Seite 2 von 2
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Mi 10. Sep 2025, 19:52
von Steppenwolf
Ares hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 19:43
SectionThree hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 15:54
Bewaffnete Drohnen sind Kriegsmaterial. Drohnen sind streng reglementiert, mit Führerschein und Haftpflichtversicherung etc. Wenn da ein wildgewordener Jäger eine Drohne mit einer Tontaube verwechselt gebührt ihm ein Waffenverbot (Verpflichtung zum Schadenersatz sowieso).
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 15:58
Aber ned a so
Im übrigen sollte man den Jäger jetzt nicht verurteilen wegen den einen mal

- ich bitte euch - sowas kann immer und jedem JEDERZEIT passieren
Ironi off
Woran erkennt Ihr, dass es sich bei dem Schützen um einen Jäger handelt? Am unter Anführungszeichen gesetztem "Waidmannsheil"?
erstens und zweitens wäre es "nur" ein LWB würde das richtig groß stehen unddie Medien würden darüber anders berichten. Aber ja, es ist nicht exzplizit ausgewiesen.-
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Mi 10. Sep 2025, 19:55
von SectionThree
Ares hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 19:43
Woran erkennt Ihr, dass es sich bei dem Schützen um einen Jäger handelt? Am unter Anführungszeichen gesetzten "Waidmannsheil"?
Statistische Wahrscheinlichkeit. Wer ist denn sonst legal mit einer Langwaffe in der Landschaft unterwegs? Und ein „Illegaler“ wäre den Medien sicher eine Erwähnung wert gewesen.
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Mi 10. Sep 2025, 20:08
von Ares
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 19:52
Ares hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 19:43
SectionThree hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 15:54
Bewaffnete Drohnen sind Kriegsmaterial. Drohnen sind streng reglementiert, mit Führerschein und Haftpflichtversicherung etc. Wenn da ein wildgewordener Jäger eine Drohne mit einer Tontaube verwechselt gebührt ihm ein Waffenverbot (Verpflichtung zum Schadenersatz sowieso).
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 15:58
Aber ned a so
Im übrigen sollte man den Jäger jetzt nicht verurteilen wegen den einen mal

- ich bitte euch - sowas kann immer und jedem JEDERZEIT passieren
Ironi off
Woran erkennt Ihr, dass es sich bei dem Schützen um einen Jäger handelt? Am unter Anführungszeichen gesetztem "Waidmannsheil"?
erstens und zweitens wäre es "nur" ein LWB würde das richtig groß stehen und die Medien würden darüber anders berichten. Aber ja, es ist nicht explizit ausgewiesen.-
Na das klassische Jägerporträt war wohl gerade in der untersten Schublade und daher nicht auffindbar

. Habens halt einen (mutmaßlich) spanischen Trapschützen aus der Trickkiste geholt.

Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Mi 10. Sep 2025, 21:12
von Exitus
SectionThree hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 18:47
Exitus hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 17:11
Gehört einem der Luftraum, über dem eigenen Grund, nicht bis in die Höhe wie man ihn verteidigen kann?
Im Prinzip ja (mit Einschränkungen, und die Luftfahrt gehört dazu). Aber was ist damit gewonnen? Notwehr gegen unbewaffnete Drohnen kann es nicht geben, weil kein notwehrfähiges Rechtsgut verletzt ist. Selbsthilfe nach § 344 ABGB? Da wünsche ich viel Glück, und eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung mit entsprechend hoher Deckungssumme.
Mir ist schon klar dass ich nicht einfach so eine Drohne über meinem Grund vom Himmel holen darf.
Aber wenn sich meine Frau und ich gerne nackt im Blickdicht umzäunten Garten Sonnen?
Oder meine Kinder nackt im Garten spielen?
JEDE Drohne hat eine hoch auflösende Kamera eingebaut und wer sagt mir dass sich nicht ein perverser Lüstling an der Steuerung befindet?
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Mi 10. Sep 2025, 21:31
von SectionThree
Exitus hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 21:12
JEDE Drohne hat eine hoch auflösende Kamera eingebaut und wer sagt mir dass sich nicht ein perverser Lüstling an der Steuerung befindet?
Was soll ich sagen? Für Notwehr wird's dann halt doch nicht reichen. Ist ja bei „echten“ Voyeuren auch nicht anders.
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Mi 10. Sep 2025, 23:23
von Dante-Mante
https://keweitai.en.made-in-china.com/p ... 4qo1oil500 Vielleicht wäre das teurer, aber dafür effizienter gewesen. *Achtung Sarkasmus *
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Do 11. Sep 2025, 23:33
von Grerdinger
SectionThree hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 21:31
Exitus hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 21:12
JEDE Drohne hat eine hoch auflösende Kamera eingebaut und wer sagt mir dass sich nicht ein perverser Lüstling an der Steuerung befindet?
Was soll ich sagen? Für Notwehr wird's dann halt doch nicht reichen. Ist ja bei „echten“ Voyeuren auch nicht anders.
Kommt immer auf die Umstände an.
Ist zwar ein Urteil aus Deutschland, aber sooo verschieden sind die einschlägigen Gesetze nicht (und bei uns sogar tendenziell etwas notwehrfreundlicher als in De):
https://futurezone.at/digital-life/das- ... /400480366
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Fr 12. Sep 2025, 02:32
von Martin_Q
So sarkastisch finde ich deine Idee gar nicht...
..und teuer muß es gar nicht sein. Man bekommt effektive Drohnenjammer mit ausreichend Leistung schon um unter 1000 EUR - im Selbstbau noch um einiges günstiger.
Das reicht um das Klumpert im eigenen Garten zur Landung zu zwingen. Weiter soll und muß es ja eh nicht gehen.
Ich denke, so richtig teuer wird es erst wenn der Drohnenbesitzer so frech ist und meint sein Spielzeug wieder ausgehändigt zu bekommen...
Ja, ich weiß, die Dinger sind nicht sooo legal... aber 1. hat er über einem Privatgrundstück ohne Zustimmung des Eigentümers nix verloren und 2. ist es immer noch besser als mit einer Schrotflinte herumzuballern.
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Fr 12. Sep 2025, 13:06
von Wolf1971
In Österreich dürfen Drohnen nicht uneingeschränkt über Privatgrundstücke fliegen – es kommt auf die Art der Drohne, die Flughöhe und den Zweck an. Maßgeblich sind dabei insbesondere:
1. Luftfahrtrecht (Austro Control, EU-Drohnenverordnung)
Jede Drohne gilt als „unbemanntes Luftfahrzeug“ und unterliegt den EU-Drohnenregeln (VO (EU) 2019/947).
Der Luftraum selbst ist grundsätzlich öffentlich, es gibt also kein absolutes „Flugverbot“ über Privatgrund.
Aber: Es gelten Sicherheitsabstände zu Menschen, Gebäuden und Grundstücken (je nach Kategorie „Open“, „Specific“ etc.).
Für Drohnen mit Kamera besteht zudem Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsschutz.
2. Eigentums- und Privatrecht
Der Haus- und Grundrechtsschutz (§ 354 ABGB) umfasst auch den sogenannten „Luftraum im unmittelbaren Nutzungsbereich“.
Wenn die Drohne tief über den Garten oder Balkon fliegt, kann das eine verbotene Besitzstörung sein.
Bei wiederholtem oder aufdringlichem Überflug können Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
3. Datenschutz & Persönlichkeitsrechte
Das Filmen oder Fotografieren ohne Zustimmung ist unzulässig (DSGVO, § 120 StGB „unbefugte Bildaufnahme“).
Auch ohne Kamera kann permanentes Überfliegen eine unzulässige Belästigung darstellen.
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Fr 12. Sep 2025, 13:07
von Wolf1971
Luftfahrtrecht:
Drohnen sind rechtlich „Luftfahrzeuge“.
Das Zerstören oder Abschießen einer Drohne gilt als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 185 StGB) und kann strafbar sein.
Waffen- und Sicherheitsgesetze:
Der Einsatz von Schusswaffen oder anderen Mitteln (z. B. Luftdruckgewehr, Pfeil, etc.) ist verboten und kann als Sachbeschädigung (§ 125 StGB) oder sogar gefährliche Drohung gewertet werden.
Eigentumsrecht:
Auch wenn die Drohne in den „nahen Luftraum“ deines Grundstücks eindringt, darfst du nicht zur Selbsthilfe greifen, die eine Gefahr für Menschen oder Sachen darstellt (§ 344 ABGB erlaubt nur verhältnismäßige Selbsthilfe).
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Fr 12. Sep 2025, 15:15
von SectionThree
Grerdinger hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 23:33
SectionThree hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 21:31
Für Notwehr wird's dann halt doch nicht reichen. Ist ja bei „echten“ Voyeuren auch nicht anders.
Kommt immer auf die Umstände an.
Vor allem auf die Rechtsordnung. Anders als in Deutschland ist bei uns Notwehr
ausschließlich möglich, wenn eines der folgenden Rechtsgüter gegenwärtig bedroht ist:
- Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit;
- sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit;
- Vermögen
Das war's. Es gibt keine „Ehrennotwehr“, keine Notwehr gegen Verletzung des Hausrechts, Briefgeheimnisses, Datenschutz etc. Nur die oben genannten Punkte. Der einfache „Drohnenüberflug“ lässt sich unter keinen dieser Punkte subsumieren, weshalb eine Notwehr gegen zivile Drohnen in Österreich regelmäßig nicht zulässig ist.
PS: Im
von dir zitierten Artikel heißt es am Ende sogar ausdrücklich:
In Österreich darf man laut aktueller Rechtslage nicht gegen das Fluggerät oder den Piloten vorgehen. Wenn man sich vor ungewollter Beobachtung schützen will, ist es ratsam, eine Anzeige bei der Polizei einzubringen.
Ist zwar ein Urteil aus Deutschland, aber sooo verschieden sind die einschlägigen Gesetze nicht
Im hier entscheidenden Detail schon.
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Fr 12. Sep 2025, 15:21
von SectionThree
Wolf1971 hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 13:06
Es gelten Sicherheitsabstände zu Menschen, Gebäuden und Grundstücken (je nach Kategorie „Open“, „Specific“ etc.).
Für Drohnen mit Kamera besteht zudem Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsschutz.
Sicher, aber ein Selbsthilfe-, gar ein Notwehrrecht lässt sich aus all dem nicht ableiten. Das ist ein Fall für die (Zivil-) Gerichte und Verwaltungsbehörden.
Das Filmen oder Fotografieren ohne Zustimmung ist unzulässig (DSGVO, § 120 StGB „unbefugte Bildaufnahme“).
§ 120 StGB regelt den „Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten“. Dabei geht es um „nicht öffentliche und nicht zu seiner Kenntnisnahme bestimmte Äußerungen“, also „Abhören“ im klassischen Sinn. Filmaufnahmen durch eine Drohne fallen wohl eher nicht darunter. Insgesamt ist das mE kein Fall für das Strafrecht.
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Fr 12. Sep 2025, 22:52
von Grerdinger
SectionThree hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 15:15
Vor allem auf die Rechtsordnung. Anders als in Deutschland ist bei uns Notwehr
ausschließlich möglich, wenn eines der folgenden Rechtsgüter gegenwärtig bedroht ist:
- Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit;
- sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit;
- Vermögen
Das war's. Es gibt keine „Ehrennotwehr“, keine Notwehr gegen Verletzung des Hausrechts, Briefgeheimnisses, Datenschutz etc. Nur die oben genannten Punkte. Der einfache „Drohnenüberflug“ lässt sich unter keinen dieser Punkte subsumieren, weshalb eine Notwehr gegen zivile Drohnen in Österreich regelmäßig nicht zulässig ist.
Ist ebenso richtig wie unerheblich. Auch im von mir verlinkten Urteil ging es nicht um Notwehr, sondern um Selbsthilfe.
Ist bei uns im §19 bzw. § 344 ABGB geregelt.
Und natürlich schreibt eine Zeitung nicht rein: "Schießt alle Drohnen ab" - da gehts ja auch um Haftung...