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Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 14:18
von BigBen
Ja eine zeitliche und/oder örtliche Einschränkung ist NICHT zulässig...gilt aber sofern diese Einschränkung nicht rechtzeitig beinsprucht wurde. Eine Einschränkung in Zusammenhang mit einer Tätigkeit wie z.B. "solange die Jagd ausgeübt wird" oder "solange man bei einem Wachdienst beschäftigt ist" ist zuässig, gibt aber keine Uhr- oder Tageszeiten vor, sondern nur eine Dauer!

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 16:39
von Longchamp
ja hab ich was von Tageszeiten gesagt. Ich sprach von der Dauer.
@ Gewo: ich weiss

@ Bud Spencer: Da würd ich mich nochmal erkundigen. Beim Jäger mags was anderes sein aber wenn ich beispielsweise nicht mehr in der Botschaft tätig bin als Group4 Mitarbeiter darf man auch keine Waffen mehr am Körper tragen, da die Tätigkeit ausgehört hat.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 17:34
von Bud Spencer
Longchamp hat geschrieben:ja hab ich was von Tageszeiten gesagt. Ich sprach von der Dauer.
@ Gewo: ich weiss

@ Bud Spencer: Da würd ich mich nochmal erkundigen. Beim Jäger mags was anderes sein aber wenn ich beispielsweise nicht mehr in der Botschaft tätig bin als Group4 Mitarbeiter darf man auch keine Waffen mehr am Körper tragen, da die Tätigkeit ausgehört hat.
Ich glaube auch beim Sicherheitsdienst ist es nicht nur auf die Zeit beschränkt wo du Wachschutz etc. machst, sondern auf die Dauer wo du den Beruf machst. Könntest du uns vll. die genaue Formulierung in deinem WP posten? Danke

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Do 7. Jun 2012, 23:35
von bueri
h.-j. hat geschrieben:ich wünsche dir viel glück!
halte uns am laufen!

(ich möchte noch dieses jahr einen WP beantragen...

mfg
h.-j.

Und Schmähbär wieso glaubst das DU leicht einen WP bekommst?
Gibst als Begründung an, das ich in deiner Gegend wohne ode was? Glaubst das reicht schon! :lol: :lol: :lol:

Wennst du einen kriegst muss ich auch einen bekommen sonst ist das unfair!
Wenn du ihn bekommst sag ich nur mehr: "leckt mich leute ich geh nach hause..." :character-cartman:

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: So 10. Jun 2012, 11:09
von h.-j.
bueri hat geschrieben:
h.-j. hat geschrieben:ich wünsche dir viel glück!
halte uns am laufen!

(ich möchte noch dieses jahr einen WP beantragen...

mfg
h.-j.

Und Schmähbär wieso glaubst das DU leicht einen WP bekommst?
Gibst als Begründung an, das ich in deiner Gegend wohne ode was? Glaubst das reicht schon! :lol: :lol: :lol:

Wennst du einen kriegst muss ich auch einen bekommen sonst ist das unfair!
Wenn du ihn bekommst sag ich nur mehr: "leckt mich leute ich geh nach hause..." :character-cartman:

cartman... :lol:
versuchen kann mans...

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Di 12. Jun 2012, 12:05
von evo86
Heute ist die Stellungnahme rausgegangen.
Das Endergebnis kann sich wirklich sehen lassen.
Zumindest hat der Hr. Mag. jetzt einiges zu tun :D

Es sind soviele Hilfangebote gekommen, dass ich teilweise schon echte Schwierigkeiten hatte den Überblick zu behalten.

An dieser Stelle ein rießen Dankeschön an alle die mir geholfen haben.
Ich werde mich natürlich bei allen revanchieren !!

Lg

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Sa 14. Jul 2012, 02:13
von Chester
Edit: Verklickt - sollte ne PM werden :headslap:

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Sa 21. Jul 2012, 19:51
von Mr.Goldglock
Hallo, wollte mal nach dem Stand der Dinge fragen.Gerne auch per PN.

danke

mfg

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Sa 21. Jul 2012, 21:03
von haunclesam
evo86 hat geschrieben:Hallo Leute

Ich hab diese Woche von der BH den Ablehnungsbescheid erhalten.
Nun habe ich 14 Tage Zeit dazu Stellung zu nehmen.
Aus meiner Sicht sind da einige Fehler seitens der BH passiert und ich denke wenn man
die Stellungnahme ordentlich formuliert habe ich gute Chancen auf einen positiven Bescheid.

Leider bin ich selbst nicht so geübt im verfassen juristischer Texte und die Rechtschutz greift erst ab der zweiten Instanz.
Deshalb wollte ich hier fragen ob es vielleicht Juristen hier im Forum gibt die mir da evt.
beim Verfassen helfen könnten, oder vielleicht noch den ein oder anderen Tipp für mich haben wie ich das ordentlich Aufsetzen kann.

Falls sich da wer findet bitte PN an mich.
Als Gegenleistung lade ich in die Schottergrube zum Gemütlichen (dynamischen) ballern inkl. Heurigenbesuch ein :D
Was war denn dein ursprünglicher Aufhänger als Begründung für nen WP?

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Sa 21. Jul 2012, 22:17
von Andy83
Longchamp hat geschrieben:
Polizisten, Justizwachbeamte und Kriminalpolizisten bekommen ihn ganz einfach aufgrund des Berufs.
Allerdings ist der WP nur so lange ein WP solange sie diesen Beruf auch ausüben.
Das heisst, wenn ich kündige wird der WP automatisch zu einer WBK.
Lg
Das ist so nicht ganz richtig... Mir wurde 2005 bei der Wp ausstellung der Vermerk, mit der Beschränkung ausgestellt. Nach einem Musterverfahren eines Kollegen, wurde festgestellt, dass solche Beschränkungen nicht rechtmässig sind. (Warum auch, nur weil ich in Pension gehe oder kündige, ändert sich ja meine Gefährdung nicht...) Dieses Jahr im Juni hab ich mir den Vermerk dann streichen lassen, anstandslos... Die erweiterung von 1 auf 2 wurde ebenfalls problemlos durchgeführt!

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 11:33
von evo86
Update:
Ablehnung in erster Instanz.
Berufung mit Hilfe des Verband Rechtsschutzes.
Schau ma mal was rauskommt.

LG

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 12:43
von therion
was haben sie gesagt warum die ablehnung ergangen ist?
viel glueck noch.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 14:21
von Chester
edit:
Schon wieder :headslap:

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 14:45
von evo86
therion hat geschrieben:was haben sie gesagt warum die ablehnung ergangen ist?
viel glueck noch.
6 Seiten bla, bla, bla :D

Zusammengefasst:

Abfrage im Sicherheitsmonitor der letzten 36 Monate hat nur einen Einbruch ergeben. (Stimmt aber nur teilweise.)

Dann beruft sich der Hr. Mag. noch auf die Zweckmäßigkeit
Der Hr. Mag ist halt der Meinung (das hat er mir auch mündlich mitgeteilt), dass man einen Angriff zweckmäßiger mit einem Pfefferspray entgegnet :tipphead:

Und hier der Schlusssatz (der regt mich am meisten auf) :evil:
Daher muss das öffentliche Ineresse an der Abwehr der mit dem Gebrauch von genehmigunspflichtigen Schusswaffen ganz besonders Verbundenen Gefahren vor das private Interesse gestellt werden, da das Mitsichführen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen auch durch eine verlässliche Person mit Gefahren verbunden ist. Diese Gefahrenmomente möglichst gering zu halten, liegt jedenfalls im öffentlichen Interesse.

Re: Juristische Hilfe WP Antrag

Verfasst: Mi 8. Aug 2012, 15:06
von pointi2009
das war klar, privates Interesse oder das Wohl der Bürger zählt in AT nichts mehr. Was ist das öffentliche Interesse eigentlich?