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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Meine Vermutung: der Händler hat eine Sig KK Pistole wie z.B. Mosquito oder P322 verkauft und als Wechselsystem eingetragen...Problem: die Modelle kann man nicht als Wechselsystem eingetragen da der Lauf fest mit dem Griffstück "verbunden" ist....eine Walther PPK oder CZ VZOR 50/70 kann man aus dem Grund auch nicht auf Wechselsystem ummelden
Zuletzt geändert von kawaz am Mo 29. Jul 2024, 15:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Dürfte so eine gewesen sein.kawaz hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 14:54Meine Vermutung: der Händler hat eine Sig KK Pistole wie z.B. Mosquito oder P322 verkauft und als Wechselsystem eingetragen...Problem: die Modelle kann man nicht als Wechselsystem eingetragen da der Lauf fest mit dem Grundstück "verbunden" ist....eine Walther PPK oder CZ VZOR 50/70 kann man aus dem Grund auch nicht auf Wechselsystem ummelden
Wenn man sowohl Verschluss als auch Griffstück als Zubehör eingetragen hätte wäre es wohl okay gewesen sofern nicht zusammengesetzt oder?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Darf ich fragen wo du gefragt hast? Bei deiner Behörde oder bei einem Händler?HGKonsalik hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 10:16ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Das ist eine Vermutung, es ist aus dem Urteil nicht klar ersichtlich, wie die Waffe ausgefolgt wurde (zerlegt oder zusammengebaut, mit allen Teilen, ...). Es bestätigt bislang auch noch nicht die BMI-Rechtsansicht, steht aber mutmaßlich noch nicht (vollständig) im Widerspruch dazu. Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass vor längerer Zeit auf waffengebraucht.at zeitweise auch M1 Carbine gelistet waren, welche als Wechselsystem angeboten wurden, weil der Schaft demontiert worden sei (wäre so, als würde man die SIG Sauer Mosquito ohne Griffschalen als Wechselsystem verkaufen); und das angeblich mit Bestätigung einer Behörde.kawaz hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 14:54Meine Vermutung: der Händler hat eine Sig KK Pistole wie z.B. Mosquito oder P322 verkauft und als Wechselsystem eingetragen...Problem: die Modelle kann man nicht als Wechselsystem eingetragen da der Lauf fest mit dem Griffstück "verbunden" ist....eine Walther PPK oder CZ VZOR 50/70 kann man aus dem Grund auch nicht auf Wechselsystem ummelden
Es wäre aus meiner Sicht dazu abzuwarten, ob das BMI die bisherige Rechtsauslegung beibehält, oder adaptiert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Grundsätzlich kann auch eine Pistole mit im Griffstück verankerten Lauf als Wechselsystem ausgefolgt werden.
Es wird dabei ein zusätzlicher Waffenzubehörplatz für das Griffstück erforderlich.
Macht aber kein Mensch.
Es würde am Urteil nichts ändern, wenn es sich um eine solche KK Waffe gehandelt hätte.
Es wird dabei ein zusätzlicher Waffenzubehörplatz für das Griffstück erforderlich.
Macht aber kein Mensch.
Es würde am Urteil nichts ändern, wenn es sich um eine solche KK Waffe gehandelt hätte.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das sagt uns, dass du nicht lesen kannst. Er hat ausdrücklich geschrieben "MIR wäre keiner bekannt [..]". Das impliziert nicht, dass er jeden in Österreich ansässigen Gewerbetreibenden angerufen hat, wie du in deinem Post suggerierst.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich schätze normalerweise Deine Beiträge - mit dieser Rückmeldung kann ich jedoch wenig anfangen.
Ich habe 2 Fragen gestellt und nichts impliziert
Ich denke, dass dies durchaus 2 berechtigte Fragen sind, zumal das Urteil vom Mai ist und sich die Aussage vom TE auf eine Händleraussage von scheinbar heute bezieht
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Er hat gesagt, dass er aktuell keinen Händler kennt, der das macht. Das heißt, dass es möglicherweise aber noch Händler gibt, die das machen. Nachdem er nicht klar dargelegt hat, wie viele er abgefragt hat, ist seine Aussage in diesem Zusammenhang nicht so viel wert.
Vielleicht mal die Gegenfrage: kennst du oder irgend jemand anderer aktuell Händler, die das noch machen? Offenbar ist ja die Suche nach so jemanden das Ziel der Frage.
Vielleicht mal die Gegenfrage: kennst du oder irgend jemand anderer aktuell Händler, die das noch machen? Offenbar ist ja die Suche nach so jemanden das Ziel der Frage.
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- approach_lowg
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
zB eine PPK - feststehender LaufGoodReason hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 14:52Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war das ein Waffenmodell, bei dem der Lauf nicht vom Griffstück getrennt werden kann. Also kann es systembedingt gar kein Wechselsystem sein.tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 14:50Ich habe das hier gefunden:
https://kawatec.at/wp-content/uploads/2 ... 44-23w.pdf
(kann für die Richtigkeit keine Garantie übernehmen; sollte dieser Link hier nicht erwünscht sein dann bitte löschen).
Ich lese daraus das der Waffenhändler eine Kat B Waffe verkauft hat, aber diese dann (lt. Urteil vorsätzlich widerrechtlich) als Wechselsystem eingetragen hat. Wo genau der kleine aber feine Unterschied besteht eine Waffe vor dem Verkauf "zu trennen" und als Wechselsystem zu verkaufen weis ich nicht. Evtl. stand das einfach nicht auf der Rechnung für den Kunden drauf oder er hat es falsch in sein Waffenbuch eingetragen??????
Grüße

Numquam Retro
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Die Vektor CP1 wäre ebenfalls so ein Kandidat mit feststehendem Lauf.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
... PPK Lauf kann man rausnehmen, ist halt nichts was man ständig machen sollte weil dann das Spiel steigt, außerdem Werkzeug benötigt wird. Wenn der Bolzen seitlich rausgeschlagen wird, dann kann man den Lauf nach hinten aus der Passung rausnehmen.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ist diese Diskussion mit dem "gasdruckbelasteten Griffstück" (was auch Griffstücke mit fix verbundenen Lauf inkludiert) nicht komplett am Thema vorbei?
Die Frage ist doch nur, ob der Händler dem Kunden eine vollständige, zusammengebaute Waffe übergeben und dies als "Wechselsystem" registriert hat. Wenn es so war, ist alles in Ordnung und das Gericht folgt der Rechtssansicht des BMI.
Das Urteil deutet das mMn auch an ("in ihrer Gänze") - aber darüber kann man diskutieren.
(Wie schon öfter erwähnt, würde das Urteil anders lauten, wenn nur das gasdruckbelastete Griffstück nicht korrekt als "wesentlicher Teil" registriert worden wäre.)
Die Frage ist doch nur, ob der Händler dem Kunden eine vollständige, zusammengebaute Waffe übergeben und dies als "Wechselsystem" registriert hat. Wenn es so war, ist alles in Ordnung und das Gericht folgt der Rechtssansicht des BMI.
Das Urteil deutet das mMn auch an ("in ihrer Gänze") - aber darüber kann man diskutieren.
Problematisch wird es nur wenn der Händler dem Kunden ein "Wechselsystem" und Griffstück (egal ob gasdruckbelastet oder nicht) getrennt übergeben hat und das Gericht hier ein Problem sieht. Dafür finden sich aber mMn keinerlei Hinweise, oder übersehe ich etwas?"dass er die gegenständliche Waffe der Marke Sig Sauer nicht in ihrer Gänze an WWWWW ZZZZZ hätte übergeben dürfen"
(Wie schon öfter erwähnt, würde das Urteil anders lauten, wenn nur das gasdruckbelastete Griffstück nicht korrekt als "wesentlicher Teil" registriert worden wäre.)
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das Urteil sagt nur zum konkreten Fall etwas aus. Und aus diesem geht nicht hervor, ob "bloß" ein Wechselsystem übergeben wurde (und getrennt ein Griffstück), oder eine zusammengebaute Waffe. Daraus eine Bestätigung der Rechtsansicht des BMI abzuleiten halte ich für sehr verwegen.fast12 hat geschrieben: ↑Mi 31. Jul 2024, 11:51Die Frage ist doch nur, ob der Händler dem Kunden eine vollständige, zusammengebaute Waffe übergeben und dies als "Wechselsystem" registriert hat. Wenn es so war, ist alles in Ordnung und das Gericht folgt der Rechtssansicht des BMI.
Das Urteil deutet das mMn auch an ("in ihrer Gänze") - aber darüber kann man diskutieren.
Ich gehe aufgrund der aktuellen Umstände aber davon aus, dass wir in Kürze vermutlich auch Judikatur zur Rechtsansicht des BMI erhalten werden, da - so wurde mir gesagt - mittlerweile einige Behörden als Reaktion hierauf Verfahren eingeleitet haben.
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- combatmiles
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Was sagt @Gewo dazu?
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