diver99 hat geschrieben:Warum sollte er? Was ist, wenn ich einen Nebenwohnsitz habe und dort meine Waffen aufbewahre?Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.
Ich glaub eher da pflanzt uns wer
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Verwahrung Bankschließfach
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verwahrung Bankschließfach
Re: Verwahrung Bankschließfach
Sehe ich auch so. Das könnte mir demnächst nämlich auch passieren. Ich habe mich auch schon gefragt, wo man seine Waffen längerfristig deponieren kann. Kat-B kann man ja beim Händler auf Depot legen. Geht das bei Kat-C auch?LTE hat geschrieben:Su uninterresant ist die frage gar nicht.
Ich bin ja Monteur und viel weg, jetzt stehen veränderungen an und ich muss eventuell wieder für 1-2 Jahre durchgehend weg. Sie liegt ja jetzt schon in einem Klasse 1 Schrank samt zusätzlicher absicherung. Aber einfach 2 Jahre da liegen lassen ... mhmmm.
Allerdings ist das auch ein Thema, dass ich mit meiner Behörde besprechen muss, wenn es wirklich soweit kommtaber ja es gibt fälle, da macht so eine Frage sinn.
Schöne grüße aus Okpo / Süd Korea
LG
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung Bankschließfach
Das ist ja ok, da kann ich ja jederzeit hin.diver99 hat geschrieben:Warum sollte er? Was ist, wenn ich einen Nebenwohnsitz habe und dort meine Waffen aufbewahre?Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.
Ich glaub eher da pflanzt uns wer
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW seinJo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.
Ich glaub eher da pflanzt uns wer
Außerdem zählt was in den Mietbedingungen steht. Hier ein Beispiel:
4. Verantwortlichkeit für den Safeinhalt.
(1) Die Vermieterpflichten der Bank erstrecken sich nicht auf die von dem Mieter im Safe verwahrten Sachen. Die Bank
nimmt vom Safeinhalt keine Kenntnis Der Mieter hat selbst dafür zu sorgen, dass der Safeinhalt nicht durch mangelhafte
Verwahrung seitens des Mieters oder zufolge seiner Beschaffenheit Schaden erleidet.
(2) Der Mieter darf den Safe nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen (insbesondere leicht entflammbare) Sachen
benutzen. Er haftet für jeden aus der missbräuchlichen Benutzung des Safes entstehenden Schaden auch dann, wenn er die
gefährliche Beschaffenheit der aufbewahrten Sachen fahrlässig nicht kannte oder hätte kennen müssen. Um die Einhaltung
der Sicherheitsvorschriften zu überprüfen, ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, in Gegenwart des Mieters
jederzeit Einsicht in den Inhalt des Faches und der Kassette zu nehmen.
Zuletzt geändert von tousibaer am Fr 4. Jan 2019, 12:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Ja, hast recht. Mein Fehler.sauersigi hat geschrieben: Schön wenn eure Bank auf Nachfrage die Verwahrung von FFW erlaubt. Speziell wenn im Gesetz " Safe" steht...Ein Schließfach ist kein Safe.
Mit der Begründung war es mir nicht erlaubt FFW zu deponieren....
.
Schließfach ist für Sparbücher.
Meine FFW liegen im Safe (in einer Bank).
Re: Verwahrung Bankschließfach
@Jo_Kux: Woher kommt die Idee das man jederzeit an seine eigene Waffe kommen muss? Mir wäre das weder im Gesetzestext noch in den Durchführungsverordnungen untergekommen. Im Gegenteil - die Möglichkeit die Waffe in einem Banksafe zu verwahren impliziert ja das Gegenteil.
@tousibaer: der "Banksafe" in der zweiten Durchführungsverordnungn ist nur eine Beispiel. Es steht auch nicht im Gesetz, sondern eben nur in der Verordnung. Ich nehme an das ein Schließfach hier dem Safe gleichzusetzen ist.
Ich kenne jemanden der seit 20 Jahren seine Fangschußwaffe (.357 Magnum Revolver) außerhalb der Jagdsaison in einem Banktresor bei seinem Nebenwohnsitz aufbewahrt. Er benötigt alleine 4 Stunden mit dem Auto um zu seinen Nebenwohnsitz zu kommen und dann muss er noch warten bis die Bank aufsperrt. Ich muss ihn mal fragen wie das bei den Kontrollen so läuft...
Edit: Bankschließfach durch Banktresor im letzten Absatz ersetzt.
@tousibaer: der "Banksafe" in der zweiten Durchführungsverordnungn ist nur eine Beispiel. Es steht auch nicht im Gesetz, sondern eben nur in der Verordnung. Ich nehme an das ein Schließfach hier dem Safe gleichzusetzen ist.
Ich kenne jemanden der seit 20 Jahren seine Fangschußwaffe (.357 Magnum Revolver) außerhalb der Jagdsaison in einem Banktresor bei seinem Nebenwohnsitz aufbewahrt. Er benötigt alleine 4 Stunden mit dem Auto um zu seinen Nebenwohnsitz zu kommen und dann muss er noch warten bis die Bank aufsperrt. Ich muss ihn mal fragen wie das bei den Kontrollen so läuft...
Edit: Bankschließfach durch Banktresor im letzten Absatz ersetzt.
Re: Verwahrung Bankschließfach
eine schussbereite, geladene Waffe vielleicht?tousibaer hat geschrieben:Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein
Darf ich fragen, welchen Rechtfertigungsgrund du für die WBK angegeben hast? Selbstverteidigung kanns dann ja wohl nicht gewesen sein, oder?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Du irrst!Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.
Ich glaub eher da pflanzt uns wer
Ich selbst habe einen Teil der FFW ( ungeladen !!! ) im Bankschließfach liegen.
Das größte Fach hat ein Ausmaß von ca. 30x30x60 cm .
Die Schließfächer sind mit einem Doppelbartschlüssel versperrt und das ganze ist in einem Saferaum mit 75cm dicker Sahlbetontür sicher verschlossen.
Da bringst schon eine Menge rein.
Laut Vertrag darf fast alles rein außer Sprengstoff und radioaktive Dinge.
Der Filialleiter hat mir auch mitgeteilt das sehr viele Leute das machen und er kein Problem damit hat . Geht am Land hält leichter weil jeder jeden kennt .
Es handelt sich übrigens um eine Raika-Filiale.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Fr 4. Jan 2019, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Verwahrung Bankschließfach
Ich hab jetzt nicht explizit nachgefragt, ich könnte mir aber unter Umständen vorstellen, dass es der Bank lieber wäre wenn man die Waffe entläd bevor man sie in den Tresor legt (sie quasi "entschärft")Jo_Kux hat geschrieben:eine schussbereite, geladene Waffe vielleicht?tousibaer hat geschrieben:Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein
Darf ich fragen, welchen Rechtfertigungsgrund du für die WBK angegeben hast? Selbstverteidigung kanns dann ja wohl nicht gewesen sein, oder?
btw: auch bei meinem Bekannten geht es um die Raika. Liegt vielleicht daran dass ein ordentlicher Raiffeisen-Bankdirektor am Land Schwarzer und Jäger sein muss, da hat man dann mehr Verständnis für sowas
Zuletzt geändert von fast12 am Fr 4. Jan 2019, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Dir ist vielleicht entgangen das die Ursprungsfrage nur bezüglich FFW geht, Munition war nie ein Thema.Jo_Kux hat geschrieben:eine schussbereite, geladene Waffe vielleicht?tousibaer hat geschrieben:Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein
Darf ich fragen, welchen Rechtfertigungsgrund du für die WBK angegeben hast? Selbstverteidigung kanns dann ja wohl nicht gewesen sein, oder?
Abgesehen davon das meine Rechtfertigungsgründe meine Sache sind hab ich auch nie behauptet, alle meine FFW in der Bank zu verwahren.
Zuletzt geändert von tousibaer am Fr 4. Jan 2019, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verwahrung Bankschließfach
Was hat die Rechtfertigung für die WBK, mit der Aufbewahrung zu tun?Jo_Kux hat geschrieben:eine schussbereite, geladene Waffe vielleicht?tousibaer hat geschrieben:Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein
Darf ich fragen, welchen Rechtfertigungsgrund du für die WBK angegeben hast? Selbstverteidigung kanns dann ja wohl nicht gewesen sein, oder?
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Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Verwahrung Bankschließfach
wenn Selbstverteidigung Deine Rechtvertigung ist dann fällt diese natürlich bei Aufbewahrung aller FFW in einer Bank weg....
Re: Verwahrung Bankschließfach
Meiner Meinung nach unerheblich. Wenn deine Karte leer ist, nehmens dir dann deswegen die WBK weg?tousibaer hat geschrieben:wenn Selbstverteidigung Deine Rechtvertigung ist dann fällt diese natürlich bei Aufbewahrung aller FFW in einer Bank weg....
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Re: Verwahrung Bankschließfach
keine Ahnung.diver99 hat geschrieben:Meiner Meinung nach unerheblich. Wenn deine Karte leer ist, nehmens dir dann deswegen die WBK weg?tousibaer hat geschrieben:wenn Selbstverteidigung Deine Rechtvertigung ist dann fällt diese natürlich bei Aufbewahrung aller FFW in einer Bank weg....
Aber wenn deine einzige Rechtfertigung die SV ist und hältst dafür keine FFW bereit (weil zB alle in der Bank sind) schauts bei einer Kontrolle auch blöd aus, oder?
Ist das nicht einer der Gründe warum beim Antrag auf eine WBK geraten wird, alle Gründe (SV, Sport, sammeln) an zu geben?
Re: Verwahrung Bankschließfach
ich hab keine ahnung wer das raet aber du kannst eh nur einen grund angebentousibaer hat geschrieben: Ist das nicht einer der Gründe warum beim Antrag auf eine WBK geraten wird, alle Gründe (SV, Sport, sammeln) an zu geben?
das feld ist ein auswahlfeld mit drop down menue ...
EIN feld
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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