder was auch immer. In dem ORF Gespräch war m.E. ja die Rede davon das der Waffenhändler da reinschauen soll was m.E. auch ein grenzwertiger Vorschlag ist.Amorphous hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:43 Na ja, fraglich, was dann auf so einer Bestätigung stehen müsste, um sicherzugehen, dass der Antragsteller nicht gefährlich ist.. Denkbar ist vieles, die praktische Umsetzung wird mMn schwer.
Die Infrastruktur für eine automatisierte Datenweitergabe wird schwer aufzubauen sein. Problematisch ist nämlich, dass § 8 WaffG definiert, dass keine Verlässlichkeit gegeben ist, wenn man"psychisch krank oder geistesschwach" ist. Nachdem eine Bestimmung bzgl. der generellen Datenweitergabe an die Waffenbehörde nicht möglich sein wird, ohne Gefahr zu laufen, dass der VfGH sie aufhebt, besteht die Frage, wer wie anhand welcher psychischen Erkrankungen selektieren soll, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Nach der Definition des WaffG sind ja alle psychisch Kranken ex lege nicht zuverlässig, den Gegenbeweis dieser Generalklausel kann man nur vor Gericht antreten. Insofern wären waffenrechtlich eigentlich alle Daten der negativen psychischen Tests bzw. Diagnosen relevant.
Wehrpflichtig ist man - sofern ich das richtig im Kopf habe - in Ö. bis zum 50 Lebensjahr, (auch als Untauglicher befindet man sich praktisch im Reservestand) daher bewahrt das BH auch entsprechende Unterlagen aller auf, die zwischen 18-50 sind. Ob man sich der Unterlagen danach entledigt, weiß ich nicht. Ich erinnere mich, mal ein Erkenntnis gelesen zu haben, in dem ein Untauglicher, der das 50te Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, die Löschung seiner Daten seitens des Bundesheeres begehrt hat, damit aber gescheitert ist.
Spannend, danke jedenfalls für die Info! Bin gespannt ob/was da für mich als WBK-Neu-Antragsteller auf mich zukommt.ratpack hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:52 War bei mir der Fall, nachdem ich in Graz beantragt haben, kein sold-buch wegen Untauglichkeit (leicht farbenblind) hatte, wurde ich von der Behörde dazu aufgefordert, den Befund der Untauglichkeit (nicht den Bescheid, den hatte ich ja) vom Bundesheer einzuholen.. die Stellung war aber 20 jahre her..
die absolut freundliche und kompetente Sachbearbeiter gab mir eine Telefonnummer vom BH, ich hab dort angerufen...
Antwort BH: ja haben wir, schicken wir.. in 10 Tagen war das Dokument im Postkasten,
ich ab zur Behörde... danke, hier bitte einzahlen, in 10 Tagen kommt die WBK per Post.. erledigt der Fall