https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... gesetz.pdfGlock1768 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:42Sorry, dass ist nicht korrekt was du schreibst!bino71 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 19:40 Ist das Griffstück leer oder ist Abzug und Co eingebaut?
Falls das Griffstück leer ist, kannst behalten und brauchst es nicht melden.
Ist es"bestückt" alles ausbauen, in Mistkübel damit und die Griffstücke als Erinnerung behalten.
Der abzug ist weiterhin waffenrechtlich irrelevant … aber auch das leere griffstück bleibt relevant, weil die führung des Verschlusses fix eingebaut ist.
Es wird durch den Ausbau der paar Einzelteile nicht zu einer Griffhülle (im Fall eines Glock-Griffstückes)
Seite 20 ... soweit kann ich fast jedes Griffstück entkernen.
Seite 16 ... mit Abzug und Innenleben ist nicht frei.


