Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
§7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Also wenn Du hier im Suche/Biete Bereich eine Gratis-Waffe einstellst, ist diese ziemlich sicher schnell weg. Mein BüMa hat mir damals einen Camp Carbine zur WBK geschenkt, den damals keiner haben wollte. Erste Kat. B und was soll ich sagen ... ich hab mich einfach darüber gefreut, auch wenn ich sie nicht wirklich benötigte. Sobald ich dann mehr Geld zur Verfügung hatte, habe ich das gute Stück weitergegeben.
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Absolut richtig! An Raubritter verschenkt man nichts.Poirot hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 17:38 Bevor ich dem Staat was schenke, würde ich es einem Büchsenmacher schenken.
Mit etwas Glück macht er damit noch ein paar € und der (versteuerte) Rest wird bestimmt sinnvoller genutzt.
Außerdem gibt´s immer wieder WBK-Besitzer die noch eine Platz freihabe u. ev. gerne basteln u. die froh sind ein solches Objekt zu erhalten.
Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")
Unsere Vorfahren waren da übrigens nicht so zimperlich und konnten so manche Steuer abwenden:
https://schilcherblick.at/ueber-uns
