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Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 09:26
von SectionThree
AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 07:50 Wo steht hier dann die 4 Wochen Abkühlphase...?
Die kommt erst mit dem neuen Gesetz. Bisher sind es 3 Werktage, aber nur für C-Waffen die man als Nicht-WBK-Besitzer bei einem Gewerbetreibenden kauft.

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 09:40
von AndyA
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 09:03
AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 07:50
SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 22:14 Du zeigst dem Verkäufer deine WBK, bezahlst die Waffe und übernimmst sie. Innerhalb von 6 Wochen müssen Käufer und Verkäufer dann der Waffenbehörde des Käufers den Kauf melden (Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffe, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung) damit sie ins ZWR eingetragen werden kann. § 28 WaffG hat alle Details.
Wo steht hier dann die 4 Wochen Abkühlphase...?
:lol:

ähm...kauf da bitte die gebrauchte Waffe BEVOR das neue Gesetz in Kraft tritt und mach dir die Übergabe usw. mit dem Verkäufer aus.

Kleiner Tip am Rande - die "neue" Abkühlphase von 4 Wochen betrifft das "neue" Gesetz was noch nicht in Kraft getreten ist weshalb du auch jetzt eine Waffe nach altem Recht kaufen solltest....

Hammas jetzt?

Anbei das "noch" geltende Gesetz - guckst du

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 09:44
von Steppenwolf
AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 09:40

Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.
Hast du dir diese Antwort durchgelesen die dir gegeben wurde? :think:
gewo hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 15:07
AndyA hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 15:04
SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 14:52 In Zukunft gilt die Wartefrist für jeden „Ersterwerb“ (pro Kategorie). Wenn alle Waffen einer Kategorie verkauft wurden, gilt das beim nächsten Kauf wieder als Ersterwerb. Mann muss also schon eine gleiche Waffe besitzen, um nicht auf weitere Waffen jeweils 4 Wochen warten zu müssen.
Ich habe WBK, aber derzeit keine Waffen. Eine (neue-erste) Kat-B Pistole zu kaufen muß ich auch 4 Wochen abwarten, oder was?
solang die durchführungsverordnung ned herussen ist, und das wird wohl viele wochen oder monate dauern, muss man davon ausgehen dass das so zu verstehen ist.
Solange die Verordnung, respektive das neue Gesetz noch nicht verschriftlicht wurde mit all den Änderungen und noch nicht in Kraftgetreten ist, ist es weiterhin im Konjunktiv zu betrachten was sein wird.

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 09:50
von SectionThree
AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 09:40 Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.
So wie es aktuell aussieht, wird es reine Privat-zu-Privat-Verkäufe nicht mehr geben. Du brauchst also in jedem Fall einen Büchsenmacher, der dann auch für die Einhaltung der 4-Wochen-Frist verantwortlich ist, wenn du nicht schon eine Waffe derselben Kategorie besitzt.

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 13:02
von Wulpe
AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 09:40
Ja, das verstehe ich alles. Ich möchte wissen, wie das mit dem neuen Gesetz gehen würde.
Privat zu privat ohne Dritten?

Gar nicht.

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 13:38
von titan
Die Abkühlphase ist sowieso Schwachsinn. Wenn man privat aus dem Ausland importiert, gibt es gar keine Abkühlphase. So viel dazu..

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:13
von moretti
SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 22:18
moretti hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 21:53 Wer nur eine Kat B besitzt und beim Neukauf einer neuen Waffe seine 1 in Besitz befindliche Waffe in Zahlung gibt, muss 4 Wochen warten? Weil eigentlich ist das ein "ich gebe dir meine alte und du gibst mir dafür eine neue preisreduziert" Geschäft.
Ein Austausch wird wohl, allen Legaldefinitionen zum Trotz, kein „Neuerwerb“ sein können. Die Hingabe der alten und Erwerb der neuen Waffe erfolgen somit logisch zum selben Zeitpunkt.
Es ist ja kein Austausch. Ich erhalte eine preislich reduzierte Waffe, weil ich meine (einzige) Waffe vorher dem Waffenhändler überlasse.
Die Besitzreihenfolge ist somit ja klar. Sollte es dafür Ausnahmen geben, muss das ins WaffG.

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:22
von bino71
titan hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:38 Die Abkühlphase ist sowieso Schwachsinn. Wenn man privat aus dem Ausland importiert, gibt es gar keine Abkühlphase. So viel dazu..
Wird aber in Zukunft nicht funktionieren, da auch da der Händler immer dazwischen sitzen wird.

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:52
von SectionThree
moretti hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 14:13 Ich erhalte eine preislich reduzierte Waffe, weil ich meine (einzige) Waffe vorher dem Waffenhändler überlasse.
Die Besitzreihenfolge ist somit ja klar.
Dann könnte aber jemand argumentieren, dass du für eine logische Sekunde keine Waffe besitzt. Und dann greift Abs. 2:
Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.
Man wird also die Waffe nicht löschen dürfen, bevor man die neue einträgt. Ist aber kein Problem, weil man ja eh zwei Plätze hat. Und wenn der andere bereits belegt ist, dann ist es so oder so kein Ersterwerb …

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 14:56
von titan
bino71 hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 14:22
titan hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:38 Die Abkühlphase ist sowieso Schwachsinn. Wenn man privat aus dem Ausland importiert, gibt es gar keine Abkühlphase. So viel dazu..
Wird aber in Zukunft nicht funktionieren, da auch da der Händler immer dazwischen sitzen wird.
Das stimmt halt leider nicht. Ich spreche nicht von einem Import über einen Händler sondern einer eigenen Einfuhr aus einem Drittland, oder aus einem EU Land via EU Importformular. Hier wird die Waffe selbst mitgebracht und lediglich bei der Behörde direkt gemeldet oder beim Händler. Das unterscheidet sich genau gar nicht von dem, was ein Händler macht.

Re: Abkühlphase - Neu

Verfasst: Mi 1. Okt 2025, 15:30
von Promo
moretti hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 21:53 Wer nur eine Kat B besitzt und beim Neukauf einer neuen Waffe seine 1 in Besitz befindliche Waffe in Zahlung gibt, muss 4 Wochen warten? Weil eigentlich ist das ein "ich gebe dir meine alte und du gibst mir dafür eine neue preisreduziert" Geschäft.
Das kann allenfalls für diejenigen Personen problematisch sein, die WBK/WP für lediglich eine einzige Waffe der Kat.B haben. In allen anderen Fällen wird halt dann vom Gewerbetreibenden zuerst die neu gekaufte Waffe gemeldet, bevor die "eingetauschte" Waffe angekauft wird. Wenn jemand für 2 Kat.B WBK/WP hat, dann ist entweder sowieso der zweite Platz belegt (dann macht die Reihenfolge auch keinen Unterschied), und wenn nicht, dann wie im Satz zuvor geschrieben verfahren.

Spannender finde ich die Frage, wenn jemand die Waffen erbt, der vielleicht schon eine leere WBK hat (oder extra dafür beantragt). Zählt dann die Abwicklung der Verlassenschaft bereits zur Abkühlphase dazu? ;) (und nicht Thema des Threads, aber brauche ich dann dazu auch einen Händler, oder meldet im Falle einer Verlassenschaft Kat.B weiterhin die Behörde um?).