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Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Do 2. Okt 2025, 09:43
von SectionThree
Promo hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 16:46
Wenn du das "dünne Eis" bei den Mitbewohnern siehst, dann gilt das aber ebenso bei den Ehepartnern, da zunächst das Urteil hinsichtlich Mitbewohner war (22. April 1981), und dann ein paar Tage später (29. April 1981) hinsichtlich Ehepartner.
Nein. Das dünne Eis besteht eher darin, dass es seit etlichen Jahren keine Judikatur mehr dazu gibt, und sich die politische Großwetterlage diesbezüglich gewendet hat. So wie es
de facto keine Waffenpässe für Normalsterbliche mehr gibt, bin ich auch nicht überzeugt, dass der VwGH seine Meinung hinsichtlich „Überspitztheit“ heute noch genauso sieht. Die Anforderungen an die Verwahrung sind insgesamt strenger geworden und wurden und werden laufend ausgeweitet.
Jeder kann machen wie er will …
Ja.
… mehr als dass ich auf Urteile und den Runderlass hinweise die alle kohärent sind, geht halt nicht.
Natürlich ginge mehr: Jeder verwahrt seine Waffen getrennt.
Etwas Gegenteiliges zu behaupten ist jedenfalls nichts anderes als gelogen
Diesen Vorwurf („Lüge“) muss ich mir jedenfalls in aller Form verbitten.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Do 2. Okt 2025, 11:43
von Admin
SectionThree hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 09:43
....
Natürlich ginge mehr: Jeder verwahrt seine Waffen getrennt.
....
mehr geht immer.
man könnte zum beispiel waffen zwingend nur mehr ungeladen verwahren dürfen
man könnte zum beispiel zwingend tresore gem. wertschutzstandard ab der ersten waffe verwenden
man könnte zum beispiel vorschreiben munition und waffe in zwei getrennten tresore aufzubewahren
man könnte zum beispiel vorschreiben das jeder nur mehr munition des kalibers haben darf die in seine waffe passen
man könnte zum beispiel generell nur mehr berufsjägern den besitz von waffen erlauben
usw
fakt ist:
es gibt eine fortgesetzte rechtsprechung dazu dass die gemeinsame Verwahrung von (zu mindest) Ehepaaren am gemeinsamen wohnsitz auch dann zulässig ist wenn die stückzahlgrenze Kat B dabei überschritten wird. Möglicherweise gilt es für andere nahe Mitbewohner auch.
wie alt ein urteil ist ist unbeachtlich so lange sich die gesetzeslage dazu nicht geändert hat
Hinweise:
die einsame "BMI"-Anordnung von 2023 depotwaffen immer dem bestand des besitzers zurechnen zu müssen und diese seitens des handels nicht mehr waffenrechtlich auf depot nehmen zu dürfen beruht auf einem - mutig umgedeuteten - Vwgh Urteil aus 1989
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Do 2. Okt 2025, 13:04
von Steppenwolf
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:37
Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG
Sorry aber ich bleib dabei dir zu raten keine gemeinsame Verwahrung anzustreben da sie bei dir nicht gemeldet oder sonst was ist.
Ausgenommen natürlich wie schon in der ersten Antwort von mir geschrieben.
Am ende triffst natürlich du die Entscheidung !
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Do 2. Okt 2025, 13:41
von AUG-andy
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:37
Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG
Und was spricht gegen einen Zweitwohnsitz?
Ist in 5 Minuten mit der ID-AUSTRIA erledigt mit dem Handy.
Warum machen sich manche Menschen das Leben selber so schwer?

Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Do 2. Okt 2025, 13:49
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 13:41
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:37
Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG
Und was spricht gegen einen Zweitwohnsitz?
Ist in 5 Minuten mit der ID-AUSTRIA erledigt mit dem Handy.
Warum machen sich manche Menschen das Leben selber so schwer?
verlust der wohnbeihilfe zb
oder der mietzinsbeihilfe
im fall von AMS bezug einrechnung des "fremden" gehaltes ins "haushaltseinkommen"
evt zuständigkeit einer "anderen" gebietskrankenkasse im krankheitsfall
verlust von studiums stipendien
und
und
und
ein wohnsitz ist dort wo man lebensinteressen hat
ein hauptwohnsitz ist dort wo man den mittelpunkt seiner lebensinteressen hat
nichts davon muss man bei einem lebenspartner grad haben ...
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Do 2. Okt 2025, 13:57
von gewo
mr_gjet hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 14:43
Wenn sie bei dir wohnt dann muss sie auch innerhalb von 3 Tagen ihren Wohnsitz dort melden, alles andere wäre wohl eine Verwaltungsübertretung und kann teuer werden.
so ein unsinn!
laut EU recht:
meldung ab 3 monaten verpflichtend
laut AT recht - wobei nicht ganz klar ist ob AT ueberhaupt was regeln kann was im EU recht bereits geregelt ist:
bei neu-bezug einer entgeltlich überlassenen wohnung 3 tage verpflichtend
laut AT recht bezug nebenwohnsitz
meldung innerhalb von 4 wochen verpflichtend
laut AT recht zudem
keine meldung wenn jemand bis zu 2 monaten wo unentgeltlich wohnt
quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005799
MeldeG §2 Abs2 Z2
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Do 2. Okt 2025, 14:02
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 13:49
AUG-andy hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 13:41
wieselfried hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 13:37
Hi,
meine Freundin hat die WBK erworben. Wenn sie sich eine Waffe kauft, kann diese bei mir im Safe verwahrt werden?
Ihr Hauptwohnsitz ist wo anders. Als Zweitwohnsitz ist sie auch nicht bei mir gemeldet.
LG
Und was spricht gegen einen Zweitwohnsitz?
Ist in 5 Minuten mit der ID-AUSTRIA erledigt mit dem Handy.
Warum machen sich manche Menschen das Leben selber so schwer?
verlust der wohnbeihilfe zb
oder der mietzinsbeihilfe
im fall von AMS bezug einrechnung des "fremden" gehaltes ins "haushaltseinkommen"
evt zuständigkeit einer "anderen" gebietskrankenkasse im krankheitsfall
verlust von studiums stipendien
und
und
und
ein wohnsitz ist dort wo man lebensinteressen hat
ein hauptwohnsitz ist dort wo man den mittelpunkt seiner lebensinteressen hat
nichts davon muss man bei einem lebenspartner grad haben ...
Ein Nebenwohnsitz ist da unerheblich.
Ich selbst habe in Wien meinen Hauptwohnsitz und 2 Nebenwohnsitze in NÖ.
Interessiert keinen der von dir genannten Vereine.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Fr 3. Okt 2025, 07:29
von SectionThree
Admin hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 11:43
man könnte zum beispiel waffen zwingend nur mehr ungeladen verwahren dürfen
man könnte zum beispiel zwingend tresore gem. wertschutzstandard ab der ersten waffe verwenden
man könnte zum beispiel vorschreiben munition und waffe in zwei getrennten tresore aufzubewahren
man könnte zum beispiel vorschreiben das jeder nur mehr munition des kalibers haben darf die in seine waffe passen
man könnte zum beispiel generell nur mehr berufsjägern den besitz von waffen erlauben
Ja, aber dafür bräuchte man eine Änderung des Gesetzes oder zumindest einer Verordnung. Wohingegen die aktuelle Rechtslage sehr wohl verlangt, dass die Waffe in zumutbarer Weise vor „unberechtigtem Zugriff“ geschützt wird. Dass dabei bei Ehegatten (gesichert) und anderen Mitbewohnern (vermutlich; jeweils natürlich mit WBK) „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen sein sollen – geschenkt. (Außer, natürlich, es lägen „besondere Umstände vor, die eine missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen nicht ausschließen (!)“.)
wie alt ein urteil ist ist unbeachtlich so lange sich die gesetzeslage dazu nicht geändert hat
Aber die Rechtslage
hat sich seit damals massiv geändert, gekennzeichnet von unzähligen Verschärfungen und abnehmender gesellschaftlicher Akzeptanz. Wie auch immer: Ich verwahre meine Waffe so, dass niemand sonst darauf Zugriff hat, auch wenn das vielleicht (wahrscheinlich) nicht notwendig wäre.
PS: Unter einem nehme ich – nur leicht konsterniert – zur Kenntnis, dass
ehrenrührige Behauptungen wie jene von @Promo hier offenbar unwidersprochen getätigt werden dürfen. Eine abweichende (Rechts-) Meinung sanktionslos als „Lüge“ zu bezeichnen geht mir persönlich jedenfalls einen Schritt zu weit.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Fr 3. Okt 2025, 08:10
von titan
Man kann auch wirklich übertreiben.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Fr 3. Okt 2025, 09:34
von AUG-andy
titan hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 08:10
Man kann auch wirklich übertreiben.
Richtig
Promo hat hier sicherlich mehr Ahnung von der Materie als die restlichen User zusammen.
Wir sind hier schließlich kein " MIMOSENZUCHTVEREIN " .
(Der Begriff Mimose wird metaphorisch für einen sehr empfindlichen und übersensiblen Menschen verwendet)
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Fr 3. Okt 2025, 10:58
von Steppenwolf
AUG-andy hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 09:34
titan hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 08:10
Man kann auch wirklich übertreiben.
Richtig
Promo hat hier sicherlich mehr Ahnung von der Materie als die restlichen User zusammen.
Wir sind hier schließlich kein " MIMOSENZUCHTVEREIN " .
(Der Begriff Mimose wird metaphorisch für einen sehr empfindlichen und übersensiblen Menschen verwendet)
Sagte der Blinde als er die Farbe wählt ....
es haben beide recht
Der eine bezieht sich auf Mitbewohner, Ehepartner und Familienmitglieder im selben lebenden und gemeldeten Haushalt.
Der andere bezieht sich auf den Umstandt, dass die besagte Person, - um die es in diesem Thread geht und auf die der Umstand beantwortet wurde

- nicht im selben Haushalt lebt oder gemeldet ist.
Daher immer wichtig- wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Fr 3. Okt 2025, 15:39
von Joewood
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 10:58
es haben beide recht
Der eine bezieht sich auf Mitbewohner, Ehepartner und Familienmitglieder im selben lebenden und gemeldeten Haushalt.
Der andere bezieht sich auf den Umstandt, dass die besagte Person, - um die es in diesem Thread geht und auf die der Umstand beantwortet wurde

- nicht im selben Haushalt lebt oder gemeldet ist.
Daher immer wichtig- wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Sehe ich genau so. Gemeldete Lebenspartner sowie Eheleute: überhaupt kein Problem
Für jemand der gesetzlich nicht mit der 2. Person verbunden ist (aka: Ehe, eingetragene Partnerschaft oder zumindest hauptwohnsitzgemeldet), halte ich die Sache tatsächlich für etwas fragwürdig - gibt es da irgendwelche Urteile???
Wobei sich die Frage stellt: weiß der Beamte bei der Überprüfung überhaupt, dass die andere Person dort nicht gemeldet ist? Auf dieses potentielle Unwissen kann man natürlich bauen. Ob es clever ist, sei dahingestellt.
Wenn die Waffe schon beim Lebensgefährten gelagert sein soll - trotz anderslautendem Haupwohnsitz - dann würde ich die 50€ in eine Baumarkt Brotschachtel investieren und dort drinnen lagern. Ob man den Code des jeweils anderen weiß, kann ja keiner überprüfen...
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Fr 3. Okt 2025, 23:04
von gewo
Joewood hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 15:39
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 10:58
es haben beide recht
Der eine bezieht sich auf Mitbewohner, Ehepartner und Familienmitglieder im selben lebenden und gemeldeten Haushalt.
Der andere bezieht sich auf den Umstandt, dass die besagte Person, - um die es in diesem Thread geht und auf die der Umstand beantwortet wurde

- nicht im selben Haushalt lebt oder gemeldet ist.
Daher immer wichtig- wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Sehe ich genau so. Gemeldete Lebenspartner sowie Eheleute: überhaupt kein Problem
Für jemand der gesetzlich nicht mit der 2. Person verbunden ist (aka: Ehe, eingetragene Partnerschaft oder zumindest hauptwohnsitzgemeldet), halte ich die Sache tatsächlich für etwas fragwürdig - gibt es da irgendwelche Urteile???
Wobei sich die Frage stellt: weiß der Beamte bei der Überprüfung überhaupt, dass die andere Person dort nicht gemeldet ist? Auf dieses potentielle Unwissen kann man natürlich bauen. Ob es clever ist, sei dahingestellt.
Wenn die Waffe schon beim Lebensgefährten gelagert sein soll - trotz anderslautendem Haupwohnsitz - dann würde ich die 50€ in eine Baumarkt Brotschachtel investieren und dort drinnen lagern. Ob man den Code des jeweils anderen weiß, kann ja keiner überprüfen...
Wer am wohnort polizeilich gemeldet ist steht mit auf der liste für die überprüfung.
Warum auch immer
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Fr 3. Okt 2025, 23:49
von edi
Wenn in Österreich jemand eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer bezieht muss sich spätestens nach drei Tagen anmelden. Egal welches Alter oder ob Verwandtschaft zum Wohnungsgeber besteht. Ansonsten strafbar gemäß Meldegestz !! Da gibt's kein EU Recht wo sich jemand 3 Monate als U-Boot versenken kann.
Re: Verwahrung Wohnsitz
Verfasst: Sa 4. Okt 2025, 11:37
von gewo
edi hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 23:49
Wenn in Österreich jemand eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer bezieht muss sich spätestens nach drei Tagen anmelden. Egal welches Alter oder ob Verwandtschaft zum Wohnungsgeber besteht. Ansonsten strafbar gemäß Meldegestz !! Da gibt's kein EU Recht wo sich jemand 3 Monate als U-Boot versenken kann.
Ich hab dir die gesetzestexte einkopiert.
Das sollte wohl reichen