Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Hallo zusammen
Ich wollte auf meiner BH um lange Magazine ansuchen.
Also § 11 Abs.4 ....
Ich wurde von meiner Sachbearbeiterin darauf hingweisen dass ich beim Antrag auf eine neue Kategorie (in dem Fall Kat A) ein neues Psychologisches Gutachten bringen muss. Obwohl ich seit 2012 eine WBK habe.
Kann das jemand bestätigen?
Ich wollte auf meiner BH um lange Magazine ansuchen.
Also § 11 Abs.4 ....
Ich wurde von meiner Sachbearbeiterin darauf hingweisen dass ich beim Antrag auf eine neue Kategorie (in dem Fall Kat A) ein neues Psychologisches Gutachten bringen muss. Obwohl ich seit 2012 eine WBK habe.
Kann das jemand bestätigen?
leben und leben lassen
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
"im Ermessen der Behörde" ist leider eine typisch österreichische Gummi-Phrase und damit können sie beinahe alles verlangen - das neue Gesetz fordert es nicht. Man könnte dabei aber den Eindruck gewinnen, dass es der politische Wille sei, den privaten Waffenbesitz auszurotten
-------------------------------------
dvc & AA

dvc & AA
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Ganz blicke ich nicht durch ...darf man Vollmantel Gewehr Munition auch an Personen verkaufen , die keine WBK haben , aber eine Kat C Waffe im ZWR eingetragen haben ?
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Es gibt jetzt nur mehr Patronen für Kurz oder Langwaffen. VM TM etc ist hinfällig. Jemand der rechtmäßig eine Kategorie C besitzt, aber keine Karte dafür hat, darf Munition nur in dem Kaliber erwerben, das auf der Reg.bestätigung steht. Abseits davon ist der Besitz von Munition nicht mehr erlaubt.
Im Falle des Verkaufs würde ich aber auf einen tagesaktuellen ZWR Auszug bestehen, oder der Erwerber soll Büchse/Flinte und Registrierung mitbringen.
Im Falle des Verkaufs würde ich aber auf einen tagesaktuellen ZWR Auszug bestehen, oder der Erwerber soll Büchse/Flinte und Registrierung mitbringen.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Also wenn du bereits eine WBK hast, dann ist sind Magazine für eine B Waffe durchaus als Erweiterung zu sehen. Siehe §41 Abs 1 Z2andishp hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 11:48 Hallo zusammen
Ich wollte auf meiner BH um lange Magazine ansuchen.
Also § 11 Abs.4 ....
Ich wurde von meiner Sachbearbeiterin darauf hingweisen dass ich beim Antrag auf eine neue Kategorie (in dem Fall Kat A) ein neues Psychologisches Gutachten bringen muss. Obwohl ich seit 2012 eine WBK habe.
Kann das jemand bestätigen?
-
DOUBLEACTION
- .50 BMG

- Beiträge: 1195
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
NEIN, darf man nicht.spareribs hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 12:46 Ganz blicke ich nicht durch ...darf man Vollmantel Gewehr Munition auch an Personen verkaufen , die keine WBK haben , aber eine Kat C Waffe im ZWR eingetragen haben ?
Die diesbezügliche Bestimmung ist aufrecht geblieben.
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
-
DOUBLEACTION
- .50 BMG

- Beiträge: 1195
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
NEIN, an der Bestimmung hat sich nichts geändert.titan hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 13:19 Es gibt jetzt nur mehr Patronen für Kurz oder Langwaffen. VM TM etc ist hinfällig.
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Was meinst du mit „für alle“? Das aktuelle Waffengesetz unterscheidet bei Kategorie C nach Alter und nach Bewilligung, also Jäger, WBK-Besitzer und Waffenbesitzer ohne irgendwas.mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 08:32Kann hier jemand helfen ?mänsn hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 20:52 Für alle , die z.B eine KAT C Büchse vor 28.04.2024 gekauft haben gilt keine Regelung da Altbestand ?? Richtig ??? Ich weiß leider nicht ob er Stichtag zur Rückwirkung das Inkrafttreten der ersten Novelle im November 2025 ist , oder der 28.04.2026. Oder wurde die 2 Jahres Rückwirkung zur Gänze gestrichen ?
Würde mich über jede hilfteiche Antwort freuen.
Was meinst du mit Altbesitz? Jeder Kategorie C-Besitz erfordert eine zumindest WBK-C oder einen Jagdschein oder zumindest die Registrierung einer Waffe Kategorie C.
Was meinst du mit Stichtag? Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 16.10.2025 gelten Teile davon und es wurde damit eine rückwirkend 2-jährige Zeitspanne für Kategorie C-Besitzer festgelegt, aus welcher ein allenfalls weiterer, bewilligungsfreier Besitz resultiert. Hast du deine erste Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 gekauft, musst du u.U. nichts machen, wenn nachher, dann brauchst du eine Bewilligung. Seit 28.4.2026 gilt eine 1-jährige Meldefrist für manche Waffenteile.

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Danke für die Antwort.mikonis hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:19Was meinst du mit „für alle“? Das aktuelle Waffengesetz unterscheidet bei Kategorie C nach Alter und nach Bewilligung, also Jäger, WBK-Besitzer und Waffenbesitzer ohne irgendwas.mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 08:32Kann hier jemand helfen ?mänsn hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 20:52 Für alle , die z.B eine KAT C Büchse vor 28.04.2024 gekauft haben gilt keine Regelung da Altbestand ?? Richtig ??? Ich weiß leider nicht ob er Stichtag zur Rückwirkung das Inkrafttreten der ersten Novelle im November 2025 ist , oder der 28.04.2026. Oder wurde die 2 Jahres Rückwirkung zur Gänze gestrichen ?
Würde mich über jede hilfteiche Antwort freuen.
Was meinst du mit Altbesitz? Jeder Kategorie C-Besitz erfordert eine zumindest WBK-C oder einen Jagdschein oder zumindest die Registrierung einer Waffe Kategorie C.
Was meinst du mit Stichtag? Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 16.10.2025 gelten Teile davon und es wurde damit eine rückwirkend 2-jährige Zeitspanne für Kategorie C-Besitzer festgelegt, aus welcher ein allenfalls weiterer, bewilligungsfreier Besitz resultiert. Hast du deine erste Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 gekauft, musst du nichts machen, wenn nachher, dann brauchst du eine Bewilligung.
Mit "Für alle" meine ich = Alle, die eine KAT C Waffe ohne WBK, Jagdschein oder WP gekauft haben.
Du hast mir meine Frage bereits beantwortet. Ich wusste nicht, ob die rückwirkende 2 jährige Zeitspanne vom 28.04.2026 oder vom 16.10.2025 zurückgerechnet wird.
Das wird einen Bekannten freuen, welcher seine erste KAT C im Dezember 2023 ohne WP, WBK oder Jagdschein gekauft hat.
Es geht nicht um mich, habe meine WBK zum Glück schon fast 10 Jahre.
Werden die betroffenen behördlich verständigt ??
„Die Menschheit muss dem Krieg ein Ende setzen, oder der Krieg setzt der Menschheit ein Ende.“
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Ja, das wird ihn ein bisschen aufregen. Mit Erstregistrierung einer Kat C im Dezember 2023 braucht er eine WBK-C.mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:32Danke für die Antwort.mikonis hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 14:19Was meinst du mit „für alle“? Das aktuelle Waffengesetz unterscheidet bei Kategorie C nach Alter und nach Bewilligung, also Jäger, WBK-Besitzer und Waffenbesitzer ohne irgendwas.mänsn hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 08:32Kann hier jemand helfen ?mänsn hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 20:52 Für alle , die z.B eine KAT C Büchse vor 28.04.2024 gekauft haben gilt keine Regelung da Altbestand ?? Richtig ??? Ich weiß leider nicht ob er Stichtag zur Rückwirkung das Inkrafttreten der ersten Novelle im November 2025 ist , oder der 28.04.2026. Oder wurde die 2 Jahres Rückwirkung zur Gänze gestrichen ?
Würde mich über jede hilfteiche Antwort freuen.
Was meinst du mit Altbesitz? Jeder Kategorie C-Besitz erfordert eine zumindest WBK-C oder einen Jagdschein oder zumindest die Registrierung einer Waffe Kategorie C.
Was meinst du mit Stichtag? Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 16.10.2025 gelten Teile davon und es wurde damit eine rückwirkend 2-jährige Zeitspanne für Kategorie C-Besitzer festgelegt, aus welcher ein allenfalls weiterer, bewilligungsfreier Besitz resultiert. Hast du deine erste Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 gekauft, musst du nichts machen, wenn nachher, dann brauchst du eine Bewilligung.
Mit "Für alle" meine ich = Alle, die eine KAT C Waffe ohne WBK, Jagdschein oder WP gekauft haben.
Du hast mir meine Frage bereits beantwortet. Ich wusste nicht, ob die rückwirkende 2 jährige Zeitspanne vom 28.04.2026 oder vom 16.10.2025 zurückgerechnet wird.
Das wird einen Bekannten freuen, welcher seine erste KAT C im Dezember 2023 ohne WP, WBK oder Jagdschein gekauft hat.![]()
Es geht nicht um mich, habe meine WBK zum Glück schon fast 10 Jahre.![]()
Werden die betroffenen behördlich verständigt ??
Nö. Er sollte alt genug sein, das Gesetz zu lesen und umzusetzen. Veröffentlichung reicht im allgemeinen zur Wirksamkeit.
Zuletzt geändert von mikonis am Di 12. Mai 2026, 14:44, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
OkDOUBLEACTION hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 13:37NEIN, an der Bestimmung hat sich nichts geändert.titan hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 13:19 Es gibt jetzt nur mehr Patronen für Kurz oder Langwaffen. VM TM etc ist hinfällig.
-
masterman04
- .223 Rem

- Beiträge: 198
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Ja, aber erst nachdem die Frist abgelaufen ist. Da kommt dann das Waffenverbot aber auch gleich mit dazu.
Jeder Bürger muss sich selbst über geltende Gesetze informieren. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.
Man muss aber auch schon fast hinter einem Stein leben um nicht mitzubekommen, dass sich das Waffengesetz geändert hat.
-
Master-chief1000
- .308 Win

- Beiträge: 351
- Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Man muss halt schon anmerken das das Waffengesetz so schwer durchschaubar ist wie noch nie zuvor. Selbst hier im Forum und bei Waffenhändlern ist man sich bei einigen Punkten bei der Auslegung unsicher obwohl hier Leute schreiben die sich für die Materie doch sehr interessieren. Wieviel Prozent der Waffenbesitzer werden wir hier sein 5, 10? keine Ahnung.
Jetzt stelle man sich den 0815 Waffenbesitzer vor der hat doch keine Chance mehr das zu durchblicken.
Jetzt stelle man sich den 0815 Waffenbesitzer vor der hat doch keine Chance mehr das zu durchblicken.
-
masterman04
- .223 Rem

- Beiträge: 198
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Das bestreitet keiner, dass das WaffG komplex ist.Master-chief1000 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 20:19 Man muss halt schon anmerken das das Waffengesetz so schwer durchschaubar ist wie noch nie zuvor. Selbst hier im Forum und bei Waffenhändlern ist man sich bei einigen Punkten bei der Auslegung unsicher obwohl hier Leute schreiben die sich für die Materie doch sehr interessieren. Wieviel Prozent der Waffenbesitzer werden wir hier sein 5, 10? keine Ahnung.
Jetzt stelle man sich den 0815 Waffenbesitzer vor der hat doch keine Chance mehr das zu durchblicken.
Wenn man ein Gesetz nicht versteht muss man sich eben jemandem bedienen (Anwalt) der einem das Gesetz interpretiert.
Dasselbe gilt im Steuerrecht. Oder glaubst, ich kann mich beim Finanzamt rausreden, wenn ich mich mit einem Thema nicht auskenne?
- AUG-andy
- .50 BMG

- Beiträge: 7897
- Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
- Wohnort: Im schönen Niederösterreich
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Absolut richtig!masterman04 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 20:31Das bestreitet keiner, dass das WaffG komplex ist.Master-chief1000 hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 20:19 Man muss halt schon anmerken das das Waffengesetz so schwer durchschaubar ist wie noch nie zuvor. Selbst hier im Forum und bei Waffenhändlern ist man sich bei einigen Punkten bei der Auslegung unsicher obwohl hier Leute schreiben die sich für die Materie doch sehr interessieren. Wieviel Prozent der Waffenbesitzer werden wir hier sein 5, 10? keine Ahnung.
Jetzt stelle man sich den 0815 Waffenbesitzer vor der hat doch keine Chance mehr das zu durchblicken.
Wenn man ein Gesetz nicht versteht muss man sich eben jemandem bedienen (Anwalt) der einem das Gesetz interpretiert.
Dasselbe gilt im Steuerrecht. Oder glaubst, ich kann mich beim Finanzamt rausreden, wenn ich mich mit einem Thema nicht auskenne?
Wobei es heute wesentlich leichter geworden ist sich Online darüber zu informieren.
War vor 20-30 Jahren bedeutend schwieriger.
Ein wenig Eigeninitiative darf man von mündigen Bürgern schon erwarten.
Zumal das Thema "Neues Waffengesetz" zuletzt sehr oft in den Printmedien und Fernsehen kommentiert wurde.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76