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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Promo
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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Promo » Do 16. Apr 2026, 09:08

Zumindest laut Presseaussendung des BMI von heute früh --> https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... -umsetzung

Es sind also nicht ganz zwei Wochen alte Rechtslage.
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Archbishop Gumby
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Archbishop Gumby » Do 16. Apr 2026, 09:59

Für den Besitz von Langwaffen wird zukünftig eine spezielle Form der Waffenbesitzkarte notwendig sein.

Echt? Inwiefern unterscheidet sich die zukünftige Kat. C WBK von der "normalen" WBK?

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Octopus
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Octopus » Do 16. Apr 2026, 10:25

Damit sollte dann auch der Wechsel für die Zuständigkeit der Überlassungen unter Privaten einhergehen, oder?
Sprich, ab dann ist ungeachtet eventueller Wartefristen in jedem Fall ein Gewerbetreibender zuständig?
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Rusty » Do 16. Apr 2026, 10:50

Könnte mich jemand bitte aufklären, wie es aussieht mit dem Nachholen des psychologischen Tests mit Stichtag 01.06.2025?
Manchmal lese ich, dies gilt für die Beantragung der WBK nach diesem Datum, manchmal steht dies gilt für den Erhalt.
Ich habe die WBK Mai 2025 beantragt aber erst im August erhalten.
Habe zwei Mal meiner SB diesbezüglich ein Mail geschickt und wurde beide Male gekonnt ignoriert.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von nils » Do 16. Apr 2026, 11:44

Rusty hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 10:50 Könnte mich jemand bitte aufklären, wie es aussieht mit dem Nachholen des psychologischen Tests mit Stichtag 01.06.2025?
Manchmal lese ich, dies gilt für die Beantragung der WBK nach diesem Datum, manchmal steht dies gilt für den Erhalt.
Ich habe die WBK Mai 2025 beantragt aber erst im August erhalten.
Habe zwei Mal meiner SB diesbezüglich ein Mail geschickt und wurde beide Male gekonnt ignoriert.
§ 58 Abs 30a WaffG es gilt die Antragstellung.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Rusty » Do 16. Apr 2026, 11:53

nils hat geschrieben: Do 16. Apr 2026, 11:44
§ 58 Abs 30a WaffG es gilt die Antragstellung.
Alles klar, danke!

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von MichaelN » Do 16. Apr 2026, 13:09

Servus,

Gelöscht

LG
Michael
Zuletzt geändert von MichaelN am Fr 17. Apr 2026, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von spareribs » Do 16. Apr 2026, 15:14

Danke für die Info ...da kann man noch einkaufen 😜😃
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Scout17 » Do 16. Apr 2026, 16:10

Wie ist das eigentlich - wenn ich am 27.04. ein Gewehr Kategorie C PRIVAT kaufe, habe ich ja offiziell 6 Wochen zeit es über einen Händler in mein Zwr einzutragen.
Kann ich das Gewehr dann zb Mitte Mai beim Waffenhändler in mein Zwr eintragen lassen, ohne den Verkäufer mitzunehmen, da ich ja das Gewehr vor Inkrafttreten des 2. Teils gekauft habe oder?

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Do 16. Apr 2026, 16:19

Das Gewehr gehört da schon dir,.wozu sollst du den Verkäufer brauchen?

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Scout17 » Do 16. Apr 2026, 16:22

Weil ja ab 28.04. nur mehr umgeschrieben werden darf, wenn beide beim Waffenhändler erscheinen.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von titan » Do 16. Apr 2026, 16:24

Das ist schon klar, aber das kann ja nur für den Verkauf ab Stichtag gelten. Verkauf ab Stichtag, Meldung und Übergabe beim Händler.Verkauf vor Stichtag, wie bisher.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Scout17 » Do 16. Apr 2026, 16:31

Würde ich auch so sehen.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Scout17 » Do 16. Apr 2026, 16:41

Nur, ob das auch alle Waffenhändler wissen. Als ich mir letztens ein Gewehr der Kategorie privat gekauft habe, und ich es dann beim Waffenhändler eintragen wollte, war dieser ganz aus dem Häuschen und hat mir erzählt, dass er das gar nicht mehr darf ohne, dass auch der Verkäufer anwesend ist. Als ich es ihm dann probiert habe zu erklären hat er es mir trotzdem nicht geglaubt. Er hat aber trotzdem noch ausnahmsweise umgetragen. 🙈

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von BergerIsDa » Do 16. Apr 2026, 18:56

Wie sieht es dann eigentlich mit der WBK B aus?
Wenn ich meinen Antrag dafür am 27.4 stelle werde ich noch nach der "alten" Rechtslage eingestuft oder?

Anderes Beispiel..

Psychologisches Gutachen "alt" vor dem 28.4 machen, wird das dann nach dem 28.4 akzeptiert?
Gibt es eine Art Übergangsfrist/zeit?

Gibt ja Menschen die die Rechtslage nicht genau beobachten und da möglicherweise rein rutschen.

😉

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