ich versteh net, warum diese unselige Diskussion immer wieder aufflammt.
Des Waffengesetz ist dazu eh ganz eindeutig:
§17.3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
Der Klammerbegriff Schrot
gewehr steht ja gnaz bewusst drin, um den Begriff Flinte zu definieren und genau diese Diskussion zu verhindern!
könnt ihr mit dem Begriff
GEWEHR nix anfangen?
die Logik ist doch eh klar:
wenns eine kurze, also FFW ist, dann ist sie nach Kat B je eh genehmigungsflichtig.
eine lange (also eine Flinte) ist nur meldepflichtig, könnte also gekürzt werden und dann hast dasselbe OHNE Genehmigung ... drum ist ja auch verboten.
