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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Zumindest laut Presseaussendung des BMI von heute früh --> https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... -umsetzung
Es sind also nicht ganz zwei Wochen alte Rechtslage.
Es sind also nicht ganz zwei Wochen alte Rechtslage.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Archbishop Gumby
- .357 Magnum

- Beiträge: 58
- Registriert: Mi 11. Dez 2019, 11:50
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Für den Besitz von Langwaffen wird zukünftig eine spezielle Form der Waffenbesitzkarte notwendig sein.
Echt? Inwiefern unterscheidet sich die zukünftige Kat. C WBK von der "normalen" WBK?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Damit sollte dann auch der Wechsel für die Zuständigkeit der Überlassungen unter Privaten einhergehen, oder?
Sprich, ab dann ist ungeachtet eventueller Wartefristen in jedem Fall ein Gewerbetreibender zuständig?
Sprich, ab dann ist ungeachtet eventueller Wartefristen in jedem Fall ein Gewerbetreibender zuständig?
Tight pants - tight groupings
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Könnte mich jemand bitte aufklären, wie es aussieht mit dem Nachholen des psychologischen Tests mit Stichtag 01.06.2025?
Manchmal lese ich, dies gilt für die Beantragung der WBK nach diesem Datum, manchmal steht dies gilt für den Erhalt.
Ich habe die WBK Mai 2025 beantragt aber erst im August erhalten.
Habe zwei Mal meiner SB diesbezüglich ein Mail geschickt und wurde beide Male gekonnt ignoriert.
Manchmal lese ich, dies gilt für die Beantragung der WBK nach diesem Datum, manchmal steht dies gilt für den Erhalt.
Ich habe die WBK Mai 2025 beantragt aber erst im August erhalten.
Habe zwei Mal meiner SB diesbezüglich ein Mail geschickt und wurde beide Male gekonnt ignoriert.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
§ 58 Abs 30a WaffG es gilt die Antragstellung.Rusty hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 10:50 Könnte mich jemand bitte aufklären, wie es aussieht mit dem Nachholen des psychologischen Tests mit Stichtag 01.06.2025?
Manchmal lese ich, dies gilt für die Beantragung der WBK nach diesem Datum, manchmal steht dies gilt für den Erhalt.
Ich habe die WBK Mai 2025 beantragt aber erst im August erhalten.
Habe zwei Mal meiner SB diesbezüglich ein Mail geschickt und wurde beide Male gekonnt ignoriert.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Alles klar, danke!
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Servus,
Gelöscht
LG
Michael
Gelöscht
LG
Michael
Zuletzt geändert von MichaelN am Fr 17. Apr 2026, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Danke für die Info ...da kann man noch einkaufen 

Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Wie ist das eigentlich - wenn ich am 27.04. ein Gewehr Kategorie C PRIVAT kaufe, habe ich ja offiziell 6 Wochen zeit es über einen Händler in mein Zwr einzutragen.
Kann ich das Gewehr dann zb Mitte Mai beim Waffenhändler in mein Zwr eintragen lassen, ohne den Verkäufer mitzunehmen, da ich ja das Gewehr vor Inkrafttreten des 2. Teils gekauft habe oder?
Kann ich das Gewehr dann zb Mitte Mai beim Waffenhändler in mein Zwr eintragen lassen, ohne den Verkäufer mitzunehmen, da ich ja das Gewehr vor Inkrafttreten des 2. Teils gekauft habe oder?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Das Gewehr gehört da schon dir,.wozu sollst du den Verkäufer brauchen?
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Weil ja ab 28.04. nur mehr umgeschrieben werden darf, wenn beide beim Waffenhändler erscheinen.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Das ist schon klar, aber das kann ja nur für den Verkauf ab Stichtag gelten. Verkauf ab Stichtag, Meldung und Übergabe beim Händler.Verkauf vor Stichtag, wie bisher.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Würde ich auch so sehen.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Nur, ob das auch alle Waffenhändler wissen. Als ich mir letztens ein Gewehr der Kategorie privat gekauft habe, und ich es dann beim Waffenhändler eintragen wollte, war dieser ganz aus dem Häuschen und hat mir erzählt, dass er das gar nicht mehr darf ohne, dass auch der Verkäufer anwesend ist. Als ich es ihm dann probiert habe zu erklären hat er es mir trotzdem nicht geglaubt. Er hat aber trotzdem noch ausnahmsweise umgetragen. 
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BergerIsDa
- Beiträge: 2
- Registriert: So 22. Mär 2026, 20:31
- Wohnort: Trofaiach
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Wie sieht es dann eigentlich mit der WBK B aus?
Wenn ich meinen Antrag dafür am 27.4 stelle werde ich noch nach der "alten" Rechtslage eingestuft oder?
Anderes Beispiel..
Psychologisches Gutachen "alt" vor dem 28.4 machen, wird das dann nach dem 28.4 akzeptiert?
Gibt es eine Art Übergangsfrist/zeit?
Gibt ja Menschen die die Rechtslage nicht genau beobachten und da möglicherweise rein rutschen.

Wenn ich meinen Antrag dafür am 27.4 stelle werde ich noch nach der "alten" Rechtslage eingestuft oder?
Anderes Beispiel..
Psychologisches Gutachen "alt" vor dem 28.4 machen, wird das dann nach dem 28.4 akzeptiert?
Gibt es eine Art Übergangsfrist/zeit?
Gibt ja Menschen die die Rechtslage nicht genau beobachten und da möglicherweise rein rutschen.


