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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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andishp
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von andishp » Di 12. Mai 2026, 11:48

Hallo zusammen

Ich wollte auf meiner BH um lange Magazine ansuchen.
Also § 11 Abs.4 ....
Ich wurde von meiner Sachbearbeiterin darauf hingweisen dass ich beim Antrag auf eine neue Kategorie (in dem Fall Kat A) ein neues Psychologisches Gutachten bringen muss. Obwohl ich seit 2012 eine WBK habe.

Kann das jemand bestätigen?
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von m_a_d » Di 12. Mai 2026, 12:27

"im Ermessen der Behörde" ist leider eine typisch österreichische Gummi-Phrase und damit können sie beinahe alles verlangen - das neue Gesetz fordert es nicht. Man könnte dabei aber den Eindruck gewinnen, dass es der politische Wille sei, den privaten Waffenbesitz auszurotten
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von spareribs » Di 12. Mai 2026, 12:46

Ganz blicke ich nicht durch ...darf man Vollmantel Gewehr Munition auch an Personen verkaufen , die keine WBK haben , aber eine Kat C Waffe im ZWR eingetragen haben ?
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von titan » Di 12. Mai 2026, 13:19

Es gibt jetzt nur mehr Patronen für Kurz oder Langwaffen. VM TM etc ist hinfällig. Jemand der rechtmäßig eine Kategorie C besitzt, aber keine Karte dafür hat, darf Munition nur in dem Kaliber erwerben, das auf der Reg.bestätigung steht. Abseits davon ist der Besitz von Munition nicht mehr erlaubt.

Im Falle des Verkaufs würde ich aber auf einen tagesaktuellen ZWR Auszug bestehen, oder der Erwerber soll Büchse/Flinte und Registrierung mitbringen.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von titan » Di 12. Mai 2026, 13:36

andishp hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 11:48 Hallo zusammen

Ich wollte auf meiner BH um lange Magazine ansuchen.
Also § 11 Abs.4 ....
Ich wurde von meiner Sachbearbeiterin darauf hingweisen dass ich beim Antrag auf eine neue Kategorie (in dem Fall Kat A) ein neues Psychologisches Gutachten bringen muss. Obwohl ich seit 2012 eine WBK habe.

Kann das jemand bestätigen?
Also wenn du bereits eine WBK hast, dann ist sind Magazine für eine B Waffe durchaus als Erweiterung zu sehen. Siehe §41 Abs 1 Z2

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 12. Mai 2026, 13:36

spareribs hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 12:46 Ganz blicke ich nicht durch ...darf man Vollmantel Gewehr Munition auch an Personen verkaufen , die keine WBK haben , aber eine Kat C Waffe im ZWR eingetragen haben ?
NEIN, darf man nicht.
Die diesbezügliche Bestimmung ist aufrecht geblieben.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 12. Mai 2026, 13:37

titan hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 13:19 Es gibt jetzt nur mehr Patronen für Kurz oder Langwaffen. VM TM etc ist hinfällig.
NEIN, an der Bestimmung hat sich nichts geändert.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von mikonis » Di 12. Mai 2026, 14:19

mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 08:32
mänsn hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 20:52 Für alle , die z.B eine KAT C Büchse vor 28.04.2024 gekauft haben gilt keine Regelung da Altbestand ?? Richtig ??? Ich weiß leider nicht ob er Stichtag zur Rückwirkung das Inkrafttreten der ersten Novelle im November 2025 ist , oder der 28.04.2026. Oder wurde die 2 Jahres Rückwirkung zur Gänze gestrichen ?
Würde mich über jede hilfteiche Antwort freuen.
Kann hier jemand helfen ?
Was meinst du mit „für alle“? Das aktuelle Waffengesetz unterscheidet bei Kategorie C nach Alter und nach Bewilligung, also Jäger, WBK-Besitzer und Waffenbesitzer ohne irgendwas.
Was meinst du mit Altbesitz? Jeder Kategorie C-Besitz erfordert eine zumindest WBK-C oder einen Jagdschein oder zumindest die Registrierung einer Waffe Kategorie C.
Was meinst du mit Stichtag? Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 16.10.2025 gelten Teile davon und es wurde damit eine rückwirkend 2-jährige Zeitspanne für Kategorie C-Besitzer festgelegt, aus welcher ein allenfalls weiterer, bewilligungsfreier Besitz resultiert. Hast du deine erste Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 gekauft, musst du u.U. nichts machen, wenn nachher, dann brauchst du eine Bewilligung. Seit 28.4.2026 gilt eine 1-jährige Meldefrist für manche Waffenteile.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von mänsn » Di 12. Mai 2026, 14:32

mikonis hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:19
mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 08:32
mänsn hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 20:52 Für alle , die z.B eine KAT C Büchse vor 28.04.2024 gekauft haben gilt keine Regelung da Altbestand ?? Richtig ??? Ich weiß leider nicht ob er Stichtag zur Rückwirkung das Inkrafttreten der ersten Novelle im November 2025 ist , oder der 28.04.2026. Oder wurde die 2 Jahres Rückwirkung zur Gänze gestrichen ?
Würde mich über jede hilfteiche Antwort freuen.
Kann hier jemand helfen ?
Was meinst du mit „für alle“? Das aktuelle Waffengesetz unterscheidet bei Kategorie C nach Alter und nach Bewilligung, also Jäger, WBK-Besitzer und Waffenbesitzer ohne irgendwas.
Was meinst du mit Altbesitz? Jeder Kategorie C-Besitz erfordert eine zumindest WBK-C oder einen Jagdschein oder zumindest die Registrierung einer Waffe Kategorie C.
Was meinst du mit Stichtag? Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 16.10.2025 gelten Teile davon und es wurde damit eine rückwirkend 2-jährige Zeitspanne für Kategorie C-Besitzer festgelegt, aus welcher ein allenfalls weiterer, bewilligungsfreier Besitz resultiert. Hast du deine erste Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 gekauft, musst du nichts machen, wenn nachher, dann brauchst du eine Bewilligung.
Danke für die Antwort.
Mit "Für alle" meine ich = Alle, die eine KAT C Waffe ohne WBK, Jagdschein oder WP gekauft haben.
Du hast mir meine Frage bereits beantwortet. Ich wusste nicht, ob die rückwirkende 2 jährige Zeitspanne vom 28.04.2026 oder vom 16.10.2025 zurückgerechnet wird.
Das wird einen Bekannten freuen, welcher seine erste KAT C im Dezember 2023 ohne WP, WBK oder Jagdschein gekauft hat. :doh:
Es geht nicht um mich, habe meine WBK zum Glück schon fast 10 Jahre. :lol:
Werden die betroffenen behördlich verständigt ??
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von mikonis » Di 12. Mai 2026, 14:37

mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:32
mikonis hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:19
mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 08:32
mänsn hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 20:52 Für alle , die z.B eine KAT C Büchse vor 28.04.2024 gekauft haben gilt keine Regelung da Altbestand ?? Richtig ??? Ich weiß leider nicht ob er Stichtag zur Rückwirkung das Inkrafttreten der ersten Novelle im November 2025 ist , oder der 28.04.2026. Oder wurde die 2 Jahres Rückwirkung zur Gänze gestrichen ?
Würde mich über jede hilfteiche Antwort freuen.
Kann hier jemand helfen ?
Was meinst du mit „für alle“? Das aktuelle Waffengesetz unterscheidet bei Kategorie C nach Alter und nach Bewilligung, also Jäger, WBK-Besitzer und Waffenbesitzer ohne irgendwas.
Was meinst du mit Altbesitz? Jeder Kategorie C-Besitz erfordert eine zumindest WBK-C oder einen Jagdschein oder zumindest die Registrierung einer Waffe Kategorie C.
Was meinst du mit Stichtag? Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 16.10.2025 gelten Teile davon und es wurde damit eine rückwirkend 2-jährige Zeitspanne für Kategorie C-Besitzer festgelegt, aus welcher ein allenfalls weiterer, bewilligungsfreier Besitz resultiert. Hast du deine erste Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 gekauft, musst du nichts machen, wenn nachher, dann brauchst du eine Bewilligung.
Danke für die Antwort.
Mit "Für alle" meine ich = Alle, die eine KAT C Waffe ohne WBK, Jagdschein oder WP gekauft haben.
Du hast mir meine Frage bereits beantwortet. Ich wusste nicht, ob die rückwirkende 2 jährige Zeitspanne vom 28.04.2026 oder vom 16.10.2025 zurückgerechnet wird.
Das wird einen Bekannten freuen, welcher seine erste KAT C im Dezember 2023 ohne WP, WBK oder Jagdschein gekauft hat. :doh:
Es geht nicht um mich, habe meine WBK zum Glück schon fast 10 Jahre. :lol:
Werden die betroffenen behördlich verständigt ??
Ja, das wird ihn ein bisschen aufregen. Mit Erstregistrierung einer Kat C im Dezember 2023 braucht er eine WBK-C.

Nö. Er sollte alt genug sein, das Gesetz zu lesen und umzusetzen. Veröffentlichung reicht im allgemeinen zur Wirksamkeit.
Zuletzt geändert von mikonis am Di 12. Mai 2026, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von titan » Di 12. Mai 2026, 14:41

DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 13:37
titan hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 13:19 Es gibt jetzt nur mehr Patronen für Kurz oder Langwaffen. VM TM etc ist hinfällig.
NEIN, an der Bestimmung hat sich nichts geändert.
Ok

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » Di 12. Mai 2026, 18:18

mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:32 Werden die betroffenen behördlich verständigt ??
Ja, aber erst nachdem die Frist abgelaufen ist. Da kommt dann das Waffenverbot aber auch gleich mit dazu.

Jeder Bürger muss sich selbst über geltende Gesetze informieren. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Man muss aber auch schon fast hinter einem Stein leben um nicht mitzubekommen, dass sich das Waffengesetz geändert hat.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von Master-chief1000 » Di 12. Mai 2026, 20:19

Man muss halt schon anmerken das das Waffengesetz so schwer durchschaubar ist wie noch nie zuvor. Selbst hier im Forum und bei Waffenhändlern ist man sich bei einigen Punkten bei der Auslegung unsicher obwohl hier Leute schreiben die sich für die Materie doch sehr interessieren. Wieviel Prozent der Waffenbesitzer werden wir hier sein 5, 10? keine Ahnung.

Jetzt stelle man sich den 0815 Waffenbesitzer vor der hat doch keine Chance mehr das zu durchblicken.

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von masterman04 » Di 12. Mai 2026, 20:31

Master-chief1000 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 20:19 Man muss halt schon anmerken das das Waffengesetz so schwer durchschaubar ist wie noch nie zuvor. Selbst hier im Forum und bei Waffenhändlern ist man sich bei einigen Punkten bei der Auslegung unsicher obwohl hier Leute schreiben die sich für die Materie doch sehr interessieren. Wieviel Prozent der Waffenbesitzer werden wir hier sein 5, 10? keine Ahnung.

Jetzt stelle man sich den 0815 Waffenbesitzer vor der hat doch keine Chance mehr das zu durchblicken.
Das bestreitet keiner, dass das WaffG komplex ist.
Wenn man ein Gesetz nicht versteht muss man sich eben jemandem bedienen (Anwalt) der einem das Gesetz interpretiert.

Dasselbe gilt im Steuerrecht. Oder glaubst, ich kann mich beim Finanzamt rausreden, wenn ich mich mit einem Thema nicht auskenne?

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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Di 12. Mai 2026, 20:48

masterman04 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 20:31
Master-chief1000 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 20:19 Man muss halt schon anmerken das das Waffengesetz so schwer durchschaubar ist wie noch nie zuvor. Selbst hier im Forum und bei Waffenhändlern ist man sich bei einigen Punkten bei der Auslegung unsicher obwohl hier Leute schreiben die sich für die Materie doch sehr interessieren. Wieviel Prozent der Waffenbesitzer werden wir hier sein 5, 10? keine Ahnung.

Jetzt stelle man sich den 0815 Waffenbesitzer vor der hat doch keine Chance mehr das zu durchblicken.
Das bestreitet keiner, dass das WaffG komplex ist.
Wenn man ein Gesetz nicht versteht muss man sich eben jemandem bedienen (Anwalt) der einem das Gesetz interpretiert.

Dasselbe gilt im Steuerrecht. Oder glaubst, ich kann mich beim Finanzamt rausreden, wenn ich mich mit einem Thema nicht auskenne?
Absolut richtig!
Wobei es heute wesentlich leichter geworden ist sich Online darüber zu informieren.
War vor 20-30 Jahren bedeutend schwieriger.
Ein wenig Eigeninitiative darf man von mündigen Bürgern schon erwarten.
Zumal das Thema "Neues Waffengesetz" zuletzt sehr oft in den Printmedien und Fernsehen kommentiert wurde.
MfG
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