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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AUG-andy
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Do 16. Apr 2026, 18:59

BergerIsDa hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 18:56 Wie sieht es dann eigentlich mit der WBK B aus?
Wenn ich meinen Antrag dafür am 27.4 stelle werde ich noch nach der "alten" Rechtslage eingestuft oder?

Anderes Beispiel..

Psychologisches Gutachen "alt" vor dem 28.4 machen, wird das dann nach dem 28.4 akzeptiert?
Gibt es eine Art Übergangsfrist/zeit?

Gibt ja Menschen die die Rechtslage nicht genau beobachten und da möglicherweise rein rutschen.

😉
Das wird dir deine zuständige Behörde schon mitteilen was Sache ist.
Einfach abwarten, und nicht permanent nachfragen.
Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
MfG
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Sidekix » Do 16. Apr 2026, 19:16

Folgende Eckpunkte sind hiervon umfasst und bilden den Abschluss der Gesetzesnovelle:

Verschärfung der psychologischen Eignungstestung durch ein verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne vorgelagerte Testverfahren in enger Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten sowie Fachverbänden.
Anhebung des Mindestalters für den Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen (Revolver, Pistolen) auf 25 Jahre sowie für Langwaffen auf 21 Jahre (Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und aus beruflichen Gründen).
Für den Besitz von Langwaffen wird zukünftig eine spezielle Form der Waffenbesitzkarte notwendig sein.
Erweiterte polizeiliche Kontrollbefugnisse im unmittelbaren Umkreis von Schulen und Kindergärten.
wie schaut das jetzt eigentlich mit den Zubehörnachmeldungen aus?
ab wann / bis wann ist zu melden?
(da kann man mal den Überblick verlieren....)
:think:
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Flying Dog
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Flying Dog » Do 16. Apr 2026, 19:19

Sidekix hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 19:16
wie schaut das jetzt eigentlich mit den Zubehörnachmeldungen aus?
ab wann / bis wann ist zu melden?
(da kann man mal den Überblick verlieren....)
:think:
Würde mich auch interessieren.

Das und die angebliche rückwirkende Gültigkeit für den Kauf von C Waffen. Steht das irgendwo dezidiert?
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.

(Nietzsche)

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von balahu » Do 16. Apr 2026, 19:49

Scout17 hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 16:22 Weil ja ab 28.04. nur mehr umgeschrieben werden darf, wenn beide beim Waffenhändler erscheinen.
Rechtsgrundlage für "beide beim Waffenhändler erscheinen" ?

Sako
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Sako » Do 16. Apr 2026, 19:51

Weiß jemand, ob es eine frühere Kundmachung der Novelle gibt, oder kommt die pünktlich am 27.04.2026, einen Tag vor in Kraft treten der Novelle?
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von FdH22 » Do 16. Apr 2026, 20:34

Sidekix hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 19:16
wie schaut das jetzt eigentlich mit den Zubehörnachmeldungen aus?
ab wann / bis wann ist zu melden?
(da kann man mal den Überblick verlieren....)
:think:
Mach dir nix draus, wir 2 sind sicher nicht die Einzigen welche den Überblick verloren haben :shock:

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Do 16. Apr 2026, 20:38

"Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind", ergänzte Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ).
MfG
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von FdH22 » Do 16. Apr 2026, 20:41

AUG-andy hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 20:38 "Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind", ergänzte Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ).
Wenn ich solche "Informationen" von solchen "Persönlichkeiten" vorgesetzt bekomme muss ich immer speiben gehen :(

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von mikonis » Do 16. Apr 2026, 21:13

Sidekix hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 19:16 wie schaut das jetzt eigentlich mit den Zubehörnachmeldungen aus?
ab wann / bis wann ist zu melden?
§56b (23) Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über die entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. ......
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Sidekix » Do 16. Apr 2026, 21:18

mikonis hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 21:13
Sidekix hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 19:16 wie schaut das jetzt eigentlich mit den Zubehörnachmeldungen aus?
ab wann / bis wann ist zu melden?
§56b (23) Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel, sowie über die entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen. ......
jupp, Danke, das mit einen Jahr Frist war mir schon klar :handgestures-thumbup:
aber weiss wer ab wann, sprich jetzt zum Inkrafttreten des 2. Akts ab 28.04.
oder gibts noch an 3. Akt in diesem Drama?

(ich und sicher viele andere auch denken bei dem ganzen nur noch :tipphead: :headslap: :lol: )
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Sidekix » Do 16. Apr 2026, 21:19

AUG-andy hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 20:38 "Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind", ergänzte Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ).

wieso denke ich da jetzt an unsere nördlichen Nachbarn
mit ihrer Idee, andersdenkenden den Waffenbesitz zu verbieten...
:think: :shhh:
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Sidekix » Do 16. Apr 2026, 21:19

FdH22 hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 20:34 Mach dir nix draus, wir 2 sind sicher nicht die Einzigen welche den Überblick verloren haben :shock:
:lol: :mrgreen:
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von DOUBLEACTION » Do 16. Apr 2026, 21:32

Sako hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 19:51 Weiß jemand, ob es eine frühere Kundmachung der Novelle gibt, oder kommt die pünktlich am 27.04.2026, einen Tag vor in Kraft treten der Novelle?
Den Text der Verordnung gibts seit Monaten.
Es war nur mehr das Datum des Inkrafttretens offen.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Sako » Do 16. Apr 2026, 21:39

DOUBLEACTION hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 21:32
Sako hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 19:51 Weiß jemand, ob es eine frühere Kundmachung der Novelle gibt, oder kommt die pünktlich am 27.04.2026, einen Tag vor in Kraft treten der Novelle?
Den Text der Verordnung gibts seit Monaten.
Es war nur mehr das Datum des Inkrafttretens offen.
Danke für die Info, habs bereits gefunden.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von plainwaviness » Fr 17. Apr 2026, 04:15

4. Begriff „Wesentliche Teile“ ausgeweitet
  • Neue Definition: Gehäuse, im speziellen Griffstücke sind immer wesentliche Teile
    Wechselsysteme zählen nun als zwei Teile (Lauf + Verschluss)
  • Registrierung bzw. Bewilligung erforderlich
* Rückerfassungspflicht innerhalb 1 Jahr
Quelle: https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... _28_april_

Was hat es denn mit der Rückerfassungspflicht für Wechselsysteme und wesentliche Bestandteile auf sich? Ich dachte, wer sich rechtzeitig, also vor dem 28.04.2026 ein Wechselsystem kauft, hat dieses für immer als nur ein Zubehörplatz eingetragen.

Gibt es keine Ausnahmeregelungen wie in der Vergangenheit? Ist die nur für Schützen, die über die Zubehörplätze kommen würden?

Muss man jetzt innerhalb einem Jahr jedes Wechselsystem auf zwei Zubehörteile ummelden? Falls ja, geht das beim Händler?

Wobei immerhin sind es nur zwei Teile (Lauf & Verschluss) für ein Wechselsystem, bei AR-15 Upper & Lower hatten manche ja größere Befürchtungen. Die Vertical Grips, die man bei einer AR-15 vorne montieren kann, werden ja hoffentlich nicht als Griffstück zählen?

Was ist übrigens mit „Registrierung bzw. Bewilligung erforderlich“ gemeint? Kann der Staat nun wesentliche Waffenbestandteile oder Wechselsysteme einfach nicht genehmigen?

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