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Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")

Verfasst: Mi 26. Nov 2025, 19:27
von rhodium
Also wenn Du hier im Suche/Biete Bereich eine Gratis-Waffe einstellst, ist diese ziemlich sicher schnell weg. Mein BüMa hat mir damals einen Camp Carbine zur WBK geschenkt, den damals keiner haben wollte. Erste Kat. B und was soll ich sagen ... ich hab mich einfach darüber gefreut, auch wenn ich sie nicht wirklich benötigte. Sobald ich dann mehr Geld zur Verfügung hatte, habe ich das gute Stück weitergegeben.

Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")

Verfasst: Mi 26. Nov 2025, 19:42
von FdH22
Poirot hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 17:38 Bevor ich dem Staat was schenke, würde ich es einem Büchsenmacher schenken.
Mit etwas Glück macht er damit noch ein paar € und der (versteuerte) Rest wird bestimmt sinnvoller genutzt.
Absolut richtig! An Raubritter verschenkt man nichts.

Außerdem gibt´s immer wieder WBK-Besitzer die noch eine Platz freihabe u. ev. gerne basteln u. die froh sind ein solches Objekt zu erhalten. ;)

Re: §7 Abs. 1 2. WaffV (Waffe dem Staat "schenken")

Verfasst: Mi 26. Nov 2025, 20:01
von Poirot
FdH22 hat geschrieben: Mi 26. Nov 2025, 19:42 Absolut richtig! An Raubritter verschenkt man nichts.
Unsere Vorfahren waren da übrigens nicht so zimperlich und konnten so manche Steuer abwenden:
https://schilcherblick.at/ueber-uns