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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:52
von Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:52
von ratpack
vsfn hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:02
Amorphous hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:52 Eine generelle Datenweitergabe aller (psychisch) Untauglichen bzw. deren Tests, Befunde und Gutachten an die Waffenbehörden wäre ohnehin verfassungswidrig. Ich kann mir gut vorstellen, dass auffällige Personen selektiert und gemeldet werden. Dass eine weitere Vernetzung stattfinden wird, halte ich nicht für ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.
Vorstellbar wäre auch eine Bestätigung die der Antragsteller, vermutlich gegen Gebühr, beim BH einholt und beim beantragen der WBK vorzeigen muss als weiteres Dokument.

Des weiteren Frage ich mich wie das bei Anstragstellern gehandhabt wird deren Stellung 10-20 Jahre her ist. Hat das BH überhaupt noch entsprechende Unterlagen ?
War bei mir der Fall, nachdem ich in Graz beantragt haben, kein sold-buch wegen Untauglichkeit (leicht farbenblind) hatte, wurde ich von der Behörde dazu aufgefordert, den Befund der Untauglichkeit (nicht den Bescheid, den hatte ich ja) vom Bundesheer einzuholen.. die Stellung war aber 20 jahre her..
die absolut freundliche und kompetente Sachbearbeiter gab mir eine Telefonnummer vom BH, ich hab dort angerufen...
Antwort BH: ja haben wir, schicken wir.. in 10 Tagen war das Dokument im Postkasten,
ich ab zur Behörde... danke, hier bitte einzahlen, in 10 Tagen kommt die WBK per Post.. erledigt der Fall

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:52
von Doktorkuh
Maria hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:44
Ich denke, dass der Begriff "Neuausstellung" bei der WBK so gewählt ist, dass die aktuellen WBK-Inhaber ins Boot geholt werden, sobald sie irgendetwas ändern, das eine Neuaustellung erforderlich macht.
Das würde dann auch die Jäger betreffen die haben ja auch WBK zumindest viele, ob die das so wollen da die Jäger offenbar gleicher als gleich sind..?
Wie stellst dir des vor das der Herr Franz Mayr-Melnhof-Saurau oder Herr Maximilian Mayr Melnhof, ein Gutachten ablegen müssen?
Die halten da schon dagegen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:53
von nils
Der Bundeskanzler sagt in der PK: Für Jäger ändert sich nichts – okay, sehr gut. Aber wenn bei der Neuausstellung der WBK eine achtjährige Frist verhängt wird, dann ändert sich für Jäger sehr wohl etwas…

Irgendwas stimmt hier nicht

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:58
von gewo
nils hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:53 Der Bundeskanzler sagt in der PK: Für Jäger ändert sich nichts – okay, sehr gut. Aber wenn bei der Neuausstellung der WBK eine achtjährige Frist verhängt wird, dann ändert sich für Jäger sehr wohl etwas…

Irgendwas stimmt hier nicht
jäger sind schon bisher von der verpflichtung zur vorlage eines psychologischen gutachtens als auch von der verpflichtung zur vorlage eine schulungsanachweises (waffenfuehrerschein) ausgenommen.

als jäger gehst auf die waffenbehörde und sie stellen eine WBK aus
ohne jedes sonstige dokument

das waere halt dann alle acht jahre so

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 15:59
von gewo
ratpack hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:52 War bei mir der Fall, nachdem ich in Graz beantragt haben, kein sold-buch wegen Untauglichkeit (leicht farbenblind) hatte, wurde ich von der Behörde dazu aufgefordert, den Befund der Untauglichkeit (nicht den Bescheid, den hatte ich ja) vom Bundesheer einzuholen..
ich bin nicht ganz sicher aber ich glaub dazu hatte die behoerde damals kein recht
der bescheid hätte reichen muessen

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 16:05
von Simon80
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:58
jäger sind schon bisher von der verpflichtung zur vorlage eines psychologischen gutachtens als auch von der verpflichtung zur vorlage eine schulungsanachweises (waffenfuehrerschein) ausgenommen.

als jäger gehst auf die waffenbehörde und sie stellen eine WBK aus
ohne jedes sonstige dokument

das waere halt dann alle acht jahre so
Ich halte es auch für möglich das man als Jäger dann einfach keine Befristung bekommt wenn schon immer wieder betont wird das sich nix ändert. Oder hältst du das für unwahrscheinlich?

Selbst wenn bin ich bei dir, dann gehst hin und holst dir eine neue Wbk wie bisher auch. Mit Jagdkarte bist, abgesehen von den Gebühren, eh von allen Lasten befreit sozusagen.

Mal sehen wenn der Gesetzestext vorliegt, bin gespannt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 16:06
von ratpack
gewo hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:59
ratpack hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:52 War bei mir der Fall, nachdem ich in Graz beantragt haben, kein sold-buch wegen Untauglichkeit (leicht farbenblind) hatte, wurde ich von der Behörde dazu aufgefordert, den Befund der Untauglichkeit (nicht den Bescheid, den hatte ich ja) vom Bundesheer einzuholen..
ich bin nicht ganz sicher aber ich glaub dazu hatte die behoerde damals kein recht
der bescheid hätte reichen muessen
ich kann mich nicht mehr ganz an die Begründung erinnern aber ich glaub irgendwas mit Unterlageneinholung im Ermessen der Behörde...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 16:11
von Mr. Danger
Das ist der Wortlaut des Vorschlags:

Die Waffenbesitzkarte wird bei Neuausstellungen in Zukunft standardmäßig auf acht Jahre befristet. Für die Verlängerung und den Erwerb weiterer Waffen erfolgt ein angepasstes Verfahren. Der Vollzug der wiederkehrenden Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 Waffengesetz) wird verschärft

Hervorhebung des mittleren Satzes von mir.
Ich denke es ist wie beim Führerschein. Der alte rosa Schein hat kein Ablaufdatum, die neueren Scheckkarten-Führerscheine sind 15 Jahre gültig.
Was das angepasste Verfahren sein wird, lassen wir uns überraschen.

Die Zuordnung von Schusswaffen zu den einzelnen Kategorien gemäß Waffengesetz wird evaluiert.
Fällt die Vorderschaftrepetierflinte bald wieder unter B? :)

Für den Ersterwerb jeder Schusswaffe sollte eine vierwöchige „Abkühlphase“ erforderlich sein, sofern das waffenrechtliche Dokument nicht aufgrund einer akuten Bedrohungssituation ausgestellt wurde.

Das Wort jeder irritiert mich. Ist das jede Schusswaffe die ich zum ersten mal erwerbe? --> Dann würde die Abkühphase nur wegfallen wenn ich eine Waffe die ich schon einmal erworben habe, wieder erwerben (Verkauft an einen Freund und dann wieder zurückgekauft).
Oder je nach Kategorie? Oder überhaupt die erste Schusswaffe und dann keine Abkühlphase mehr?

Was passiert mit den <25 Jahre WBK/WP Besitzern?
Was passiert wenn das BMI die BH-Datenbank abfragt und feststellt das es viele ungeeignete WBK/WP Besitzer und/oder Jäger in AT gibt?

Fragen über Fragen. Bin schon auf den Gesetzesentwurf gespannt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 16:29
von Amorphous
Mr. Danger hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 16:11

Was passiert mit den <25 Jahre WBK/WP Besitzern?
Was passiert wenn das BMI die BH-Datenbank abfragt und feststellt das es viele ungeeignete WBK/WP Besitzer und/oder Jäger in AT gibt?
Halte ich anlasslos für rechlich unmöglich, auch wenn Karner gerne von Massenüberprüfungen fantasiert. Wenn relevante Daten, aus denen sich eine Gefährlichkeit ableiten lässt, iS des reinen Vermerks einer Bedenklichkeit bei einer Ausstellung der WBK weitergeleitet werden, wäre das etwas anderes.

Abgesehen davon ist vieles beim BH wohl noch gar nicht digitalisiert.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 16:45
von balahu
cover_me hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:15 Hah, tatsächlich - danke für die Info. Wie sieht es da mit dem Verband aus? Tut sich was im Bezug auf diese Bestimmungen - sollte ja genügend Anlass zum Einbringen von Kommentaren im Begutachtungsverfahren geben?
Welchen Verband meinst Du ?

die I,W,Ö?
Das ist die Vertretung für die Jäger und Sammler, die haben geliefert.
Siehe Entwurf.

Oder den I.S.B ?
Der macht grad alles noch schlimmer in seiner kognitiven Unbedarftheit.
In einer Aussendung wird von denen eben gerade gefordert die Daten der waffenpsychologischen Untersuchung auch mit der Führerscheindatenbank zu verknüpfen, sodas bei einem Durchfallen beim psychologischen Waffengutachten auch der Führerschein weg ist.
Wenn er mit dieser Aussendung das erreicht dann hat wars das mit dem Waffenwesen in Österreich.
Kein Mensch riskiert seinen Führerschein dafür um seine Glock im Tresor haben zu dürfen oder alle paar Wochen mit Freunden schiessen gehen zu dürfen.
Dann würden ab sofort keine Erweiterungen mehr beantragt (um im alten System zu bleiben).
Wenn man keine Erweiterungen mehr beantragt gehen viele auch nicht mehr so viele Bewerbe absolvieren.
Ich dachte eigentlich dieser I.S.B. finanziert sich aus solchen Bewerben?

Siehe Foto der I.S.B. Stellungnahme zum Entwurf anbei
Bild

In Anbetracht solcher "Interessensvertretungen" und "Vorschläge" wäre es wirklich besser alle Diskussionen hier zu unterbinden.

Wir Legalwaffenbesitzer schaden uns offenbar selber genug.
Wir brauchen keinen Grünen und Pinken um das zu tun.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 16:46
von Maria
Was passiert wenn das BMI die BH-Datenbank abfragt und feststellt das es viele ungeeignete WBK/WP Besitzer und/oder Jäger in AT gibt?
Daran habe ich auch schon gedacht, was mir auffällt ist das einige Medien schreiben bei der Stellung als untauglich wieder andere schreiben Psychisch untauglich ich meine man kann untauglich sein weil man vielleicht Körperlich nicht fit ist was dann? Untauglich würde alle einbeziehen egal bei welcher Krankheit, dann stellt sich die frage was gilt ab den 50 Lebensjahr ab da ist ohnehin Schluss mit BH, irgendwie verwirrend.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 16:55
von gunco12345
Wenn Leute die schon 10 mal ihre WBK erweitert haben und 1000 Seiten Argumentation dafür geschrieben haben jetzt bei der nächsten Erweiterung eine Befristete WBK bekommen, wird das ganz lustig (traurig) sein.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 17:04
von vsfn
Amorphous hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:43 Na ja, fraglich, was dann auf so einer Bestätigung stehen müsste, um sicherzugehen, dass der Antragsteller nicht gefährlich ist.. Denkbar ist vieles, die praktische Umsetzung wird mMn schwer.

Die Infrastruktur für eine automatisierte Datenweitergabe wird schwer aufzubauen sein. Problematisch ist nämlich, dass § 8 WaffG definiert, dass keine Verlässlichkeit gegeben ist, wenn man"psychisch krank oder geistesschwach" ist. Nachdem eine Bestimmung bzgl. der generellen Datenweitergabe an die Waffenbehörde nicht möglich sein wird, ohne Gefahr zu laufen, dass der VfGH sie aufhebt, besteht die Frage, wer wie anhand welcher psychischen Erkrankungen selektieren soll, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und welche nicht. Nach der Definition des WaffG sind ja alle psychisch Kranken ex lege nicht zuverlässig, den Gegenbeweis dieser Generalklausel kann man nur vor Gericht antreten. Insofern wären waffenrechtlich eigentlich alle Daten der negativen psychischen Tests bzw. Diagnosen relevant.

Wehrpflichtig ist man - sofern ich das richtig im Kopf habe - in Ö. bis zum 50 Lebensjahr, (auch als Untauglicher befindet man sich praktisch im Reservestand) daher bewahrt das BH auch entsprechende Unterlagen aller auf, die zwischen 18-50 sind. Ob man sich der Unterlagen danach entledigt, weiß ich nicht. Ich erinnere mich, mal ein Erkenntnis gelesen zu haben, in dem ein Untauglicher, der das 50te Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, die Löschung seiner Daten seitens des Bundesheeres begehrt hat, damit aber gescheitert ist.
Was auch der Gesetzgeber als Kriterium bestimmt, Tauglichkeit, psychologisches Gutachten oder beides. Draufstehen auf dem Zettel muss ja nur undenklich/bedenklich oder was auch immer. In dem ORF Gespräch war m.E. ja die Rede davon das der Waffenhändler da reinschauen soll was m.E. auch ein grenzwertiger Vorschlag ist.
Aber so hätte man eine leichter umzusetzende Lösung als alles zu vernetzen und wenn es ein Dokument ist wo ich die Pflicht habe das Vorzulegen bei der Psychologin oder bei der BH/Magistrat und ich hab es nicht oder es ist negativ, dann gibts halt keine WBK.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 17:07
von vsfn
ratpack hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 15:52 War bei mir der Fall, nachdem ich in Graz beantragt haben, kein sold-buch wegen Untauglichkeit (leicht farbenblind) hatte, wurde ich von der Behörde dazu aufgefordert, den Befund der Untauglichkeit (nicht den Bescheid, den hatte ich ja) vom Bundesheer einzuholen.. die Stellung war aber 20 jahre her..
die absolut freundliche und kompetente Sachbearbeiter gab mir eine Telefonnummer vom BH, ich hab dort angerufen...
Antwort BH: ja haben wir, schicken wir.. in 10 Tagen war das Dokument im Postkasten,
ich ab zur Behörde... danke, hier bitte einzahlen, in 10 Tagen kommt die WBK per Post.. erledigt der Fall
Spannend, danke jedenfalls für die Info! Bin gespannt ob/was da für mich als WBK-Neu-Antragsteller auf mich zukommt.