Re: Griffstück ohne Kennzeichnung melden?
Verfasst: So 10. Mai 2026, 18:44
Kasperltheater das ganze ....danke Regierung...
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Wieso? Ich mein, wenn die Waffe nicht direkt vom Förderbandl gestohlen wurde, dann haben die Waffen ja schon seit jeher eine Serinnummer drauf. Wie viel willst denn noch kennzeichnen? Nur weil sie illegal im Umlauf ist, heißt das ja nicht, dass sie illegal produziert wurde...Poirot hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 11:51Einspruch. Gilt nur für die Legalwaffen die quasi nie bei Straftaten auftauchen.mikonis hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 08:41 Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein.
Nicht für die Millionen illegalen Waffen die z.B. zum morden verwendent werden.
[...]
Das ist Schwachsinn. Auf einer P.38 steht neben Hersteller (vercodiert, z.B. cyq für Spreewerk Berlin oder byf für Mauser Oberndorf a. Neckar) und Seriennummer auch das Herstellungsjahr drauf. Insoweit ist eine Kennzeichnung auf einer P.38 nicht erforderlich, da bereits vorhanden.Poirot hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 11:51Einspruch. Gilt nur für die Legalwaffen die quasi nie bei Straftaten auftauchen.mikonis hat geschrieben: So 10. Mai 2026, 08:41 Jede Waffe muss seit 2021 irgendwo gekennzeichnet sein.
Nicht für die Millionen illegalen Waffen die z.B. zum morden verwendent werden.
Aktuelles Beispiel: die illegale P38 aus dem WKII in diesem Mordfall
https://www.nachrichten.at/oberoesterre ... t4,4168743
Diese Tatwaffen muss dann die Polizei nach der Tat gemäß Schusswaffenkennzeichnungsverordnung nachbeschriften
Wenn ich die anderen Kommentare richtig interpretiere könntest du von deiner BH verlangen das sie dir die Teile jetzt und ohne Beschriftung ins ZWR eintragen. Die Kennzeichnung ist ja ein anderer Schuh mit anderen Fristen.befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Das heißt, du würdest die Registrierung/Meldung des wesentlichen Teils zweimal machen.Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 11:57Wenn ich die anderen Kommentare richtig interpretiere könntest du von deiner BH verlangen das sie dir die Teile jetzt und ohne Beschriftung ins ZWR eintragen. Die Kennzeichnung ist ja ein anderer Schuh mit anderen Fristen.befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Ich vermute stark das die Behörde niemanden verweigern darf etwas ohne Seriennummer einzutragen innerhalb des ersten halben Jahres.
Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49Ja machen wirbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
Die Behörde wird dich schlicht und einfach fragen, wann du dein unmarkiertes wesentliches Teil erworben hast. Und da du es im Falle „Neu“ markieren und erneut melden musst, macht es keinen besonderen Sinn, neue wesentliche Teile (Erwerb nach 2018) gleich und unmarkiert zu melden. Später schon gar nicht.Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:48 Ich rede mehr von Griffstücken bzw. Teilen die vor 2018 erworben wurden. Ich könnte mir nämlich vorstellen das manche Behörden kurz vor Ablauf der 1 Jahres Meldefrist Probleme machen könnten wenn ich mit unmarkierten Teilen daher komme. Ich vermute da ist es vielleicht besser das vor der 1/2 Jahres Markierungsfrist zu machen für erworbene Teile nach 2018.
Wir warten nach wie vor auf eine Antwort wie das technisch gemacht werden muss.nils hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:51Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49Ja machen wirbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
§ 2 SchKV
„… wird die Kennzeichnung auf einer Metallplatte angebracht, die untrennbar mit dem Material des Rahmens oder Gehäuses verbunden ist…“
Begriffe wie "untrennbar" sind da besonders spannend. "Immerwährend" hat man sich wohl nicht schreiben getraut.gewo hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 13:21Wir warten nach wie vor auf eine Antwort wie das technisch gemacht werden muss.nils hat geschrieben: Mo 11. Mai 2026, 12:51Macht’s ihr auch die Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus zb Kunststoff?DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 21:49Ja machen wirbefluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 9. Mai 2026, 19:30 Ich habe nachgefragt bei bh, mit wurde gesagt binnen 1/2 Jahr bei händler kennzeichnen zu lassen, dann melden
Was wäre die korrekte Kennzeichnung? Wer mach so was? Gewo?
§ 2 SchKV
„… wird die Kennzeichnung auf einer Metallplatte angebracht, die untrennbar mit dem Material des Rahmens oder Gehäuses verbunden ist…“
Bisher leider keine Antwort.
Im SchKG sind die zu kennzeichnenden Teile angeführt. Lies dort nach, was darunter fällt, und was nicht.tiberius hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 09:05 Hi,wenn der Verschluss zu melden / kennzeichnen ist, wie schauts mit einzelnen Ersatzteilen wie Schlagbolzen, Sicherung, Schlösschen, Schlagbolzenmutter also nicht druckbelastete Teile aus?
Auch alles zu kennzeichnen falls man was weiterverkauft oder vom Vereinskollegen ein Ersatzteil bekommt und einpassen lässt? Is halt hässlich wenn auf einem nummerngleichen k98 auf einzelnen Teilen plötzlich der Hausstempel vom Büchser drauf ist weil man den hakeligen Sicherungsfügel oder die Schlagbolzenmutter zwecks Abzugsgewicht tauschen lässt.
Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz ist eine A4 Seite mit 9 Paragraphen - so schwer ist das nicht zu durchblicken.tiberius hat geschrieben: Di 12. Mai 2026, 10:50 Hi,
ich bin weder Jurist noch Büchser, ich blick da nicht mehr durch.
mfg tiberius