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Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 08:18
von FjF
Es gab auch tatsächlich eine Umstellung.
Ich habe nochmal überall nachtelefoniert.Erst wird bei der zuständigen Bezirkshauptmanschaft intern ermittelt ob man zuverlässig ist. Erst nach dem OK geht es zum Psychologen.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 11:21
von gewo
FjF hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 08:18
Es gab auch tatsächlich eine Umstellung.
Ich habe nochmal überall nachtelefoniert.Erst wird bei der zuständigen Bezirkshauptmanschaft intern ermittelt ob man zuverlässig ist. Erst nach dem OK geht es zum Psychologen.
Der Begriff "intern" ist irreführend.
Was genau abgefragt wird weiss ich bis heute nicht.
Jedenfalls dabei sind aber
- Krankenanstalten betreffend stationaerer Aufenthalte
- Österr. Gesundheitskasse betreffend bezogener Medikamente und konsultierer Ärzte
- Bundesheer wegen der Ergebnisse bei der Stellungskommission
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 11:44
von GoodReason
gewo hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:21
FjF hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 08:18
Es gab auch tatsächlich eine Umstellung.
Ich habe nochmal überall nachtelefoniert.Erst wird bei der zuständigen Bezirkshauptmanschaft intern ermittelt ob man zuverlässig ist. Erst nach dem OK geht es zum Psychologen.
Der Begriff "intern" ist irreführend.
Was genau abgefragt wird weiss ich bis heute nicht.
Jedenfalls dabei sind aber
- Krankenanstalten betreffend stationaerer Aufenthalte
- Österr. Gesundheitskasse betreffend bezogener Medikamente und konsultierer Ärzte
- Bundesheer wegen der Ergebnisse bei der Stellungskommission
Dh, der Sachbearbeiter auf der BH bekommt Einsicht in die komplette persönliche Krankenakte? Datenschutz, quo vadis! Wäre ja auch interessant zu wissen, wer dann die eingenommen Medikamente beurteilt? Ich hoffe nicht, der Sachbearbeiter.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 11:48
von FjF
Ich arbeite im Gesundheitswesen.Zwar in der Schweiz, jedoch kann ich fast mit 100prozentiger Sicherheit sagen das dies nicht der Fall ist.Es muss schon eine Eigen-und/ oder Fremdgefährdung einer Person ausgehen um Einsicht in streng Vertrauliche Krankenakten zu erhalten
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 11:53
von gewo
GoodReason hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:44
gewo hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:21
FjF hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 08:18
Es gab auch tatsächlich eine Umstellung.
Ich habe nochmal überall nachtelefoniert.Erst wird bei der zuständigen Bezirkshauptmanschaft intern ermittelt ob man zuverlässig ist. Erst nach dem OK geht es zum Psychologen.
Der Begriff "intern" ist irreführend.
Was genau abgefragt wird weiss ich bis heute nicht.
Jedenfalls dabei sind aber
- Krankenanstalten betreffend stationaerer Aufenthalte
- Österr. Gesundheitskasse betreffend bezogener Medikamente und konsultierer Ärzte
- Bundesheer wegen der Ergebnisse bei der Stellungskommission
Dh, der Sachbearbeiter auf der BH bekommt Einsicht in die komplette persönliche Krankenakte? Datenschutz, quo vadis! Wäre ja auch interessant zu wissen, wer dann die eingenommen Medikamente beurteilt? Ich hoffe nicht, der Sachbearbeiter.
Naja, die Befunde von der Knieoperation von vor 20 jahren wird er weder anfragen noch bekommen.
Es geht um Befunde oder Medizin welche mit psychologischen Dingen zu tun haben.
Zb Bezug von Anti Depressiva oder ähnlichem.
Mir ist zwischenzeitlich ein Fall bekannt in dem einem Antragsteller seitens der Waffenbehörde sein damaliger Befund bzw die Diagnose genannt wurde.
Es geht also ueber eine reine Liste von Medikamenten hinaus offenbar.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 11:55
von gewo
FjF hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:48
Ich arbeite im Gesundheitswesen.Zwar in der Schweiz, jedoch kann ich fast mit 100prozentiger Sicherheit sagen das dies nicht der Fall ist.Es muss schon eine Eigen-und/ oder Fremdgefährdung einer Person ausgehen um Einsicht in streng Vertrauliche Krankenakten zu erhalten
Unser Waffengesetz wurde geändert.
Der Antragsteller muss jetzt unterschreiben dass die Behörde in alles Ensicht nehmen und alles intern weiter geben darf.
Wenn er das ned unterschreibt bekommt er keine WBK.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 12:33
von GoodReason
Ich wäre mir nicht sicher, ob dieses Gesetz bei einer etwaigen Klage vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 13:11
von gewo
GoodReason hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 12:33
Ich wäre mir nicht sicher, ob dieses Gesetz bei einer etwaigen Klage vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde.
Welche Bestimmung der österr. Bundesverfassung vermutest Du verletzt?
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 13:19
von moretti
gewo hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:55
FjF hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:48
Ich arbeite im Gesundheitswesen.Zwar in der Schweiz, jedoch kann ich fast mit 100prozentiger Sicherheit sagen das dies nicht der Fall ist.Es muss schon eine Eigen-und/ oder Fremdgefährdung einer Person ausgehen um Einsicht in streng Vertrauliche Krankenakten zu erhalten
Unser Waffengesetz wurde geändert.
Der Antragsteller muss jetzt unterschreiben dass die Behörde in alles Ensicht nehmen und alles intern weiter geben darf.
Wenn er das ned unterschreibt bekommt er keine WBK.
Heißt bei allen "Alt"- WBK Besitzern können /dürfen sie nicht gucken?
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 13:40
von GoodReason
gewo hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 13:11
GoodReason hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 12:33
Ich wäre mir nicht sicher, ob dieses Gesetz bei einer etwaigen Klage vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde.
Welche Bestimmung der österr. Bundesverfassung vermutest Du verletzt?
Artikel 8 der EMRK - "Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens". Die EMRK hat in Österreich Verfassungsrang. Sinngemäß könnte man auch beim Artikel 1 Datenschutzgesetz einhaken. Das Argument "im öffentlichen Interesse" ist mir bekannt. Die Frage ist, wie weit geht das öffentliche Interesse?
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 17:16
von SectionThree
gewo hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 13:11
Welche Bestimmung der österr. Bundesverfassung vermutest Du verletzt?
Art. 1 Datenschutzgesetz, immerhin ein Grundrecht (und das einzige mit unmittelbarer Drittwirkung!) ist zumindest berührt. Ob die dort aufgestellten Forderungen und Schutzmaßnahmen durch das WaffG verfassungskonform umgesetzt wurden, wird man erst sehen. Ich gehe fix davon aus, dass sich der VfGH mit der gesamten Problematik noch zu befassen haben wird.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 17:32
von balahu
SectionThree hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 17:16
Ich gehe fix davon aus, dass sich der VfGH mit der gesamten Problematik noch zu befassen haben wird.
Angeblich haben sich sowohl der Schützenbund als auch die Kammervertretung (zb durch Unterstützung eines Musterprozesses) darauf verständigt keinerlei Massnahmen zu setzen.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 18:19
von SectionThree
Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass zB ein Rechtsanwalt, den es persönlich betrifft, in näherer Zukunft ein Gesetzprüfungsverfahren triggern wird. Das Gesetz wird sicher nicht auf Dauer unangefochten bleiben.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 18:34
von Steyrer
gewo hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:55
FjF hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:48
Ich arbeite im Gesundheitswesen.Zwar in der Schweiz, jedoch kann ich fast mit 100prozentiger Sicherheit sagen das dies nicht der Fall ist.Es muss schon eine Eigen-und/ oder Fremdgefährdung einer Person ausgehen um Einsicht in streng Vertrauliche Krankenakten zu erhalten
Unser Waffengesetz wurde geändert.
Der Antragsteller muss jetzt unterschreiben dass die Behörde in alles Ensicht nehmen und alles intern weiter geben darf.
Wenn er das ned unterschreibt bekommt er keine WBK.
Ich bin schaaßaugat.
Wo steht im Gesetz, dass ich so etwas unterschreiben müsste?
Paragr 58 Abs 38 besagt, dass NICHT Taugliche die Daten der Stellungs-Untersuchung beibringen müssen. Ausdrücklich ausgenommen sind Taugliche und Leute die den Wehrdienst abgeleistet haben oder nicht wehrpflichtig sind
Der Paragr 56a Abs.5 ist noch nicht in Kraft.
Re: WBK Feldkirch
Verfasst: Mi 28. Jan 2026, 18:39
von Steyrer
gewo hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:53
GoodReason hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:44
gewo hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 11:21
FjF hat geschrieben: Mi 28. Jan 2026, 08:18
Es gab auch tatsächlich eine Umstellung.
Ich habe nochmal überall nachtelefoniert.Erst wird bei der zuständigen Bezirkshauptmanschaft intern ermittelt ob man zuverlässig ist. Erst nach dem OK geht es zum Psychologen.
Der Begriff "intern" ist irreführend.
Was genau abgefragt wird weiss ich bis heute nicht.
Jedenfalls dabei sind aber
- Krankenanstalten betreffend stationaerer Aufenthalte
- Österr. Gesundheitskasse betreffend bezogener Medikamente und konsultierer Ärzte
- Bundesheer wegen der Ergebnisse bei der Stellungskommission
Dh, der Sachbearbeiter auf der BH bekommt Einsicht in die komplette persönliche Krankenakte? Datenschutz, quo vadis! Wäre ja auch interessant zu wissen, wer dann die eingenommen Medikamente beurteilt? Ich hoffe nicht, der Sachbearbeiter.
Naja, die Befunde von der Knieoperation von vor 20 jahren wird er weder anfragen noch bekommen.
Es geht um Befunde oder Medizin welche mit psychologischen Dingen zu tun haben.
Zb Bezug von Anti Depressiva oder ähnlichem.
Mir ist zwischenzeitlich ein Fall bekannt in dem einem Antragsteller seitens der Waffenbehörde sein damaliger Befund bzw die Diagnose genannt wurde.
Es geht also ueber eine reine Liste von Medikamenten hinaus offenbar.
Trauen sie sich eine DSGVO Anfrage über die gespeicherten Daten bei der Waffenbehörde?
Und bei der Behörde, von wo die Daten herkamen und an wen sie weitergegeben wurden?