Auferstanden von den Toten.

Leider......
Auferstanden von den Toten.
Das ist jetzt ein Update. Jeder bot muss regelmäßig geupdated werden. MD v.1.3
Ich hatte nicht vor jemanden zu beleidigen, sorry wenn du das so auffasst.TomE hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 17:58 Ohne Beleidigung geht's schwer, oder?
Wenn es so ist liegt die Schuld aber auch am Wahlvolk, wenn es a) die selbe Partei immer wieder wählt (und da in der Regel die, die am lautesten Versprechen machen die sie nie halten und b) selbst nicht politisch aktiv werden um den Zustand zu ändern.
Wenn alle frustriert sind über die bestehenden Politiker sollte es doch ein Leichtes sein mit Ehrlichkeit erfolgreich zu sein.
Na bin ich froh dass meine Pflichten nicht verändert werdenkemira hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:54 Neeee.. du verlierst dadurch nur deine Rechte. Deine Pflichten bleiben dir bis in alle Ewigkeit, vor allem wenn der Nachschub schneller fällt als er gezeugt werden kann...
Automatisch sicher nicht, und aufgrund der Altersgrenzen ist die Stellung immer vorm WBK-Antrag; nachdem Aufschub nicht mehr gerne gewährt wird, werden die meisten mit 21 (und erst Recht, wenn die Novelle kommt, mit 25) ihren Wehrdienst wohl schon geleistet haben. Aber wenn sich die Wehrtauglichkeit einer Person ändert kann man jedenfalls eine Nachstellung beantragen.Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:32 Wenn ma ein negatives psychologisches Gutachten (erstellt aufgrund eines WBK Antrag) hat, ist man dann auch automatisch untauglich respektive für den Heereseinsatz (ob in Friedens-, oder kriegszeiten) auch unbrauchbar, sorry meinte untauglich?
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 13:49Automatisch sicher nicht, und aufgrund der Altersgrenzen ist die Stellung immer vorm WBK-Antrag; nachdem Aufschub nicht mehr gerne gewährt wird, werden die meisten mit 21 (und erst Recht, wenn die Novelle kommt, mit 25) ihren Wehrdienst wohl schon geleistet haben. Aber wenn sich die Wehrtauglichkeit einer Person ändert kann man jedenfalls eine Nachstellung beantragen.Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:32 Wenn ma ein negatives psychologisches Gutachten (erstellt aufgrund eines WBK Antrag) hat, ist man dann auch automatisch untauglich respektive für den Heereseinsatz (ob in Friedens-, oder kriegszeiten) auch unbrauchbar, sorry meinte untauglich?
OK, das Argument lass ich prinzipiell gelten. Von den Neubürgern halten sich aber ein gutes Dritel nicht im Inland auf; wenn die Geschlechter normalverteilt sind, ist die Hälfte weiblich; und es wird wohl auch welche geben, die aus dem wehrpflichtigen Alter schon heraus sind. Aber gut, ein paar werden bleiben. Ich sage daher: Fast immer vor der WBK, weil die Stellung erfolgt regulär im 18./19. Lebensjahr.Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:02 Alleine in AT gab es über 14Tausend Neueinbürgerungen >18 Jahre die daruch auch Rechte erhalten haben. Aber sei es drum.
das Drittel ist bereits abgezogen, insgesamt waren es fast 22Tausend Einbürgerungen davon fallen mehr als 8 Tausend mit Wohnsitz im Ausland an.SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:48OK, das Argument lass ich prinzipiell gelten. Von den Neubürgern halten sich aber ein gutes Dritel nicht im Inland auf; wenn die Geschlechter normalverteilt sind, ist die Hälfte weiblich; und es wird wohl auch welche geben, die aus dem wehrpflichtigen Alter schon heraus sind. Aber gut, ein paar werden bleiben. Ich sage daher: Fast immer vor der WBK, weil die Stellung erfolgt regulär im 18./19. Lebensjahr.Steppenwolf hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 14:02 Alleine in AT gab es über 14Tausend Neueinbürgerungen >18 Jahre die daruch auch Rechte erhalten haben. Aber sei es drum.