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Waffenverbot & Glock Griffstücke

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bino71
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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von bino71 » Mi 6. Mai 2026, 19:49

Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:42
bino71 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:40 Ist das Griffstück leer oder ist Abzug und Co eingebaut?

Falls das Griffstück leer ist, kannst behalten und brauchst es nicht melden.
Ist es"bestückt" alles ausbauen, in Mistkübel damit und die Griffstücke als Erinnerung behalten.
Sorry, dass ist nicht korrekt was du schreibst!

Der abzug ist weiterhin waffenrechtlich irrelevant … aber auch das leere griffstück bleibt relevant, weil die führung des Verschlusses fix eingebaut ist.

Es wird durch den Ausbau der paar Einzelteile nicht zu einer Griffhülle (im Fall eines Glock-Griffstückes)
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdf

Seite 20 ... soweit kann ich fast jedes Griffstück entkernen.
Seite 16 ... mit Abzug und Innenleben ist nicht frei.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mai 2026, 19:56

Bei seite 20 siehst du es doch … die führungen für den verschluss sind nicht teil diese griffhülle, sondern teil der abzugseinheit (es geht aber hier nicht um den abzug selbst, der ist frei … auch der abzug eines zb ar15 ist und bleibt frei) … in diesem fall stimmts, aber nicht bei einem glock griffstück

Deswegen nochmals: eines leeres glock-griffstück bleibt waffenrechtlich relevant
Zuletzt geändert von Glock1768 am Mi 6. Mai 2026, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Poirot » Mi 6. Mai 2026, 19:58

Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:56 Bei seite 20 siehst du es doch … die führungen für den verschluss sind nicht teil diese griffhülle … in diesem fall stimmts, aber nicht bei einem glock griffstück
Gerade wegen den Glock Griffstücken wurde der Affentanz ja gemacht.
Ein SIG P320 Griffstück dagegen, ohne Führungen, wäre dagegen frei.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Poirot » Mi 6. Mai 2026, 19:59

AS-Val hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:29 Danke für den sachlichen Hinweis! Was kann ich in dem Fall machen? Einfach bei der Waffenbehörde abgeben? Schließlich handelt es sich um Altbesitz und nicht um neues Zeug, das ich nach der Gesetzesänderung gekauft habe.
Oder bei einem Waffenhändler.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mai 2026, 20:01

Poirot hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:58
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:56 Bei seite 20 siehst du es doch … die führungen für den verschluss sind nicht teil diese griffhülle … in diesem fall stimmts, aber nicht bei einem glock griffstück
Gerade wegen den Glock Griffstücken wurde der Affentanz ja gemacht.
Ein SIG P320 Griffstück dagegen, ohne Führungen, wäre dagegen frei.
Aber, der treadstarter dürfte auch die griffhülle aufgrund des waffenverbotes nicht besitzen, ebenso auch einen gewöhnlichen abzug nicht … also, es würde trotzdem nichts ändern

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Poirot » Mi 6. Mai 2026, 20:08

Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 20:01 Aber, der treadstarter dürfte auch die griffhülle aufgrund des waffenverbotes nicht besitzen, ebenso auch einen gewöhnlichen abzug nicht … also, es würde trotzdem nichts ändern
Vor der Gesetzesänderung war ein Griffstück waffenrechtlich ein nichts.
100% sicher bin ich mir nicht aber nachdem es ein nichts war und damit auch keine Waffe kann es auch nicht von einem Waffenverbot erfasst werden.
Wobei diese Handhabe vom Staat villeicht auch etwas zahnlos ist schließlich kann jemand mit einem Waffenverbot ganz legal ein Auto lenken und damit Menschen töten - siehe aktueller Fall in Dresden. Villeicht sollte man beim Umfang der Waffenverbote deutlich nachbessern um die Gefahren einzuschränken.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mai 2026, 20:18

Bitte nicht … denn, überleg mal, wie schnell und wo überall heute schon waffenverbote ausgesprochen werden …

Ich habe eine 5 jahre lange scheidung hinter mir und jede sekunde war dieses damoklesschwert über mir, weil die ex alles andere als fair war und mir genug märchen unterstellt hat …

Nein, danke …

Unsere gesellschaft verliert immer mehr freiheit und die permanente überwachung wird immer mehr … rechtsstaatlichkeit sehe ich immer weniger, gefahren durch lügen, unterstellungen usw werden immer mehr

Gerade als waffenbesitzer und mann gibt es heute kein „du bist unschuldig bis die schuld bewiesen ist“ mehr, sondern eine pauschalverurteilung von anfang an

Gefahren kannst du nicht einschränken, das solltest du als waffenbesitzer eigentlich wissen … der verbrecher findet immer einen Weg um ans ziel zu kommen

Unsere freiheit basiert darauf, das eine freie gesellschaft auch ein gewisses risiko in kauf nimmt

„Wer für sicherheit die freiheit aufgibt, der wird am ende beides verlieren“ … wir sind am besten weg dort hin

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von AS-Val » Mi 6. Mai 2026, 20:44

Poirot hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 20:08
Glock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 20:01 Aber, der treadstarter dürfte auch die griffhülle aufgrund des waffenverbotes nicht besitzen, ebenso auch einen gewöhnlichen abzug nicht … also, es würde trotzdem nichts ändern
Vor der Gesetzesänderung war ein Griffstück waffenrechtlich ein nichts.
100% sicher bin ich mir nicht aber nachdem es ein nichts war und damit auch keine Waffe kann es auch nicht von einem Waffenverbot erfasst werden.
Wobei diese Handhabe vom Staat villeicht auch etwas zahnlos ist schließlich kann jemand mit einem Waffenverbot ganz legal ein Auto lenken und damit Menschen töten - siehe aktueller Fall in Dresden. Villeicht sollte man beim Umfang der Waffenverbote deutlich nachbessern um die Gefahren einzuschränken.
Was ich definitiv verstanden habe: Bei so etwas brauchst du keinen Sinn zu suchen, den gibt es nämlich nicht. Das Zeug, das ich damals von der Staatsanwaltschaft zurückbekommen habe, ist heute für mich verboten. Von der Gesetzesänderung habe ich erst vor Kurzem über die Medien erfahren. Man kann gerne nachschauen: Ich war zuletzt vor über 6 Jahren hier online… Wenn man ein Waffenverbot hat, ist Pulverdampf leider uninteressant. Und jetzt stehe ich ungewollt als "Straftäter" da, weil die Regierung massive Verschärfungen veranlasst hat, inklusive Verbot von GS.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von BR1 » Mi 6. Mai 2026, 20:52

Wäre es eine option die grüffstücke zu "deaktivieren"? Wenn die führungsschienen relevant sind, könnte man die abschneiden.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mai 2026, 20:52

Ja, einen Sinn wird man kaum bis gar nicht finden, da gebe ich dir recht …

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Glock1768 » Mi 6. Mai 2026, 20:53

BR1 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 20:52 Wäre es eine option die grüffstücke zu "deaktivieren"? Wenn die führungsschienen relevant sind, könnte man die abschneiden.
Eine offizielle deaktivierung ändert nichts an der einstufung, oder???

Und ein bearbeiten zuhause schon garnichts!!!

Abgesehen davon, dass diese teile gehärtet sind und du mit einer feile oder säge nicht weit kommen wirst …

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Poirot » Mi 6. Mai 2026, 21:10

AS-Val hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 20:44 Und jetzt stehe ich ungewollt als "Straftäter" da, weil die Regierung massive Verschärfungen veranlasst hat, inklusive Verbot von GS.
So ist es halt in einer Demokratie.
Gesetze ändern sich ständig. Was heute legal ist, kann morgen schon illegal sein. Und umgekehrt wie man bei der schleichenden Drogenlegalisierung sieht.
Man muss sich ständig an die aktuellen Trends anpassen oder man riskiert abgestraft zu werden.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von spareribs » Mi 6. Mai 2026, 21:58

Steinschleuder kaufen ...die fällt hoffentlich nicht unters Waffenverbot und mit der hast mehr Spass als mit 2 Griffstücken ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von Poirot » Do 7. Mai 2026, 00:01

spareribs hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 21:58 Steinschleuder kaufen ...die fällt hoffentlich nicht unters Waffenverbot und mit der hast mehr Spass als mit 2 Griffstücken ...
so viel ich recherchieren konnte sind Zwillen bei Waffenverbot auch ein no go.

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Re: Waffenverbot & Glock Griffstücke

Beitrag von rider650 » Do 7. Mai 2026, 06:24

AS-Val hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:29 ...
Danke für den sachlichen Hinweis! Was kann ich in dem Fall machen? Einfach bei der Waffenbehörde abgeben? Schließlich handelt es sich um Altbesitz und nicht um neues Zeug, das ich nach der Gesetzesänderung gekauft habe.
Erstens, nicht darüber im Internet schreiben wo es jeder lesen kann - leider zu spät.
Zweitens, sich des Besitzes entledigen so dass es niemand mitkriegt, insbesondere nicht die Waffenbehörde oder irgendeine andere Behörde oder staatliche Stelle.

Solche Frage wie deine tauchen hier ab und zu auf, und der erste Impuls vieler Leute scheint zu sein, mit dem Zeug zur Waffenbehörde oder zur Polizei zu rennen - bei Sachen, die man sehr einfach selber zerstören und entsorgen kann. Und ich frage mich, wieso. Bei Waffen ist es leider nicht so wie bei nicht gezahlten Steuern, dass alles 'wieder gut' wird, wenn ihr selber zur Behörde rennt.

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