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§ 280 StGB - Ansammeln von Kampfmitteln

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Varminter

Re: § 280 StGB - Ansammeln von Kampfmitteln

Beitrag von Varminter » Fr 18. Jan 2013, 16:22

Noldi hat geschrieben:Müsste außerdem ein Vorsatzdelikt sein, sprich die Staatsanwaltschaft müsste einem einen Vorsatz nachweisen, dass man die Waffen hat um mehrere Menschen mit Waffen zum Kampf auszustatten.
Das ist eher ein Anti-Mafiaparagraph bzw. Anti-Terror Paragraph und ist nicht so wirklich gegen uns gerichtet.

Es war lt. meinen Auskunftgeber als Anti-Wehrsportgruppen-Paragraph gedacht... also nix "Schützenverein Küssel"... :mrgreen:

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