Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37718
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von gewo » Do 7. Mai 2026, 17:38

titan hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:36 Das kann schon vorkommen, aber das lässt sich aus der ZWR Historie grundsätzlich nachweisen, wer den Eiintrag gemacht hat.
Das habe ich nie bezweifelt.
Was im ZWR von wem eingetragen wurde lässt sich immer nachvollziehen.

Was sich aber ohne Dokumente händlerseitig NICHT nachvollziehen lässt ist, was eigentlich richtigerweise eingetragen werden hätte sollen.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Trugor
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 360
Registriert: Mo 19. Sep 2022, 15:45

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Trugor » Fr 8. Mai 2026, 21:50

Wie sieht es denn zubehörtechnisch in folgendem Fall aus:

Ich habe 3/5 Plätze belegt, 1x A (AR15) und 2x B. Ich habe ein Griffstück noch für die Glock und einen lower herumliegen -> gehören beide nachgemeldet, klar.

Aber: wenn ich jetzt einen Upper für die AR15 kaufe, habe ich ja auf einmal 2 Zubehörplätze nötig (Lauf und Upper), aber bereits einen A-Platz belegt? Geht das überhaupt?

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von BR1 » Fr 8. Mai 2026, 22:06

Trugor hat geschrieben: Fr 8. Mai 2026, 21:50 Aber: wenn ich jetzt einen Upper für die AR15 kaufe, habe ich ja auf einmal 2 Zubehörplätze nötig (Lauf und Upper), aber bereits einen A-Platz belegt? Geht das überhaupt?
Du hast 10 Zubehörplätze, die zwei werden dagegen gerechnet.

Trugor
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 360
Registriert: Mo 19. Sep 2022, 15:45

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Trugor » Sa 9. Mai 2026, 15:08

Ich dachte ich hätte nur 2 A-Zubehörplätze? Weil ich ja nur einen A-Platz habe. Aber ok, nehme auch mehr ;)

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7897
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Niederösterreich

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Sa 9. Mai 2026, 15:27

Trugor hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 15:08 Ich dachte ich hätte nur 2 A-Zubehörplätze? Weil ich ja nur einen A-Platz habe. Aber ok, nehme auch mehr ;)
Das hat der Kollege BR1 nicht berücksichtigt.
1 A Platz bedeutet auch nur 2 Zubehörplätze A.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von BR1 » Sa 9. Mai 2026, 18:43

Und wieso wird ein regulärer AR15 upper+lauf nicht gegen die regulären zubehör-plätze gerechnet?

Trugor
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 360
Registriert: Mo 19. Sep 2022, 15:45

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Trugor » Sa 9. Mai 2026, 19:35

Wie kann ich mir das aber dann für die Zukunft vorstellen? Ich würde einen neuen Upper+Lauf als A-Zubehör melden, damit ich hier auch die 30er Mags verwenden kann. Meinen (noch nicht) gemeldeten Lower dann als B. Das heißt aber, ich darf am B-Lower keine 30er verwenden, den bereits vorhandenen A-Upper (von der normalen A-Waffe) und dann die als A-Zubehör gemeldeten A-Upper+Lower auch nicht mit dem B-Lower verwenden (da ich es mischen würde). Das ist doch eine idiotische Regelung, meine Herren...Man kann es sich auch sehr kompliziert machen.

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7897
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Niederösterreich

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Sa 9. Mai 2026, 19:55

Trugor hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:35 Wie kann ich mir das aber dann für die Zukunft vorstellen? Ich würde einen neuen Upper+Lauf als A-Zubehör melden, damit ich hier auch die 30er Mags verwenden kann. Meinen (noch nicht) gemeldeten Lower dann als B. Das heißt aber, ich darf am B-Lower keine 30er verwenden, den bereits vorhandenen A-Upper (von der normalen A-Waffe) und dann die als A-Zubehör gemeldeten A-Upper+Lower auch nicht mit dem B-Lower verwenden (da ich es mischen würde). Das ist doch eine idiotische Regelung, meine Herren...Man kann es sich auch sehr kompliziert machen.
Da wird es wohl wieder die "österreichische" Lösung geben für solche Dinge.
Jede Behörde wird das anders handhaben, so wie bisher. :lol:
Willkommen in Bananistan.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von BR1 » Sa 9. Mai 2026, 20:39

Trugor hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:35 Wie kann ich mir das aber dann für die Zukunft vorstellen? Ich würde einen neuen Upper+Lauf als A-Zubehör melden, damit ich hier auch die 30er Mags verwenden kann. Meinen (noch nicht) gemeldeten Lower dann als B. Das heißt aber, ich darf am B-Lower keine 30er verwenden, den bereits vorhandenen A-Upper (von der normalen A-Waffe) und dann die als A-Zubehör gemeldeten A-Upper+Lower auch nicht mit dem B-Lower verwenden (da ich es mischen würde). Das ist doch eine idiotische Regelung, meine Herren...Man kann es sich auch sehr kompliziert machen.
Ich sehe keinen vorteil der meldung von Kat A zubehör.
Am schiessstand darfst du in jedem falle jede kombination verwenden, inkl der 30er mags.
Ausserhalb ist das zusammensetzen von zubehör zu kompletten waffen sowieso heikel in hinblick auf die stückzahlbegrenzung.

Benutzeravatar
mänsn
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 160
Registriert: Mi 16. Feb 2022, 13:35

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von mänsn » Sa 9. Mai 2026, 20:52

Für alle , die z.B eine KAT C Büchse vor 28.04.2024 gekauft haben gilt keine Regelung da Altbestand ?? Richtig ??? Ich weiß leider nicht ob er Stichtag zur Rückwirkung das Inkrafttreten der ersten Novelle im November 2025 ist , oder der 28.04.2026. Oder wurde die 2 Jahres Rückwirkung zur Gänze gestrichen ?
Würde mich über jede hilfteiche Antwort freuen.
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“

masterman04
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 198
Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » So 10. Mai 2026, 01:04

Trugor hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:35 Wie kann ich mir das aber dann für die Zukunft vorstellen? Ich würde einen neuen Upper+Lauf als A-Zubehör melden, damit ich hier auch die 30er Mags verwenden kann. Meinen (noch nicht) gemeldeten Lower dann als B. Das heißt aber, ich darf am B-Lower keine 30er verwenden, den bereits vorhandenen A-Upper (von der normalen A-Waffe) und dann die als A-Zubehör gemeldeten A-Upper+Lower auch nicht mit dem B-Lower verwenden (da ich es mischen würde). Das ist doch eine idiotische Regelung, meine Herren...Man kann es sich auch sehr kompliziert machen.
Zusammenbauen außerhalb vom Schießstand ist sowieso nicht zulässig wegen Stückzahlüberschreitung (das Thema wurde bereits lang und breit diskutiert).

Also wozu lange Magazine auf einem Lower zu hause anstecken? Bau es am Schießstand zusammen und steck dort das 30er Mag an, problem solved.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2657
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Glock1768 » So 10. Mai 2026, 07:15

AUG-andy hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 15:27
Trugor hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 15:08 Ich dachte ich hätte nur 2 A-Zubehörplätze? Weil ich ja nur einen A-Platz habe. Aber ok, nehme auch mehr ;)
Das hat der Kollege BR1 nicht berücksichtigt.
1 A Platz bedeutet auch nur 2 Zubehörplätze A.
Das ist gelebte Praxis … per Gesetz hat man die beiden Zubehörplätze je Platz auf der WBK nur bei Kat B und nicht bei A!

Trugor
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 360
Registriert: Mo 19. Sep 2022, 15:45

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Trugor » So 10. Mai 2026, 09:41

masterman04 hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 01:04
Trugor hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:35 Wie kann ich mir das aber dann für die Zukunft vorstellen? Ich würde einen neuen Upper+Lauf als A-Zubehör melden, damit ich hier auch die 30er Mags verwenden kann. Meinen (noch nicht) gemeldeten Lower dann als B. Das heißt aber, ich darf am B-Lower keine 30er verwenden, den bereits vorhandenen A-Upper (von der normalen A-Waffe) und dann die als A-Zubehör gemeldeten A-Upper+Lower auch nicht mit dem B-Lower verwenden (da ich es mischen würde). Das ist doch eine idiotische Regelung, meine Herren...Man kann es sich auch sehr kompliziert machen.
Zusammenbauen außerhalb vom Schießstand ist sowieso nicht zulässig wegen Stückzahlüberschreitung (das Thema wurde bereits lang und breit diskutiert).

Also wozu lange Magazine auf einem Lower zu hause anstecken? Bau es am Schießstand zusammen und steck dort das 30er Mag an, problem solved.
Ich hab zwei freie Plätze, also wäre auch nix mit Stückzahlüberschreitung. Ich würd ja auch nicht den lower auf den Zubehör-Upper montieren, sondern zB den 14,5 Upper (Zubehör) auf den A-Lower („Basiswaffe“).

Und ich hab auf meiner A-Kat-AR immer ein Magazin dran.

masterman04
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 198
Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » So 10. Mai 2026, 11:52

Trugor hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 09:41
masterman04 hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 01:04
Trugor hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:35 Wie kann ich mir das aber dann für die Zukunft vorstellen? Ich würde einen neuen Upper+Lauf als A-Zubehör melden, damit ich hier auch die 30er Mags verwenden kann. Meinen (noch nicht) gemeldeten Lower dann als B. Das heißt aber, ich darf am B-Lower keine 30er verwenden, den bereits vorhandenen A-Upper (von der normalen A-Waffe) und dann die als A-Zubehör gemeldeten A-Upper+Lower auch nicht mit dem B-Lower verwenden (da ich es mischen würde). Das ist doch eine idiotische Regelung, meine Herren...Man kann es sich auch sehr kompliziert machen.
Zusammenbauen außerhalb vom Schießstand ist sowieso nicht zulässig wegen Stückzahlüberschreitung (das Thema wurde bereits lang und breit diskutiert).

Also wozu lange Magazine auf einem Lower zu hause anstecken? Bau es am Schießstand zusammen und steck dort das 30er Mag an, problem solved.
Ich hab zwei freie Plätze, also wäre auch nix mit Stückzahlüberschreitung. Ich würd ja auch nicht den lower auf den Zubehör-Upper montieren, sondern zB den 14,5 Upper (Zubehör) auf den A-Lower („Basiswaffe“).

Und ich hab auf meiner A-Kat-AR immer ein Magazin dran.
Das ist ja genau das Thema. Nur weil du die Gesamte A-Waffe zerlegst und den Lower an ein A-Wechselsystem (außerhalb eines beh. gen. Schießstätte) baust, hast du eine Stückzahlüberschreitung, da du (wie von dir geschrieben) nur einen A-Platz hast. Die A-Waffe bleibt eine ganze A-Waffe unabhängig davon ob du sie mit anderen Zubehörteilen kombinierst, zerlegst etc.

Benutzeravatar
mänsn
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 160
Registriert: Mi 16. Feb 2022, 13:35

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von mänsn » Di 12. Mai 2026, 08:32

mänsn hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 20:52 Für alle , die z.B eine KAT C Büchse vor 28.04.2024 gekauft haben gilt keine Regelung da Altbestand ?? Richtig ??? Ich weiß leider nicht ob er Stichtag zur Rückwirkung das Inkrafttreten der ersten Novelle im November 2025 ist , oder der 28.04.2026. Oder wurde die 2 Jahres Rückwirkung zur Gänze gestrichen ?
Würde mich über jede hilfteiche Antwort freuen.
Kann hier jemand helfen ?
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“

Antworten