http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bund ... 39334.html" onclick="window.open(this.href);return false;Ansammeln von Kampfmitteln
§ 280. (1) Wer Waffen, Munition oder andere Kampfmittel an sich bringt, besitzt oder einem anderen verschafft, um eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor die Behörde (§ 151 Abs. 3) von seinem Verschulden erfahren hat, die Kampfmittel auf Dauer unbrauchbar macht, einer solchen Behörde übergibt oder es ihr ermöglicht, der Kampfmittel habhaft zu werden.
Ich habe mich gerade gefragt, wann dieser Tatbestand erfüllt sein kann. Als Waffensammler müsste das ja eigentlich oft eine Gratwanderung zwischen Sammlung und Ansammeln sein?! Es ist klar, dass eine Sammlung nach bestimmten Aspekten aufgebaut sein muss. Aber wenn man beispielsweise Glock-Pistolen sammelt und von jedem Modell jede Generation besitzt... und vielleicht auch nebenbei noch ein paar nicht zur Sammlung gehörende Waffen besitzt.. könnte da nicht dieser Tatbestand erfüllt sein?
Kann irgendjemand etwas dazu beisteuern?
Bin gespannt!