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Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 09:43
von SectionThree
Promo hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 16:46 Wenn du das "dünne Eis" bei den Mitbewohnern siehst, dann gilt das aber ebenso bei den Ehepartnern, da zunächst das Urteil hinsichtlich Mitbewohner war (22. April 1981), und dann ein paar Tage später (29. April 1981) hinsichtlich Ehepartner.
Nein. Das dünne Eis besteht eher darin, dass es seit etlichen Jahren keine Judikatur mehr dazu gibt, und sich die politische Großwetterlage diesbezüglich gewendet hat. So wie es de facto keine Waffenpässe für Normalsterbliche mehr gibt, bin ich auch nicht überzeugt, dass der VwGH seine Meinung hinsichtlich „Überspitztheit“ heute noch genauso sieht. Die Anforderungen an die Verwahrung sind insgesamt strenger geworden und wurden und werden laufend ausgeweitet.
Jeder kann machen wie er will …
Ja.
… mehr als dass ich auf Urteile und den Runderlass hinweise die alle kohärent sind, geht halt nicht.
Natürlich ginge mehr: Jeder verwahrt seine Waffen getrennt.
Etwas Gegenteiliges zu behaupten ist jedenfalls nichts anderes als gelogen
Diesen Vorwurf („Lüge“) muss ich mir jedenfalls in aller Form verbitten.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 11:43
von Admin
SectionThree hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 09:43 ....
Natürlich ginge mehr: Jeder verwahrt seine Waffen getrennt.
....
mehr geht immer.

man könnte zum beispiel waffen zwingend nur mehr ungeladen verwahren dürfen
man könnte zum beispiel zwingend tresore gem. wertschutzstandard ab der ersten waffe verwenden
man könnte zum beispiel vorschreiben munition und waffe in zwei getrennten tresore aufzubewahren
man könnte zum beispiel vorschreiben das jeder nur mehr munition des kalibers haben darf die in seine waffe passen
man könnte zum beispiel generell nur mehr berufsjägern den besitz von waffen erlauben
usw

fakt ist:
es gibt eine fortgesetzte rechtsprechung dazu dass die gemeinsame Verwahrung von (zu mindest) Ehepaaren am gemeinsamen wohnsitz auch dann zulässig ist wenn die stückzahlgrenze Kat B dabei überschritten wird. Möglicherweise gilt es für andere nahe Mitbewohner auch.
wie alt ein urteil ist ist unbeachtlich so lange sich die gesetzeslage dazu nicht geändert hat

Hinweise:
die einsame "BMI"-Anordnung von 2023 depotwaffen immer dem bestand des besitzers zurechnen zu müssen und diese seitens des handels nicht mehr waffenrechtlich auf depot nehmen zu dürfen beruht auf einem - mutig umgedeuteten - Vwgh Urteil aus 1989

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 13:04
von Steppenwolf
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:37 Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG
Sorry aber ich bleib dabei dir zu raten keine gemeinsame Verwahrung anzustreben da sie bei dir nicht gemeldet oder sonst was ist.
Ausgenommen natürlich wie schon in der ersten Antwort von mir geschrieben.

Am ende triffst natürlich du die Entscheidung !

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 13:41
von AUG-andy
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:37 Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG
Und was spricht gegen einen Zweitwohnsitz?
Ist in 5 Minuten mit der ID-AUSTRIA erledigt mit dem Handy.
Warum machen sich manche Menschen das Leben selber so schwer? :think:

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 13:49
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 13:41
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:37 Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG
Und was spricht gegen einen Zweitwohnsitz?
Ist in 5 Minuten mit der ID-AUSTRIA erledigt mit dem Handy.
Warum machen sich manche Menschen das Leben selber so schwer? :think:
verlust der wohnbeihilfe zb
oder der mietzinsbeihilfe
im fall von AMS bezug einrechnung des "fremden" gehaltes ins "haushaltseinkommen"
evt zuständigkeit einer "anderen" gebietskrankenkasse im krankheitsfall
verlust von studiums stipendien
und
und
und

ein wohnsitz ist dort wo man lebensinteressen hat
ein hauptwohnsitz ist dort wo man den mittelpunkt seiner lebensinteressen hat
nichts davon muss man bei einem lebenspartner grad haben ...

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 13:57
von gewo
mr_gjet hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 14:43 Wenn sie bei dir wohnt dann muss sie auch innerhalb von 3 Tagen ihren Wohnsitz dort melden, alles andere wäre wohl eine Verwaltungsübertretung und kann teuer werden.
so ein unsinn!


laut EU recht:
meldung ab 3 monaten verpflichtend

laut AT recht - wobei nicht ganz klar ist ob AT ueberhaupt was regeln kann was im EU recht bereits geregelt ist:
bei neu-bezug einer entgeltlich überlassenen wohnung 3 tage verpflichtend

laut AT recht bezug nebenwohnsitz
meldung innerhalb von 4 wochen verpflichtend

laut AT recht zudem
keine meldung wenn jemand bis zu 2 monaten wo unentgeltlich wohnt
quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005799
MeldeG §2 Abs2 Z2

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Do 2. Okt 2025, 14:02
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 13:49
AUG-andy hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 13:41
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:37 Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG
Und was spricht gegen einen Zweitwohnsitz?
Ist in 5 Minuten mit der ID-AUSTRIA erledigt mit dem Handy.
Warum machen sich manche Menschen das Leben selber so schwer? :think:
verlust der wohnbeihilfe zb
oder der mietzinsbeihilfe
im fall von AMS bezug einrechnung des "fremden" gehaltes ins "haushaltseinkommen"
evt zuständigkeit einer "anderen" gebietskrankenkasse im krankheitsfall
verlust von studiums stipendien
und
und
und

ein wohnsitz ist dort wo man lebensinteressen hat
ein hauptwohnsitz ist dort wo man den mittelpunkt seiner lebensinteressen hat
nichts davon muss man bei einem lebenspartner grad haben ...
Ein Nebenwohnsitz ist da unerheblich.
Ich selbst habe in Wien meinen Hauptwohnsitz und 2 Nebenwohnsitze in NÖ.
Interessiert keinen der von dir genannten Vereine.